aus:
Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte; im Selbstverlag des
Instituts für
Zeitgeschichte. München 1958, S.79-84; Tel.: 0049-(0)89-12688-0
Originale
Seitenzahlen in [Klammern].
Zusammenfassung
Das
Hitler-Regime hatte mit zionistischen Organisationen ab September 1933
diverse
Abkommen zur Auswanderung der deutschen Juden nach Palästina getroffen.
Die
grosse Mehrheit der deutschen Juden jedoch nutzte die Gelegenheit zur
Auswanderung nach Palästina nicht, weil die englische Kolonialmacht die
Einwanderungsquoten für Palästina niedrig hielt. Die deutschen Juden,
denen die
Auswanderung nach Palästina bewilligt wurde, konnten Teile ihrer
Vermögen in
Israel in Sachwerten zurückerhalten. Nach "Amerika" und Südafrika war
ihnen die
Auswanderung wegen der geforderten Berufe erschwert. Die Auswanderung
nach
Italien war rechtlich möglich, jedoch hatte Italien selbst die
Auswanderung von
Italienern zu organisieren, so dass kaum Raum für die Aufnahme
deutscher Juden
blieb. Hingegen gelang vor allem jungen Juden aus Osteuropa,
insbesondere
polnischen Juden, 1933-1939 die Auswanderung nach Übersee, weil sie
begehrte
Handwerker und Landarbeiter waren. Eine hervorragende Ergänzung dieses
Artikels
ist in der Encyclopaedia Judaica von 1971 unter "Germany" zu finden.
Text
Die legale Auswanderung von Juden aus Deutschland zwischen 1933 und
1939 wurde
hauptsächlich durch drei Umstände erschwert:
Erstens litten 1933 noch alle Staaten, in Europa wie in Übersee, unter
den
Nachwirkungen der grossen Weltwirtschaftskrise; überall herrschte
Massenarbeitslosigkeit, und auch als sich in den folgenden Jahren die
wirtschaftliche Lage besserte, in vielen Ländern sogar völlig
normalisierte,
standen den verantwortlichen Staatsmännern, Unternehmern und
Arbeiterführern
stets die Arbeitslosenheere der Krisenzeit vor Augen und bestimmten
ihre
Haltung in allen wirtschaftspolitischen Fragen. So änderten selbst
wirtschaftlich
gut gestellte und menschenarme Staaten unter dem psychologischen
Eindruck der
Wirtschaftskrise ihre einmal radikal herabgesetzten Einwanderungsquoten
nicht,
und ohne Schwierigkeiten wurden nur Einwanderer angenommen, die ein
bestimmtes
Vermögen nachweisen oder sich auf die Bürgschaft von Verwandten und
Freunden
berufen konnten. Von diesen beiden Möglichkeiten kam für die deutschen
Juden fast nur die zweite in Betracht,
da die drakonische deutsche Devisengesetzgebung praktisch nicht mehr
als die
Mitnahme eines Taschengeldes gestattete. (Über
die Ausnahmen in der Zeitspanne zwischen 1937 und Mitte 1938 siehe
unten). Die
allgemeine Haltung des Auslands änderte sich kaum, als nach der
Machtergreifung
Hitlers die Notwendigkeit der jüdischen Auswanderung aus Deutschland
überall
theoretisch erkannt und anerkannt war.
Zweitens stellte die Berufsschichtung der deutschen Juden ein schwer-
wiegendes
Hindernis für eine grosszügige Auswanderung dar. In den Staaten, die
eine
beschränkte Einwanderung zuliessen, wurde nämlich streng darauf
gesehen, dass
sich die Einwanderer nur aus solchen Berufsgruppen rekrutierten, an
denen das
betreffende Land selbst Mangel litt, den es in absehbarer Zukunft nicht
aus
eigener Kraft beheben konnte. Erwünscht waren vor allem
landwirtschaftliche
Arbeiter, industrielle Facharbeiter und Handwerker, also Berufe, in
denen das
deutsche Judentum, das im wesentlichen kaufmännisch und akademisch
ausgebildet
war, nur sehr spärlich vertreten war.
