Kapitel 3. Deutschland: 1933-1938
[3.3. Diskriminierung von Juden im Beruf und an Schulen
im Dritten Reich ab 1933]
[1. April 1933: Boykotttag gegen
jüdische Geschäfte]
In der Zwischenzeit nahm die ökonomische Katastrophe der Juden in
Deutschland seinen Lauf. Am 1. April 1933, gerade zwei Monate nach
Hitlers Machtübernahme, veranstalteten die Nazis einen Boykott aller
jüdischen Geschäfte und jüdischen Fachkräfte. Eine offizielle
Verlängerung des Boykotts über einen Tag hinaus wurde durch eine
lautstarke Protestbewegung im Ausland verhindern.
[Alles in allem ist der Boykott ein Flop (siehe: Hans-Jürgen Eitner: Hitlers Deutsche. Das Ende eines Tabus.
Casimir Katz
Verlag, Gemsbach 1991, S.378). Der Boykott sollte jüdische Warenhäuser
und Einheitspreisgeschäfte treffen (S.260). Der Appell zum Boykott ist
von Goebbels und Streicher mit Hitlers Zustimmung organisiert und von
der SA durchgeführt. Der Boykotttag wird aber zum Flop. Später starten
viele Deutsche Sympathiekäufe und bekämpfen die NS-Methoden (S.378).
Die grosse Mehrheit der deutschen Bevölkerung verweigert die Verfolgung
wie die Methoden gegen Juden (S.379).
In: Eitner: Hitlers Deutsche 1991].
[Die Arbeitsverbote und andere Einschränkungen, die von der deutschen
Bevölkerung kaum bekämpft werden, sind viel effektiver, denn wenn die
Deutschen den Juden helfen würden, dann würden die Deutschen im
Gefängnis landen]:
[4. April 1933: Arbeitsverbot für
jüdische Anwälte]
Gleichzeitig ging die Ausschaltung der Juden aus der deutschen
Wirtschaft in schnellen Schritten voran. Am 4. April wurde ein
Beschluss publiziert, der praktisch allen jüdischen Anwälten in
Preussen die Arbeitsrecht nahm.
[7. April 1933: Arbeitsverbot für
Juden bis zu 1/4-Juden als Beamte]
Am 7. April wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt ("Gesetz zur
Wiederherstellung des Beamtentums"), mit dem alle Beamten entlassen
werden konnten, bei denen ein oder mehr Grosselternteile jüdisch waren.
Ausnahmen gab es nur wenige.
[22. April 1933: Jüdische Ärzte
werden von den Krankenkassen ausgeschlossen]
Am 22. April wurden jüdische Ärzte von den Listen der Krankenkassen
ausgeschlossen. Somit war ein Grossteil des Einkommens nicht mehr
gedeckt.
[2. Juni 1933: Jüdische Zahnärzte
werden von den Krankenkassen ausgeschlossen]
Ein ähnliches Gesetz wurde für die Zahnärzte am 2. Juni eingeführt.
[29. Sep und 4. Okt 1933: Künstler
und Journalisten werden in Nazi-Organisationen gezwungen - Juden sind
ausgeschlossen]
Nach dem 29. September mussten Autoren, Künstler und Musiker (und nach
dem 4. Oktober auch Journalisten) Nazi-Organisationen angehören, wo
natürlich Juden ausgeschlossen waren.
[30. Juni 1933: Verbannung der
Juden von Regierungs- und Universitätsfunktionen]
Am 30. Juni wurden Offizielle und Professoren der "jüdischen Rasse" im
Grossen und Ganzen von der Ausübung ihrer Funktionen in der Regierung
und an den Universitäten ausgeschlossen.
[Ende Juni 1933: Kahns
Einschätzung: 33.700 Juden haben ihre Arbeit verloren]
Bis Ende Juni [1933], so schätzte Kahn, dass 20 % oder ungefähr 33.700
der Juden in guten Stellungen ihre Arbeit verloren hatten.
(Endnote 15: Siehe Endnote 9 oben [Hilfsverein der deutschen Juden, Dr.
Kahns Akten, 1931-1940, Memo vom 6/27/33 [27. Juni 1933])
[Sommer 1933: Die Gesetze gegen
Juden zeigen Wirkung]
Das schlimmste dagegen war nicht die gesetzliche Situation, sondern die
permanente Unsicherheit, die nun im deutsch-jüdischen Leben eingetreten
war, und dies sollte bis zur endgültigen Zerstörung auch so bleiben.
Die Nazi-Offiziellen verneinten gewöhnlich, dass ab dem 1. April 1933
noch irgendein Boykott gegen Juden existiere, aber in der Praxis wurde
der Boykott nicht nur nicht gestoppt - sondern mit der Zeit wurde er
immer weiter ausgebaut [wegen der Berufsverbote und wegen des Verbots
an die deutsche Bevölkerung, den Juden zu helfen]. Das deutsche
Judentum, mit seinen eigenen beschäftigungsmässigen Schichtung, war
gegen diese wirtschaftliche Kriegsführung speziell verletzlich. Über 60
% der gut verdienenden (S.112)
Juden waren im Handel tätig.
(Endnote 16: Aus 29 - ZA, statistischer Teil, Bericht 1933. Eine
Gesamtzahl von 61,33 % der deutschen Juden waren im Handel beschäftigt,
und 24,4 % in der Industrie und im Handwerk. Weitere 5,6 % waren
Fachleute. Von den 160.000 Leuten, die im Handel tätig waren, waren
mehr als die Hälfte, 89.368, Ladenbesitzer, 52.869 waren Angestellte,
und nur 2913 waren Arbeiter; 14.956 waren Familienmitglieder der
Besitzer).
Zu Beginn machten die Nazis, so sah es wenigstens aus, bei ihren
anti-jüdischen Massnahmen einige Ausnahmen. Diese Praxis ergab sich
anfangs wegen der Hochachtung vor dem Druck von Präsident Hindenburg.
Sie erklärten, dass 1 % der Personen in offiziellen Positionen Juden
bleiben dürften; Beamte von vor 1914 und Leute, die im Ersten Weltkrieg
an der Front gekämpft hatten, durften auch bleiben. Aber in der Praxis
waren diese Ausnahmen eher unbedeutend. Unter den Leuten, die als Juden
angesehen wurden, schlossen die Nazis Personen mit einem jüdischen
Grossvater mit ein. Es konnten auch nur diejenigen bleiben, die
politisch loyal zum Regime standen.
[April-Okt 1933: Zahlen der
entlassenen Juden]
Von den 6000 Juden im öffentlichen Dienst in Deutschland verloren
während der ersten Monate des Nazi-Regimes mindestens 5000 ihre
Arbeitsstelle. Von 2800 jüdischen Anwälten verloren im April 1933
mindestens 1500 ihre Arbeitsstelle. Von 7000 jüdischen Ärzten mussten
in diesen Frühlingsmonaten 4000 bis 5000 ihren Lebensunterhalt
aufgeben; ein ähnliches Schicksal betraf die Zahnärzte, die Apotheker
und die Drogisten, die städtischen Angestellten, und die Angestellten
in der öffentlichen Wohlfahrt, die zusammen noch einmal 2500 gut
verdienende Angestellte ausmachten. Die Künstler, Musiker, Journalisten
und andere machten zusammen ungefähr 13-15.000 Juden aus, die nun
arbeitslos waren. Obwohl ihre Anzahl nicht sehr bedeutend war, so
wurden nach dem Antritt der Nazi-Herrschaft über Deutschland auch
jüdische Arbeiter von ihrer Arbeitsstelle entbunden.
[Diskriminierung von Juden von der
Arbeitsfront mit Versicherung, Krankenleistungen und anderen
lebenswichtigen Einrichtungen]
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Juden die Mitgliedschaft in der
Nazi-Arbeiterorganisation verbot, der Arbeitsfront. Alle Arbeiter, die
von den Leistungen von Versicherung, Krankenleistungen oder anderen
lebenswichtigen Einrichtungen profitieren wollten, mussten bei der
Arbeitsfront Mitglied sein. Bald gab es keinen deutschen Arbeiter, der
nicht bei der Arbeitsfront Mitglied war - aber Juden waren nicht
darunter.
Die Wichtigkeit all dieser Faktoren für die Organisation des JDC, der
dem deutschen Judentum helfen wollte, war nur all zu klar. "All dies,
was während der letzten 50 Jahre durch das Weltjudentum für ihre
unterdrückten und hilfsbedürftigen Brüder in der Welt getan wurde, wird
sich nun innerhalb von drei bis fünf Jahren beim deutschen Judentum
wiederholen."
(Endnote 17: Die Position der Juden in Deutschland ("The Position of
the Jews in Germany"), 4/28/33 [28. April
1933], 14-47)
[Numerus clausus für Juden an
deutschen NS-Schulen und Universitäten]
An der Front der Erziehung sah das Bild nicht besser aus. Keine
deutsche Schule konnte mehr als 5 % jüdische Studenten unterrichten
(S.113)
gemäss der Einschreibung. Bis zu diesem Zeitpunkt lag der Prozentanteil
an deutschen Hochschulen über 10 %. Nur 1,5 % der neuen Schüler an
Universitäten konnten Juden sein, und unter den alten Studenten durften
nur 5 % jüdisch sein. Kein osteuropäischer Jude, der in Deutschland
nach 1914 angekommen war, durfte an deutschen Universitäten Student
sein. All diese Faktoren ergaben, dass das Verteilungskomitee JDC es
mit einer Notsituation zu tun hatte. (S.114)