Der Vertrag von
St-Germain: Die Vorgänge
in St-Germain über Österreich 1919 - das Clémenceau-Diktat
gegen Österreich
1919
Der Notenwechsel zwischen
Wien und Paris -
jugoslawische Invasion in Österreich - Namensverbot - Fremdherrschaft
über
Deutschösterreicher durch den Vielvölkerstaat "CSSR" - Frankreichs
Völkerrechtssverletzungen
- Österreichs Anschluss-Diplomatie
von
Michael
Palomino (1998)
aus:
Bericht über die Tätigkeit der
österreichischen Friedensdelegation in St-Germain-en-Laye, Band 1
und Band
2. Deutschösterreichische Staatsdruckerei Wien 1919.
Kommentar
Der
Bericht zeigt, wie das französische Diktat von Clémenceau an der
"Friedenskonferenz" von Paris bezüglich den Deutschen der einstigen
k.u.k.-Monarchie reihenweise das Völkerrecht verletzt. Millionen
Deutsch-Österreicher
werden ab 1919 gegen ihren Willen unter die Regentschaft von Italien,
von
Jugoslawien, Ungarn und der "CSSR" gezwungen, mit der Erpressung von
Blockierung von Kohlelieferung und mit Finanz- und Hungererpressung
durch
Abschneiden der Versorgungsgebiete Wiens. Der "Friedensvertrag" von
St-Germain ist somit keiner, sondern zielt darauf ab, Österreich klein
zu
halten, falls doch ein Anschluss zustande käme.
Der
offizielle
Bericht verschweigt gleichzeitig die geheimen diplomatischen Bemühungen
zur
Vorbereitung eines Anschlusses an Deutschland. Österreich hat mit
seinen
geheimen Anschlussbemühungen den Frieden somit schon 1919 verraten, und
Frankreichs Staatsführung und die französische öffentliche Meinung
haben das
Völkerrecht bereits 1919 abgeschafft.
Michael
Palomino 1998 / 2005
Chronologie
2.5.1919
Einladung
an Dr. Bauer nach St-Germain
Der
französische Botschafter in Wien, Heinrich
Allizé, gibt die Einladung an den österreichischen Staatssekretär
für
Äusseres, Dr. Bauer, dass am
12. Mai eine mit gehörigen Vollmachten versehenen Delegation nach
St-Germain
komme (Bd.1, S.3-7).
5.5.1919
Bauer
bestätigt den Eingang des Angebots von Allizé
(Bd.1,
S.3-7)
8.5.1919
Beschluss
der Reise einer deutschösterreichischen
Delegation
Beschluss
der österreichischen Nationalversammlung: Dr.
Renner soll als Bevollmächtigter der deutschösterreichischen
Republik mit
Abgeordneten Dr.Gürtler und Dr.Schönbauer
nach St-Germain reisen (Bd.1,
S.3-7).
9.5.1919
Mitteilung
der Zusage an Allizé
Eventuell
wird die Delegation falls nötig mit neuen Mitgliedern ergänzt werden
(Bd.1,
S.3-7).
12.5.1919
Abreise
(Bd.1, S.3-7).
13.5.1919
?
Ankunft
der
österreichischen Delegation in
St-Germain
(Bd.1,
S.3-7)
Die
österreichischen Vertreter sind in Villen innerhalb eines für die
Öffentlichkeit abgesperrten Rayons untergebracht:
--
Staatskanzler Dr.Karl Renner als
Bevollmächtigter
--
"Universitätsprofessoren"
und Mitglieder der Nationalversammlung Dr.Alfred
Gürtler und Dr.Ernst Schönbauer
als politischer Berater
-- 4
Funktionäre des Staatsamtes für Äusseres als Generalkommissäre
oo Stellvertreter
des Staatssekretärs für
Äusseres und Uniprofessor Dr.Franz Klein
oo Sektionschef
Franz Peter
oo Sektionschef
Johann Andreas
Eichhoff
oo Sektionschef
Dr.Richard Schüller
--
Hilfskräfte aus dem Staatsamt für Äusseres, für Heerwesen, für
Finanzen, für
Verkehrswesen
--
sachverständige Vertreter der Regierung, des Militärs und der Banken
(meist "Uniprofessoren")
--
Vertreter der besetzten und bedrohten Gebiete
oo für
Deutsch-Böhmen
oo für
das Sudetenland
oo für
den Böhmerwaldgau
oo für
den Kreis Znaim und das deutsche Gebiet
um Neu-Bistritz
oo für
Deutsch-Westungarn
oo für
die Steiermark
oo für
Kärnten
oo für
Tirol
oo für
Vorarlberg
--
Pressevertreter und deren Hilfspersonal.
Zwischen
der österreichischen Delegation und der "Friedenskonferenz" trägt der
Kommandant der französischen Militärmission jeweils die Botschaften und
Akten
hin und her (Bd.1, S.3-7).
ab
14.5.1919
Vorbereitung
von einheitlichen Antworten
auf voraussehbare Fragestellungen
in der
Kommission durch Referate zu wirtschaftlichen Fragen, finanziellen
Fragen,
Gebietsfragen.
Bildung
von Subkomitees für die Sudetenländer, für Westungarn, für die
Steiermark,
Kärnten und Tirol.
15.5.1919
St-Germain:
Erster Kontakt
Die
politischen Referenzen der österreichischen Delegation besuchen den
Kommandanten der französischen Militärmission in St-Germain.
Kommandant:
zunächst müsse eine Mitteilung des Obersten Rates der all. Mächte
abgewartet
werden, worin die deutschösterreichische Friedensdelegation zur Vorlage
ihrer
Vollmachten eingeladen werde.
17.5.1919
Hunger
und Lebensmittel
Beginn
von Verhandlungen mit der interalliierten Finanzkommission wegen der
Finanzierung der Lebensmittelsendungen (Bd.1, S.3-7).
19.5.1919
Die
"Friedenskonferenz" will
die Vollmachten der Deutschösterreicher sehen
Clémenceau,
Präsident der Friedenskonferenz, lädt den Staatskanzler für Montag
19. Mai,
15 Uhr, nach St-Germain vor, um die Vollmachten zur Verifizierung an
den
Präsidenten des Komitees zu übergeben:
-- Jules
Cambon und Henry White (Vertreter
der "USA")
-- Lord
Hardidge (GB)
-- de Martino
(Italien)
-- Matsui
(Japan).
Die
Kommission übergibt ihre Vollmachten an die österreichischen
Delegation.
In der
Folge erhält die österreichischen Delegation die Vollmachten von allen
Staaten,
-- die
mit Ö-Ungarn im Kriegszustand waren
-- die
mit Ö-Ungarn die diplomatischen Beziehungen abgebrochen haben, ausser
Russland
und Montenegro
--
plus Vollmachten des tschechoslowakischen Staates, von Polen und
Nicaragua
-- die
serbische Vollmacht: lautet auf die Vertretung des Königreiches der
Serben,
Kroaten und Slowenen (Bd.1, S.3-7).
19.5.1919
Jugoslawische
Truppen in Kärnten
Angriffe
von jugoslawischer Artillerie auf Kärnten.
->>
Verfassen einer ersten Note wegen der Ereignisse an der südslawischen
Front (Bd.1,
S.21).
22.5.1919
Österreichs
Note an Clémenceau, dass
alle Vollmachten in Ordnung seien
Panamas
Vollmacht lautet als einzige auch auf Verhandlungen mit den
k.u.k.-Nachfolgestaaten.
Im
folgenden Verlauf werden
--
Berichte verabschiedet
--
Regelungen zum Schutz nationaler Minderheiten für Deutsche in
nichtösterreichischen Staaten und für Nichtdeutsche in
Deutschösterreich
erarbeitet
--
Erarbeitung
von Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen
--
Erarbeitung
von Regelungen zur Zusammenarbeit mit der Völkerbund
--
Erarbeitung
von Regelungen für das Finanzwesen (Bd.1, S.22).
22.5.1919
Die
Jugoslawen greifen während der
"Friedenskonferenz" weiter Österreich an
Meldung
durch eine Verbalnote an das Sekretariat der Friedenskonferenz:
Ausbruch von
Kämpfen zwischen südslawischen Truppen und der Territorialmiliz.
Bombardierung
der Stadt Unterbrauburg und ihrer Umgebung.
->> die
Verbalnote stellt
Antrag an
das Sekretariat der Friedenskonferenz in Paris, mit der Bitte um
Zusammenkunft des Staatskanzlers und zwei Mitgliedern der
österreichischen
Delegation mit Vertretern der Grossmächte (Bd.1, S.22).
24.5.1919
Urgenznote:
Mahnung von Renner an
Clémenceau gegen Zeitverzögerung
--
gegen Verschleppung von Friedensverhandlungen
-- auf
Vorlage des Entwurfs zum Friedensvertrag
-- auf
Verifizierung von Vollmachten
denn
die Verzögerungen provozieren in Österreich Unruhen und hohe
Delegationskosten,
und Österreich wartet auf die Rückgabe der Kriegsgefangenen (Bd.1,
S.23).
26.5.1919
Die
Jugos kämpfen weiter in Kärnten und
in der Steiermark
[mit
dem Ziel der Vernichtung Österreichs zur Vereinigung mit der "CSSR"].
->>
die deutschösterreichische Delegation schreibt eine zweite Note wegen
der
Ereignisse an der "südslawischen Front" (Bd.1, S.25)
->>
und gibt eine Verbalnote ab an das Sekretariat der Friedenskonferenz
(Bd.1,
S.25). Meldung über Kämpfe in Kärnten und Ausbruch von Kämpfen auch in
der
Süd-Steiermark
--
Bitte um Intervention, weil die Höfe und der Ackerbau dringendst gegen
die Hungersnot
gebraucht werden
--
weil willkürliche Gefangennahmen stattfinden
--
weil willkürliche Beschlagnahmungen von Vieh stattfindet
--
weil Höfe und Felder verwüstet werden (Bd.1, S.25).
27.5.1919
Antwort
von Clémenceau auf die Urgenznote vom
24.5.1919
Einladung
zur Entgegennahme der
Friedensbedingungen
Voraussichtliche
Übergabe des Vertrages soll der 30.5.1919 sein, mit Vorbehalt folgender
Themen:
1.
Stärke der österreichischen Militärkräfte
2.
Frage der Wiedergutmachung
3.
Frage der Staatsschuld.
Grund
der Verzögerungen ist die Überprüfung der Wirkungen innerhalb der
Nachfolgestaaten (Bd.1, S.26).
28.5.1919
Renner
bestätigt die Note vom 27. Mai und die Versicherung des
Erscheinens am
30. Mai mit 4 Generalkommissären und 4 Sekretären (Bd.1, S.30).
29.5.1919
Aufschub
der Übergabe um 2 Tage
Eintreffen
der Nachricht, dass bei slawischen Kriegsgefangenen Dumdumgeschosse
gefunden
worden waren .
Meldung
einer slowenisch-serbischen
Invasion
(Bd.1,
S.30).
[Ergänzung:
Ziel
der jugoslawischen Invasion ist die Besetzung des gesamten Österreich
zwischen
Jugoslawien und der "CSSR" zur Verwirklichung eines
"slawischen" Imperialismus, als Vollendung der Slawisierung in
Deutschösterreich, die schon unter dem Kaiser seit 1906 begonnen wurde
mit
Einsetzung slawischer Pfarrer in deutschsprechenden Städten mit
entsprechendem
Nachzug etc.
Für
das "slawische" Gefühl der Zeit um 1919-1920 ist Österreich und sind
alle Deutschösterreicher eigentlich völlig überflüssig, weil Wien als
Nachfolgemacht zur Türkei z.T. über 100 Jahre lang den Balkan
beherrscht hat
und den Nationalismus auf dem Balkan unterdrückt hat. Ausserdem wurde
Serbien
nie als Kraft auf dem Balkan anerkannt. Serbien hätte 1871 auch gerne
die
Herrschaft über Bosnien-Herzegowina oder Kolonien zugesprochen
erhalten, was
durch die Blockade durch die internationalen Konferenzen der
Kolonialmächte -
darunter Österreich auf dem Balkan mit Regelung durch Bismarck - bisher
nie
möglich gewesen ist.
Insofern
erfolgt hier ein tschechischer und jugoslawischer Rachefeldzug mit
angestautem
Nationalismus gegen Deutschland und Deutschösterreich, der durch
Frankreich
z.T. auch gebilligt wird. Die nationalistische Kolonialismus-Energie
für ein
Gross-Serbien hält dann überraschenderweise bis zu Milosevic an und
bleibt
weiterhin Staatsprogramm].
30.5.1919
Dritte
Note wegen der Ereignisse an der
südslawischen Front
(Bd.1,
S.31-32)
"Die
slowenischen Truppen haben durch mehrere serbische Divisionen
verstärkt, die
Offensive ergriffen, indem sie die Drau überschritten, und bedrohen nun
die
Stadt Klagenfurt mit einer Invasion. Die beiliegenden Geschosse, die
von
südslawischen Infanteriegewehren herrühren und bei Gefangenen gefunden
wurden,
legen Zeugnis ab von der jedem Völkerrecht hohnsprechenden Brutalität,
mit der
diese ebenso grausamen wie überflüssigen Kämpfe geführt werden." (Bd.1,
S.31-32)
30.5.1919
Note
zur Anerkennung Deutschösterreichs:
Namensverbot für "Deutschösterreich"
Cambon
von der Verifizierungskommission erlässt die Note, dass
"Deutschösterreich" nicht mehr "Deutschösterreich" heissen
dürfe, sondern dass Renner nunmehr im Namen der "Republik Österreich"
auftreten müsse (Bd.1, S.30).
Lebensmittelsendungen
und Kredite der Alliierten
für Lebensmittel
Frankreich
verlangt die Verarmung der Deutsch-Österreicher und die Verpfändung von
Betrieben, und Renner soll auch noch "Sicherheiten" für Lebensmittel
bieten.
->>
Renner bietet am 30.5.1919 ein "Angebot wegen Sicherstellung der
Lebensmittelkredite" (Bd.1, S.33-34) an den Präsidenten des Obersten
Wirtschaftsrates der Friedenskonferenz:
1. Gold
und Silber in Deutschösterreich soll eingezogen werden:
"Ertrag
des Gold- und Silbergeldes, welches physischen und juristischen
Personen
deutschösterreichischer Nationalität gehört und welches vermöge eines
der
Genehmigung der Nationalversammlung unterliegenden Gesetzes zu diesem
Zwecke
requiriert wird;"
2.
Übergabe der deutschösterreichischen Wertpapiere:
"Übergabe
der deutschösterreichischen Staatsangehörigen gehörenden ausländischen
Wertpapiere laut einer Liste, welche die kreditgebenden Regierungen
aufstellen
werden, sobald diese Wertpapiere durch ein Gesetz, welches die
deutsch-österreichische Regierung der Nationalversammlung vorzulegen
hat,
requiriert sind;"
3.
Übergabe aller Guthaben, aus dem Holzexport sowie Aufnahme von
Hypotheken auf
alle Wälder von mehr als 500 Hektaren
4.
Übergabe der Reinerlöse aus den österreichischen Salinen sowie Aufnahme
von
Hypotheken auf die Salinen, auf die dazugehörigen Maschinen und
Betriebsanlagen
5.
Übergabe der Reinerträge des bebauten und des nichtbebauten
Immobiliarbesitzes
aller Städte über 50'000 Einwohner (Bd.1, S.34).
Renner willigt in eine spätere Regelung
über die Bezahlung der Kredite ein
"Ein
besonderes Übereinkommen wird die Bedingungen für die Bezahlung und für
die
Leistungen sowie für die Bestellung der geforderten Garantien
festsetzen, wobei
sich die deutschösterreichischen Regierung verpflichtet, alle zu diesem
Zwecke
notwendigen Formalitäten auf ihre Kosten und in entsprechender Weise
durchzuführen.
Die
derart ausgelieferten Pfänder werden befreit und die bestellten
Hypotheken
werden gelöscht nach Massgabe der Teilzahlungen, welche die
deutsch-österreichischen Regierung à conto der Bezahlung des ihr
gewährten
Ernährungskredites leisten wird." (Bd.1, S.34)
31.5.1919
Clémenceau
verweigert mündliche
Verhandlungen
Clémenceau
teilt Renner mit, dass keine mündlichen, sondern nur schriftliche
Verhandlungen
zugelassen sind und somit keine Zusammenkunft möglich sei. Der
schriftliche
Austausch werde vertraulich erfolgen (Bd.1, S.34).
31.5.1919
Paris
fordert den jugoslawischen Rückzug
Die
südslawische Regierung wird vom Generalsekretariat der Konferenz in
Paris
aufgefordert, alle Feindseligkeiten einzustellen und die Truppen beider
Seiten
sofort hinter eine von der Konferenz festgestellte Grenze
zurückzuziehen (Bd.1,
S.34).
1.6.1919
Mitteilung
der Aufforderung an die südslawische Regierung auch an die
österreichische
Delegation
(Bd.1,
S.34).
1.6.1919
Clémenceau-Antwort auf die
Kreditfinanzierungsvorschläge
von Renner vom
30.5.1919
(Bd.1, S.11)
Note
an Renner "Antwort wegen Sicherstellung der Lebensmittelkredite" (Bd.1,
S.85-86) mit Vorschlägen der Abwicklung:
--
Gold und beschlagnahmte österreichische Wertpapiere sollen der Bank von
Italien
in Venedig abgeliefert werden
-- die
abgelieferten Beträge in Venedig sollen der italienischen
Finanzverwaltung und
dem französischen und britischen Botschafter zur gemeinsamen Verfügung
gehalten
werden
-- die
Verzinsung soll 5 % betragen, die Zinsen mit österreichischen
Schuldzinsen
verrechnet werden
-- die
Kredite sollen am 30.6.1921 rückzahlbar sein, falls keine Erstreckung
der Frist
eintritt
-- die
Umrechnungen der Kredite von F und GB soll auf dem Marktpreis vom
1.6.1919 der
Londoner Börse basieren; die Umrechnungen der Kredite mit Italien
sollen auf
der Basis der Mailänder Börse, mit den "USA" auf der Basis der New
Yorker Börsebasieren
-- auf
alle Umrechnungen wird eine Marge von 20 % zugeschlagen
-- das
Gesetz zur Beschlagnahme des Goldes und der Wertpapiere [WPs] solle
verabschiedet und die Beschlagnahmungen und Ablieferungen nach Venedig
bis zum
30.6.1919 durchgeführt werden
--
Listen der fraglichen WPs sollen an die Finanzsektion des Obersten
Wirtschaftsrates gehen, mit ungefährer Wertangabe für die Wertpapiere
und das Gold
--
Holzverkäufe zur Deckung der Kredite werden, wenn der Wert der
Wertpapiere
nicht ausreicht, befürwortet
--
Aufstellung der voraussichtlichen Werte der Holzverkäufe.
Der
Pressedienst
informiert
die deutschösterreichische Öffentlichkeit von den Ereignissen der
Friedenskonferenz:
--
Konferenzen
--
Noten
--
Denkschriften
--
informiert die deutschösterreichische Öffentlichkeit über die
öffentliche Meinung
in den Ententeländern über Deutschösterreich und die Vorgänge
--
informiert die Delegation über Vorgänge in Deutschösterreich, in den
Ententeländern,
im übrigen Ausland, v.a. aus der französischen, englischen,
italienischen und schweizer
Presse (Bd.1, S.20).
2.6.1919
Ein
Teil der "Friedensbedingungen" wird
überreicht
Übergabe
durch Bevollmächtigte der Alliierten, mit Ansprache des Präsidenten der
Friedenskonferenz Clémenceau, an die Vertreter der
deutschösterreichischen
Delegation: an den Staatskanzler, seine beiden politischen Berater, die
vier
Generalkommissäre, vier Beamte des Staatsamtes für Äusseres und
sämtliche
Pressevertreter.
Inhalt
der Rede Clémenceaus
(Bd.1,
S.39)
--
Übergabe der fertiggestellten Teile
--
mündliche Erörterungen finden nicht statt
--
schriftliche Einsprachefrist von einem Tag, ebenso sei es möglich,
Erläuterungen
zu verlangen
-- die
fertigen Teile sind:
Einleitung
- Völkerbundstatut - Grenzen Österreichs - politische Bestimmungen -
der
serbisch-kroatisch-slowenische Staat - der tschechoslowakische Staat
[eigentlich
ein tschecho-slowakisch-deutsch-ungarisch-ukrainischer Staat] -
politische Bestimmungen
betreffend gewissen europäischen Staaten - der Schutz der Minoritäten
und
allgemeine Bestimmungen - Aussereuropäische Interessen Österreichs -
Bestimmungen über See- und Luftstreitkräfte - Kriegsgefangene und
Grabstätten -
Strafbestimmungen - wirtschaftliche Bestimmungen - Luftschifffahrt -
Häfen,
Wasserwege und Eisenbahnen - Arbeitsrecht - verschiedene Bestimmungen
--
später überreicht werden Teile über politische Bestimmungen bezüglich
Italien,
finanzielle Bestimmungen - Bestimmungen betreffend der Wiedergutmachung
-
militärische Bestimmungen.