Diese Hemmnisse hätten wenigstens teilweise beseitigt werden können,
wenn die
teils schon vorhandenen, teils sich rasch konstituierenden jüdischen
Hilfsorganisationen in der Lage gewesen wären, ihre finanziellen Mittel
ausschliesslich den deutschen Juden zuzuwenden, d.h. umfassende
berufliche
Umschulungsprogramme zu finanzieren und den Auswanderern das sog.
"show-money" (das
dem Staat, in den man einwandern wollte, nachzuweisende Anfangskapital)
zumindest vorübergehend zur
Verfügung zu stellen.
Das aber wurde durch
einen
dritten Faktor vereitelt: Die Auswanderungswelle der deutschen Juden
war nur
ein Teil - und nicht einmal der grösste - einer allgemeinen jüdischen
Auswanderung aus Mittel-, Ost- und Südost- (S.79) europa. Aus
Polen wanderten in den Jahren nach 1933 jährlich etwa 100.000 Juden
aus (Deutschland:
25.000-28.000)
sowohl wegen der wachsend antisemitischen Haltung der polnischen
Regierung wie
auch wegen der immer mehr fortschreitenden wirtschaftlichen Verelendung
der
polnischen Juden. Ähnliche Tendenzen zeigten sich in Lettland, Litauen,
Rumänien und, in geringerem Grade, in Ungarn. Da selbstverständlich
auch diese
Juden bei den jüdischen Organisationen um Hilfe nachsuchten und
unterstützt
werden mussten, blieben die Mittel für die Auswanderung der deutschen
Juden
stets begrenzt.
Neben diesen äusseren Schwierigkeiten wurde die Auswanderung auch durch
innere
Gründe gehemmt, die heute leicht übersehen oder in ihrer Bedeutung zu
gering
geachtet werden. Abgesehen von der prinzipiellen Widersinnigkeit und
moralischen Verwerflichkeit rassischer Diskriminierung überhaupt, war
der
überwiegende Teil der Deutschen jüdischer Abstammung ja nicht völlig
andersgeartet und allen übrigen Deutschen gegenüber fremd und
gefährlich, wie
der antisemitische Wahn das wollte. Es handelte sich vielmehr um
Menschen, die
sich ihrer Kultur und ihrem nationalen Bekenntnis nach nicht weniger an
Deutschland gebunden fühlten als die anderen Deutschen auch. Sie hingen
an
ihrer Heimat und vermochten es nicht zu begreifen, dass sie diesem
ihrem Volk
auf einmal nicht mehr angehören sondern radikal ausgestossen sein
sollten. Sie
konnten sich nicht vorstellen, dass ihr Leben bedroht war, wenn sie
auch unter
dem nationalsozialistischen Regime mit einer eingeengten und sehr
bescheidenen
Existenz rechneten. Das aber wollten sie lieber in Kauf nehmen, als ihr
Vaterland verlassen und verlieren.
Soweit die deutschen Juden trotz der aufgezählten Schwierigkeiten doch
auswanderten, wurde wohl am häufigsten die Möglichkeiten genutzt, die
sich
durch die Bürgschaft und Unterstützung im Ausland lebender Freunde und
Verwandte boten. Seltener war die Auswanderung mit finanzieller Hilfe
deutsch-jüdischer oder internationaler Organisationen, etwa des
Hilfsvereins
der Juden in Deutschland, der ICA (Jewish Colonisation Association) und
der
HICEM (Dachorganisation einiger internationaler Hilfsvereine). So
ermöglichte
der Hilfsverein für die Juden in Deutschland z.B. 1935 927 Juden die
Auswanderung in europäische und 1617 Personen in überseeische Länder
die HICEM verhalf im gleichen Jahre 2222
Juden zur Auswanderung. Bei den durch diese Organisationen
unterstützten Juden
handelte es sich aber im allgemeinen um Angehörige der den Zielländern
erwünschten
Berufsgruppen oder um jüngere Personen, die bereits von ihrer
bisherigen
Tätigkeit auf einen Beruf umgeschult worden waren, der für die
Auswanderung
günstig war; diese Juden erhielten lediglich das "show-money", das auch
sie vorweisen mussten, geschenkt bzw. vorgeschossen.
