Korruption und Todesurteile wegen Nichtigkeiten im
Justizsystem unter Adolf Hitler
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino

25.2.2010: Nazi-Justiz: Todesurteil wegen
Wurstzipfel - und Aufarbeitung 1960
aus: Spiegel online: Studenten gegen Nazi-Richter; 25.2.2010;
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/6211/studenten_gegen_nazi_richter.html
<Ein
Kriegsverbrecher als Gerichtspräsident? In der frühen Bundesrepublik
keine große Sache. Dann machten Studenten die NS-Vergangenheit
amtierender Richter und Staatsanwälte in einer Ausstellung öffentlich.
Die wurde 1960 zum Riesenkandal - doch Probleme bekamen nur die
Studenten. Von Stephan A. Glienke
Schon zum zweiten Mal war Erna
Wazinski jetzt bei einem alliierten Luftangriff auf das
niedersächsische Wolfenbüttel ausgebombt worden. Nach dem Bombardement
half die 19-jährige ihren Nachbarn bei der Rettung ihrer Habe. Erst
dann kehrte sie zu den Trümmern ihres eigenen Wohnhauses zurück, um
eventuell doch noch die eine oder andere kleine Habseligkeit zu retten.
Das
sahen Nazi-Richter als todeswürdiges Verbrechen: Sie schickten Erna
Wazinski am 21. Oktober 1944 wegen Plünderns "im Namen des Deutschen
Volkes" aufs Schafott. Ähnlich in Weimar: Dort wurde ein Bürobote, der
nach einem Kneipenbesuch beschwipst bei der Rettung des kompletten
Hausstandes aus einem zerbombten Wohnhaus geholfen hatte, zum Tode
verurteilt - er hatte sich bei den Rettungsarbeiten einen Wurstzipfel
in die Tasche gesteckt.
Mit gleich einem knappen Hundert ähnlich
furchtbarer Fälle von NS-Blutjustiz wurden die Bundesdeutschen vor 50
Jahren in einer Ausstellung konfrontiert, die Geschichte schrieb. Unter
dem Titel "Ungesühnte Nazijustiz" eröffnete die Ausstellung am 25.
Februar 1960 am Kurfürstendamm in West-Berlin. Die Veranstalter, eine
Gruppe West-Berliner Studenten um Reinhard Strecker, präsentierten
Verfahrensakten von NS-Sondergerichten, die den nationalsozialistischen
Unrechtsstaat plastisch und auf haarsträubende Weise illustrierten. Zu
jedem Fall hatten die Organisatoren vermerkt, an welcher Stelle die an
dem jeweiligen Urteil beteiligten Juristen nach dem Krieg tätig waren.
Ein Kriegsverbrecher als
Landgerichtsdirektor
Kein
Wunder, dass die Ausstellung zum öffentlichen Skandal geriet, der nicht
nur in der Bundesrepublik und West-Berlin hohe Wellen schlug. Ehemalige
NS-Richter fanden sich nämlich auf allen Ebenen der westdeutschen
Nachkriegsjustiz. In Hannover etwa amtierte der Landgerichtsdirektor
Kurt Bellmann. Bellmann war unter den Nazis als Vorsitzender der
Dritten Strafkammer am Sondergericht Prag an mehr als 110 Todesurteilen
beteiligt gewesen. Nach dem Krieg in der Tschechoslowakei wegen
Justizverbrechen zu schwerer Kerkerhaft verurteilt, war er den
westdeutschen Behörden 1955 als "nichtamnestierter Kriegsverbrecher"
überstellt worden. Aber schon ab 1. März 1956 amtierte er als
Landgerichtsdirektor in Hannover, als sei nichts gewesen.
Oder
der Landgerichtsrat Sperrhake aus Tübingen, der im "Dritten Reich" als
Ankläger am Sondergericht Weimar an zahlreichen Verfahren wegen
kleinerer Diebstähle beteiligt war, die fast alle mit Todesurteilen
endeten. Die Verfahrensprotokolle illustrieren deutlich die vorwiegend
politisch, nicht juristisch begründeten Urteile. Dass ein
Anklagevertreter, der sich an einem durch Rechtsbeugung zustande
gekommenen Todesurteil beteiligt, unter Umständen der Beihilfe zu Mord
oder zumindest Totschlag schuldig macht - die Nachkriegsjustiz kümmerte
es nicht weiter.
Dabei waren die von den Studenten präsentierten
Fakten durchaus bekannt. Bereits seit Mai 1957 hatte der Ost-Berliner
"Ausschuss für Deutsche Einheit" zahlreiche Broschüren mit Faksimiles
von Verfahrensprotokollen der NS-Justiz und Informationen über an
Justizverbrechen beteiligten "Blutjuristen" veröffentlicht. Aber
Forderungen nach einer Überprüfung der Justiz auf braune Handlanger
hatten die westdeutschen Justizverwaltungen mit dem Hinweis auf
fehlendes Aktenmaterial und die generelle Unglaubwürdigkeit der
kommunistischen Propaganda abgewehrt.
Agenten als Ausstellungsmacher?