Nach
der 14-Tage-Frist wird der Oberste Rat der Konferenz von Paris der
österreichischen Delegation eine Frist für die endgültige Gesamtantwort
bezeichnen.
Die
Rede von Staatskanzler Renner
(Bd.1,
S.40)
-- aus
der Doppelmonarchie Ö-Ungarn sind acht Nationen hervorgegangen
-- die
neue "Republik Österreich" könne ebensowenig wie die anderen Staaten
als Nachfolger der Monarchie bezeichnet werden und habe "niemals einen
Krieg geführt" und hat noch "im Kriegszustand mit den Nationalstaaten
gelebt" (Bd.1, S.40)
-- das
ganze ehemalige Gebiet und die ganze ehemalige Bevölkerung der
Monarchie trügen
die Verantwortung für die Folgen des Krieges
-- auf
all den 8 Staaten laste "das Erbe des Krieges, das Erbe der
Erschöpfung,
das Erbe der schwersten wirtschaftlichen Verpflichtungen"
--
Renner gibt die Herrschaftsgelüste der einstigen Monarchie und die
"furchtbare Schuld von 1914" zu, "die die Schuld der früheren
Machthaber, nicht die Schuld der Völker gewesen ist"
-- in
Wien haben sich die Nachfolgestaaten in Kommissionen zusammengesetzt,
um den
Nachlass der k.u.k.-Monarchie unter sich aufzuteilen
--
hier in Frankreich sei die Rolle der Nachfolgestaaten eine andere und
so hoffe
man auf die Feststellung dieses Widerspruchs auf diesem
Friedenskongress (S.41)
--
Renner
appelliert an die Vernunft der Welt, gegen den wirtschaftlichen
Untergang und
die Zerstörung der gemeinsamen Wirtschaftsgebiete
--
Renner
dankt für den Beschluss der Hoover-Kommission, der Österreich vor dem
buchstäblichen Hungertod gerettet habe
-- im
Volk habe sich Selbstzucht, Geduld und Einsicht eingestellt
--
Österreich habe auch nach der Besetzung von 2/5 seiner Gebiete auf
militärische
Abwehraktionen verzichtet im Vertrauen auf den Kongress in Paris
--
Österreich sei eine Stütze friedlicher und organischer sozialer
Entwicklung im
Zentrum Europas, das seine Revolution nicht mit Blut befleckt habe
(Bd.1,
S.42).
Die
"Friedensbedingungen"
Einleitung
Völkerbunsatzung
Definition bis auf ein Verb "s'efforce" statt "s'élève"
Grenzen
Österreichs: Protest
Politische
Bestimmungen:
-- mit
Italien: noch nicht fertig
-- mit
dem serbo-kroatisch-slowenischen Staat: nicht fertig
-- mit
der "CSSR": teilweise Protest
--
betreffend gewissen europäischen Staaten: Belgien, Lux, Schleswig,
Türkei und
Bulgarien fertig und angenommen; bei Rumänien Protest, bei Russland und
den
russischen Staaten teilweise Protest
Minoritätenschutz:
teilweise Protest
Allgemeine
Bestimmungen zur Anerkennung der Grenzen von anderen Staaten: teilweise
Protest
Aussereuropäische
Interessen Österreichs: teilweiser Protest
Bestimmungen
über Land-, See- und Luftstreitkräfte:
teilweise Protest
Kriegsgefangene
und Gräber: nur kleine Änderung
Strafbestimmungen:
nur kleine Änderungen
Wiedergutmachung:
noch nicht fertig
Finanzielle
Bestimmungen: noch nicht fertig
Wirtschaftliche
Bestimmungen:
--
Handelsbeziehungen: nur kleine Änderungen
--
Verträge: teilweise Protest
--
Schulden: teilweise Protest
--
Eigentum, Rechte und Interessen: teilweise Protest
--
Verträge, Verjährung, Urteile: nur kleine Änderungen
--
gemischtes Schiedsgericht: nur kleine Änderungen
--
gewerbliches Eigentum: Protest
--
Sonderbestimmungen für abgetretene Gebiete: teilweise Protest
Luftschifffahrt:
Definition
Häfen,
Wasserwege und Eisenbahnen: teilweise Protest
Arbeit:
nur kleine Änderungen
Verschiedene
Bestimmungen: kleine Änderungen.
3.6.1919
Reise
der Österreicher nach Feldkirch
Renner und Sektionschef Schüller reisen nach Feldkirch ab,
während der Minister a.D., Dr. Franz
Klein, Renners Stellvertreter wird. Mitteilung an die Konferenz
(Bd.1,
S.73).
Es
erfolgt sofort die Erarbeitung von Stellungnahmen und neuen Gutachten
(Bd.1,
S.20).
Feldkirch:
Es herrscht die Meinung:
[Rumpf-]Österreich
ist "nicht lebensfähig"
Vorsitz
der Sitzungen in Feldkirch führt Präsident Seitz.
Weiter anwesend sind Vizekanzler Fink
und Staatssekretär Dr. Bauer.
Es herrscht die einheitliche Meinung, Deutschösterreich sei unter den
gestellten Bedingungen nicht lebensfähig.
->>
Plan von Noten, um die Aufmerksamkeit auf die wichtigsten Punkte zu
lenken
->>
Plan von Gegenvorschlägen.
Geplante
Noten:
--
allgemeine Note
--
Note über Territorialfragen
--
besondere Note über die deutschen Gebiete in Böhmen, Mähren und
Schlesien
--
Note über die Rechtsstellung des Landes
--
Note über die Verantwortung der einzelnen Nationalitäten der Monarchie
für den
Krieg mit Nachweis der Unmöglichkeit der Rechtsnachfolge
Deutschösterreichs für
die gesamte Monarchie
--
Note über wirtschaftliche Fragen gegen die Liquidation des
deutsch-österreichischen Vermögens mit der Feststellung, dass die
Grundsätze
des Verhältnisses zwischen Deutschland und Frankreich nicht auf
Deutschösterreich angewendet werden könnten.
6.6.1919
Renner
ist wieder in Frankreich - 5.
Note wegen der Jugo-Invasion in Österreich
Meldung,
dass die südslawischen Kommandanten den Befehl zur Invasionseinstellung
nicht
befolgen.
->>
Österreichs Delegation appelliert erneut an den Obersten Rat der
Konferenz in
Paris: "Fünfte Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front":
"Die
jugoslawischen Truppen haben im Gegenteil ihre blutige Offensive nicht
zum
Stillstand gebracht, ihr Einfall in die Stadt Klagenfurt scheint
unmittelbar
bevorstehend." (Bd.1, S.73)
----
10.6.1919
Erste
allgemeine Antwortnote "Erste
Beantwortung der Friedensbedingungen vom 2.Juni"
-- das
deutschösterreichischen Volk wäre durch die Bedingungen der
unentbehrlichen
Mittel zur Erhaltung des Wirtschaftslebens beraubt
-- das
deutschösterreichischen Volk wäre durch die Bedingungen der
unentbehrlichen
Mittel zur Aufrechterhaltung der staatlichen und bürgerlichen Ordnung
beraubt
--
mehr als 4 von 10 Mio.
Deutschösterreichern müssten einer volksfremden und dem
deutschösterreichischen Volkstum feindlichen Herrschaft unterworfen sein
--
davon
betroffen sind: Deutschböhmen, Deutschschlesien, deutsche Gegenden
Mährens, Böhmerwaldgau,
Neubistritz, Znaimer Kreis, Zuckerraffinerie, Eisenbahnknotenpunkte
fallen an
die an "Tschechoslowakei"
-- Niederösterreich:
Ein Antrag auf eine
Volksabstimmung wurde von der "Friedenskonferenz" nicht beachtet
-- Südtirol
ist gegen jedes Völkerrecht
weiterhin in italienischen Händen
--
Teile in der Steiermark und des Kärntner
Beckens sollen ans aggressive Jugoland
gehen
-- die
Nachbarn werden reich durch Raub, Deutschösterreich soll erdrückt werden
-- das
neue Deutschösterreich könnte nur 1/4 der notwendigen Lebensmittel
selbst erzeugen, wenn es so klein bleiben würde wie
geplant
--
jährlich wären 12 Mio. Tonnen Kohleimporte
notwendig bei eigener Förderung von kaum 2 Mio. Tonnen
--
fast alle Exportindustrien sollen
Deutschösterreich entrissen werden, denn diese stehen in Böhmen, Mähren
und
Schlesien
oo Braunkohlelager
oo Baumwollwebereien
--
Schafwollwebereien
--
Leinenwebereien
--
Glasfabriken
--
Porzellanfabriken
--
Zuckerfabriken
--
chemische Fabriken
-- wenn
Österreich so klein bleibe wie von der "Friedenskonferenz" geplant,
würden Eisenbahnlinien zerschnitten,
da die meisten Ausgangspunkte nun im "Ausland" liegen
--
Verlust
der deutsch-böhmischen Bäder und der Bäder
Südtirols und somit auch
Verlust der ausländischen Zahlungsmittel des Fremdenverkehrs
-- für
den Handel fehle die Meistbegünstigung
durch Nachbarstaaten.
Somit
wäre eine Bezahlung von Importware kaum
mehr möglich, und insgesamt wird die Volkswirtschaft
Deutschösterreichs vernichtet.
-- Schulden:
Der Umrechnungsschlüssel ist
um das Doppelte zu hoch angesetzt
--
aller österreichische Besitz in den neuen Nachfolgestaaten kann gemäss
"Friedensbedingungen" beschlagnahmt und liquidiert
werden
--
Österreich
fordert normale Vertragsverhältnisse
mit den Nachfolgestaaten, so wie sie zwischen den Nacchfolgestaaten und
Frankreich bestehen
[Diese
Forderung ist für Frankreichs Politiker in Paris eine Blasphemie, denn
Frankreich hat mit Rumänien und der "CSSR" neue politische
Verbindungen geknüpft, um im Sinne Napoleons ganz Europa zu
beherrschen, Armeen
in der "CSSR" und in Rumänien aufgebaut. Das heisst: Frankreich hat
die nationalistischen Energien dieser Länder für sich ausgenutzt, und
dabei
soll Österreich völlig auf der Strecke bleiben].
Die
Schlussfolgerungen für das [Rumpf-]Österreich
sind fatal
-- bei
einer Beschlagnahmung des Eigentums in den Nachfolgestaaten erfolgt der
Zusammenbruch der österreichischen Kreditinstitute, der
Versicherungsgesellschaften, der Sparkassen, aller privater
Unternehmungen
--
Österreich wird ein sozialer und politischer Krankheitsherd, was nicht
dem
europäischen Interesse und dem Interesse der Alliierten entsprechen
kann:
Untergang jeder staatlichen Autorität, Auflösung des Staates in seine
Teile mit
politischem und sozialem Chaos mit Wirkungen auf die Nachbarn.
Vorschlag:
Sonderkommission für die neuen
Beziehungen
Die
österreichische Delegation schlägt vor
-- eine
Sonderkommission zu bilden über die Entwirrung der wirtschaftlichen
Beziehungen
zwischen Österreich und den Nachfolgestaaten
--
diese Sonderkommission soll auch alle anderen Beziehungen neu regeln.
Schlusssatz
Die
deutschösterreichische Republik ist nicht in der Lage, "für die Folgen
solcher Friedensbedingungen eine Verantwortung zu übernehmen."
[Das
heisst: Frankreich werde daran die Schuld tragen, wenn Österreich in
den
Kommunismus fällt oder ein Guerillakrieg ausartet].
----
10.6.1919
Kriegsgefangene
An
der
Sitzung der Kriegsgefangenenkommission sind Vertreter der fünf
Grossmächte und
General Rudolf Slatin von
Deutschösterreich beteiligt. Slatins möchte v.a.
verhindern, dass die Gefangenen in Sibirien einen russischen Winter
durchmachen
müssen. Anträge Slatins:
1.
Bitte um Heimschaffung der Kriegsgefangenen ohne unnötige Verzögerung
2.
Bitte um sofortigen Beginn der Tätigkeit der Kriegsgefangenenkommission
und der
Unterkommissionen
3.
Bitte, kleine österreichische Delegationen zu den Gefangenen
zuzulassen.
Präsident
der Kommission George Cahen (F):
-- die
Kommission sei nicht berechtigt, zu beraten und zu verhandeln, sondern
nur die
Vorschläge entgegenzunehmen
--
Slatin
solle seine Bitten näher ausführen.
Die
Ausführungen Slatins:
-- es
handle sich auch um österreichisch-ungarische Gefangene, sowie um
Zivilinternierte und nicht nur um Kriegsgefangene
-- die
Entsendung von österreichischen Delegationen sei notwendig, v.a. nach
Sibirien,
wo die Tätigkeit der österreichischen Delegierten auch politische
Wichtigkeit
erlangen kann
-- die
Rückführung von Gefangenen soll sich auf alle Kriegsgefangenen in
Sibirien, Turkestan
und alle anderen Gebiete erstrecken, die nicht im Artikel des
Abschnitts über
die Kriegsgefangenen des Vertrags genannt sind
--
Deutschösterreich sei nicht in der Lage, die Transportkosten selbst zu
übernehmen (Artikel 4), sondern es stelle Antrag, dass die einzelnen
Regierungen die Gefangenen bis an die Grenze befördern, v.a. die
Transporte aus
Sibirien seien unbezahlbar
-- die
Frist der Amnestie für Strafhandlungen der Gefangenen sei vom
1. Mai auf
den 1. oder 15. Juni 1919 zu verlängern, da sich die
Friedensverhandlungen verzögert hätten
--
wenn Österreich dem Kriegsgegner Zugang zu den Gefangenenlagern
gestatte, und
Rücktransport garantiere, so sei von der Gegenseite ebensolches zu
erwarten.
Ebensolche Gegenseitigkeit sollte für Dritte gelten, die Ausländer der
Gegenseite für die Aushändigung von fremden Gütern versteckt halten.
Die
Meinung von Cahen (F) (Bd.1, S.10):
-- er
könne nur Meldungen entgegennehmen
-- die
Rückführung der Kriegsgefangenen werde ab der Unterzeichnung des
Vertrages
anlaufen können
--
gemeinsame französisch-österreichische Kommissionsarbeiten werden ab
der
Unterzeichnung des Vertrages entstehen können
-- die
Mitglieder der einzelnen Subkommissionen werden bereits vor der
Unterzeichnung
bestimmt werden können
-- es
sei unmöglich, österreichische Delegierte vor der Unterzeichnung nach
F, It.
und Serbien zu entsenden, da sich die Länder mit Österreich theoretisch
immer
noch im Kriegszustand befinden
[Das
ist von Frankreich absolut gelogen: Der Krieg war gegen die Monarchie
gerichtet.
Der Nachfolgestaat "Republik Österreich" kann nicht im Kriegszustand
stehen, weil es die Republik im Jahre 1914 noch nicht gab. Wohl aber
hat das
"Herrenvolk" der deutschen "Rasse" die Verantwortung für
die Handlungen der Monarchie zu übernehmen, deren Handlungen in Wien
befohlen wurden].
--
österreichische Delegierte können nach Sibirien reisen, man werde sich
erkundigen
-- die
Rücktransporte werden nach der Unterzeichnung von der Kommission in
Angriff
genommen, auch die Transporte aus Sibirien; um Finanzierung werde sich
die
Kommission wohlwollend kümmern.
Die
Stellungnahme von General Mac Kintry
("USA") (Bd.1, S.10)
-- in
Österreich würden noch Kriegsgefangene der Alliierten oder assoziierten
Staaten
gegen ihren Willen zurückgehalten
-- die
Alliierten hätten nach dem Vertrag das Recht, österreichischen
Gefangene
zurückzuhalten, solange Österreich Gefangene zurückhält.
Slatin (Ö) (Bd.1, S.10):
--
seines Wissens sind keine alliierte Gefangenen oder Leute assoziierter
Staaten
mehr in Ö in Gefangenschaft
-- die
alliierten und assoziierten Mächte unterhalten in Wien
Militärmissionen, deren
Mitglieder überall Zutritt haben.
Cahen (F) (Bd.1, S.10):
--
Slatin
solle die Vorbedingung der Rückschaffung für Gefangene der all. und
ass. Mächte
als Warnung betrachten
--
alle Verbliebenen seien bis zur Unterzeichnung rückzuschaffen.
Oberst Scimecca
(Bd.1, S.10):
schlägt
einen Zeitungsaufruf vor, so dass alle Zurückgehaltenen in Ö sich zu
melden
hätten.
Gen. Slatin
(Bd.1, S.10)
sagt
zu, den italienischen Vorschlag gleich seiner Regierung zu unterbreiten.
Schliessung
der Sitzung.
Aufruf in österreichischen Zeitungen,
dass Kriegsgefangene in Österreich sich melden sollen
(Bd.1,
S.11)
->>
keiner meldet sich
->>
Mitteilung an Cahen, dass sich keine Kriegsgefangene mehr in Österreich
befänden
->>
Österreicher, z.T. invalide Kriegsgefangene aus Serbien, die in Lyon
gesammelt
sind, werden einige Tage danach zurücktransportiert.
Veröffentlichung des Notenwechsels
(Bd.1,
S.11, 81)
Die
österreichischen Delegation schlägt die Veröffentlichung gewisser Noten
vor.
Die Note vom 10.5.1919 wurde bereits veröffentlicht. Damit verletzt
Österreich
eigenmächtig die Konvention über die Vertragsverhandlung. Die
österreichische
Seite schlägt Frankreich vor, ebenso die Noten zu veröffentlichen.
----
Verbalnote gegen die Beschlagnahme von
österreichischem Vermögen vor der Unterzeichnung des Vertrags
"Verwahrung
gegen die Vermögensbeschlagnahme in den Nationalstaaten" (Bd.1,
S.83-84).
--
Protest gegen Beschlagnahme, Sequestrierung und Liquidierung von
deutsch-österreichischem Besitz ohne rechtliche Begründung in der
Tschechoslowakei, in Jugoslawien und in Polen sowie in den italienisch
und rumänisch
besetzten Gebieten der ehemaligen Monarchie
--
diese Beschlagnahmungen und Liquidierungen seien Kriegsmassnahmen gegen
Deutschösterreich
--
zwischen den Nachfolgestaaten und Deutschösterreich habe nie irgendein
Kriegszustand bestanden
-- das
wirtschaftliche Leben von Deutschösterreich sei schwer bedroht und die
Regierungen in den Nachfolgestaaten seien somit gewalttätig
--
Deutschösterreich habe nicht das Interesse, einen Wirtschaftskrieg zu
führen
und habe sich bisher auf allfällige Vergeltung beschränkt
-- die
österreichische Delegation bittet um Vermittlung des
Generalsekretariats der
Konferenz und um Vorbringen der Thematik beim Obersten Rat
-- die
österreichische Delegation bittet den Obersten Rat, die Anwendung von
Zwangsmassregeln verbieten zu lassen und um Aufschub von betreffenden
Handlungen, die schon im Gange sind.
----
11.6.1919
Note
wegen Eisenbahnlinien
"Note
über das Verkehrswesen" (Bd.1, S.361-365)
-- bei
Verwirklichung der Grenzen gemäss der "Friedenskonferenz" werden die
östlichen und nördlichen Eisenbahnlinien verstümmelt
-- die
Erträge der kleinen Strecken stehen in keinem Verhältnis mehr zu dem
Aufwand
der Kopfstationen in Wien
-- es
soll zum Thema der Eisenbahnlinien eine spezielle Kommission gegründet
werden (Bd.1,
S.361)
-- die
nächste Station von Wien aus ist in 4 von 6 Fällen im Ausland, so dass
grosse
Hürden und Umstände für die Bevölkerung entstehen (Bd.1, S.362)
-- die
Regelung der Grenz- und Verkehrsfragen soll mit den Kriegsgegnern im
Vertrag
geregelt sein, soll mit den Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie aber
mit einer eigenen Kommission passieren
(Bd.1,
S.365).
14.6.1919
Erneuter Protest gegen die Invasion der
Jugo-Armee
(Bd.1,
S.11): "Sechste Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front"
(Bd.1, S.87)
-- die
jugoslawischen militärischen Befehlshaber fügen sich der Anordnung des
Obersten
Rates nicht, das Becken von Klagenfurt zu räumen
-- die
jugoslawischen Truppen bedrohen die Städte Villach und St.Veit weiter
-- die
jugoslawischen Truppen unterbinden weiterhin allen Verkehr zwischen dem
besetzten und dem nicht besetzten Teil Kärntens
--
Bitte um Vollzug der Anordnung des Rückzugs durch erneutes Anordnen
durch den
Obersten Rat
-- es
verbreitet sich deswegen weiterhin Unruhe im Land.
ab
15.6.1919 ca.