Vorübergehend, zwischen 1937 und Mitte 1938, förderte auch der deutsche
Staat
die Auswanderung, allerdings auf seine Weise. Juden mit mindestens
30.000 RM
(für zwei Personen) und 50.000 RM Vermögen (für drei und mehr
Angehörige)
(S.80) durften in dieser Zeit einen gewissen Teil ihres Geldes
transferieren,
während der Rest vom Finanzministerium einbehalten und daraus der sog.
"Alttreu-Fond" gebildet wurde. Einige tausend unterbemittelte
Emigranten
erhielten aus diesem Fond ihr "show-money" in Höhe von 600-900 Goldmark
pro Person. Mitte 1938 waren die Mittel jedoch erschöpft.
Etwa ein Drittel aller auswandernden Juden ging nach Palästina (vom
1.2.1933
bis zum 1.4.1936 etwa 34.000). Die im Hinblick auf die
Einwanderungsquoten
anderer Länder hohe Zahl erklärt sich daraus, dass eine planmässig
gelenkte
internationale jüdische Wanderung nach Palästina strömte, in der den
deutschen
Juden ein relativ hohes Kontingent zugestanden wurde. Vor allem aber
bestand
die Möglichkeit, von Deutschland nach Palästina Geld zu transferieren.
Im
September 1933 nämlich war zwischen zionistischen Kreisen und dem
Reichswirtschaftsministerium ein Abkommen getroffen worden
(Havarah-Abkommen),
das dem damals noch echten Wunsch der nationalsozialistischen Führung,
die
Auswanderung der deutschen Juden zu fördern, wie auch den Export- und
Devisenbedürfnissen der deutschen Wirtschaft, schliesslich den
Interessen der
deutschen und palästinensischen Juden gleichermassen entgegenkam.
Deutschjüdische Auswanderer konnten danach bei der
"Palästina-Treuhandgesellschaft
zur Beratung deutscher Juden G.m.b.H." ihr Barvermögen einzahlen.
Aus dem mit diesen Geldern gebildeten Fond durften Exporte der
deutschen
Wirtschaft nach Palästina etwa zur Hälfte bezahlt werden, die Restsumme
dagegen
musste Palästina in Devisen aufbringen (der Devisenanteil schwankte je
nach der
Art der Ware und der Devisenlage des Reiches). In Palästina übernahm
die
Havarah (die dem Abkommen den Namen gab) den Verkauf der deutschen
Waren und
zahlte den ausgewanderten Gläubigern der "Paltreu" ihre dort
geleisteten
Einzahlungen zurück. Auf diese Weise konnten zahlreiche deutsche Juden
einen
nicht unbeträchtlichen Teil ihres Vermögens retten und die Auswanderung
unter
einigermassen günstigen Bedingungen wagen. Im November 1938 wurde das
Abkommen
durch die "Kristallnacht" und die ihr folgenden Gesetze der
Reichsregierung gegenstandslos. Paltreu und Havarah hatten übrigens
intern die
Regelung getroffen, dass wohlhabende Auswanderer in Palästina nicht
voll
ausbezahlt wurden, sondern einen Teil ihres Vermögens an mittellose
deutsche
Juden abzugeben hatten, um diesen eine Existenz in Palästina zu
ermöglichen.
Die Faustregel hiess: "Ein reicher Auswanderer muss zwei arme
mitnehmen."
Denjenigen, die nach Palästina auswandern wollten, war auch das vom
Jüdischen
Hilfsverein eingerichtete sogenannte "Palästina-Amt" behilflich. Dieses
Amt, das im Jahre 1936 im Reich 23 Filialen hatte, veranstaltete
Vorträge und
Lehrkurse und gab Publikationen heraus, um die Auswanderer auf die
Verhältnisse
in ihrer neuen Heimat vorzubereiten. Trotz allem wurde die Chance, nach
Palästina zu gehen, von vielen kapitalkräftigen deutschen Juden nicht
genutzt.
