Die
Entwicklung der Schriftlichkeit
Die
Bedeutungsänderung am Beispiel
von
Adelsbesitz und Schenkung
von Michael Palomino (1998)
Zusammenfassung
und Vortrag von Michael Palomino (1998); aus: Sablonier,
Roger:
Schriftlichkeit, Adelsbesitz und adliges Handeln im 13. Jahrhundert;
In: Oexle,
Otto Gerhard / Paravicini, Werner (Hrsg.): Nobilitas. Adliges
Verhalten.
Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen 1997; In: Mittelalterseminar
1998/1999
bei Peter Niederhäuser (Winterthur), Universität Zürich.
Quelleninterpretation:
Die
Problematik der
Übertragung des heutigen Rechtsverständnisses auf die damaligen
Verhältnisse
Je nach Epoche ändert sich das Rechtsverständnis. Die Sinnbedeutung für
die
Begriffe kann radikal ändern. So können Missverständnisse im
Verständnis von
Urkunden und Texten auftreten, die z.B. aus dem Mittelalter stammen
(S.77).
Durch diese labilen Verhältnisse bei der Bedeutung von Begriffen ergibt
sich
eine "vierte Dimension der Quellenkritik".
Beispiel Leihe-Vereinbarung:
-- mit den erwähnten Personen können Institutionen oder Personen
gemeint sein,
was den Sinn jeweils total verändern würde (S.79).
-- so ergeben sich gegenseitige, veränderbare Abhängigkeiten (S.80).
Bis ins Hochmittelalter existiert eine weitgehend orale Gesellschaft,
Die
Schriftlichkeit wird erst im Hochmittelalter so geläufig, dass Verträge
normal
beurkundet werden. (S.80)
Soziokultureller Wandel durch die neue
Kulturtechnik "Schrift"
Die Schrift bringt Veränderungen der Normen, des sozialen Umgangs und
der
Formen der Kommunikation (S.83).
Quellen: Zunahme des Schriftgutes im 13.
Jahrhunderts
Gleichzeitig entstehen neue Textsorten. Völlig neu ist rechtsfunktional
bestimmbares Schriftgut, Urkunden und schriftliche Bestätigungen
oo bei städtischen Behörden
oo dabei existieren aber grosse regionale,
zeitliche und sachliche Unterschiede
oo Verbreitung neuer Prozessverfahren
oo Vordringen der
bischöflich-konstantischen Gerichtsbarkeit
Insgesamt ist minutiöse Arbeit notwendig, wenn man aus heutiger Sicht
das
jeweilige institutionelle Umfeld der jeweiligen Epoche erfassen will
(S.81,82).
Bedeutungswandel:
Beispiel
von Besitztum, Vererbung
und Schenkungen beim Adel des MA
Besitz, Vererbung und Schenkung entsprach im Mittelalter nicht
denselben
Handlungsweisen und denselben Handlungszwecken wie heute (S.85).
Das Wort "Besitz" wird im MA des 12./13. Jh. anders verstanden als
heute. Eine "Verurkundung" wie im 15. Jahrhundert gibt es im 13.
Jh. noch nicht. Die Wahrung von Besitz,
Wahrnehmung von Besitzansprüchen ist im 12./13. Jh. eher ein Frage von
Durchsetzung und Behauptung an Ort und Stelle und nicht formalisierte
bzw.
schriftlich formalisierbare Rechtssache (S.87).
Eine Herrschaftslegitimation z.B. wird im Mittelalter mehr über
Beziehungsnetze
als über materiellen Besitzstand gebildet. "Besitzurkunden" sind in
erster Linie nicht "Besitzbestätigungen", nicht einmal Ansprüche als
materielle Forderungen,
sondern müssen als Bemühungen zur Traditionsbildung betrachtet werden.
Insofern sind "Besitzurkunden" im 12./13. Jh. eher der Versuch, eine
Tradition zu fixieren mit Bezug auf einen bestimmten
Legitimationsträger, mit
einem bestimmten Stand, Anerkennungsgrad etc.
Wegen der verschiedenen Interpretationen der mittelalterlichen Urkunden
stehen
unter anderem heute noch viele Besitzfragen offen [!].
Gewohnheit Stand durch Urkunde
Bestimmtes Besitztum dient der Bestätigung sozialen Ranges.
Ab der
Schriftlichkeit ist nun auch eine Urkunde die Bestätigung sozialer
Qualifikation, die mit bestimmten Gütern verbunden ist:
oo Güter, die als predium
libertatis oder als zugehörig zu einer bestimmten Kirche
gelten
oo Güter, die als ganz bestimmte Lehen
charakterisiert sind
oo Güter, die z.B. als ehemalige
Herzogsgüter von einer besonderen Herkunft zeugen (S.87-88).
Schenkungsmotiv Schutzgebung und
Konfliktvermeidung
Stiftungen und Schenkungen dienen im Mittelalter im Wesentlichen dazu,
Besitz
vor dem Zugriff feindlicher Institutionen zu schützen. Zum Beispiel
schützt
sich der Adel vor dem Zugriff der Kirche durch Geschenke und umgekehrt
(S.86).
Bei adligen Schenkungen und adligen Förderungstätigkeiten spielen die
politische Motive unbestreitbar eine wichtige Rolle, mit Anstrengungen
zur Friedenswahrung, um Fehden und Konflikte der
Adelsfamilien unter sich zu unterbinden (S.89).