Wer
die Frage nach dem Verbleib der NS-Juristen in der Öffentlichkeit
aufwarf, sah sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt, der DDR-Propaganda
Vorschub zu leisten. Als die Gruppe um Strecker ihre Wanderausstellung
im November 1959 in Karlsruhe erstmals zeigte, wurden sie von der
konservativen Presse als "Handlanger der Machthaber von Pankow"
("Badische Neueste Nachrichten") abgekanzelt.
Tatsächlich hatten
die Macher die ausgestellten Unterlagen zunächst aus Ost-Berlin
beschafft. Die konservative Öffentlichkeit hielt sie deshalb für
Handlanger des SED-Regimes. Und auch auf der demokratischen Linken
vermutete mancher, dass die Organisatoren, Mitglieder des
Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), unter den Einfluss
ostdeutscher Geheimdienste geraten waren. SPD-Chef Erich Ollenhauer
warnte seine Parteifreunde per Rundschreiben ausdrücklich vor der
Ausstellung, die Macher wurden kurzerhand aus der SPD geworfen -
angesichts der 1961 anstehenden Bundestagswahl waren die
Sozialdemokraten sorgsam darauf bedacht, nicht mit der DDR in
Verbindung gebracht zu werden.
Zu den Absurditäten des
deutsch-deutschen Systemkonflikts gehört, dass sich die Machthaber in
Ost-Berlin mit ganz ähnlichen Gedanken trugen. Dass Studenten aus
politischer Eigeninitiative heraus handelten, war der Gedankenwelt des
SED-Regimes derart fremd, dass dort angenommen wurde, die Studenten
stünden im Dienste westlicher Geheimdienste. Alfred Deter, der Sekretär
des "Ausschusses für Deutsche Einheit" setzte sich jedoch gegen alle
Bedenken durch, die Ausstellungsmacher bekamen die Justizakten.
Massive Behinderungen
Der
West-Berliner Senat legte der Ausstellung von Beginn an Steine in den
Weg. Zunächst verhinderte er, dass die Ausstellung in einer der beiden
West-Berliner Universitäten aufgebaut werden konnte. Die Organisatoren
seien von "sowjetzonaler Seite inspiriert", das ganze Vorhaben ein "Akt
öffentlicher Agitation zugunsten sowjetzonaler Stellen", hieß es in
einem Rundschreiben an die Universitäten und Bezirksämter der Stadt.
Das "Ansehen der Justiz als tragendem Pfeiler der öffentlichen Ordnung"
werde in Frage gestellt und die politische Ordnung in West-Berlin
gestört.
Als daraufhin der Kunsthändler Rudolf Springer den
Studenten anbot, seine Galerie am Kurfürstendamm für die Ausstellung zu
nutzen, wandte sich der Berliner Senat an die Hauseigentümerin. Sie
sollte die Ausstellung verbieten und der Galerie Springer gar den
Vertrag kündigen, da die Veranstaltung dem Regierenden Bürgermeister
Willy Brandt (SPD) in einer politisch schwierigen Zeit in den Rücken
falle.
Trotz der massiven Behinderungsversuche eröffnete die
Ausstellung am 25. Februar 1960 in der Galerie Springer. Da inzwischen
auch die britische Presse auf die Auseinandersetzung aufmerksam
geworden war, beließ es der Senat schließlich dabei, die West-Berliner
Lehrer aufzufordern, die Ausstellung zu meiden. Auch die deutschen
Medien befassten ausführlich mit den Dokumenten, nachdem
Generalbundesanwalt Max Güde die Ausstellungsunterlagen gesichtet und
in einem Fernsehinterview als "ganz offensichtlich echt" bezeichnet
hatte.
Ein Skandal zieht Kreise
Und so erregte die
studentische Ausstellung immer weitere Aufmerksamkeit: Im Londoner
Unterhaus forderten Abgeordnete die britische Regierung auf, angesichts
der dargelegten Fakten Druck auf die Bonner Regierung auszuüben und die
Entalssung der betroffenen Richter zu fordern. Schon im Januar 1960
hatten die Ausstellungsmacher Strafanzeige gegen 43 wieder amtierende
Richter wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung in Tateinheit mit
Totschlag erstattet. Im gesamten Bundesgebiet und West-Berlin
ermittelten daraufhin die Staatsanwaltschaften. Durch den öffentlichen
Wirbel unter Druck gesetzt, mussten sich nun auch die
Justizverwaltungen und der Rechtsausschuss des Bundestages mit der
Frage befassen. Kopien des Ausstellungsmaterials dienten als Grundlage
für die Debatten um den Umgang mit den durch ihre Tätigkeit im
Nationalsozialismus untragbar erscheinenden Juristen.
Die
Politik reagierte windelweich. Mit Paragraph 116 des Deutschen
Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde Richtern die Möglichkeit
gegeben, sich freiwillig unter vollen Bezügen in den Ruhestand
versetzen zu lassen. Denjenigen, die an unverantwortliche Todesurteilen
mitgewirkt hatten, aber diese Möglichkeit nicht bis Juni 1962 nutzten,
drohte der Bundestag mit Amtsverlust. Dazu wäre allerdings eine
Grundgesetzänderung nötig gewesen.
Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte ließen sich nach Paragraph 116
vorzeitig pensionieren.
Kein
einziger Richter ist in der Bundesrepublik wegen im "Dritten Reich"
begangener Justizverbrechen rechtskräftig verurteilt worden.>