Erstens kamen für Palästina im allgemeinen nur jüngere Leute in Frage.
Zweitens
zeigten zahlreiche wohlhabende Juden keine Neigung, ihr bürgerliches
Leben und
Milieu aufzugeben, sondern strebten danach, in eine zumindest ähnliche
Umwelt
zu kommen (S.81); sie warteten lieber jahrelang auf eine Gelegenheit,
nach USA,
Südafrika oder Italien gehen zu können, als im Nahen Osten ein
Kolonistendasein
führen zu müssen.
Schliesslich war Palästina ein Land, das jüdische Auswanderer im
allgemeinen
nur dann lockte, wenn sie wenigstens noch Reste oder wieder Ansätze
jüdischer
religiöser Überlieferung und nationaljüdischer zionistischer
Vorstellungen in
sich spürten. Und gerade die wohlhabenden bürgerlichen deutschen Juden
hatten
sich in einem Masse assimiliert, dass sie dafür nur in wenigen Fällen
ansprechbar waren. Im ganzen verliessen bis zum 9. November 1938
("Kristallnacht") etwa 170.000 Juden Deutschland, eine angesichts der
immer schwerer werdenden Bedrückung geringe Zahl.
Die illegale Auswanderung war verhältnismässig selten. Zwar konnte das
Überschreiten der Grenze natürlich nicht verhindert werden, und
theoretisch
standen dem illegalen Emigranten alle an Deutschland angrenzenden
Staaten
offen, in der Praxis aber gab es für den Emigranten ohne Visum und ohne
Einwanderungserlaubnis keine Lebensmöglichkeit. Er durfte weder
arbeiten, noch
konnte er ungestört in einem Land bleiben; da er ohne gültige Papiere
war,
wurde er nach bestimmten Fristen rücksichtslos ausgewiesen. Von Staat
zu Staat
gehetzt, führte er ein erbärmliches Leben, das manchen zum Selbstmord
trieb. Dass die meisten europäischen Staaten die nationalsozialistische
Judenpolitik scharf verurteilten,
hatte
auf ihre
Haltung gegenüber den vor dieser Bedrohung Flüchtenden keinen Einfluss.
Anders
lagen die Dinge natürlich, wenn es einem illegalen Auswanderer gelang,
grössere
Summen, wertvollen Schmuck oder sonstige erhebliche Werte über die
Grenze zu
schmuggeln, da er sich dann die nötigen Papiere verschaffen konnte.
Die
illegale Auswanderung schloss aber immer ein so grosses Risiko ein, sei
es an
der Grenze oder jenseits der Grenze, dass man in ihr normalerweise
keine Möglichkeit
erblickte. Dies um so weniger, als die gesamte Auswanderungsbewegung
bis zur
"Kristallnacht" keine Flucht vor einer akuten Bedrohung, sondern ein
Ausweichen vor einer zwar stetig, aber relativ langsam fortschreitenden
Gefährdung der Existenz war, so dass es die meisten Juden vorzogen,
auch
längere Zeit auf eine Chance zu legaler Auswanderung zu warten.
Ausnahmen
bildeten allerdings einzelne Ereignisse, die bei Teilen der deutschen
Juden
Panikstimmungen hervorriefen und zu regellosen Fluchten über die Grenze
führten. Hier wären vor allem die Machtergreifung Hitlers selbst und
die ihr
folgenden Wochen wilden SA-Terrors zu nennen, ausserdem der 1. April
1933
(Boykott-Tag). Tausende der damals geflüchteten Juden kehrten aber im
Laufe des
Jahres 1934 nach Deutschland zurück, da sie aus den genannten Gründen
nirgends
eine Existenzbasis finden konnten. Hinzu kamen Fälle, in denen einzelne
Juden
durch individuellen Terror örtlicher Parteiführer oder durch den
Konflikt mit
nationalsozialistischen Vorschriften (etwa den Nürnberger Gesetzen) zu
überstürzter und daher meist illegaler Auswanderung gezwungen waren.