--
Jugos weisen massenweise Deutschösterreicher aus besetzten Gebieten der
Steiermark aus
-- die
Jugos verfügen Gewaltmassregeln an der deutschsprechenden Bevölkerung
-- die
Jugos führen Einschüchterungsmassnahmen durch gegen allfällige
Volksbefragungen
über die Gebietszugehörigkeit (Bd.1, S.13).
----
15.6.1919
Denkschrift
gegen die "CSSR"
gegen die Einverleibung des Sudetenlands und des Ostrauer Kohlebeckens
- Appell
gegen die Kohleblockade gegen Wien
Die
Verfasser sind "Experten": Dr.Rudolf
Lodgman-Auen, Dr.Robert Freissler, Josef Seliger, Hieronymus Oldafredi,
Adolf Klement.
Beilage
27:
"Note
über Deutschböhmen, Sudetenland und die Neutralisation des Beckens von
Ostrau"
(Bd.1, S.88-92)
-- 3
1/2 Mio. Deutschösterreicher werden zu Unrecht bedroht [oder sind schon
besetzt]
-- das
tschechoslowakische Volk wird durch die Alliierten und assoziierten
Mächte
"zu einer abenteuerlichen und äusserst gefährlichen Politik"
verleitet (Bd.1, S.88)
-- der
Friedensschluss sei eine Möglichkeit, "den Kampf zwischen dem deutschen
und dem tschechischen Volke zu beendigen und dabei jedem der beiden das
Recht
zu gewähren, in voller Freiheit sein nationales Leben zu führen" (Bd.1,
S.88)
--
auch bei Beschränkung auf die von Tschechen und Slowaken bewohnten
Gebiete
werde die Tschechoslowakei eines der reichsten Länder Europas mit
Bodenschätzen, grossen Wäldern und grossen Industrien in Prag, Pilsen,
Königgrätz
sowie über das ganze Land verteilten Textilfabriken und
Spiritusbrennereien
sein
--
Österreich und die "CSSR" werden immer im Streite liegen, wenn man
gegen den Willen der Bevölkerung deutsche Gebiete der "CSSR"
angliedert: Sudetenland, Deutschböhmen, den Böhmerwaldgau und den
Znaimerkreis;
so werde im Herzen Europas ein Herd des Bürgerkrieges geschaffen,
gefährlicher
als früher auf dem Balkan: Es werde ein zweites Elsass/Lothringen
geschaffen
werden
-- es
sei das politische Todesurteil für eine Bevölkerung, wobei die
betroffene
Bevölkerung grösser sei als diejenige von Norwegen oder Dänemark
-- die
Deutschen in Böhmen, Mähren und Schlesien sollen von Tschechen und
Slowaken
unterworfen werden
-- das
Vorgehen sei grausam und unerhört
-- 3
1/2 Mio. Deutschösterreicher werden 6 1/2 Mio. Tschechen und Slowaken
bekämpfen
und umgekehrt, ohne jede Andere Möglichkeit zur Kompensation, somit
wird der
Zustand noch schlechter sein als vor dem Kriege
-- die
Ideen der Siegermächte von "Freiheit" und "Demokratie" sind
von diesen Mächten Frankreic, England und "USA" selbst torpediert und
die Länder tschechisch-slowakisch besetzt
-- am
Parlament in Prag nimmt kein Deutscher teil, und die Vertretung der
deutschösterreichischen Länder wird durch Polizeimassnahmen geknebelt
-- die
deutschösterreichische Bevölkerung dieser Länder wurde ohne
vorhergehende
Befragung an Fremde ausgeliefert und die Besetzung nachträglich durch
die
Friedensbedingungen sanktioniert
-- die
Handelsbeziehungen der tschechisch besetzten Länder zu
Deutschösterreich sind
unterbrochen
--
Folge der Blockade sei in Österreich der Hunger, weil in den
tschechisch
besetzten Ländern die wichtigsten Industrien für Lebensmittel und
Heizmaterial liegen
-- es
entwickelt sich Hass in Österreich gegen die "CSSR"
-- die
sich entwickelnde Not ist Beweis dafür, dass Deutschösterreich unfähig
ist, aus
eigener Kraft zu leben.
Forderungen:
--
freie
Abstimmungen in Deutschböhmen und in den Sudetenländern
--
Zulassung von gewählten Landtagen in diesen Ländern
--
Wiederaufnahme der Beratungen über die Frage der deutschen Gebiete in
Böhmen
und den Sudetenländern.
Anträge
im Fall Ostrau:
-- die
Einwohner teilen sich in 3 Nationalitäten: Deutsche, Polen, Tschechen
--
Vorschlag der Neutralisierung und Internationalisierung der Stadt unter
der
Aufsicht des Völkerbunds.
Beigefügtes
Memorandum:
"Memorandum der Vertreter der
deutschen Sudetenländer in Erwiderung auf die Friedensbedingungen der
alliierten und assoziierten Mächte"
(Bd.1, S.93-102)
--
Verfasser
sind die Vertreter von Nordböhmen, Mähren und Schlesiens der
deutsch-österreichischen Nationalversammlung ab 1911 (Bd.1, S.95)
-- die
"CSSR" wird mit 48 % Tschechen, 28 % Deutschen, 14 %
Slowaken, 7 % Ungarn, 3 % Ruthenen und eventuell auch mit
polnischer
Bevölkerung ein "schlechtes Abbild des ehemaligen Österreich mit allen
jenen Mängeln abgeben, die man endgültig beseitigt glaubte" (Bd.1,
S.101).
--
diese Vertreter proklamieren die Provinzen Deutschböhmen und
Sudetenland und
erklären sie zu Teilen von Deutschösterreich, mit Übernahme der Gesetze
und
Einsetzung von Provinzialregierungen
plus:
Forderung
der Vereinigung des Böhmerwaldgau mit dem angrenzenden Oberösterreich
plus:
Forderung
der Vereinigung von Südmähren, Bezirk Neubistritz und des deutschen
Teils des
Bezirks Neuhaus mit dem angrenzenden Niederösterreich
plus:
Forderung
des Anschluss der Sprachinsel von Iglau-Stecken an Niederösterreich
(Bd.1,
S.95)
-- am
12. und 22. November 1918 beschrieb die neue Verfassung
Deutschösterreichs
das Staatsgebiet in diesem Umfang
--
durch eine Volkszählung von 1910 seien deutschsprachige Gebiete klar
definiert (Bd.1,
S.96)
--
1907 wurden deutsche und tschechische Wahlbezirke durch Vertreter der
österreichischen und tschechischen Nation klar festgelegt (Bd.1, S.96)
-- die
Tschechen behaupten, die Deutschen Böhmens und Mährens und Schlesiens
seien
tschechischer Rasse, was durch die Klarheit der Grenzen widerlegt ist,
denn wenn Germanisierungsmassnahmen
stattgefunden
hätten, dann wären die Grenzen nicht so deutlich (Bd.1, S.96-97)
-- die
tschechische Regierung bestreitet [bei ihren imperialen Bemühungen
zusammen mit
Frankreich] sogar den Wert der Volkszählungsresultate mit Angabe der
Umgangssprache (Bd.1, S.97)
-- der
statistische Kongress in Pressburg / Bratislava 1873 u.a. haben
festgelegt,
dass die Umgangssprache und nicht das Nationalgefühl oder die ethnische
Abstammung für eine Zuordnung entscheidend sein sollen, ausserdem sei
die
Abweichung nur minimal (Bd.1, S.97)
-- die
Tschechen behaupten, die Volkszählung sei deutsch beeinflusst gewesen,
dabei
war die österreichischen Regierung der damaligen Zeit keineswegs
geneigt,
deutsche Einflüsse zu begünstigen
-- die
tschechische Überprüfung der Volkszählung hat nachweislich kein
anderes
Resultat ergeben (Bd.1, S.97)
-- die
neue österreichische Regierung von 1919 versucht eine Politik, die sich
nach
Volksentscheiden richtet (S.97).
Die
Besiedelung der Gebiete erfolgte im 14. Jh.
--
die
tschechische Politik behauptet, die deutschen Gebiete Böhmen, Mähren
und
Schlesien hätten im Laufe der Jahrhunderte ihren ursprünglich
slawischen
Charakter durch Germanisation eingebüsst
--
Tatsache [gemäss österreichischer Auslegung] ist aber, dass die
Germanen als
Nachfolger der Kelten lange vor den Slawen das Land besiedelten, und
zwar
friedlich (Bd.1, S.97)
-- von
gewaltsamen Germanisierungsmassnahmen kann keine Rede sein, denn die
Gebiete
sind jahrhundertelang deutsches Besitztum und die kleinen tschechischen
Anteile
sind im Zuge des industriellen Aufschwungs [aus dem Osten] neu
hinzugekommen (Bd.1,
S.98).
Die
tschechische Armee betreibt seit
1918 Expansion gegen Österreich
--
die
tschechische Regierung hat nach dem Waffenstillstand den Krieg
weitergeführt
und deutsche Gebiete mit Waffengewalt unterjocht (Bd.1, S.98)
-- die
deutschösterreichischen Regierung sieht die Besetzung nur als
provisorisch an
bis zur Entscheidung an der Konferenz (Bd.1, S.98-99)
-- die
tschechische Regierung vertritt Gebiete, von denen sie gar keine
Vertreter hat (Bd.1,
S.99)
-- die
tschechische Besatzung im Sudetenland wurde Ende 1918 gewaltsam
vollzogen:
oo
Wiedereinführung
der Zensur
oo
Wiedereinführung
der Körperstrafen für Männer und sogar für Frauen
oo
Gegendemonstrationen
und Bitten um neutrale Kommissionen der Ententemächte sind Beweis, dass
die
tschechische Besetzung in der deutsch-sprechenden Bevölkerung nicht
akzeptiert
wird (Bd.1, S.99)
-- die
österreichischen Vertreter fordern unparteiische Volksabstimmungen
(Bd.1,
S.99-100).
Die
kriminelle tschechische Regierung
--
die
Vorgangswiese der "CSSR"-Regierung ist entgegen den Grundsätzen, die
von der Entente in Paris aufgestellt wurden
-- die
Vorgangsweise der "CSSR"-Regierung ist weder mit den Grundsätzen der
Demokratie noch mit dem Nationalitätenprinzip vereinbar, sondern eine
Fremdherrschaft
-- die
tschechische Regierung macht wegen des materiellen Vorteils die
Deutschen zum
Spielball der Politik
-- die
tschechische Regierung besetzte 1918 unter dem Deckmantel des
Waffenstillstandes das deutsche Gebiet und unterstellte es ihrer
Souveränität
gegen alle Grundsätze des Völkerrechts
-- die
tschechische Regierung beseitigte die bestehenden Behörden und setzte
neue ein
-- die
tschechische Regierung presste den öffentlichen Beamten den Amtseid ab
mit
Bedrohung des Entzugs der materiellen Existenz, auch mit der Drohung
von Vertreibung
oder Gefangenschaft
-- die
tschechische Regierung vergiftet die Beziehungen zwischen den Staaten
in Europa
und zerstört die Hoffnungen auf eine friedliche Verständigung (Bd.1,
S.100)
Die
"CSSR" ist reich genug
--
der
tschechische Staat bedarf zu seiner gesicherten Existenz keine fremden
Besitztümer
--
Deutschösterreich kann bei Raub all der von der "CSSR" besetzten
Bodenschätze auf deutschem Boden so nicht existieren
--
weitere statistische und wirtschaftliche Angaben zum Beweis dieser
Tatsachen
sind verfügbar (Bd.1, S.101)
-- der
Vertragsentwurf steht in vollem Gegensatz zum souveränen Willen der
Sudetendeutschen
--
Vorschlag: Volksabstimmung unter neutraler Kontrolle in Abwesenheit
tschechischer
Truppen (Bd.1, S.102).
Die
Perversion des Vorwurfs der Germanisierung
Der
Anteil der deutschen Bevölkerung hat gemäss den Volkszählungen kaum
zugenommen,
sondern hat z.T. sogar abgenommen:
|
Böhmen |
Mähren |
Schlesien |
Prag |
| 1880 |
63,3% tschech |
36,7% dt. |
29,4% dt. |
48,9% dt. |
18,43% dt. |
| 1910 |
63,9% tschech |
36,1% dt. |
27,6% dt. |
43,9% dt. |
9% dt. |
Fast
überall hat der deutsche Anteil abgenommen. Es hat also nachweislich
keine "Germanisierung" stattgefunden (Bd.1, S.109-110).
Warum
hat keine grosse tschechische Zunahme in Böhmen und Mähren
stattgefunden? Wegen
der notorischen Auswanderung nach "Amerika" (Bd.1, S.111).
Die
tschechischen Gelehrten wie z.B. Dr. Zdenko Tobolka haben diese
Resultate
bestätigt (Bd.1, S.111-112).
Ostrau:
Vorschlag: Neutralisierung des
Ostrauer Beckens
--
Versorgung mit Ostrauer Kohle muss für die verschiedenen Bevölkerungen
gesichert sein
--
Tschechen und Polen streiten sich um das Gebiet, und die deutsche
Bevölkerung
ist darin gewerbefleissig
-- die
österreichischen Kommission schlägt einen Vertrag für eine neutrale
Verwaltung
für Ostrau vor (Bd.1, S.123).
----
16.6.1919
Zweite
Note betreffs des Vertragsentwurfs
(Bd.1,
S.11): "Note über die Grenzen Deutschösterreichs", Beilage 28 (Bd.1,
S.128-134)
Unmögliche
Grenzziehung zur "CSSR"
--
wenn kein Anschluss an Deutschland möglich ist, so soll wenigstens eine
Vereinigung
mit dem deutschen Teil von Südböhmen und Südmähren möglich sein (Bd.1,
S.129)
-- die
Grenze zur "CSSR" soll der Fluss March sein
--
wenn der Fluss March ganz tschechisch wird mit dem Westufer als Grenze,
so wäre
das Willkür gegen die Freiheit des Welthandels, und Österreich wäre
ausgeschlossen (Bd.1, S.130).
Grenze
zu Ungarn: Der Fluss Leitha
(Bd.1,
S.130-131)
-- der
Fluss Leitha war in der Monarchie nur eine rein administrative
Grenzlinie
-- der
Fluss Leitha hatte keine politisch, militärische oder wirtschaftliche
Bedeutung
-- der
Fluss Leitha ist nur 48 km von Wien entfernt und nur einen Tagesmarsch
von Graz
entfernt
--
Ödenburg,
Eisenburg und Wieselburg waren seit je her das Versorgungsgebiet von
Wien für
Gemüse, Milch und Fleisch
--
Graz bezog die Lebensmittel aus dem westlichen Ungarn
-- in
der Wiener Neustadt-Industrie sind hauptsächlich ungarische Arbeiter
beschäftigt
--
wenn die Leitha politische und wirtschaftliche Grenze wird, verlieren
die 3
wichtigsten Industriezentren Deutschösterreichs ihre Versorgungsgebiete
und
rücken gleichzeitig in den Bereich der gegnerischen Artillerie
--
Budapest braucht die Erzeugnisse der Region Ödenburg, Eisenburg und
Wieselburg
nicht, weil Budapest solche Produkte aus der Tiefebene [des Flusses
Theiss / Tissa]
bezieht
->>
Deutschösterreich fordert in diesem Sinn, dass in den Gebieten
Ödenburg,
Eisenburg und Wieselburg eine Volksabstimmung durchgeführt wird (Bd.1,
S.130-131).
Grenze
zu Jugoslawien und Italien
(Bd.1,
S.131-133)
-- die
Sprachgrenze ist verworren, die Rassen sind vermischt (Bd.1, S.131)
--
Deutschösterreich stellt Anspruch auf die Gebiete, die mehrheitlich
deutsch
bewohnt sind und mehrere 100'000 Einwohner haben:
oo im
italienischen Trentino
oo in
der Krain
oo im
Küstenlande
oo im
deutschen Teil der Gottschee (Bd.1,
S.131-132)
--
diese ladinischen und jugoslawischen Minoritäten haben ihren
Anschlusswillen an
Deutschösterreich bekundet. Vorschlag einer Volksabstimmung (Bd.1,
S.132)
-- die
Regionen Mals, Meran, Bozen, Brixen, Klagenfurt und Marburg sind
mindestens
90 % deutsch und ein Zuschlag an Italien oder Jugoslawien
verstösst
absolut gegen jegliches Völkerrecht
--
wenn die Grenze gemäss dem Entwurf der "Friedenskonferenz" gezogen
wird, wird die Eisenbahnlinie über den Ofenpass verstümmelt, weil sie
dann
durch 6 Länder führt: Schweiz- Österreich - Italien - Österreich -
Jugoslawien
- Ungarn: So wäre keine sachgemässe Verwaltung der Linie mehr möglich
(Bd.1,
S.132-133)
--
Deutschösterreich stellt den Antrag auf eine Volksabstimmung im ganzen
Tal bis
zu den Karawanken (Bd.1, S.133)
Zusammenfassung
6
Mio.
Deutschösterreicher wären von mehreren Mio. Deutschösterreichern
umgeben, die
unter fremder Herrschaft stehen, so dass Hass und Konflikte
vorprogrammiert
wären (Bd.1, S.133).
Steiermark
und die Stadt Marburg
(Bd.1,
S.153-155)
--
weitere Gebiete sind nach Sprache und Rasse gemischt
--
Arbeit, Solidaritätsgefühlt und Lokalpatriotismus verbindet die
Steyerer auch
in gemischtrassigen Gebieten (Bd.1, S.153)
--
vorherrschende Rolle hat die deutsche Sprache durch die Wichtigkeit der
Stadt Marburg mit seiner Umgebung mit
fast 35 % Deutschen, Marburg sei ein "Bollwerk" der deutschen
Zivilisation
--
eine behauptete Germanisierung ist durch slawische Gelehrte selbst
widerlegt,
denn diese bestätigen, dass die letzten 50-60 Jahre nur geringe
ethnographische
Schwankungen stattgefunden haben
--
Auswirkungen bei Verwirklichung der von der "Friedenskonferenz"
vorgeschlagenen Grenzziehung:
oo das
wirtschaftliche Leben und die
Handelsbeziehungen
wären schwer beeinträchtigt
oo die
Grenze durch das Murbecken wäre ein Akt
der reinen Willkür und würde die Einheit der Mittelsteiermark zerreissen
oo es
wären Unruhen zu befürchten
oo der
Steiermark würde jeder militärische
Schutz fehlen und die Situation würde so investitionshemmend wirken
oo Graz
und die Industriebezirke der
Nordsteiermark
werden von ihren Versorgungsgebieten des Meer- und Drautales und der
Ebene von Pettau
abgeschnitten (Bd.1, S.153-154)
-- ein
grosser Teil des Landes und mit wenigen Ausnahmen der gesamte
Grundbesitz in
den Städten befinden sich in Händen von Deutsch-Steirern
-- 2/3
des Steueraufkommens kommt von Deutschösterreichern
--
Handel und Industrie sind fast ganz in deutscher Hand: Niederlassungen
in Marburg
und im Drautal
-- die
Hauptverkehrsader, die Eisenbahnlinie Bruck-Villach-Marburg würde
zerschnitten, und so würde ein Verkehr mit
Italien
und den Seehäfen unmöglich und die Lebensfähigkeit vernichtet werden
--
4000 Beamte und Arbeiter der Südbahngesellschaft in Marburg wären durch
neue
Arbeitslosigkeit zur Auswanderung gezwungen: mit Familien insgesamt
15'000
Leute
-- der
Bezug von Wasserkraft an der Drau wird verunmöglicht, Wien soll also
nicht nur
auf die Kohle von Ostrau verzichten, sondern auch auf 300'000 PS
Wasserkraft
von der Drau
-- die
Bevölkerung wünscht sich eine freie Volksabstimmung (Bd.1, S.153-154).
Kärnten
(Bd.1,
S.156-158)
mit
Klagenfurt und Villach, Klagenfurt als Sitz der Landesregierung. Der
Entwurf
der "Friedenskonferenz" sieht die Abtrennung der beiden Städte vor.
Auswirkungen:
-- die
übrigen Täler wären dem Untergang geweiht, da keine Verbindung mehr
untereinander vorhanden wäre (Bd.1, S.157)
-- es
wären neue Kämpfe nötig bis zur Wiederherstellung des Landes
--
zwei Verkehrshauptachsen in Mitteleuropa wären unterbunden: Udine -
Villach -
Wien und Franzensfeste - Klagenfurt - Marburg - Ungarn (Bd.1, S.158)
-- am
30.5.1917 fand eine Kundgebung statt:
oo 240
Gemeinden erklärten sich gegen eine
Vereinigung mit einem Jugostaat
oo nur
9 Gemeinden erklärten sich für eine
Vereinigung mit einem Jugostaat
oo 14
Gemeinden waren ohne Erklärung verblieben
(Bd.1, S.158)
--
eine Abstimmung im März 1919 ergab ein noch eindeutigeres Resultat:
8,6 %
für Verbleib bei Österreich, nur 0,8 % für die Vereinigung mit
einem Jugostaat,
und 1,6 % ohne Votum (Bd.1, S.158).