Schenkungen an unbeteiligte Dritte werden zum wichtigen Element
von Strategien (S.90).
Grundsätzlich: Sablonier:
"Schenkungen waren mindestens solange von Bedeutung, als sich nicht
eine
landesherrliche Macht imstande sah, Friedenswahrung territorial zu
beanspruchen
und gegebenenfalls mit militärischen Mitteln zu erzwingen." (S.90).
Der Bedeutungswandel vom Mittelalter zu
heute am Beispiel der Schenkung:
Schenkung und Vererbung als Friedenssicherung - falsche
Geschichtsschreibung
Es handelt sich zwar um "Verdrängungspolitik,
gleichzeitig stellten sie aber eine
auf
Friedenswahrung gerichtete Stabilisierungspolitik und eine letztlich
auf
Herrschaftssicherung gerichtete Legitimierungspolitik dar."
(Sablonier)
Dabei war im Adel absolut nicht "Skrupellosigkeit und Habgier"
vorherrschend, wie es die hochgradig nationalideologische
schweizerische
Geschichtsschreibung bis in die 1970-er Jahre vom österreichischen Adel
der
Habsburger immer wieder behauptete (S.96).
Zweck von Schenkungen des Adels an die
"Geistlichkeit"
Die Geschenke an die "Geistlichkeit" sollten das
"Gruppenheil" fördern, durch Übergabe von Gütern an geistliche
Institutionen (S.90).
Schenkung fremder Güter
Es werden z.T. Güter verschenkt, die umstritten sind oder gar
nicht
im
Besitz des Schenkers sind (!) (S.90).
Zweck von Lehenvergabe
Die Lehenvergabe ist ein Mittel, Gefolgschaft zu entwickeln
(S.91).
Viele
der Schenkungen und Abtretungen gehören wahrscheinlich in einen nicht
erwähnten
strategisch durchdachten Erbzusammenhang (S.91).
Eine gute Dokumentation ist z.B. vorhanden im Fall des ausgestorbenen Grafen von Lenzburg: Das Erbe fällt an Friedrich
Barbarossa (S.91).
Verbreitung von
Schrift und
Recht im 13. Jahrhundert
und die Folgen
Die Urkunden des MA
erzählen meist Geschichten nicht von materiellem Besitz, sondern weit
häufiger
"jene von sozialen Beziehungen, von sozialer Herkunft und symbolischen
Prestigeelementen" (S.92).
Ende des 13. Jh.: Verbreitung von
Schrift und Recht
Auch weniger gebildete Leute lernen schreiben, v.a. in den Städten,
z.T. auch
auf dem Land: Zum Beispiel fordern auch Bauern schriftlich (von
Ramersberg)
ihre Rechte ein (S.83).
Ab 1250 verbreitet sich die Schriftlichkeit im Volk. Der Adel wird
dadurch vor
eine neue Situation gestellt: Alle Adligen müssen schreiben lernen, um
nicht
hinten anzustehen. So werden die Vorgänge immer öfter schriftlich
festgehalten
(S.93).
Weitere Folgen der aufkommenden
Fähigkeit zu schreiben
Die Gewohnheiten der Gesellschaft ändern sich von Grund auf:
-- Aufkommen städtischer Kanzleien
-- Urkundenherstellung wird ein
normaler Vorgang (S.94).
-- als Herrschaftstechnik wird die Verschriftlichung aber erst ab der zweiten Hälfte des 13. Jh. angewandt
(S.95).
-- gleichzeitig hat die Verschriftlichung aber auch eine nach innen
gerichtete Kontrollfunktion gegen Korruption
im Adel etc. (S.95)
-- die Herrschaftsausübung wird schrittweise entpersonalisiert
-- das Herrschaftswissen wird langsam in schriftlicher Form bekannt
-- es entstehen Urbarien und Amtsbücher
-- die Gesellschaft kann sich neu auf "das Buch" berufen, "das
Buch" entwickelt Autorität, und so entsteht in der Gesellschaft eine neue Sicherheit
-- neu entstehen z.B. die Gründungsbriefe; vorher von
Spendern oder Stiftern wurden Bilder gemalt, um
Herrschaft
darzustellen (S.95)
-- Erbstreitigkeiten laufen durch die Schriftlichkeit ganz anders ab:
Landesherren können nun in Erbstreitigkeiten des Adels eingreifen.
Im Haus Habsburg dominieren die in Bologna geschulten Juristen (S.96).
Verschriftlichung und Strukturwandel im
Adel
-- Aufstieg neuer Adelsgruppen im landesherrlichen Dienst
-- Niedergang der alten Königsgefolgschaft der "Nobiles"
Entstehen neuer Adelsgruppen, die sich durch Schriftlichkeit zum Teil
emanzipieren können:
oo ritterlicher Landadel
oo städtische Ratsaristokratien
plus: zunehmende Verwendung der
Volkssprache in Urkundentexten
plus: Regelung der Besitzverhältnisse
mehr und mehr auf dem neutralen "Gütermarkt" (S.97).
Insgesamt: Es geschieht die
Verrechtlichung der politischen Landschaft
Sablonier: "[Dies] ist als sozialer und mentaler Lernprozess zu
begreifen
- nicht zu verwechseln mit einem Bildungsfortschritt und auch nicht a
priori
mit einem Zivilisierungsvorgang" (S.98).