Neben Palästina waren zwischen 1933 und 1939 die wichtigsten Zielländer
der
jüdischen Auswanderung aus Deutschland die Vereinigten Staaten, Kanada,
Brasilien, Argentinien, Paraguay, Kolumbien, Bolivien, Südafrika.
Jedoch waren
die (S.82) Vereinigten Staaten infolge der Weltwirtschaftskrise in den
ersten
beiden Jahren nach 1933 kein begehrtes Ziel (zwischen
1931 und 1935 überstieg die gesamte Rückwanderung aus ihnen die
Einwanderung um
79'634 Personen!) während
sie
später eine wenig judenfreundliche Einwanderungspolitik trieben. Juden
durften
nach den USA nur im Rahmen der
allgemeinen deutschen Quote auswandern, und auch dann mussten sie eine
finanzielle Bürgschaft von Verwandten oder Freunden nachweisen. Sogar
in diesen
Fällen wiesen die amerikanischen Konsulate in Berlin, Hamburg und
Stuttgart
jüdische Einwanderungsgesuche oft zurück. Zudem warnten die jüdischen
Zeitungen
in Deutschland die in Handel, Gewerbe und akademischen Berufen tätigen
Juden
vor der Auswanderung nach Nordamerika, da dort lediglich Facharbeiter
und von
den Akademikern Hochschullehrer, eventuell noch Chemiker berufliche
Aussichten
hätten.
Ärzte und Juristen wurden schon dadurch abgeschreckt, dass sie
die
entsprechenden amerikanischen Prüfungen hätten nachholen müssen, was
vor allem
bei den Juristen infolge der grossen Unterschiede zwischen
angelsächsischem und
deutschem Recht ein jahrelanges Studium erfordert hätte, das sich die
wenigsten
finanziell erlauben konnten. Auch die übrigen erwähnten amerikanischen
Staaten
gestatteten die Einwanderung nur Landarbeitern und industriellen
Facharbeitern
bzw. den Juden mit Verwandtenbürgschaft. Dagegen hatten in Südafrika
ausser den
genannten Personengruppen auch Ingenieure gewisse Möglichkeiten.
Europa trat den überseeischen Ländern gegenüber an Bedeutung zurück.
Hier fiel
nur die Auswanderung nach Frankreich zahlenmässig ins Gewicht; doch
wurde
Frankreich, ebenso wie etwa Holland, Belgien, Tschechoslowakei, auch
bei
längerem Aufenthalt mehr als Durchgangsstation für die Weiterreise nach
Palästina oder Amerika angesehen. Die deutschen Juden erhielten für
diese
Staaten zwar oft ohne grosse Schwierigkeiten eine befristete oder
unbefristete
Aufenthaltserlaubnis, sie durften aber im allgemeinen nicht arbeiten
und waren
schon deshalb meist gezwungen, weiterzuwandern oder gleich direkt nach
Übersee
zu gehen. Immerhin konnten z.B. von den zwischen 1. Februar 1933 und
1.April
1936 Ausgewanderten etwa 20.000 in Westeuropa bleiben.
Voraussetzung
war dabei
die Unterstützung durch Verwandte, Freunde oder jüdische
Hilfsorganisationen.
Zeitweise standen Auswanderern Devisen für Österreich, Ungarn, Chile
und
Paraguay zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit konnte naturgemäss nur
ein
verschwindend kleiner Teil deutscher Juden Gebrauch machen. Schanghai
erlaubte
die Einreise ohne Bedingungen und Einschränkungen, bot dafür aber weder
die
Möglichkeit einer beruflichen Existenz noch eine Gelegenheit zur
Weiterfahrt.
Kein europäischer oder überseeischer Staat aber zeigte eine Neigung,
Angehörige
der für ihn unbrauchbaren Berufe (Handel, Banken, Gewerbe, Unternehmer,
Akademiker), in denen die Masse der deutschen Juden tätig war,
aufzunehmen,
sofern sie nicht eigenes Vermögen oder vermögende Verwandte nachweisen
konnten.
