[4.17. Jüdischer
Hafen Schweiz 1933-1938 - meist vorübergehend für die Auswanderung nach
Übersee]
[Einreise ohne Visum möglich]
Die Position der Schweiz war in vielerlei Hinsicht gleich [wie in
Belgien]. Für die Einreise ins Land wurde kein Visum benötigt. Papiere
zur Identifikation wurden natürlich verlangt. Die Schweiz war daran
interessiert (S.172), die Tourismusindustrie aufrechtzuerhalten, und
sie hatte auch eine starke Tradition, politischen Flüchtlingen Asyl zu
gewähren.
[Die rechtsradikalen
Frontistenparteien provozieren mit anti-jüdischer Propaganda]
Gleichzeitig aber waren da
in vielen der mehr konservativen Teile der Eidgenossenschaft starke
antijüdische Gefühle (die Schweiz hatte den Juden bis 1866 keine
generelle Einreise ins Land gewährt), und im Frühjahr 1933 entpuppte
sich die Nationale Front, die vom Ex-Generalstabschef der Schweizer
Armee unterstützt wurde, als eine Nazigruppe. Die Propaganda basierte
in weiten Teilen auf antisemitischen Themen. Im Herbst 1933 erreichten
die schweizer Nazis bedeutende Gewinne bei kantonalen Wahlen und bei
Gemeindewahlen. Ihre Propaganda sorgte für einen Hintergrund, vor dem
vor dem Schweizer Gerichtshof eine Klage gegen die verleumderischen
Protokolle von Zion eingebracht
wurde; sofort wurden die
Protokolle
als bewiesene Fälschung deklariert.
[Und diese Propaganda wird in diesen "neutralen" Staat als legal
bewertet, samt dem Bankgeheimnis, das am Ende auch den Nazis diente...]
Die schweizer Juden machten 1933 ungefähr 18.000 Personen aus.
(Endnote 86: Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933
bis zur Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum
[1957]), S.60)
[Schweizerischer Israelitischer
Gemeindebund SIG setzt sich für deutsch-jüdische Flüchtlinge ein - kein
Geld vom Vereinigten Verteilungskomitee benötigt]
Das schweizer Judentum war unter dem Schweizerischen Israelitischen
Gemeindebund
(SIG) organisiert, gegründet 1904, und in den frühen 1930er Jahren war
der Präsident ein Mitglied einer der alten schweizerisch-jüdischen
Familien, Jules Dreyfus-Brodsky.
Wie in Holland, aber nicht so wie in Frankreich, arbeitete eine
vereinigte jüdische Repräsentation für die Flüchtlinge aus Deutschland,
und das war bedeutend einfacher. Eine bereits existierende Organisation
schloss sich dem SIG an, der Verein Schweizerischer Israelitischer
Armenpflegen (VSIA), der sich der Pflege der Flüchtlinge widmete. Unter
den Führern des VSIA, ein Fabrikant aus Sankt-Gallen, Saly Mayer, war
im Bereich von Hilfe und Rettung bald als prominente Persönlichkeit
bekannt.
Zu Beginn der Massenflucht in die Schweiz waren es vor allem betuchte
Leute die kamen. Von April bis September 1933 scheinen es ungefähr
10.000 Leute gewesen zu sein, vermutlich meist jüdisch, die via Basel
in die Schweiz kamen.
(Endnote 87: ebenda. [Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz
seit 1933
bis zur Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum
[1957])], S.65)
Wie in anderen Ländern jedoch kehrte ein hoher Prozentsatz der
Flüchtlinge in kurzer Zeit nach Deutschland zurück. Es scheint, dass
die Juden, die in der Schweiz blieben, im Jahr 1933 über 5000 waren,
und die schweizer Gemeinde sammelte über 150.000 Schweizer Franken, um
ungefähr die Hälfte dieser Juden zu unterstützen, die mittellos waren.
Also wurde vom JDC im Jahr 1933 keine Hilfe gebraucht. (S.173)
(Endnote 88: SIG, Festschrift zum 50-jährigen Bestehen; Zürich, ohne
Datum [1954], S. 13 (Dr. Leo Littmann:
50 Jahre Gemeindebund)
[7. April 1933: Die schweizer
Regierung lehnt den Status "politischer Flüchtling" ab]
Die Haltung der schweizer Regierung gegenüber diesen Flüchtlingen war
zwiespältig. Ein polizeiliches Rundschreiben vom 20. April 1933 - auf
der Basis einer Entscheidung der Regierung (Bundesrat) vom 7. April,
erklärte, dass Juden nur dann als politische Flüchtlinge gelten
sollten, wenn sie in Deutschland politische, bekannte Persönlichkeiten
waren; die generellen antisemitischen Aktionen der Nazi-Regierung gab
den Juden keinen politischen Flüchtlingsstatus.
(Endnote 89: Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933
bis zur
Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957]), S.55)
[31. März 1933: Die schweizer
Regierung stellt fest, dass jüdische Flüchtlinge nur vorübergehend
bleiben können]
Ein Rundschreiben vom 13. März definierte, was in den folgenden Jahren
der Standard der schweizer Politik wurde: Juden konnten auf rein
vorübergehender Basis in die Schweiz gelangen. Das hiess, sie konnten
nur dann in die Schweiz gelangen, wenn sie bei Gelegenheit für ihre
möglichst schnelle Weiterreise sorgten.
[Die schweizer Bevölkerung half den Juden, Visas nach Übersee zu
bekommen und nahm dafür von den Juden viel Geld. Gleichzeitig war die
Schweiz das Ferienzentrum der Nazis in Davos (Sanatorium) und in Zürich
(Banken). Die ganze Schweiz war mit Ferienhäusern der deutschen
Nazi-Jugend übersät, und die Rechtsradikalen waren "vorbereitet" mit
zukünftigen Gauleitern, und Gelände waren schon ausgesucht, wo man
Konzentrationslager errichten könnte, wenn Hitlers Armee erst einmal
kommen würde].
[Das Argument der schweizer
Regierung der "Überfremdung" ohne Basis - weniger als 0.5 % Juden in
der Schweiz]
Zwei Argumente wurden gegen das Siedeln von Juden in der Schweiz
vorgeschoben: Arbeitslosigkeit und die Gefahr, dass das Land von
Fremden überschwemmt würde
(Überfremdung).
Das Problem der Arbeitslosigkeit war tatsächlich ernst, denn in der
Bevölkerung von weniger als 4 Millionen waren im Jahr 1933 68.000
arbeitslos, und im Jahr 1936 waren es 39.000; die Gewerkschaften
lehnten den Zulauf weiterer Arbeiter scharf ab, vor allem bei den
Berufen.
Aber die Anzahl der Juden, die in der Schweiz versuchten, Arbeit zu
finden, war sehr klein; die Gesamtzahl der Juden in der Schweiz war
unter 0,5 % der schweizer Bevölkerung. Das Argument der Überfremdung
hatte also keine Basis und war nur ein Vorurteil, das direkt gegen die
Juden speziell aus Osteuropa gerichtet war, die gegenüber dem
schweizerischen Lebensstil zu Fremdlingen
(Wesensfremd) erklärt wurden.
[Ergänzung: Es gab 1918-1922 eine jüdische Einwanderung mit einigen
Juden aus Osteuropa, die wirklich dem schweizerischen Lebensstil
wesensfremd war, und diese wurden von der Propaganda immer als Beispiel
angeführt].
Es war klar, dass der Anteil der Ausländer in der Schweiz höher war als
in jedem anderen europäischen Land (14,7 % im Jahr 1930, und 8,7 % im
Jahr 1930), aber der jüdische Anteil an dieser Prozentquote war
verschwindend klein.
(Endnote 90: Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933
bis zur
Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957]),
S.59-60)
[Die Arbeit des SIG: Unterstützung
der jüdischen Flüchtlinge für weitere Auswanderung]
Der SIG war mit der extrem sorgfältigen bis feindlichen Haltung des
schweizerischen Justizdepartementes und der Polizei konfrontiert. Er
unternahm deswegen Massnahmen, jeden Flüchtling zu unterstützen, der
ohne Mittel war, und versuchte sein bestes, um das Problem der
jüdischen Flüchtlinge ausserhalb der Öffentlichkeit zu halten. Es
scheint so, dass Dreyfus-Brodsky sich Mühe gab, den schweizer Behörden
klar zu machen, dass der SIG an der Einreise von so vielen Flüchtlingen
wie möglich interessiert war, während es gleichzeitig eine Übereinkunft
mit der Polizei gab, sie so schnell wie möglich durch Auswanderung
wieder loszuwerden. (S.174)
(Endnote 91: Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933
bis zur
Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957]), S.69;
Ludwig zeigt, dass dies nicht der einzige Fall war, wo
schweizerisch-jüdische Führer solche Meinungen preisgaben).
Es ist unklar, ob dies gesagt wurde, weil es politisch angebracht war,
dies zu sagen, oder, ob die Angst vor Antisemitismus oder andere Motive
eine Rolle spielten. Auf jeden Fall führte der SIG eine öffentliche
Schlacht gegen den schweizerischen Antisemitismus, und im Jahr 1936
wurde er eine Mitgliederorganisation des Jüdischen Weltkongresses. Seit
1936 machte der SIG jedoch keinen Versuch zur Lockerung der
restriktiven Praktiken der Regierung, weder durch politischen Druck,
noch durch indirekte Intervention.
[Staatenlose Juden seit 1934 - die
schweizer Regierung erlaubt die Aufnahme - die Aufnahme von Kindern ist
nicht erlaubt]
Die Bundesregierung führte ihren Schlingerkurs zwischen
Einschränkungs-Kurs und der Tendenz der Beibehaltung der liberalen
Traditionen, den Flüchtlingen zu helfen, fort. Als Deutschland begann,
einer eher grossen Anzahl Flüchtlinge die Staatsbürgerschaft zu
entziehen, so dass diese zu staatenlosen Personen wurden, da gab die
Abteilung der Fremdenpolizei (am 14. September 1934) ein weiteres
Rundschreiben heraus, das die kantonalen Behörden aufforderte, diesen
Leuten die Aufnahme nicht zu verweigert, nur weil sie staatenlose
geworden waren; aber als die Schweizerische Hilfswerk für
Emigrantenkinder (SHEK) die Regierung bat, Kinder von Auswanderer ins
Land aufzunehmen, war die Antwort scharf negativ.
[Seit 1934: Dokumentenstreit wegen
staatenlosen deutsch-jüdischen Flüchtlingen - Konvention 1937]
In der Zwischenzeit [im Jahr 1934, als das Dritte Reich die
deutsch-jüdischen Flüchtlinge mehr und mehr zu staatenlosen Personen
ohne Nationalität machte] machten sich mehr und mehr internationale
Organisationen wie auch Regierungen Sorge um das Problem von
Identifikationspapieren der Flüchtlinge. MacDonalds Versuch, die
Regierungen davon zu überzeugen, die Flüchtlinge mit speziellen
Identifikationspapieren auszustatten, war fehlgeschlagen. Nach seinem
Rücktritt im Juli 1936 fand unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes
in Genf eine Konferenz statt, wo für die besorgten Regierungen ein
Abkommen zur Ratifizierung vorgeschlagen wurde, das den Flüchtlingen
entsprechende Papiere zusichern sollte, ähnlich wie der Nansen-Pass in
einem früheren Jahrzehnt.
Unter der neuen Konvention unterliessen es die Regierungen, Flüchtlinge
nach Deutschland zu deportieren, ausser wenn eine betroffene Person die
Vorbereitungen zur Auswanderung in ein anderes Land willentlich
verweigerte. Obwohl die Schweiz nicht der erste Staat sein wollte, der
die Konvention unterschrieb, so setzten sie die Artikel des Abkommens
um. Schliesslich unterschrieb die Schweiz die Konvention im August
1937, nachdem eine Anzahl anderer Staaten es schon getan hatte. Danach
erklärte die Ausländerpolizei (auch im August 1937), dass Deportationen
von Flüchtlingen nach Deutschland nur im Ausnahmefall unternommen
werden sollten.
(Endnote 92: Carl Ludwig: Die Flüchtlingspolitik der Schweiz seit 1933
bis zur
Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957]), S.70)
[Wachsende Beziehungen zwischen
dem JDC und dem SIG 1933-1937]
Die Hilfe des Verteilungskomitees lief bis 1938 nicht an den VSIA
[Verein Schweizerischer Israelitischer Armenpflegen], als (S.175)
klar wurde, dass die lokalen Gemeinden die grosse Anzahl jüdischer
Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich nicht würden finanzieren
können. Von April 1933 bis Ende 1937 wurden vom schweizerischen
Judentum über 700.000 Schweizer Franken ausgegeben, oder ungefähr 8
Schweizer Franken (2 $) pro Person pro Jahr. Das war beträchtlich mehr
als bei jeder anderen jüdischen Gemeinde zur selben Zeit. Währen das
JDC nicht viel mehr tat, als die Situation zu beobachten, wurde das
Verhältnis zwischen Kahn und seinem Nachfolger, Morris C. Troper,
einerseits, und den Führungspersonen des SIG andererseits, schrittweise
immer enger. So war es speziell nach dem Jahr 1936, als Saly Mayer
Präsident des SIG wurde. Die Wichtigkeit dieser Verbindung bestätigte
sich später von selbst. Bis zur grossen Flucht in die Schweiz im Jahre
1938 war die Anzahl Flüchtlinge nicht hoch. Im Jahr 1935 schätzte Kahn
2000 jüdische Flüchtlinge, von denen einige 100 Hilfe brauchten.
(Endnote 93: R14, Kahn Bericht von Januar 1936 über das Jahr 1935.
Ungefähr durchschnittlich 300 Personen wurden durch den VSIA umsorgt.
Die Ausgaben des Vereinigten Verteilungskomitees beliefen sich im Jahr
1935 auf 7010 $, im Jahr 1936 auf 4200 $, im Jahr 1937 auf 4935 $.
Einige Spitäler und kulturelle Einrichtungen wurden unterstützt).