Südtirol
(Bd.1,
S.159-162)
-- ist
seit Jahrhunderten rein deutsch.
--
Vorschlag: ganz Deutschtirol zu neutralisieren (S.159): "Konvention
über
die Neutralität Tirols" (Bd.1, S.163):
oo jegliche
militärische Operation in
Deutschtirol
soll verboten werden
oo jegliche
Erhaltung von Befestigungen,
Munitionsfabriken und Munitionslage soll verboten werden (Bd.1, S.160)
-- eine
militärische Bedrohung wäre bei einer Entmilitarisierung vom Vintschgau
und der
Umgebung von Bozen keine mehr vorhanden, denn nur dort könnte man
Truppen
versammeln (Bd.1, S.159)
-- die
letzte öffentliche Volkszählung ergab in Deutschtirol 221'266 Deutsche,
6661
Italiener und 12'290 Ladiner
-- die
Behauptung Italiens, im Trentino würden 420'000 Italiener und 180'000
Deutsche
leben, ist absolut gelogen [und "US"-Präsident Wilson geht selber
nicht hin, um das zu kontrollieren]
-- die
Linie der sprachlichen Trennung ist klar (Bd.1, S.160)
-- die
Gegend südlich des Brenners bis Bozen ist seit dem 11. Jh.
deutsch. Wenn
sie unter Rom fällt, können Spanien oder GB in derselben lügnerischen
Weise
auch neue Ansprüche auf europäische Gebiete erheben
--
verbindende Elemente dies- und jenseits des Brenners sind der Handel,
Verkehr,
Rohstoffaustausch, gemeinsame Ernte von Kastanien, Mais, Obst, Wein,
Milch,
Fett (Bd.1, S.161)
-- der
Brenner war in der Monarchie nicht einmal eine administrative Grenze!
--
Dorfgestaltung und Kultur scheidet das Tirol vom Trentino
-- die
Eisenbahnlinie Innsbruck - Klagenfurt - Balkan würde durch Italien
unterbrochen
-- die
Bevölkerung weist eine Unterwerfung unter die Römer-Regierung ab:
oo es
herrscht eine unerschütterliche Brüderlichkeit der Bewohner in ihren
Sitten, im
Denken, in der Härte des Lebens
oo die
Bevölkerung hat ein gemeinsames
Bewusstsein durch gemeinsame Sagen, Volkslieder und Erinnerungen (Bd.1,
S.162).
[Bis
heute, Mai 2005, lässt die italienische Regierung in Süd-Tirol nicht
einmal die
deutschen Namen auf den Landkarten zu!]
----
16.6.1919
Note
von Renner an Clémenceau gegen die Behauptung,
Deutschösterreich sei völkerrechtlicher Nachfolger der Monarchie
(Bd.1,
S.11): "Note über die internationale Rechtspersönlichkeit
Deutschösterreichs", Beilage 29 (Bd.1, S.16-169)
-- die
deutschösterreichische Republik wurde erst nach dem Waffenstillstand
gegründet und
hat mit den Kriegshandlungen nichts zu tun
-- im
Text des Vertragsentwurfs der "Friedenskonferenz" wird behauptet, der
Regierung von Ö-Ungarn sei eine republikanische Regierung
nachgefolgt
-- es
sind aber 6 verschiedene Regierungen als Nachfolge
hervorgegangen
--
Ö-Ungarn
hat diplomatisch immer "Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und
Länder" geheissen (Bd.1, S.165)
[und
wurde ab 1906 ab der Einführung des gleichgewichtigen Stimmrechts
"slawisch" beherrscht]
--
Deutschösterreich fordert die Freiheit seines eigenen Staatsgebietes
(Bd.1,
S.166)
--
Deutschösterreich kann keine Verpflichtungen des untergegangenen
Kaiserreiches
übernehmen
[der
Ex-Kaiser ist in der Schweiz und hat alle seine Vermögen mitgenommen,
die
schweizer Bankiers danken es ihm, und ein Antrag auf Rückfliessen der
Kaiser-Gelder wird nie gestellt!]
--
Deutschösterreich kann nicht für Schäden aufkommen, die Mitglieder
anderer
Staaten verursacht haben (Bd.1, S.165).
Alle Nachfolgestaaten sind Erben der
Monarchie
(Bd.1,
S.167)
--
alle Nachfolgestaaten wollen von der ehemaligekn k.u.k.-Monarchie
Erbschaften
antreten, aber Deutschösterreich kann nicht allein alle Schulden der
Monarchie
übernehmen, wenn es nicht auch Alleinerbe wird (Bd.1, S.167).
Das
neue Deutschösterreich
-- der
Name "Deutschösterreich" ist deshalb gewählt, um sich gegenüber der
Monarchie abzugrenzen
--
Deutschösterreich bildet den unbedeutendsten Staat der Nachfolgestaaten
-- die
grosse Reichshauptstadt Wien im nun kleinen Deutschösterreich bereitet
grosse
Schwierigkeiten
--
verschiedene Publizisten betonen, die Tapferkeit der
deutschösterreichischen
Soldaten solle bestraft werden, aber andere Völker sind auch tapfer,
und die
Publizisten wollen nur einen Sündenbock finden, was ein schwerer Fehler
sei
-- die
"Friedenskonferenz" behauptet, etliche führende Männer der
gegenwärtigen Republik hätten zum Wohle der Monarchie gearbeitet.
Klarstellung:
o die
Aussenminister waren oft in Ungarn
o die
Botschafter waren oft in Ungarn
o ab
1907 waren die Deutschen im
Abgeordnetenhaus in der Minderheit (Bd.1, S.168).
[nicht
erwähnt: Gleichzeitig planen die deutschösterreichische und die
Berliner
Diplomatie aber schon Anschlusspläne.
Dieser Faktor dürfte grundlegend zur missliebigen Stimmung in
Frankreich gegen
Österreich beigetragen haben].
Antrag:
--
alle Bestimmungen streichen, die von der Identifizierung
Deutschösterreichs mit
der alten österreichischen-ungarischen Monarchie ausgehen
--
Antrag, die Deutschösterreicher "vor jenen unheilvollen Folgen zu
bewahren, die sich aus solchen Gedankengängen ergeben"
--
"Mit vollem Vertrauen appelliert Deutschösterreich an die Gerechtigkeit
des Friedenskongresses" (Bd.1, S.169).
----
Juni
1919
Österreichs
Regierung verhandelt weiter um
Lebensmittel
(Bd.1,
S.12)
Entwurf
von Gesetzen zur Requisition von Goldmünzen und ausländischen Werten
und zur
Verpfändung des Grosswaldbesitzes an die Alliierten (Bd.1, S.12).
[Die
Methode, bei Kriegsniederlagen Wald an die Sieger zu verpfänden, wird
auch in
Deutschland angewandt. Die Alliierten dürfen dann nach freiem Ermessen
Bäume in
deutschen und österreichischen Wäldern fällen. Dies wird auch noch nach
dem 2.
Weltkrieg so praktiziert...]
20.6.1919
Italien: Rücktritt der Sonnino-Regierung
wegen des Vertrags von Versailles - Italien rafft sich Südtirol
Nachdem
der endgültige Beschluss gefällt wird, dass die Stadt Fiume / Rijeka an
Jugoslawien fällt, gibt die Regierung Sonnino den Rücktritt ein.
->>
neues Kabinett Nitti-Tittoni
->>
Tittoni hält an der Landesvertretung in Versailles fest und fährt eine
harte
Linie gegen Österreich, um wenigstens Süd-Tirol als Kriegsbeute zu
behalten
->>
Bauer hat beim italienischen Gesandten in Wien, Borghese, in Sachen
Tirol
keinen Erfolg (Bd.1, S.2).
----
22.6.1919
Note gegen Terror zur Beeinflussung von
Volksabstimmungen
Note
des Staatsamtes für Äusseres an die Vertreter der "USA", F, GB und
Italien in Wien
--
Schilderung der Drangsalierungen in der Steiermark durch die
jugoslawischen
Behörden, um eine allfällige Volksabstimmung zu beeinflussen
--
Abhilfe könnte geschaffen werden durch Besetzung der Gebiete durch eine
Grossmacht oder durch eine interalliierte Überwachung (Bd.1, S.13).
----
23.6.1919
Völkerbundnote Beilage 30
(Bd.1,
S.170-185)
--
Deutschösterreich soll erst nach Erfüllen gewisser Bedingungen Mitglied
des
Völkerbundes werden, die anderen Nachfolgestaaten sollen aber sofort
Mitglied
des Völkerbundes werden (Bd.1, S.172)
--
einige der Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie erweisen sich als
überaus
kriegslustig (Bd.1, S.173): Die "CSSR", Jugoslawien und Ungarn haben
zu den Waffen gegriffen (Bd.1, S.174), Deutschösterreich dagegen
verhält sich
still (Bd.1, S.173)
-- um
Probleme mit den anderen k.u.k.-Nachfolgestaaten zu lösen, sollte
Deutschösterreich Mitglied des Völkerbundes sein, sonst entsteht für
Deutschösterreich eine unerträgliche Lage, wenn Deutschösterreich kein
Stimmrecht hat (Bd.1, S.173).
Antrag:
--
sofortige
Aufnahme in den Völkerbund mit der Unterzeichnung des Vertrags (Bd.1,
S.174-175)
--
wenn keine Aufnahme in den Völkerbund erfolgt, so ist Punkt 3 der
Wilson-Punkte
verletzt (Bd.1, S.174)
[Die
deutschösterreichischen und die deutschen diplomatischen Bemühungen für
einen
Anschluss bleiben weiter unerwähnt].
----
23.6.1919
"Note gegen die Beschlagnahme und
Liquidation deutschösterreichischer Vermögenswerte in den
Nationalstaaten", Beilage 31
(Bd.1,
S.186-191)
-- von
der Frage der Beschlagnahmungen hängt die Durchführbarkeit des
Friedensvertrages ab
--
Artikel
49 des Vertragsentwurfs besagt, dass die anderen Nachfolgestaaten alles
Vermögen der deutschösterreichischen Staatsbürger und Gesellschaften,
das sich
auf ihrem Gebiet befindet, zurückbehalten und liquidieren dürfen
-- das
Vermögen der Deutschösterreicher ist naturgemäss über die ganze
Monarchie
verteilt, denn die Gebiete waren jahrhundertelang bis November 1918 in
der
österreichischen-ungarischen Monarchie vereinigt (Bd.1, S.186)
-- eine
Liquidierung würde den Verlust fast des gesamten Privatvermögens
bedeutet
--
alles, was sich jenseits der nur wenige Kilometer von Wien verlaufenden
Grenze
befindet, würde liquidiert werden
-- es
wäre der Ruin der Hauptstadt, es wäre der Ruin des
deutschösterreichischen
Staates mitsamt allen Kreditinstituten und der meisten
Privatunternehmungen
-- die
Bewilligung zur Beschlagnahmung und Liquidierung ist eine
Vergewaltigung von
Privatrechten:
"Das,
was ein Deutschösterreicher in deutschen Gebieten Österreichs, zum
Beispiel in Deutschböhmen,
besass, soll liquidiert werden dürfen. Noch niemals sind Privatrechte
in so
flagranter Weise vergewaltigt worden; es gibt keine Regierung, die das
Recht
oder die Macht hätte, solche Bestimmungen anzunehmen." (Bd.1, S.187)
-- das
Verhältnis der Sieger gegenüber Deutschland kann nicht auf das
Verhältnis von
Österreich auf die anderen Nachfolgestaaten der Monarchie übertragen
werden,
weil die Nachfolgestaaten ja gar nicht gegeneinander gekämpft haben
(Bd.1,
S.187-188)
-- der
Staat kann für den Vermögensverlust keine Entschädigung bezahlen, wie
es der
Vertrag vorschlägt, denn die Finanzen sind bereits höchst angespannt
(Bd.1,
S.188).
Antrag:
--
Artikel
49 fallenlassen
-- das
Eigentum der Bürger Deutschösterreichs soll in allen Teilen des
einstigen
Österreich-Ungarn respektiert werden (Bd.1, S.189).
Schuldenregelung
(S.189-190)
-- die
Schulden zwischen den Ländern der Donaumonarchie waren immer
rückzahlbar,
deutsche Verhältnisse sind nicht auf die k.u.k.-Monarchie nicht
übertragbar
-- das
in Artikel 31 vorgesehene Kompensationsabkommen ist undurchführbar, da
der
gesamte Kreditverkehr der Monarchie davon betroffen wäre
--
z.T. haben die Währungen der Nachfolgestaaten noch gar keine kotierbare
Währung
(Bd.1, S.190)
Antrag:
Artikel
49 fallenlassen (Bd.1, S.191).
----
24.6.1919
Depesche
der Pariser Konferenz
Die
"Friedenskonferenz"
befiehlt den Truppenrückzug der Invasionsstaaten in Österreich hinter
bestimmte
Demarkationslinien im Becken von Klagenfurt
-- die
Depesche hat aber keine Unterschrift, was eine Nachfrage notwendig macht
-- es
ergeben sich Differenzen zu den Anordnungen des italienischen
Kommandanten und
andere Mängel
--
Deutschösterreich muss wiederum Antrag auf eine baldige Räumung des
Beckens von
Klagenfurt von den Jugo-Truppen stellen (Bd.1, S.205-206).
25.6.1919
Gegenvorschläge für die Gebiete
Note
"Gegenvorschläge über die Gebietsabgrenzung" Beilage 32 von Renner an
Clémenceau
--
Renner verlangt Volksabstimmungen (Bd.1, S.192)
-- dem
"Glanz der Gerechtigkeit" soll zum Durchbruch verholfen werden (Bd.1,
S.192)
--
Volksabstimmungen werden verlangt für die deutschen Ortschaften in
oo Deutsch-Nordböhmen
(Bd.1, S.193)
oo die
deutschen Sudetenländer (Bd.1, S.194)
oo Deutsch-Südböhmen
(Bd.1, S.195)
oo Deutsch-Südmähren
(Bd.1, S.196)
--
Volksabstimmungen werden verlangt für die Bezirke in Niederösterreich
Teldsberg,
Gemeinden Bischofswarth, Oberthemenau, Unterethemenau (Bd.1, S.196)
--
Volksabstimmungen werden verlangt für die deutschen oder z.T.
gemischten
Ortschaften
oo in
Deutsch-Westungarn
oo in
der Steiermark
oo in
Kärnten (Bd.1, S.197)
oo in
Tirol (Bd.1, S.197-198)
--
Vorschlag des Vollzugsverfahrens (Bd.1, S.198-200).
----
25.6.1919
Handelspolitische
Note von Renner an
Clémenceau (S.201-203) wegen der Meistbegünstigung
--
Deutschösterreich muss gemäss Vertragsvorschlag den Vertragspartnern
die
Meistbegünstigung gewähren
--
Deutschösterreich soll die Meistbegünstigung aber selber nicht erhalten
und
somit soll deutschösterreichische Ware von den Märkten ausgeschlossen
sein (Bd.1,
S.201)
-- man
wird sowieso Schwierigkeiten haben, die Wirtschaft wieder in Gang zu
bringen (Bd.1,
S.201-202)
--
ohne Ausfuhr können die Kredite nicht bezahlt werden
-- der
Holzhandel würde blockiert
-- die
Gewährung der Meistbegünstigung wäre für niemanden ein Opfer
-- man
kann nicht Konzessionen unterschreiben, ohne andere zu erhalten (Bd.1,
S.202).
Antrag
auf Zusatz:
Ergänzung
von Artikel 4 zur gegenseitigen Gewährung gleicher Rechte (Bd.1,
S.203).
----
26.6.1919
Note
wegen der unvollständigen Depesche
zur Räumung des Klagenfurter Beckens
"Siebente
Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front" (Bd.1, S.207-209)
--
Anfrage, ob die Depesche offiziell sei
--
Anfrage, ob das Kommando der königlich-italienischen Truppen Kenntnis
hat von
der Depesche, da den Kommandanturen zur Depesche mehrere wesentliche
Unterschiede in den Auffassungen bestehen
-- die
jugoslawische Demarkationslinie gestattet den aggressiven Jugo-Truppen,
sich bis
auf mehrere Kilometer Villach und Klagenfurt zu nähern, was eine
fortwährende
Bedrohung darstellt (Bd.1, S.208)
-- die
Versorgung von Klagenfurt wird durch Absperrung der Versorgungsgebiete
fast
unmöglich
--
ebenso trennt die Demarkationslinie Klagenfurt von seinem E-Werk und
dem
Wasserreservoir, so dass die Gefahr besteht, dass Klagenfurt ohne Strom
bleibt (Bd.1,
S.208-209)
-- das
Tal der Lavant ist durch die neue Demarkationslinie faktisch und
rechtlich abgeschnitten
(Bd.1, S.208).
Antrag:
Räumung
des Beckens so bald als möglich zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Ruhe
und
Kontrolle (Bd.1, S.209).
----
28.6.1919
Meldungen
die hoch-kriminellen Jugos in
Deutschösterreich
"Achte
Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front"
Es
herrscht in den jugoslawisch besetzten, deutschösterreichischen
Gebieten ein entsetzlicher
Terrorismus. In der Bevölkerung gärt Verzweiflung:
--
Einkerkerung von Bürgern und Bauern sind an der Tagesordnung
--
manche laufen zu den Jugos über, deren Frauen vergewaltigt werden
[damit nicht
noch die Töchter vergewaltigt werden]
--
Plünderungen, Viehdiebstahl, Maschinendiebstahl
--
Zerstörungen von Wohnungen
--
Rohheitsakte
gegen Greise, Frauen und Kinder
-- wer
deutsch redet, wird unerbittlich bestraft
-- wer
nicht Sympathie heuchelt, wird ärgsten Bedrückungen ausgesetzt.
Antrag:
-- dem
Zustand ein Ende machen
--
Entschädigungen für seelisches Leid, Raub und Schäden
--
Schutz für das Elektrizitätswerk und die Wasserleitung für Klagenfurt
(Bd.1,
S.210-211).
Die
Jugos machen keine Anstalten, sich zurückzuziehen (Bd.1, S.12).
Eine
Antwort der "Friedenskonferenz" auf die Note vom 26.Juni bleibt aus
(Bd.1,
S.12), aber immerhin wird die Depesche mit dem Rückzugsbefehl durch den
Obersten Rat wiederholt (Bd.1, S.121).
----
Erneute
Note gegen kriminelle Jugos: "Neunte
Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front"
(Bd.1,
S.12,212-213)
-- die
Jugos machen keine Anstalten, sich zur Demarkationslinie gemäss der
Depesche
zurückzuziehen
--
Bitte um Bekanntgabe, wann die deutschösterreichischen Truppen ihre
Demarkationslinie beziehen können, die derzeit von Jugos besetzt ist
(Bd.1,
S.212)
-- es
steht eine wirtschaftliche Katastrophe bevor, wenn die jugoslawische
Besetzung
nicht in den ersten Tagen des Juli zu Ende geht, da die Löhne am ersten
des
Monats fällig werden und der Geldtransport nicht sicher ist
--
Lohn wird fehlen, und die Gärung in der Bevölkerung wird steigen
--
Klagenfurt hat noch Vorräte an Lebensmittel und Kohle bis zum 6.Juli
1919
--
Kranke von den nicht besetzten Gebieten können wegen der Jugo-Besetzung
nicht
mehr nach Klagenfurt gebracht werden (Bd.1, S.213).
Anträge:
--
Heimkehr für geflüchtete Bewohner ermöglichen und körperliche
Unversehrtheit
bei der Erntearbeit garantieren
--
Zutrittserschwerungen für die besetzten Gebiete aufheben
--
Wiederaufnahme der Postverbindungen (Bd.1, S.213).
1.7.1919
Erneute Note gegen Jugo-Terror zur
Beeinflussung von Volksabstimmungen
"Zehnte
Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front" (Bd.1, S.13)
--
Einschüchterungen und Schwächungen
--
zahlreiche Ausweisungen und andere Gewaltakte
--
Beeinflussung der Volksabstimmungen
-- bei
den Deutschösterreichern gärt es dermassen, dass diese bald zu den
Waffen
greifen werden
--
Rekrutierungen haben zur Folge, dass die Deutschösterreicher ihr Land
verlassen, weil sie vom Krieg genug haben
[das
ist das Ziel der kriminellen Jugos: dass die Österreicher das Land
verlassen...]
-- es
vermehrt sich die Zahl der Arbeitslosen, und gleichzeitig hat die
Landwirtschaft
in den jugo-besetzten Gebieten grössten Bedarf (Bd.1, S.215).
Antrag:
--
Marburg
soll von den Truppen einer Grossmacht besetzt werden
--
oder Marburg soll durch eine interalliierte Kommissionen überwacht
werden zur
Verhinderung des Missbrauchs des jugoslawischen Übergewichts in den
Behörden (Bd.1,
S.215).
----
2.7.1919
Note gegen die Alleinschuldzuweisung an
Deutschösterreich
(Bd.1,
S.13): "Note und Denkschrift über das Eintreten der Völker Österreichs
für
den Staat vor dem Kriege und während des Krieges" (Bd.1, S.216-217)
Die
Argumentation gegen eine Alleinschuld am Krieg:
--
Ungarn haben gegen Serben gekämpft
--
Polen haben gegen die Erbfeinde, die Russen, gekämpft, dem
Hauptbeteiligten an
der Teilung Polens
--
Ukrainer haben auch gegen die Russen gekämpft
--
Kroaten und Slowenen haben gegen die Erbfeinde Italien gekämpft etc.
->>
Es ist eine absolute Lüge, Deutschösterreich eine Alleinschuld am Krieg
zuzuweisen (Bd.1, S.216-217).
Renner
lädt Dutasta (Generalsekretär der
Friedenskonferenz) ein: wegen der Verzögerung des Vertrags und dessen
negativen
Folgen (Bd.1, S.13).
3.7.1919
Gespräch
Staatskanzler Renner - Dutasta
in
der
von Staatskanzler Renner bewohnten Villa Reinach in St-Germain-en-Laye.
Dutasta
wird von zwei Sekretären und dem Chef der französischen Militärmission
begleitet, Major Bourgeois.
Renner:
--
betont, dass Deutschösterreich unter der Verzögerung leidet
--
dass seit dem Waffenstillstand 8 Monate vergangen sind
--
dass die österreichische Delegation bereits 8 Wochen in St-Germain weile
--
Antrag auf baldigen Abschluss.
Dutasta
bedauert, dass die Verhandlungen mit Deutschland und die übrigen Fragen
so viel
Zeit in Anspruch genommen haben.
Dutasta
versichert,
-- dass
die Situation Österreichs wohl gewürdigt werde
--
dass die "Friedenskonferenz" entschlossen sei, die Verhandlungen so
rasch wie möglich zum Abschluss zu führen
--
dass die noch fehlenden Teile nahezu fertiggestellt seien und in den
nächsten
Tagen übergeben würden
--
dass die Konferenz eifrig an den von Deutschösterreich eingereichten
Noten
arbeite und dass schon einige Änderungen am ursprünglichen
Friedensentwurf
vorgenommen worden seien.
Renner
--
sagt schnelle Antwort auf den Entwurf der finanziellen Bedingungen zu
--
regt an, dass die Konferenz die österreichischen Noten einzeln
beantworten
solle und nicht gemeinsam in der Art eines Ultimatums, so dass das
Verfahren
beschleunigt werde: Die Konferenz könne ja
nicht alles über die verwickelten Verhältnisse
Deutschösterreichs
wissen.
Dutasta
versichert, er werde diesen Vorschlag vorbringen und Renner über die
Antwort
berichten.
Renner
schlägt eine spezielle Kommission für die Lösung der finanziellen und
ökonomischen
Fragen der Nachfolgestaaten der Donaumonarchie untereinander vor, so
könne die
Konferenz beschleunigt und entlastet werden.
Dutasta
berichtet, der Oberste Rat würde dies auch schon z.T. in Erwägung
ziehen.
Renner
betont noch einmal die schwierige Ernährungslage, Finanzlage und die
hohe
Arbeitslosigkeit in Deutschösterreich. Dutasta solle dem Obersten Rat
davon
Mitteilung machen (Bd.1, S.13-14).
7.7.1919
Gegenvorschläge zu den wirtschaftlichen
Bestimmungen des Entwurfs vom 2.6.1919
"Beantwortung
der wirtschaftlichen
Friedensbedingungen"
"Note
mit Denkschrift und Gegenvorschlägen über die wirtschaftlichen
Bestimmungen der
Friedensbedingungen" Beilage 41 (Bd.1, S.247-311)
Renner
an Clémenceau:
Wirtschaftliche
Kriegsmassregeln während des
Krieges
--
Österreich-Ungarn ist mit grösster Mässigung vorgegangen
--
Österreichs Regierung begnügte sich mit der Überwachung des Eigentums
feindlicher Staatsangehöriger
--
Österreichs Regierung verzichtete auf Liquiditätsmassregeln und
Zwangsverkäufe
--
Österreichs Regierung hat nach Möglichkeit die Interessen von fremden
Staatsangehörigen berücksichtigt (Bd.1, S.247)
Wirtschaftliche
Kriegsmassregeln nach dem Krieg
Die
deutschösterreichische Regierung
-- hat
bisher keine Kriegsmassregeln wirtschaftlicher Natur getroffen
-- hat
die bestehenden Kriegsmassregeln eingeschränkt
--
Beweise und Zeugen über die Gangbarkeit für wohlwollende, sachliche und
versöhnende Behandlung der Bevölkerung sind verfügbar (Bd.1, S.247).
Der
Entwurf der "Friedenskonferenz" über
die wirtschaftlichen Bestimmungen überrascht negativ
Den
Deutschösterreichern
sollen auf dem Gebiet der verbündeten und assoziierten Mächte alle
Guthaben
weggenommen werden: zurückgehalten oder liquidiert werden (Bd.1,
S.247-248).
Delegierte
und Kommissionen stellten Österreichs kritische Lage bereits fest:
-- die
deutschösterreichische, landwirtschaftliche Erzeugung entspricht kaum
1/4 des
Bedarfs
-- die
deutschösterreichische Kohleproduktion entspricht nur 1/10 des Bedarfs
--
Deutschösterreich besitzt nicht die erforderlichen Rohstoffe für die
Wiederaufnahme der Arbeit
-- die
Mittel zur Finanzierung der Einfuhr der notwendigen Waren sind nicht
vorhanden
--
Lebensmittellieferungen haben auf Kredit stattgefunden, wodurch die
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung möglich ist, was durch
Verpfändung aller
Auslandswerte möglich wurde (Bd.1, S.248).
Die
Bedingungen des Entwurfes sind unmöglich
Die
Bedingungen des Entwurfs
--
würden
Österreich der Grundlagen für alle Garantien zur Kreditbeschaffung im
Ausland
berauben
--
würden verursachen, dass die Verpflegung der Bevölkerung und der
Einkauf von
Kohle und Rohstoffen für die Wiederaufrichtung der Produktion unmöglich
würde
--
würde
die Wiederherstellung des Wirtschaftslebens und die allmähliche
Gesundung des
Geldwesens unmöglich machen und die gesellschaftliche Ordnung gefährden
und
Deutschösterreich vernichten (Bd.1, S.248).
Anträge:
--
Deutschösterreich ist auf weitere Kredite angewiesen
-- die
Konfiszierungspraxis zwischen Deutschland und Frankreich kann nicht auf
die
Monarchieländer übertragen werden
--
deutschösterreichische
Werte können auf den Gebieten der Nachfolgestaaten nicht konfisziert
werden, weil es keinen Krieg zwischen
Deutschösterreich und den anderen Nachfolgestaaten der Donaumonarchie
gegeben
hat
-- die
Konfiszierungen wären einerseits ungerechtfertigte Bereicherung,
andererseits
die wirtschaftliche Vernichtung Deutschösterreichs (Bd.1, S.249).
[Ergänzung:
Da
gleichzeitig Absprachen zwischen Wien und Berlin über einen Anschluss
am Laufen
sind, hat diese Argumentation bei Frankreich kaum einen
Meinungsumschwung zur
Folge].
7.7.1919
Detailbestimmungen
zu den Demarkationslinien in
Kärnten
Die
Demarkationslinien werden im Beisein der interalliierten Mission vom
Landesbefehlshaber
in Kärnten und dem jugoslawischen Generalstabschef auf einer Karte
eingezeichnet und unterschrieben.
->>
heftiger Widerstand der jugoslawischen Bevollmächtigten
->>
das Staatsamt für Äusseres ersucht die Friedensdelegation, die erfolgte
Einigung über die Demarkationslinie der Friedenskonferenz zu
notifizieren (Bd.1,
S.316).
----
Note:
Forderung zur Verwirklichung der
Vereinbarung über die Demarkationslinien in Kärnten
"11.Note
wegen der Ereignisse an der südslawischen Front", Beilage 44 (Bd.1,
S.316-317)
-- für
das wohlwollende Einschreiten der verbündeten und assoziierten
Hauptmächte wird
gedankt
-- es
hagelt Einsprüche der südslawischen Vertreter, die das Resultat der
Verhandlungen bestreiten
-- die
grossen Mächte sollen ihre ganze Autorität gegen die kriminellen Jugos
in die
Waagschale werfen, damit die Vereinbarung beachtet wird.
Antrag:
Österreich
stellt Antrag auf einen unverzüglichen Befehl der grossen Mächte zur
Einhaltung
der Vereinbarung an beide Seiten
-- zum
Rückzug hinter die Demarkationslinie
-- und
zu deren Achtung nach dem Rückzug (S.316-317).
8.7.1919
Die
Nationalversammlung in Wien nimmt die neuen Gesetze zur Sicherstellung
der
Kredite für Lebensmittel an
Die Durchführung
beginnt am selben Tag.
----
8.7.1919
Antwort der Alliierten auf die Anliegen
der Wirtschaftsvorschläge
"Antwort
der alliierten und assoziierten Mächte über wirtschaftliche
Bestimmungen" (Bd.1,
S.320-323).
Die
"Friedenskonferenz" entspricht der österreichischen Note vom
23. Juni, denn die Einwendungen seien von Bedeutung. Artikel 49
wird
gestrichen und ersetzt:
-- es
wird keine Zurückbehaltung oder Liquidation von Gütern, Rechten und
Interessen
der österreichischen Staatsangehörigen oder der von ihnen
kontrollierten
Gesellschaften in den Gebieten geben, die zur vormaligen
österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten
-- die
Wiedergutmachung über Kriegsschäden an Schiffen gilt weiterhin (8.Teil,
Abschnitt I, Beilage 3)
-- die
Meistbegünstigung wird auch für Österreich gelten:
oo Österreich
wird mit Artikel 6 besondere
Zollabkommen mit der "CSSR" und Ungarn treffen können, aber erst nach
Unterzeichnung des Vertrags, so werden die Handelsbeziehungen
"CSSR"-Österreich
und Ungarn-Österreich völlig intakt sein
oo die
Verbündeten und assoziierten Mächte
wünschen angemessene Handelsbedingungen mit Österreich auf beiden
Seiten, nur
wegen der Umstände sei noch keine Meistbegünstigung möglich
--
nach einer Frist von 3 Jahren kann sodann die Meistbegünstigung gewährt
werden
auf Entscheid des Völkerbundes hin (Bd.1, S.320-323).
9.7.1919
Mitteilung der Beschlüsse vom 8.7.1919
an den Obersten Wirtschaftsrat in Paris
mit gleichzeitiger Bitte um vorläufige Fortsetzung der
Lebensmittelsendungen
Renner
an Wirtschaftsrat / an Dr.Hoover (Bd.1,
S.313-314, 315):
"Mitteilung
über die Annahme der Gesetze zur Sicherstellung der
Lebensmittelkredite",
Beilage 43
--
ausländische Werte und Goldmünzen der Privaten werden requiriert
-- eine
Liste der requirierten Werte wird so rasch wie möglich dem Obersten
Wirtschaftsrat vorgelegt
--
Ablieferung der Holzexportgewinne an die Devisenzentrale und
Überweisung an eine
noch zu bezeichnende Stelle
-- die
bisherigen Kredite gehen bald zu Ende: In Aussicht stehen noch
Lieferungen von
Getreide und Mehl. Nicht mehr geliefert werden Fleisch, Fett, Reis und
Kondensmilch. Die Ernährungssituation ist somit erneut kritisch
-- im
August wird der Kredit für Getreide und Mehl erschöpft sein und es
besteht in
Wien und in den Industriebezirken Verhungerungsgefahr, da die neue
Ernte nur
1/4 des Bedarfs deckt.
Anträge
(Bd.1, S.314):
--
dringender Bedarf an Fleisch, Fett, Reis und Kondensmilch. Wenn keine
Lieferung
erfolgt, ist eine Hungersnot die Folge, und niemand kann die Ordnung
mehr
garantieren
-- aus
den ehemaligen Staaten der Monarchie sind keine regelmässigen Zuschüsse
möglich
[das
Geld des Kaisers ist in der Schweiz!]
--
Bitte um weitere provisorische Kredite mindestens für August und
September
-- bis
August und September werden die Requisitionen ausländischer Werte
durchgeführt
sein (Bd.1, S.313-314).
Brief
von Renner an Hoover
--
Dank für bisherige Lebensmittel:
"...
und unsere dankbare Bevölkerung wird dies nie vergessen."
--
Bitte um Fortsetzung der Lieferungen für eine kurze Zeit nach der neuen
Ernte (Bd.1,
S.315).
----
9.7.1919
Eintreffen der Antwort der Konferenz vom
8.7.1919 auf die Völkerbundnote
Beilage
45: "Antwort der alliierten und assoziierten Mächte über den
Völkerbund" (Bd.1, S.318-319)
--
sobald Österreich eine verantwortliche Regierung besitzt, und sobald
diese
Regierung zeigt, dass sie den internationalen Verpflichtungen
nachkommt, dann
werden die verbündeten und assoziierten Hauptmächte eine Kandidatur
Österreichs
für den Völkerbund unterstützen
-- der
Vorschlag von Dr. Lammasch für
einen internationalen Gerichtshof wird dem Rate des Völkerbunds zur
Prüfung
überwiesen
-- die
derzeitigen wirtschaftlichen Abkommen behalten ihre Gültigkeit
-- die
Gleichbehandlung Österreichs wird nach Vertragsabschluss von den
Völkerbundmitgliedern
in Betracht gezogen werden (Bd.1, S.318-319).
10.7.1919
Vorschläge der österreichischen
Delegation zu politischen Fragen
Beilage
47 (Bd.1, S.324-360): "Gegenvorschläge über die politischen Fragen"
Bekräftigungen
und Ergänzungen:
Name
--
der
deutsche Nachfolgestaat der Donaumonarchie soll "Republik
Deutschösterreich" heissen (Bd.1, S.326)
Schulden
--
Deutschösterreich kann nicht allein die Passiven der ehemaligen
Donaumonarchie
übernehmen, dies wäre Willkür, denn von der k.u.k.-Monarchie sind die
Erben:
--
Deutschösterreich
--
Italien
--
Polen
--
Rumänien
--
serbisch-kroatischer-slowenischer Staat
--
"CSSR"
--
Ukraine (Bd.1, S.327)
Für
die Passiven wird eine eigene Verwaltung vorgeschlagen mit Liquidierung
der
Restschulden unter die Nachfolgestaaten,
oder es
soll ein Spezialvertrag mit jedem einzelnen Nachfolgestaat
abgeschlossen werden,
mit einer Quotenregelung zur jeweilien Schuld-Verpflichtung (Bd.1,
S.328).
Staatsgebiet
--
Deutschösterreich soll alle von Deutschen bewohnten ehemaligen Gebiete
der
Donaumonarchie umfassen und "Republik Deutschösterreich" heissen
dürfen
-- ein
Kriegszustand mit Deutschösterreich hat nie bestanden und kann somit
auch kein
Ende nehmen (Bd.1, S.327).
Selbstbestimmungsrecht
-- für
alle Deutschsprechenden soll Selbstbestimmung gelten
-- aus
den Abstimmungen werden sich die neuen Grenzen ergeben und
Fremdherrschaft
verhindert (Bd.1, S.329)
-- der
Rat der "Friedenskonferenz" soll die Grenze gemäss dem
Abstimmungsergebnis bestimmen und die betroffenen Staaten durch
Notifikation in
Kenntnis setzen
-- die
neuen Grenzen sollen binnen eines Monats in Kraft gesetzt werden
-- die
fraglichen Abstimmungsgebiete sollen militärisch geräumt und von
Truppen einer dritten
Macht besetzt werden, jedoch nicht von Truppen eines angrenzenden
Staates der
zwei betroffenen Staaten. Zeitraum des ganzen Vorgangs: eine Woche nach
Vertrags Unterzeichnung (Bd.1, S.332)
-- für
die Staatsangehörigkeiten sollen die Wünsche der Einzelnen nach deren
Muttersprache berücksichtigt werden. Bei Wahl fremder
Staatsangehörigkeiten hat
der Wohnsitzwechsel in das betreffende Land innert eines Monats zu
erfolgen,
wobei bewegliches Vermögen gebührenfrei mitgenommen, unbewegliches
Vermögen im
ehemaligen Land behalten werden darf (Bd.1, S.333)
--
nach der Volksabstimmung entfallen für die "CSSR" die Gründe zur
Einsetzung einer Kommission (Bd.1, S.335)
--
fast 4 Mio. Deutsche werden nach den vorliegenden Plänen der "CSSR"
einverleibt (Bd.1, S.336)
--
Antrag auf Konzessionen an die Deutschen der "CSSR", wenn keine freie
Staatsangehörigkeit möglich ist. Vorschlag eines Kantonalsystems für
die
"CSSR" (Bd.1, S.336,338-341):
oo Anerkennung
der Gleichheit der 3 [eigentlich
6!] Nationalitäten
oo alle
3 Sprachen sollen als Umgangssprachen
und als Amtssprachen anerkannt werden
oo Schulsystem
kantonal regeln
oo Verwaltungsautonomie
gewähren
oo Fürsorge
getrennt nach Nationalitäten regeln
oo die
deutsche Minderheit soll gemäss ihrem
Bevölkerungsanteil eine Vertretung an der Staatsgesetzgebung erhalten,
mit
Vetorecht, im Streitfall soll der Völkerbund als Schiedsgericht
zuständig sein
oo Minderheiten
sollen in den Kantonen der
"CSSR" alle denselben Schutz haben mit nationalem Beschwerderecht und
beim Völkerbund
oo die
Stadt Pressburg / Bratislava soll einen
besonderen Kanton bilden mit Gleichberechtigung der Sprachen
tschechisch,
slowakisch, deutsch und ungarisch
oo der
Donauhafen von Pressburg / Bratislava soll
internationalisiert und zum Freihafen erklärt werden
oo die
Zugehörigkeit der Kantone zu
Nationalitäten soll durch neutral überwachte Volksabstimmungen
entschieden
werden
Eine
andere Lösung wäre die Gewährung nationaler Autonomien (Bd.1, S.341).
Minderheitenschutz
--
Deutschösterreich stimmt allen Vorschlägen zu, um so mehr, als die
Donaumonarchie ein Vielvölkerstaat gewesen ist
--
Deutschösterreich erwartet auch denselben Minderheitenschutz bei
anderen
Staaten (Bd.1, S.342)
--
Österreich
schlägt vor, den Minderheitenschutz im Völkerbundsvertrag oder in
anderen
Bestimmungen zu verankern, die für alle Staaten bindend gelten (Bd.1,
S.343)
--
Österreich
schlägt einen Obersten Verwaltungsgerichtshofs vor
--
Österreich schlägt die Überwachung der Gesetze durch den Völkerbund vor
(Bd.1,
S.344)
--
Zustimmung zu Religionsfreiheit und Gleichberechtigung nach Geburt,
Nationalität, Sprache und Rasse. Religionen konnten bisher nicht frei
ausgeübt
werden (Bd.1, S.344-345)
--
Versammlungen sind in Sprachen zu halten, die den Behörden und dem
Publikum
verständlich sind (Bd.1, S.345).
Flugwesen
--
bisher besteht nur in Österreich militärische Luftfahrt
--
eine Liquidierung der militärischen Luftfahrt würde jedes Flugwesen in
Österreich
vernichten und die Arbeitslosigkeit erhöhen, ausserdem würde die
Luftfahrt
zudem als Transportmittel ausfallen (Bd.1, S.351).
Arbeitswesen
--
die
soziale Fürsorge ist bereits in Deutschösterreich weit fortentwickelt
(S.352)
-- die
Regierung erklärt sich bei Eintritt in den Völkerbund bereit, die
Bedingungen
anzunehmen (Bd.1, S.354).
Staatsangehörigkeit
--
Deutschösterreicher mit Wohnsitz in der "CSSR" sollen die
"CSSR"-Staatsbürgerschaft
annehmen: Dies ist nicht vereinbar mit dem allgemeinen Recht (Bd.1,
S.356)
-- ein
Deutschösterreicher kann in einfacher Weise Tscheche oder Italiener
werden und
sich so den österreichischen Steuern entziehen
-- es
ist auch Missbrauch durch Umziehen von Staat zu Staat für Wahlen
möglich (Bd.1,
S.359)
-- die
Fürsorge ist nicht geregelt, wenn Österreicher sich im Ausland befinden
(Bd.1,
S.359-360).
10.7.1919
"Ergänzung der
Gegenvorschläge"
Beilage
49 (Bd.1, S.366-418)
Ergänzungsvorschläge
über politische
Bestimmungen
--
Antrag auf Annullierung vom 3.Teil der politischen Bestimmungen 4.
Abschnitt
Artikel 4 (Bd.1, S.368)
--
Artikel, die die Erwähnung Russlands finden, sind unnötig, denn
Deutschösterreich kann nicht Nachfolger der Verträge der Monarchie mit
Russland
sein (Bd.1, S.368-369).
Antrag:
Es
kann zwischen Deutschösterreich und Russland keine Wiedergutmachung
geben, dies
ist juristisch unmöglich (Bd.1, S.369).
[Gleichzeitig
hält die österreichische Diplomatie mit Berlin Anschlussgespräche...].
Ergänzungsvorschläge
zu den
Auslandsbeziehungen
--
Güter im Ausland sollen nicht einfach ohne Entschädigung liquidierbar
sein,
sondern man solle Österreich so behandeln, wie die anderen
Nachfolgestaaten
auch behandelt werden (Bd.1, S.370-371)
-- der
Besitz des Hauses Habsburg-Lothringen soll als Privateigentum behandelt
werden (Bd.1,
S.370)
-- die
Beschlagnahme von Gütern würde mit dem Prinzip des Völkerrechts im
Widerspruch
stehen
--
konsularische Wohnungen oder Amtsräume sollen mit ihrem Inventar von
der
Enteignung ausgenommen werden: in Siam, China, Ägypten und Marokko
-- die
Staatsangehörigen von Deutschösterreich in diesen Staaten sollen nicht
schlechter behandelt werden als die Angehörigen anderer Staaten, die im
Völkerbund sind (Bd.1, S.371)
--
internierte Deutschösterreicher sind frei zu lassen, sonst wird
Wiedergutmachung gefordert werden (Bd.1, S.371-372)
-- die
Nichtigkeit aller internationalen Verträge der Monarchie wird
akzeptiert, die
Verträge müssen je nachdem ersetzt werden (Bd.1, S.372-373)
--
Deutschösterreich
stellt Antrag auf Entschädigung oder Unversehrtheit von
deutsch-österreichischen Gütern in Marokko, da Marokko keine grossen
Kriegsschäden
hat (Bd.1, S.374).
Antrag:
--
diplomatische und konsularische Wohnungen in Ägypten gegen
Entschädigung (Bd.1,
S.375)
--
privater Besitz und privates Recht von Deutschösterreichern soll
respektiert
werden (Bd.1, S.375)
--
diplomatische und konsularische Wohnungen in Siam gegen Entschädigung
--
privater Besitz und privates Recht von Deutschösterreichern soll
respektiert
werden
--
Entschädigung für Internierungen bleibt in direkten Verhandlungen
abzuklären
--
alle Vorrechte in China vom Vertrag von 1901 sollen abgegeben werden
(Bd.1,
S.376)
--
Entschädigung - wie im Protokoll von 1901 vorgesehen - bleibt in
direkten
Verhandlungen abzuklären (Bd.1, .376-377)
--
Privatbesitz und Privatrechte sollen respektiert werden (Bd.1, S.378).
Ergänzungsvorschläge
zur Strafverfolgung
Antrag:
--
Deutschösterreicher sollen nur durch österreichischen Militärgerichte
verurteilt werden können, nicht durch fremde (Bd.1, S.379)
-- es
soll der Grundsatz gelten: Eigene Staatsangehörige können nicht an
andere
Militärgerichte ausgeliefert werden (Bd.1, S.380)
-- Die
Bestrafungspraxis aller Nationalitäten der Donau-Monarchie soll gleich
sein;
diese Regelung ist nötig, da alle Heere gemischt waren (Bd.1, S.382)
Ergänzungsvorschläge
zu den
wirtschaftlichen Bestimmungen
--
Deutschösterreich kann nicht Verträge der Donau-Monarchie übernehmen
(Bd.1,
S.385-386)
--
alle Verträge müssen neu abgeschlossen werden (Bd.1, S.386-395).
Ergänzungsvorschläge
zur Amnestie
--
Vorschlag von Amnestie und Versöhnung ausser für Handlungen gegen die
Kriegsordnung (Bd.1, S.399-400).
Ergänzungsvorschläge
zu Häfen,
Wasserwegen und Eisenbahnen
-- die
"Friedenskonferenz" sieht gegen Deutschösterreich noch schärfere
Bestimmungen vor als gegen das Deutsche Reich, weil Frankreich
scheinbar
gewisse österreichische Nachbarstaaten bevorzugen will, dies wäre
tödlich für
Deutschösterreich
-- der
österreichische Staat muss die teuren Alpenbahnen erhalten, was eine
schwere
Last ist, weil das Staatsgebiet nun so klein ist, aber die
Transitreisenden
wollen transportiert werden
--
Österreich wird sich immer für eine Internationalisierung der
Verkehrswege
einsetzen, da es nun Kleinstaat ist (Bd.1, S.401)
-- eine
einseitige Meistbegünstigung zu Wasser, Lande und Schiene kann nicht
gewährt
werden
--
Deutschösterreich wird sich kaum retablieren können, ist bereits von
3/4 seiner
Versorgungsgebiete abgeschnitten
-- ein
Servitut für die "CSSR"-Bahn, die ihre eigenen Züge bis Triest führen
will, kann nicht in Frage kommen (Bd.1, S.402).
[und
gleichzeitig führt Wien Anschlussgespräche...]
13.7.1919
Bauer
stellt bei Renner seinen Rücktritt wegen Tirol in Aussicht.
Die
ökonomischen Vertreter der Entente-Mächte überarbeiten für Wien den
Vertrag
aufgrund der österreichischen Noten. An den Südbahnen haben auch
Italien und
Frankreich ein Interesse, dass sie erhalten werden (Bd.2, S.2).
15.7.1919
Renner
an Clémenceau: Nochmalige Bitte
um Lebensmittel
die
auszugehen drohen: "Bitte um Fortsetzung der Lebensmittelsendungen",
Beilage 50 (Bd.1, S.419, 20).
16.7.1919
Renner an Clémenceau: Note mit Betonung
der Reziprozität
"Note
über die Reziprozität in den Handelsbeziehungen im ehemaligen
Österreich-Ungarn" (Bd.1, S.421-424)
--
Rennter
dankt für Streichung des Artikels 49
--
Renner
dankt dafür, dass das deutschösterreichische Vermögen in den ehemaligen
Donaustaaten nicht eingezogen wird
--
Renner
nimmt zur Kenntnis, dass die einseitige Meistbegünstigung von 5 auf 3
Jahre
herabgesetzt werden soll (Bd.1, S.421).
Antrag:
-- es
gibt keinen Grund, die deutsch-österreichischen Produktionszweige
schlechter zu
behandeln als die viel stärkeren Produktionszweige in Böhmen (Bd.1,
S.421)
--
wenn Deutschösterreich den Markt für Waren der Nachbarstaaten mit
Meistbegünstigung erlauben soll, so soll für deutschösterreichische
Waren in
den Nachbarstaaten dasselbe gelten, denn ein Sondervertrag mit den
Nachbarstaaten wird keine Meistbegünstigung bringen, wenn sie nicht
gewährt werden
muss (Bd.1, S.422)
--
Deutschösterreich ist daran, Kompensationsverträge abzuschliessen: mit
Polen,
Rumänien, Jugoslawien, aber gerechte Verträge sind nicht möglich, wenn
der
Vertrag von St-Germain einseitige Regelungen zulässt (Bd.1, S.423).
16.7.1919
Österreichische
Delegation an
Clémenceau: "Gegenvorschläge zu den militärischen Schifffahrts- und
Luftschiffahrtsbestimmungen"
Beilage
52 (Bd.1, S.15; 425-436)
Seestreitkräfte
--
Deutschösterreich soll Patrouillenboote auf der Donau zum Zweck der
Flusspolizei
unterhalten dürfen
-- das
Kriegsmaterial der Donaumonarchie, das in Gebieten der verbündeten und
assoziierten Mächte liegt, soll nach Quote den einzelnen
Nachfolgestaaten
gutgeschrieben werden (Bd.1, S.426).
Heer-
und Seeflugwesen
Österreich
sollte nicht einseitig abrüsten müssen, während andere Staaten der
Ex-Monarchie
sich aggressiv verhalten (Bd.1, S.428).
Allgemeine
Bestimmungen
--
Antrag, dass alle Donaustaaten für die Einhaltung der Verträge sorgen
(Bd.1,
S.433)
--
viele deutschösterreichische Offiziere sprechen mehrere Sprachen und
sind
arbeitslos.
Österreich
stellt Antrag, dass diese Offiziere auch für die Grossmächte arbeiten
dürfen (Bd.1,
S.436).
17.7.1919
Antwort
von Clémenceau: Lebensmittel
gegen Waffen, Beilage 53
--
Lebensmittellieferungen werden kommen
--
Deutschösterreich wird verpflichtet, gegen tschechische Kohle Waffen zu
liefern
->>
die Waffenlieferungen werden entscheidend für die
Lebensmittellieferungen (Bd.1,
S.437).
17.7.1919
ca.
Die
uneinigen Mächte verzögern die
Übergabe des 2.Teils der "Friedensbedingungen"
--
wegen Uneinigkeit in der Grenzziehung zwischen Deutschösterreich mit
Italien
und Jugoland
--
wegen Streit zwischen Italien und Jugoland um Fiume
--
Italien möchte möglichst weit nach Osten an die österreichische Grenze
anschliessen
-- und
für das aggressive Jugoland wäre auch der gesamte Balkan noch nicht
gross
genug.
->>
Italien unterstützt Österreichs Anliegen, dass die Jugoarmee aus
Kärnten
verschwindet
->>
Italien will eine jugofreie Eisenbahnlinie nach Ungarn zur Kornkammer
haben
->>
Italien will Marburg an Österreich zuteilen (Bd.2,
S.1)
-- die
Brennergrenze ist mit dem Londoner Vertrag mit GB und F abgesichert
[auch am
Ende der Konferenz korrigiert Wilson seinen Entscheid zum Brenner nicht]
--
Otto Bauer appelliert für direkte österreichisch-italienische Gespräche
wegen
dem Brenner
-- die
italienische Seite ist z.T. bereit dazu (Bd.1, S.2).
20.7.1919
Übergabe
des 2.Teils der "Friedensbedingungen"
Beilage
56: "Friedensbedingungen vom 20.Juli" (S.10-50)
->>
ein Teil der Vertreter der besetzten und bedrohten Gebiete, die schon
abgereist
waren, kehren nach St-Germain zurück
->>
Fortsetzung der Arbeiten (Bd.2, S.20).
10
Tage Frist für
schriftliche Gegenbemerkungen
(Bd.2,
S.2)
mit
Beilage 55: "Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 20.Juli" (Bd.2,
S.9).
Strittige
Punkte sind:
--
alle Österreicher in den italienisch besetzten Gebieten sollen
Italiener werden
(Bd.2, S.12).
-- die
nach dem 24. Mai 1915 Zugezogenen und nur dort Arbeitenden müssen
spezielle
Bewilligungen bekommen, um Italiener zu werden
-- die
Einwohner in Süd-Tirol haben das Optionsrecht je mit Folge, dass diese
ihren
Wohnsitz innert 12 Monaten in das betreffende Land verlegen müssen,
bewegliches
Gut kann mitgenommen werden, der Besitz an unbeweglichen Gütern bleibt
erhalten, alles ohne Gebühren (Bd.2, S.12)
-- es
sind Sonderabkommen zwischen Italien und Österreich geplant betreffs
der an
Italien gehenden Gebiete hinsichtlich:
oo bürgerliche
Rechte
oo Handelsverkehr
oo Gewerbeausübung
oo Österreich
muss die Nationalitätenwechsel
anerkennen
oo Österreich
muss diejenigen aufnehmen, die
neu ins Land kommen (Bd.2, S.13-14)
--
dieselben Vorschriften gelten für Jugoslawien, als Zeitlimite für
Zugezogene
gilt der 1. Januar 1910 (Bd.2, S.14-15)
--
dieselben Vorschriften gelten für die "CSSR" und Rumänien, mit einer
Zugezogenen-Grenze am 1. Januar 1910 (Bd.2, S.16-17)
--
Minderheitenschutz: Deutschösterreich soll den Minderheitenschutz
gemäss
Völkerbund einführen, soll eigene Schulen und spezielle
Zuwendungsstellen
schaffen, Deutsch kann für obligatorisch erklärt werden, Aufnahme der
Bestimmungen ins Grundgesetz, Änderungen müssen vom Rat des Völkerbunds
bewilligt werden (Bd.2, S.19)
--
Wiedergutmachungen: Österreich soll bezahlen, bevor die Summe bestimmt
ist (Bd.2,
S.22)
--
Österreich soll auch die Archive, Register, Urkunden, Pläne und Titel
aller Art
der abgetretenen Gebiete abgeben, dasselbe sollen auch die
Nachfolgestaaten
zugunsten Österreichs tun (Bd.2,S.23).
Finanzen
--
Österreich soll die Verträge von Zürich vom 10.11.1859 und Artikel XV.
(Verpflichtungen gegenüber Italien" einhalten (Bd.2, S.23)
--
Österreich soll auch den Art. XVIII. des Vertreters von Wien vom
3.10.1866 und
das Abkommen von Florenz vom 14.7.1868 übernehmen
--
Schuldenübernahme:
Jeder neue Staat soll anteilmässig die Schulden vom Stand vom 28.7.1914
übernehmen bei den Eisenbahnen, Salzbergwerken oder ähnliches (Bd.2,
S.24-25)
-- die
Schulden sollen verrechnet werden, unter den ehemaligen Donaustaaten
auch mit
Land- und Besitzübernahme von deutschösterreichischen Besitz (Bd.2,
S.24-25)
--
Bosnien und Herzegowina wird von den Schuldaufrechnungen ausgenommen
(Bd.2,
S.25)
-- die
Republik Österreich soll für alle Schulden nach dem 28.7.1914
aufkommen, die
nicht durch Rententitel, Gutscheine, Obligationen, Wertpapiere und
Noten
repräsentiert werden
-- die
Schulden der österreich-ungarischen Bank werden der österreichischen
Regierung
nicht belastet (Bd.2, S.25)
-- die
einzuziehenden Wertpapiere sind speziell abzustempeln und einzuziehen,
die
Nummern festzustellen und der Wiedergutmachungskommission zu übergeben
(Bd.2,
S.26)
-- die
Republik Österreich soll die alleinige Kriegsschuld übernehmen (Bd.2,
S.26)
-- die
Währungsumstellung zur jeweiligen Landeswährung soll innert 12 Monaten
nach
Unterzeichnung erfolgen: alte Geldnoten abstempeln, diese alten Noten
sollen
dem Wiedergutmachungsausschuss übergeben werden (Bd.2, S.27)
-- die
Liquidierung der österreichisch-ungarischen Bank soll durch Kommissäre
der
Wiedergutmachungskommission durchgeführt werden
-- die
nach dem 27.10.1918 ausgegebenen Noten stehen für die österreichischen
und
ungarischen Schulden, aber nicht für den Besitz der
österreichischen-ung. Bank
-- bei
Notenabgabe sollen für alle Nachfolgestaaten die Schuldverschreibungen
annulliert werden (Bd.2, S.28)
-- die
Inhaber der Noten der österreichischen-ungarischen Bank haben für
Verluste, die
sie bei der Bank erleiden, keinen Anspruch gegen die Regierung, egal in
welchem
Staat (Bd.2, S.29).
Verfügung
über österreichischen Besitz
Die
Nachfolgestaaten sollen vom österreichischen Besitz erhalten:
-- vom
Vermögen des ehemaligen Kaiserreichs
-- den
Anteil dieses Reichs an dem gemeinsamen Besitz der
österreichischen-ungarischen
Monarchie
--
alle Krongüter
-- das
Privatvermögen der ehemaligen österreichisch-ungarischen
Herrscherfamillien,
das, was in den jeweiligen Nachfolgestaaten jeweils vorhanden ist: Die
Werte
der übernommenen Vermögen werden den Staaten belastet und
Deutschösterreich
gutgeschrieben (Bd.2, S.30)
-- für
die Übernahme von Bosnien-Herzegowina hat die österreichisch-ungarische
Monarchie 2 1/2 Mio. türkische Pfund an die ottomanische Regierung
gezahlt
(Abkommen 26.2.1909). Deutschösterreich wird ein anteilmässiger Betrag
gutgeschrieben (Bd.2, S.30-31).
Wirtschaftliche
Bestimmungen:
Gewerbliches,
literarisches und künstlerisches Eigentum kann vom abgetrennten
Deutschösterreich behalten werden (Bd.2, S.41).
beigelegt:
"Memorandum
zu den
Friedensbedingungen vom 20.Juli", Beilage 27
(S.3/51-54)
Das
Memorandum ist eine Zusammenfassung der Änderungen, die Deutschland
gewährt
wurden, z.T. auch auf österreichische Noten hin.
beigelegt:
Entwurf
zur Grenzsperre zwischen
Österreich und Ungarn bis zum
Abschluss des Vertrags
der Alliierten mit Ungarn
[Vertrag
von Trianon] (S.3, 54).
Zweite
Reise nach Feldkirch
Österreichische
Delegierte reisen mit den neuen Bedingungen von Paris nach Feldkirch.
Stellvertreter Renners in Paris ist Dr.
Franz Klein (S.3).
----
21.7.1919
Beschlüsse
in Feldkirch und Mitteilung
der Stellvertretung an den Generalsekretär der "Friedenskonferenz"
(Bd.2,
S.3, 55):
--
Antrag auf eine Verlängerung der Frist
-- bei
den Einsprachen beschränkt sich die Delegation auf die Hauptpunkte:
oo noch
einmal wird die Forderung erhoben, für
zusammenhängende Gebiete in der Steiermark, in Kärnten und in Südtirol
zu
sorgen
oo finanzielle
Bestimmungen: Die Entente hat
den Nationalstaaten schon Zusagen gemacht, dass österreichischen Geld
verteilt
werde
->>
Österreich drängt noch einmal darauf, dass die
Wiedergutmachungskommission und
nicht die Konferenz entscheide
oo Österreich
drängt auf eine rationelle
Regelung der Frage der Staatsbürgerschaft
oo Österreich
beantragt eine möglichst rasche
Beendigung der Besetzung
oo Österreich
verlangt die Aufrechterhaltung
der Munitions- und Waffenfabriken
oo der
Rücktritt von Otto Bauer wegen Südtirol
wird besprochen und nach einer Lösung "danach" gesucht
->>
Die Feldkircher Beschlüsse werden den Parteien und dem Parlament
vorgelegt (Bd.2,
S.3).
21.7.1919
Note
wegen Jugoland, dessen Armeen sich nicht
zurückziehen
"12.Note
wegen der Ereignisse an der südslawischen Front" (Bd.2, S.3,4,56-57)
[Die
kriminell operierenden Jugos träumen weiter davon, Österreich im Moment
seiner
grössten Schwächung zu vernichten].
-- die
Besetzung von Teilen Deutschösterreichs durch Serben, Kroaten und
Slowenen wird
unter nichtigsten Vorwänden fortgeführt (Bd.2, S.56)
-- das
Vertrauen in die "Friedenskonferenz" ist bei der betroffenen
Bevölkerung
erschüttert und die Angst vor dem Jugostaat wächst
-- die
Erntearbeitern in den besetzten Gebieten werden verunmöglicht, Hunger
wird
extra geschürt
--
Lebensmittel und Viehfutter werden in den besetzten Gebieten requiriert
und
damit der Hunger noch mehr geschürt
--
1000e Landbewohner sind aus den besetzten Gebieten geflohen und müssen
auf der
österreichischen Seite der Demarkationslinie in Eisenbahnwagen logieren
mit
Hungersnot und Elend
--
Renner bittet um Information, ob der Völkerbund eingreifen werde oder
nicht
(S.57).
[Die
kriminellen Jugos meinen, sie hätten einen ersten Schritt zur
Zerstörung des
übriggebliebenen Rumpf-Österreich erreicht].
26.7.1919
Renner
trifft wieder in St-Germain ein
(Bd.2,
S.3).
26.7.1919
Note wegen Kriegsgefangenen: "Note
über die Kriegsgefangenen"
(Bd.2,
S.4, 58-60)
Feststellungen:
-- es
wurde von der Konferenz nichts zugunsten der Kriegsgefangenen
unternommen
-- das
Gespräch von General Slatin hat nichts gebracht (Bd.2, S.58)
Antrag:
Österreich stellt Antrag, dass die Alliierten und die assimilierten
Mächte
Transportmittel zur Verfügung stellen, da Österreich die finanziellen
Mittel
nicht hat (Bd.2, S.58-59).
27.7.1919
"Gesuch
um Friestverlängerung" für Einsprachen um mindestens eine Woche (Bd.2,
S.4,61-62).
gleicher
Tag:
"Ersuchen wegen der Lieferungen von
Kohle"
(Bd.2,
S.4, 63-65)
--
Polen und die "CSSR" sollen sofort Kohle an Österreich liefern
--
Deutschland soll 15'000 Tonnen Kohle dazuliefern (Bd.2, S.4)
-- die
österreichische Bevölkerung hat nicht mehr den Brennstoff, um sich die
Nahrung
zu kochen (Bd.2, S.63), auch Spitäler nicht, und auch das Gas ist
eingeschränkt
(Bd.2, S.64).
->>
in Österreich finden Demonstrationen statt
->>
man muss auf Vorräte der Bahn zurückgreifen
->>
die industriellen Betriebe können schon seit Monaten wegen Kohlemangels
nicht
mehr arbeiten
->>
es besteht ein Katastrophenwinter bevor, wenn nichts passiert (Bd.2,
S.64)
--
Deutschland muss Frankreich Kohle liefern (Bd.2, S.64) und braucht
jetzt die
schlesische Kohle selbst, die früher Wien bezogen hat (Bd.2, S.65).
Antrag:
--
Polen und die "CSSR" sollen sofort Kohle an Österreich liefern
--
Deutschland soll die Lieferung von 15'000 Tonnen Kohle an Frankreich
erlassen
werden und diese Kohle an Wien geliefert werden (Bd.2, S.65).
30.7.1919
Friestverlängerung
für Einsprachen auf 6. August
1919
(Bd.2,
S.4, S.71)
----
3.8.1919
Protest
gegen Zerstörungen durch Jugos
und Protest gegen Jugo-Terror
"13.Note
wegen der Ereignisse an der südslawischen Front", Beilage 67, (Bd.2,
S.44,76-77)
-- die
Höhe der Schadensumme beträgt inzwischen über 12 Mio. Kronen
-- es
handelt sich meist nicht um militärische Schäden, sondern um Gewaltakte
der Jugo-Soldaten
--
viele Plünderungen
-- was
die Plünderer nicht fortschleppen können, verwüsten sie (Bd.2, S.76).
--
Antrag auf Stop des Jugo-Terrors (Bd.2, S.4, 76-77)
--
Antrag auf Entschädigung (Bd.2, S.4, 76-77).
4.8.1919
General
Slatin bekommt die Erlaubnis zum Besuch des Kriegsgefangenenlagers in
Amiens
(S.4).
5.8.1919
General
Slatin besucht Amiens mit 500 österreichischen und 500 ungarischen
Kriegsgefangenen, die in relativ guter Verfassung sind. Slatin behält
schriftlichen Kontakt zu anderen Lagern zwecks Vorbereitung der
Rücktransporte
(Bd.2, S.4).
----
6.8.1919
"Antwort auf die
Friedensbedingungen vom 20.Juli", Beilage 68
(S.4,5)
--
Einleitungsschreiben
(Bd.2, S.78-91)
--
Bemerkungen (Bd.2, S.92-253)
--
Gegenvorschläge: (Bd.2, S.254-295)
daraus:
--
erneute Grenzvorschläge (Bd.2, S.256-262)
--
Staatsangehörigkeit: Nach Volksabstimmungen soll jeder für oder gegen
den
jeweiligen Staat optieren können, die Frist für Wohnsitzwechsel soll 6
Monate
sein (Bd.2, S.263).
Gegenvorschläge
zu den politischen
Bestimmungen
Italien
--
Vorschlag des Plebiszits für Tirol (Bd.2, S.265)
--
innert
15 Tagen nach Vertragsabschluss soll für die endgültige Grenzfestlegung
zwischen Österreich und Italien eine Kommission gegründet werden, mit 5
Mitgliedern, davon: 1 von italienischer Seite, 1 von österreichischen
Seite, 3
von den übrigen assoziierten oder verbündeten Mächten (Bd.2, S.265),
Entscheidung nach Stimmenmehrheit (Bd.2, S.266)
--
Italien behält das besetzte "Palazzo Venezia" und leistet dafür
Entschädigung, die auf die Ex-Monarchiestaaten verteilt wird (Bd.2,
S.266)
-- die
östlichen Elektrizitätswerke für die neu italienisch besetzten Gebiete
liefern
weiter für 10 Jahre Strom an Österreich (Bd.2, S.266-267)
--
Italien soll vom Kaibesee und vom Korinitzabecken Wasser beziehen
können, wenn
es die entsprechende Gegenmenge Strom liefert (Bd.2, S.267)
Jugoland
--
die
Unabhängigkeit von Jugoland wird von Österreich garantiert
--
Antrag auf Volksabstimmungen in den besetzten Gebieten
--
Vorschlag einer Kommission innert 15 Tagen nach Vertragsabschluss für
die
endgültige Grenzfestlegung zwischen Österreich und Jugoslawien mit 5
Mitgliedern:
1 von jugoslawischer Seite, 1 von österreichischen Seite, 3 von den
übrigen assoziierten
oder verbündeten Mächten (S.265), mit Entscheidung nach Stimmenmehrheit
(Bd.2,
S.267)
--
Abstimmungen in Klagenfurt, Marburg und Radkersburg (Bd.2, S.268).
"CSSR"
--
die
Unabhängigkeit der "CSSR" wird von Österreich anerkannt (Bd.2,
S.270-271)
--
Antrag auf Grenzziehung nach vorhergehender Beschreibung (Bd.2,
S.256-262)
--
wenn nötig sollen Abstimmungen möglich sein
-- die
"CSSR" soll sich verpflichten, auf dem rechten Ufer der Donau südlich
von Pressburg / Bratislava keine militärischen Werke zu errichten
--
Eisenbahnlinien sollen unter den Schutz des Völkerbunds gestellt
werden:
oo Gmünd-Budweis
oo Gmünd-Wittingau
oo Nikosburg-Lundenburg
oo Pressburg-Csorna
verwaltet
von tschechoslowakischen Beamten (Bd.2, S.271).
Rumänien
--
soll anerkannt werden, wie es der Völkerbund festlegt (Bd.2, S.272).
Gegenvorschläge
zur Minderheitenpolitik
--
Einrichtungen sollen den Minderheiten - falls notwendig - angepasst
werden
--
Überwachung durch Völkerbund
--
volle Glaubens- oder Religions- oder Bekenntnisfreiheit
--
keine Sprachbeschränkungen, angemessene Erleichterungen vor Gericht bei
fremdsprachigen Österreichern (Bd.2, S.273)
--
eigene Schulgründungen möglich
--
eigene Geldeintreibungen möglich (Bd.2, S.274).
[Solche
grosszügigen Minderheitenrechte führen in den nächsten 20 Jahren in
Österreich
zu keinen Spannungen, aber in anderen neu "gegründeten" Staaten, z.B.
in Polen, wo die grosse jüdische Minderheit den Polen zu stark wird,
mit der
Reaktion einer Diktatur].
Neutralität
Tirols
--
Tirol soll als neutrales Gebiet angesehen werden
--
Vorbild soll die Neutralität der Schweiz (Bd.2, S.275) [wenn die
wüssten!]
-- die
Befestigungen Tirols sollen innert 6 Monaten geschleift werden
-- bei
Spannungen sollen Italien oder Österreich verlangen können, dass eine
dritte Macht
das Gebiet besetzt, wobei der Gesuchstaat die Kosten zu übernehmen hat
(Bd.2,
S.276).
Abstimmungen
--
die
Abstimmungen sollen unter Kontrolle einer dritten okkupierenden Macht
erfolgen,
die nicht Nachbar der betreffenden Staaten sein darf, um die
Neutralität der
Abstimmung zu garantieren (Bd.2, S.276-277)
-- mit
Kommissionen aus dem Völkerbund (Bd.2, S.279-280)
-- es
soll niemand wegen seines Bekenntnisses bedroht werden dürfen, und wenn
Rechte
verletzt werden, so sollen Entschädigungen bezahlt werden (Bd.2, S.281)
-- für
Gewalt oder Betrug vor und während einer Abstimmung sollen
Strafbestimmungen
gelten (Bd.2, S.282-283)
-- der
Völkerbund notifiziert die Abstimmungsresultate
--
neue Grenzen sollen in einem Monat nach der Abstimmung vollzogen werden
(Bd.2,
S.284).
Aussereuropäische
Interessen Österreichs
--
Deutschösterreich verzichtet durch die Generalakte von Algeciras auf
alle
Rechte ausserhalb Europas
--
private Rechte und Werte sollen respektiert werden
oo im
Scherifischen Reich
oo in
Siam
oo in
China
--
Deutschösterreich verzichtet auf die Abkommen und auf das Vorrecht mit
China
vom 7.9.1901 (Bd.2, S.285-289).
Vorschläge: Land-, See- und
Luftstreitkräfte
-- 6
Monate Wehrpflicht
--
Gendarmen, Zollwächter, Fortwächter, Orts- und Gemeindepolizisten oder
Eisenbahnbeamte sollen an keinen militärischen Übungen beteiligt werden
(Bd.2,
S.290)
--
Offiziere sollen bis 40 dienen dürfen
--
Beschränkung der Munitionsvorräte (Bd.2, S.291)
--
Beschränkung der Waffenerzeugung für Österreichs Heer (Bd.2, S.292)
--
überzählige Waffen sollen den alliierten und assimilierten Hauptmächten
ausgeliefert werden (Bd.2, S.292-293)
[Waffenvernichtung
gab es damals noch nicht]
--
Kriegsmaterialimporte
sind untersagt
--
alle Kriegsschiffe der Monarchie gehen an die verbündeten und
assimilierten
Hauptmächte ausser 3 Patrouillenboote (Bd.2, S.293)
--
Österreich ist die Luftfahrt untersagt ausser Luftpolizei (Bd.2, S.294)
--
Österreich soll keine Luftfahrtbeobachter
in andere
Länder entsenden dürfen (Bd.2, S.295).
Dies
sind Beschlüsse der Nationalversammlung vom 8.8.1919.
----
9.8.1919
Vorschlag
von Ordnungstruppen für
Westungarn - die Korrekturen der "Friedenskonferenz" gehen nicht weit
genug
"Mitteilung
der Beschlüsse des Hauptausschusses", Beilage 69 (Bd.2, S.5, 296-298)
--
wegen Gefahr von Unruhen in Westungarn gegen Deutsch-Westungarn wird
Antrag
gestellt, dass Deutschösterreich Sicherheitskräfte für Ruhe und Ordnung
mobilisieren darf, bis dann die Volksabstimmung stattfindet (Bd.2,
S.296)
-- die
neuen Bedingungen vom 20.Juli 1919 sind, obschon sie die gute Absicht
der
Konferenz erkennen lassen, politisch, wirtschaftlich und finanzielle
nicht
realisierbar
oo die
Kosten werden die Privatwirtschaften
ruinieren
oo die
Gesetze werden bei einem Zusammenbruch
des Staates nichts nutzen
-- die
beantragten Zugeständnisse sind das Mindeste, was nötig ist
-- die
Behauptung, dass zwischen den Donaustaaten ein Kriegszustand bestanden
hat,
kann niemals akzeptiert werden, denn etwas, was sich nie ereignet hat,
kann
nicht Tatsache sein (Bd.2, S.297)
-- die
Tatsache, dass sich künftig Auseinandersetzungen zwischen Österreich
und Ungarn
anbahnen, kann nicht auf die österreichisch-ungarische Monarchie
bezogen werden
(Bd.2, S.297-298)
-- der
Friedensvertrag sollte die Art und Weise der Auseinandersetzung
zwischen Ungarn
und Österreich regeln, sonst ist der Vertrag eigentlich nicht
vollständig
--
Vorschlag einer Kommission für Ungarn, die die Rechtsverhältnisse
zwischen
Österreich und Ungarn klären soll (Bd.2, S.298).
10.8.1919
"Erster
Nachtrag zur Antwort auf die
Friedensbedingungen vom 20.Juli"
kleine
Verbesserungsvorschläge
11.8.1919
"Zweiter
Nachtrag zur Antwort auf die
Friedensbedingungen vom 20. Juli"
--
über das Komitat Wieselburg und dessen zukünftige Teilung zwischen
Österreich
und Ungarn (S.305)
--
Wieselburg
als Versorgungsgebiet für Wien (Bd.2, S.305-306)
--
Direktion und 9/10 des Bodens liegen auf zukünftigem ungarischen Boden
-- die
Region könnte die Hungersnot in Wien entscheidend lindern (Bd.2,
S.306).
Zusammenbruch
der ungarischen Räteregierung Kun -
Anschlussbewegung in Deutschwestungarn
->>
Es droht eine erneute ungarische Besetzung Deutschwestungarns (Bd.2,
S.5).
12.8.1919
Ankunft
Renners in St-Germain
----
14.8.1919
Bitte an die Konferenz um Entsendung
deutschösterreichischer Truppen nach Deutschwestungarn
(Bd.2,
S.5): "Bitte um Ermächtigung zur Herstellung der Ordnung in
Deutschwestungarn"
--
versammelte ungarische Truppen in Szombathély
sollen Deutschwestungarn besetzen und für Ordnung sorgen: in den Komitaten Eisenburg, Ödenburg und Wieselburg
-- die
Region ist schon von den kommunistischen Truppen heimgesucht worden:
Alle
Lebensmittelvorräte wurden weggeschafft, die nicht eingescharrt waren
-- auf
die Ankündigung der erneuten Besetzung durch ungarische Truppen sind
auch die
Nachbarn der östlichen Steiermark in Aufruhr geraten
-- auf
einer Versammlung in Fürstenfeld
verlangten Landbewohner den wirksamen Schutz und die Besetzung der
fraglichen
Gebiete durch Deutschösterreich (Bd.2, S.307)
-- die
ländliche Bevölkerung der Steiermark hat die Bereitschaft zum Aufstand
und die Hilfe
mit Waffengewalt gegen die ungarischen Wilderer erklärt (Bd.2,
S.307-308)
-- die
Ungarn sind gemäss ihrer Art wie gemäss ihrer Sprache Fremde dort
-- die
rumänische Presseagentur kündigt die Besetzung der fraglichen Gebiete
durch
rumänische Truppen an
-- die
spärlichen Vorräte, die jetzt noch vorhanden sind und die Hungersnot in
Wien
lindern könnten, würden dann von den Truppen aufgezehrt (Bd.2, S.308).
Antrag:
--
keine Besetzung durch verwilderte Ungarn oder Rumänen
-- die
Besetzung durch deutschösterreichische Truppen zulassen, um jegliche
Plünderung
zu verhindern, "um dieses menschenfreundliche Werk zu sichern..."
(Bd.2,
S.308).
[Naivität
vorspielen ist auch eine Taktik, wenn parallel mit der deutschen
Diplomatie
schon der Anschluss an Deutschland abgesprochen wird, aber Frankreich
hatte
wohl auch seine Geheimdienste...].
2.9.1919
Übergabe
des "Friedensvertrags": Der Friedensvertrag von St-Germain
"Begleitworte
zur Antwort der alliierten und assoziierten Mächte an den Präsidenten
der
österreichischen Delegation" (Bd.2, S.310-317)
Schuldfrage:
Wien und das
österreichische Volk sind Schuld am Kriegsausbruch
Feststellungen:
-- die
Monarchie ist gestorben, das Volk aber blieb dasselbe (Bd.2, S.310)
-- der
Krieg wurde durch ein Ultimatum ausgelöst, und Serbiens Regierung hat
alle
Forderungen erfüllt bis auf das, seine Souveränität aufzugeben (Bd.2,
S.310-311)
--
statt das Versöhnungsangebot zu diskutieren, hat die österreichische
Regierung
den Krieg gegen Serbien eröffnet
-- der
Krieg war mit dem Nachbarn Deutschland von langer Hand vorbereitet [zur
Germanisierung von ganz Mitteleuropa inklusive halb England, mit
Hoffnung auf
die Kolonien...]
--
österreichische Kanonen standen bei Lüttich und Namur, was die
Zusammenarbeit
mit Deutschland beweist
-- die
österreichische Regierung war aber die Regierung des Volkes
-- das
österreichische Volk hat den Krieg bejubelt, statt Militarismus und
Herrschsucht zu bekämpfen und zu erdrücken
-- das
österreichische Volk muss folglich gezwungen werden, "seinen vollen
Anteil
an der Verantwortlichkeit für das Verbrechen, das über die Welt ein
solches
Unheil gebracht hat, auf sich zu nehmen." (Bd.2, S.311)
[Bei
Österreich ist aber z.B. nie von Zahlungen für die verursachten
Invaliditätsfälle in Frankreich die Rede, wie dies gegenüber
Deutschland der
Fall ist].
Die
deutsch-ungarische Vorherrschaft in
der k.u.k.-Monarchie
Dank
der Einwohner Österreichs und Ungarns hat sich gemäss den Alliierten
die
Hegemonie über die Mehrheit der Einwohner der Monarchie erhalten:
--
politische und wirtschaftliche Herrschaft wurde gesichert
--
militärische Tradition wurde erhalten
-- das
System der Herrschaft und Bedrückung wurde erhalten
-- das
System, das den einen Volksstamm zum anderen in Widerspruch gebracht
hat, ist
vom österreichischen Volk unterstützt worden.
Diese
Diskriminierungen sind gemäss den Alliierten Ursachen des Krieges, denn
--
dadurch erwuchsen irredentistische Bewegungen an den Grenzen der
Monarchie
--
dadurch kam es zur zunehmenden Abhängigkeit von Deutschland und zur
Unterordnung der österreichisch-ungarischen Politik unter die
alldeutschen
Herrschaftspläne
--
dadurch versperrte Wien Serbien und Serbiens Freiheitsgedanken den Weg
nach
Konstantinopel / Istanbul (Bd.2, S.312).
[Hier
wird der Traum von einem "Gross-Serbien" bis Istanbul offiziell
angesprochen, wie ihn Milosevic noch verwirklichen wollte, als
universitäres
und militärisches Programm Serbiens...]
Schlussfolgerung
der Alliierten im "Friedensvertrag":
"Das
österreichische Volk ist und bleibt bis zur Unterfertigung des Friedens
ein
feindliches Volk."
(Bd.2,
S.312)
Über
die Schwäche des neuen Österreich
Die
jetzige Schwäche Österreichs ist nicht die Folge des Vertrages, sondern
die
Folge "der Politik der Vorherrschaft, die das österreichische Volk in
der
Vergangenheit eingehalten hat" (Bd.2, S.312-313).
Auf Militärdienstverweigerung stand die
Todesstrafe
"Man
sah Millionen von Menschen, die jenen Völkern angehören, die
Österreich-Ungarn
unterworfen waren, unter Todesstrafe gezwungen, gegen ihren Willen in
den
Reihen einer Armee zu kämpfen, die gleichzeitig den Zweck verfolgte,
ihre
eigene Knechtschaft zu einem dauernden Zustande zu machen und das Werk
zu
vollenden" (Bd.2, S.313).
-- die
Völker erduldeten Konfiskationen von Gütern, Gefangenschaft und Tod
--
viele Soldaten dieser Völker haben in alliierten Armeen gedient und
gegen
Deutschland und Österreich selbst gekämpft (Bd.2, S.313).
Die
Isolation Wiens sei die Folge der
Vorherrschaft vor 1918
--
Wien als Mittelpunkt des Reichs ist eine künstliche Konzentration
--
Wien habe das Umland für sich in Anspruch genommen: "Man hat die
Provinzen
ihres Blutes beraubt"
--
Wien habe Regionen isoliert, um sich selbst grösser zu entwickeln: "Man
hat die Eisenbahnen lahmgelegt, um die Hauptstadt blühender zu gestalten
->>
die schweren Schläge gegen den österreichischen Staat und Wien sind nur
das
unmittelbare Ergebnis der Politik der Vorherrschaft, für die das
österreichische Volk selbst hauptsächlich die Verantwortung trägt
(Bd.2,
S.313).
Ziel
der Konferenz/des Vertrags:
--
Österreich soll sich der neuen Lage anpassen
--
Österreich soll zu neuer Wohlfahrt gelangen, ohne den neuen Staaten zu
schaden
(Bd.2, S.313).
[Diese
allgemeinen Formulierungen sind insofern unwahr, als Deutschösterreich
zum
grossen Teil schon ab 1871 nach einem Anschluss an Deutschland strebte,
der
aber vom Kaiser in Wien torpediert wurde, weil der Kaiser von Wien sich
dann
dem Kaiser in Berlin hätte unterwerfen müssen...]
Die
gebilligten Änderungen
--
die
Güter der österreichischen Staatsbürger in den jetzt von alliierten
Mächten
regierten Gebieten werden ihren Eigentümern zurückgestellt werden
--
Verträge zwischen Österreichern und solchen, die eine alliierte
Staatsbürgerschaft annehmen, sollen intakt bleiben, ohne Recht auf
Auflösung
--
Wien wird die Lieferung von Kohle aus der "CSSR" und Polen gesichert
-- für
offene Fragen, die österreichische Staatsbürger und seine Nachbarn
betreffen,
werden abgesonderte Vereinbarungen getroffen, Österreich soll dabei
gleichberechtigter Verhandlungspartner sein
-- die
Reparationskommission wird "die Lebensinteressen der Gesamtheit
berücksichtigen müssen und jede Milderung gewähren, die sie als ein
Erfordernis
der Lebensmittellage Österreichs betrachten kann" (Bd.2, S.314).
Keine
wesentlichen Änderungen in
Territorialfragen - Dauerfriede erwartet
"Diese
Entschliessungen sind nach monatelangen gründlichen Studien gefasst
worden und
in den von der österreichischen Delegation vorgebrachten Bemerkungen
wurde kein
Argument gefunden, das nicht schon von den Kommissionen, die die
betreffenden
Berichte erstattet hatten, geprüft worden wäre." (Bd.2, S.314)
Das
ist eine faustdicke Lüge, vor allem in der Frage von Süd-Tirol, aber
Italien
muss eine Kriegsbeute bekommen. Die alliierten und assoziierten Mächte
glauben
sogar, mit diesen Grenzen einen dauerhaften Frieden zu garantieren:
"Im
Allgemeinen haben sich die alliierten und assoziierten Mächte nach
Kräften
bemüht, die Grenzen der Staaten der einstmaligen
österreichischen-ungarischen
Monarchie in einer billigen Weise und derart zu bestimmen, dass in
Mitteleuropa
ein dauernder Frieden herbeigeführt werde." (Bd.2, S.314-315).
[Ergänzung:
Wenn
die geheimen Verhandlungen um einen Anschluss Österreichs an
Deutschland mit
berücksichtigt werden, ist es verständlich, dass Österreich so klein
wie
möglich gehalten wird].
Weitere
Vorschriften:
-- der
Vertrag enthält Vorschriften, wonach grosse Staaten kleine Staaten
nicht mehr
bedrohen dürfen
-- der
Zugang zum Meer ist durch die Vorschriften gesichert
-- die
Arbeitsgesetzgebung wird die Bedingungen der Arbeiterbevölkerung
verbessern
-- die
Minderheiten sind geschützt und die Vorschriften können angepasst
werden (Bd.2,
S.315).
Der
jetzige Text des 2. September ist "endgültig", kann nur
angenommen oder abgelehnt werden. Frist zur Erklärung ist 5 Tage.
Vorbehalten
sind die Entscheidungen der Reparationskommission, die sich regelmässig
in Wien
treffen soll (Bd.2, S.316-7).
gleichzeitig:
Die
Alliierten beharren fast gänzlich
auf ihrer Gebietseinteilung,
Beilage 74
(Bd.2,
S.318-373): "Antwort der alliierten und assoziierten Mächte zu den
Bemerkungen der österreichischen Delegation über die
Friedensbedingungen"
Die
Grenzen werden nur in einem Punkt abgeändert (Bd.2, S.319).
"CSSR"
bekommt noch mehr Gebiet
--
das
Gebiet der CSSR musste im Laufe der letzten 100 Jahre ein Regime der
Unterordnung akzeptieren [was nicht stimmt, denn in den letzten 50
Jahren wurde
sogar eine "Tschechisierung" vorangetrieben]
-- die
tschechische Nation musste ihre Selbständigkeit gegen die
Germanisierungsbestrebungen
wahren [das ist für die letzten 50 Jahre absolut gelogen]
-- die
alliierten und assoziierten Mächte möchten die "CSSR" wieder in ihre
vollen Rechte einsetzen
oo es
soll die historische Grenze der
tschechischen Provinzen gelten [historisch ist immer relativ]
oo deutsche
Minderheiten sollen "an der
Entwicklung der nationalen Einheit der "CSSR" mitarbeiten, deren
solidarische Glieder sie kraft der Geschichte sind" (Bd.2, S.319)
oo die
"CSSR" soll zu einer
wirtschaftlichen Einheit werden und noch zusätzlich zwei Randgebiete
erhalten:
im Thayagebiet und im Gebiet um Gmünd (Bd.2, S.319-320).
Ungarn:
Zugeständnis an Österreich
--
Gebiete mit geschlossener deutschen Bevölkerung in Westungarn sind
Österreich
zugeteilt und die Grenzlinie vom 20. Juli folgt sehr nahe der
Sprachgrenze
-- nur
um Pressburg / Bratislava wurde Ungarn Gebiet zugeschlagen, um
Pressburg den
Zugang zum Adriatischen Meer zu sichern. Somit kann Wieselburg nicht an
Österreich gehen (Bd.2, S.320).
Slowenien
Österreich
hat
-- in
Slowenien die Bildung eines Nationalbewusstseins verhindert
--
Österreich hat in Slowenien fremde Beamte eingesetzt und so auf das
Volkstum
Druck ausgeübt
--
Österreich
hat die slowenischen Schulen geschlossen
--
Österreich
hat Slowenien mit eingewanderten Beamten und Arbeitern überflutet
(Bd.2,
S.321).
Zugeständnis:
-- die
Bergkette des Bachern wird als Grenze anerkannt
--
Marburg: ist eine Stadt mit deutschem
Charakter, aber
auf dem Land herrscht das slowenische Element
vor, weil dort die österreichischen Behörden noch
nichts
wirksam
werden konnten (Bd.2, S.321).
Zugeständnis:
--
Radkersburg
soll an Österreich gehen
--
Kärnten und das Klagenfurter Becken sollen als Einheit bestehen bleiben
und mit
der Bergkette der Karawaken abgeschlossen sein (Bd.2, S.322)
-- die
ethnische Demarkation durch Gurk, Glan, Glanfurth und Wörthsee lässt
östlich
und südlich das slowenische Element vorherrschen
-- die
wirtschaftliche Orientierung dieser Gegend ist aber gegen Norden
ausgerichtet
Zugeständnis:
--
Volksabstimmung wird gewährt
Zugeständnis:
-- die
Wasserversorgung von Klagenfurt wird mit einem neuen Artikel gesichert
(Bd.2,
S.323).
Italien
--
keine Änderung der Grenzverläufe
-- die
liberale Politik der italienischen Seite ist zugesichert (Bd.2, S.323).
[Diese
liberale Politik wird aber schon 1922 mit Mussolini beendet sein, und
ab dann
sind deutsche Namen verboten etc...].
Politische
Klauseln
Der
Palast in Venezien ist ohne Entschädigung zurückzugeben, denn die
Übergabe
hätte schon dort erfolgen müssen, als Venetien dem Königreich Italien
einverleibt wurde (Bd.2, S.323).
Staatsbürgerschaft
Neu
soll unterschieden werden in "österreichische Staatsangehörige" und
"Angehörige des alten österreichischen Reiches" (Bd.2, S.325).
Die
Bedingungen für das Optionsrecht sind aber schärfer gefasst als vorher:
"Die
neuen Staaten haben überdies keinerlei Interesse, die Zahl ihrer
Angehörigen zu
vermehren, welche ihrer Staatsbürgerschaft weder durch ihre Rasse noch
durch
ein wirkliches Zugehörigkeitsgefühl angehören." (Bd.2, S.326)
Allgemeine
Bestimmungen
Befehl
zur Unabhängigkeit Österreichs
--
die
Unabhängigkeit Österreichs ist unveräusserlich und kann nur mit dem
Völkerbund
geändert werden (Bd.2, S.327)
Österreich
kann nicht Güter der
Monarchie im Ausland beanspruchen
--
Österreich betrachtet sich als neuer Staat, wenn es um Schulden der
Monarchie
geht, aber betrachtet sich als Anspruchsberechtigter, wenn es etwas im
Ausland
von der Monarchie zu erben gibt, das geht nicht! (Bd.2,
S.327-328)
-- die
Abtretungen an die Regierung in Marokko, Ägypten, Siam und China sind
das
Befolgen eines Grundsatzes des internationalen Rechts, da die Monarchie
ein
feindlicher Staat war (S.328)
-- die
direkten Übereinkommen zwischen Österreich und Siam bzw. China können
keine
Geltung mehr haben (Bd.2, S.329).
Landstreitkräfte:
keine Dienstpflicht,
Waffenproduktion nur in einer Fabrik, Jagdwaffen
--
die
Demobilisierung muss innert 3 Monate erfolgen
-- eine
allgemeine Dienstpflicht ist nicht hinnehmbar (Bd.2, S.330)
-- die
Waffen sollen in 3 Monaten abgeliefert werden bis auf die Bewaffnung
von 1000
Mann (Bd.2, S.330,443)
--
Entschädigung für die Waffen kann nicht gegeben werden, da die Waffen
Staatseigentum sind
--
Österreich wird keine Waffen ausführen dürfen, und Waffenproduktion ist
nur in
einer Fabrik erlaubt
-- die
Jagdwaffenproduktion ist erlaubt, wenn der Kaliber nicht dem einer
Kriegswaffe
einer europäischen Armee entspricht (Bd.2, S.331).
Schifffahrt
3
Aufklärungsboote für die Donau werden bewilligt, die Schiffe werden
jedoch von
der Kommission ausgesucht (Bd.2, S.331).
Flugwesen
--
um
"dauerhaften und gerechten Frieden zu schaffen", wird Österreich - wie
Deutschland vorher - das Heeres- und Marineflugwesen verboten
-- die
baldige Aufnahme in den Völkerbund soll Österreich die Angst vor einem
Angriff
nehmen (Bd.2, S.332)
-- die
Ausübung der Polizeigewalt kann ohne Flugzeuge geschehen
--
Österreich hat das Umrüsten auf zivile Güter im Luftbereich bisher
verpasst,
das Personal ist aber sehr gut ausgebildet (Bd.2, S.333)
--
Deutschland könnte sich bei österreichischer Produktion ohne
Einschränkung auf
Österreich verlassen und erneut mit dem Kriegspartner Österreich
kollaborieren,
deswegen das Produktionsverbot für Luftschiffe
--
Österreich soll eine Friedensindustrie aufbauen, wie sie bereits in
Frankreich
und GB existiert (Bd.2, S.334).
[Hier
klingt die Kenntnis durch, dass diplomatische Bemühungen bereits den
Anschluss
für die "Zeit danach" vorbereiten].
Forderung
der Gesetzesanpassung
Österreich
muss innert dreier Monate seine Gesetze dem Vertrag anpassen. Die
Abänderungsfrist
von 9 Monaten wird Österreich nicht zugestanden (Bd.2, S.335).
Kriegsgefangene
--
da
in Russland derzeit keine reguläre Regierung besteht [kommunistische
Regierungen sind keine "regulären Regierungen"], können keine
Verhandlungen über Kriegsgefangene geführt werden (Bd.2, S.336)
--
Österreicher, die wegen des Krieges alliiertes Gebiet verlassen
mussten, werden
nicht automatisch wieder in diesem Land aufgenommen, es kann keine
Pflicht
bestehen (Bd.2, S.337).
Strafbestimmungen
--
es
gibt keinen Grund für eine Abänderung der "Friedensbedingungen"
-- die
"verschiedenen Völkerschaften" der Monarchie haben ihren
Unabhängigkeitswillen im Krieg bekräftigt, z.B. durch Aufstellen von
Freiwilligenlegionen
--
diese Staaten leihen den Ansprüchen der Entente ihre Hilfe und ihre
Zustimmung
--
diese Staaten sind als Mitkriegsführende anerkannt
-- der
Behandlungsunterschied zwischen der österreichischen Republik und den
anderen
neuen Staaten ist gerechtfertigt (Bd.2, S.338)
-- die
österreichischen Kriegsverbrecher werden ausgeliefert werden müssen
(Bd.2,
S.339).
Wiedergutmachungen
--
Österreich war hauptverantwortlich für die Taten der
österreichisch-ungarischen
Monarchie während des Krieges
-- die
Reparationen sind von der Reparationskommission nach gewissen Kriterien
festzulegen:
oo die
Gebietsabgrenzung
oo die
verminderte Zahlungsfähigkeit (Bd.2,
S.340).
Milch
und Rückgabe von Gegenständen
--
Milchlieferungen: Milchmangel herrscht auch in den alliierten Ländern,
z.T.,
weil Kinder aus sicheren Gebieten wieder zurückkehren durften in
Gebiete, die
österreichisch besetzt waren (Bd.2, S.341)
--
Objekte: Auch über Gegenstände, die aus Furcht vor Zerstörung aus
Österreich in
alliierte Gebiete geschafft wurden, entscheidet die
Reparationskommission (Bd.2,
S.343).
Finanzielle
Klauseln
--
die
Republik Österreich wird als Rechtsnachfolgerin der Monarchie angesehen
-- die
Staaten, denen ein österreichisches Territorium zugesprochen wird oder
die
durch den Zerfall von Österreich entstanden sind, zählen jetzt
tatsächlich zu
den Alliierten, und der Krieg hat ihnen auch wirklich Opfer und Leiden
auferlegt
->>
den übrigen Nachfolgestaaten können keine Kriegsschulden auferlegt
werden (Bd.2,
S.344)
->>
die Staaten mit österreichischen Territorien erhalten
Spezialbestimmungen (Bd.2,
S.344-345)
-- in
Bezug auf die Vorkriegsschulden der Monarchie werden die Vertreter der
Republik
Österreich von der Reparationskommission angehört werden (Bd.2, S.346)
--
Sinn der Vorschriften ist es nicht, dass Österreich bankrott geht
-- die
Österreichisch-ungarische Bank muss ersetzt werden, Österreich soll
sofort die
notwendigen Massnahmen ergreifen (Bd.2, S.348).
Wirtschaftliche
Bestimmungen
--
es
wird in einem Spezialvertrag ein Abkommen mit der "CSSR" zustandekommen
auch ohne Meistbegünstigung, dieselbe Bestimmung wird auch Ungarn
erhalten (Bd.2,
S.349)
--
Österreich soll Kredite für Rohmateriallieferungen von Polen und der
"CSSR" erhalten dürfen. Die "CSSR" und Polen sollen dabei
keine höheren Zölle für Kohle auferlegen als einem anderen Staat (Bd.2,
S.350)
-- die
alliierten und assoziierten Mächte werden Österreich keine freie
Ernennung von
Konsuln gewähren können (Bd.2, S.352).
Verträge
--
müssen z.T. übernommen werden (Bd.2, S.352-353)
-- die
Wechselkurse zwischen Österreich, der "CSSR" und Ungarn sind im
Zweifelsfall von der Reparationskommission geregelt (Bd.2, S.355)
-- es
müssen Schuldenausgleichsämter gebildet werden (Bd.2, S.355)
-- das
Verfahren im Falle des Bestreitens einer Schuld wird im Schuldnerstaat
durchgeführt (Bd.2, S.356)
--
persönliche Gegenstände oder Andenken sollen nicht liquidiert werden
-- die
neue Kapitalsteuer betrifft in Österreich auch Bürger anderer Staaten
(Bd.2,
S.357)
--
österreichische Kriegsanleihen können nicht als Barwert des Feindes in
die Schuldverrechnung
eingebracht werden (S.359)
Zugeständnis:
--
beschlagnahmte Güter in fremd besetzten Gebieten werden zurückerstattet
(Bd.2,
S.361)
-- für
Verträge zwischen Österreichern und Angehörigen eines abgetretenen
Gebietes
sollen in gewissen Fällen alliierte und assoziierte Gerichte zum
Einsatz kommen
(Bd.2, S.362-363)
-- die
Zuständigkeit des gemischten Schiedsgerichtes kann nicht erweitert
werden
--
Gewährung von Auskünften für jeweilige Verfahren wird zugesichert
(Bd.2, S.363)
-- der
Schutz von Eigentum von Österreichern in abgetretenen Gebieten ist
zugesichert
(S Bd.2, .364)
-- die
Beschränkung von österreichischen Rechten an gewerblichem,
literarischem oder
künstlerischem Eigentum
oo ist
möglich, wenn die assoziierten und
alliierten Mächte das für die Landesverteidigung oder im öffentlichen
Interesse
für notwendig erachten
oo ist
Mittel als Pfand für die Erfüllung der
Verpflichtungen Österreichs und für die Wiedergutmachung der Schäden
(Bd.2,
S.365)
oo weiter
gilt die Datumsgrenze des 28. Juli
1914 als Grenze für Transaktionen, die Rechtsgültigkeit besitzen (Bd.2,
S.366).
Häfen,
Wasserwege, Eisenbahnen
Zugeständnis:
-- die
Frist für einseitige Verpflichtungen Österreichs wird von 5 wird auf 3
Jahre
herabgesetzt
Zugeständnis:
--
diese Frist ist nicht verlängerbar (Bd.2, S.367).
Weitere
Bestimmungen:
--
Österreich erhält volles Handelsrecht ohne Nachteile mit den
Nachfolgestaaten
(Bd.2, S.367)
--
österreichische Vertreter werden an die künftige Konferenz über das
Regime über
die Donau zugelassen (Bd.2, S.368)
--
Österreich soll für eine Übergangszeit Werkstätten der Bahn zur
Verfügung
stellen, damit die Nachfolgestaaten Zeit haben, ihre eigenen
Werkstätten zu
errichten (Bd.2, S.369-370)
--
Österreich erhält keinen Zugang zur Rhein-, Oder- oder Elbekommission,
weil
kein Zusammenhang besteht (Bd.2, S.370) [?]
--
Flussschiffe auf der Donau werden von der Kommission unter Führung der
"USA" verteilt (Bd.2, S.371)
--
Österreich wird freie Fahrt auf dem zukünftigen Donau-Oder-Kanal
erhalten (Bd.2,
S.371-372).
Zugeständnis:
Auf
Antrag der Anliegerstaaten ist die Internationalisierung von Flüssen
ausbaubar
(Bd.2, S.372).
Arbeitsrecht
Der
Vertrag muss beschränkt werden und weitere Details sind auf anderen
Foren zu
besprechen (Bd.2, S.373).
6.9.1919
Der
Protest der Nationalversammlung in
Wien gegen den Vertrag von St-Germain (Bd.2, S.628-631)
--
der
Vertrag verweigert Selbstbestimmungsrechte des deutschösterreichischen
Volkes
-- der
Vertrag verweigert den Herzenswunsch, die wirtschaftliche, kulturelle
und
politische Lebensnotwendigkeit: die Vereinigung mit dem deutschen
"Mutterlande"
--
Hoffen auf Gewährung der Vereinigung, dem Recht auf Einheit und
Freiheit der
Nation, nach Überwindung des Geistes der nationalen Gehässigkeit und
Feindschaft (Bd.2, S.628)
-- 3
1/2 Mio. Sudetendeutsche werden von den Alpendeutschen getrennt und mit
Fremdherrschaft belegt (Bd.2, S.628), weitere Fremdherrschaft über
Alpendeutsche herrscht in Gebieten von Kärnten, in der Steiermark und
in
Niederösterreich (Bd.2, S.631)
-- die
Fremdherrschaft wird von der "CSSR" geführt, die sich im Vertrag als
Feind Österreichs bekennt
-- die
Verantwortung für die zukünftigen Wirren durch diesen Vertrag liegen
bei dem
Gewissen jener Mächte, die trotz ernstesten Warnungen den Vertrag
vollziehen
wollen
-- es
wird Klage und Protest erhoben gegen die Teilung Tirols und gegen das
Abtrennen
übriger Alpenlande (Bd.2, S.628)
[dann
hätte Italien aber keine Kriegsbeute mehr...]
-- man
dankt für die Zuteilung von Gebieten Deutschwestungarns (Bd.2, S.629)
-- ein
grosser Teil der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen ist
undurchführbar
-- der
Vertrag ist politisch verhängnisvoll, national ungerecht und
wirtschaftlich
undurchführbar
-- die
Zwangssituation für Österreich ergibt sich durch die Abhängigkeit von
Versorgung mit Kohle, Nahrungsmitteln und industriellen Rohstoffen
[Hungererpressung,
wie bei Deutschland auch]
--
ohne Vertrag wird auch keine Wiederherstellung des Kredits und der
Währung
möglich [finanzielle Erpressung]
-- das
Recht auf Selbstbestimmung in den besetzten Gebieten ist von den
alliierten und
assoziierten Mächten vergewaltigt (Bd.2, S.630)
[nicht
erwähnt:
Wenn
Österreich und Deutschland sich wieder vereinen und dabei Österreich zu
gross
wäre, dann würde ein riesiges Germanien-Deutschland wieder Frankreich
vergewaltigen, als erste die Tschechen. Und so kam es dann auch...].
10.9.1919
Vertragsunterzeichnung:
Ansprache von
Clémenceau
Clémenceau
behauptet das Einvernehmen zwischen den alliierten, den assoziierten
Mächten
und Österreich (Bd.2, S.637).