Auch die Versuche des Völkerbundes, diese Einstellung zu ändern,
blieben
vergeblich. Am 26. Oktober 1933 ernannte der (S.83) Völkerbund einen
Hochkommissar für Flüchtlingswesen (James G. MacDonald), der aber schon
am
31. Dezember 1935 aus Protest gegen die starre Haltung der beteiligten
Staaten
sein Amt niederlegte. Auch die dem jüdischen Auswanderungsproblem
gewidmete
Konferenz von Evian (Schweiz) [Fehler: Evian liegt auf der
französischen Seite
des Genfersees], die vom 6. bis 15. Juli 1938 tagte, zeitigte keine
Ergebnisse.
Lediglich Australien, das bislang schroff ablehnend gewesen war,
erklärte sich
bereit, von 1939 bis 1941 15.000 deutsche Juden aufzunehmen, ein
Programm, das
wegen des Kriegsausbruchs über gewisse Ansätze nicht hinauskam.
Die Durchreise zwecks Auswanderung nach Übersee wurde von allen
europäischen
Ländern immer dann gestattet, wenn die Einwanderungserlaubnis eines
überseeischen Staates nachgewiesen werden konnte; war dies nicht der
Fall,
wurde die Durchreise oft, aber nicht immer, verweigert, da man
fürchtete, der
Emigrant werde nicht weiterkommen und im Lande bleiben.
Die Haltung Italiens zu den deutschjüdischen Auswanderern war zwischen
1933 und
1939 nicht anders als die der übrigen europäischen und
aussereuropäischen
Staaten: weder judenfreundlich noch antisemitisch, sondern im
wesentlichen von
rein wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt. Im November 1936 dementierte
ein
hoher italienischer Regierungsbeamter, gerade im Hinblick auf dieses
Problem im
Gespräch mit dem Vertreter der jüdischen Telegraphenagentur öffentlich
eine
Meldung der "Iswestija", wonach Italien seinen Standpunkt in der
Judenfrage ändern und einen antisemitischen Kurs einschlagen werde, und
bemerkte, Italien mache keinen Unterschied zwischen den Bürgern. Da
aber
Italien gezwungen war, für seine eigene Bevölkerung nach Auswanderungs-
oder
Ansiedlungsmöglichkeiten zu suchen, und Einwanderern, selbst wenn es
gewollte
hätte, keine Chance bot, wandten sich nur verhältnismässig wenig
deutsche Juden
dorthin.
Dass es trotzdem einige tausend waren, hatte seinen Grund in dem
zwischen
Italien und Deutschland abgeschlossenen Clearingabkommen, das
Kapitaltransfer
für Auswanderer ausdrücklich vorsah. Es bestand also die Möglichkeit,
durch
Einzahlung auf ein bei der Reichsbank zugunsten der italienischen
Notenbank
geführtes Verrechnungskonto eine bankmässige Gutschrift in Italien zu
erlangen.
Das wurde von deutschen Juden benutzt, um wenigstens Teile ihres
Vermögens zu
retten, kam aber auch nur einer relativ kleinen Anzahl zugute. Sowohl
diese
Gruppen wie die mittellos nach Italien Gekommenen betrachteten Italien
nur als
Sprungbrett für die Auswanderung nach Übersee. Abgesehen von einigen
verhältnismässig harmlosen antijüdischen Gesetzen, die in der Zeit kurz
vor
Kriegsausbruch erlassen wurden, erfolgte die eigentliche Wendung
Italiens zu
antisemitischer Politik erst nach seinem Kriegseintritt (10. Juni
1940),
und
zwar wahrscheinlich auf deutsches Betreiben hin.
Quellen:
-- Mark Wischnitzer: Die jüdische
Wanderung unter der Nazi-Herrschaft 1933-1939. In: C.(entral)
V.(erein)-Zeitung. Allgemeine Zeitung des Judentums 1935, 1936, 1937.
(S.84)
-- Heinz Ganther: Die Juden in
Deutschland. Ein Almanach. - Frankfurt 1953, 14ff.
-- Hans Lamm: Die innere und äussere
Entwicklung des deutschen Judentums im Dritten Reich - Erlangen, Phil.
Diss.
1951.
27.3. 1956xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxGraml