[D.] Die Flüchtlinge
[6.11. Antijüdische Gesetze in Luxemburg, Italien und
Holland 1938]
[Mai 1938: Luxemburg schafft 52
österreichische Juden aus - das JDC-Hilfe für 200 neue jüdische
Flüchtlinge]
Im kleinen Luxemburg wurden im Mai [1938] durch die Behörden 52
österreichische Juden ausgewiesen.
Das JDC in Paris intervenierte bei der Luxemburger Regierung - eine
sehr seltene Angelegenheit für das JDC - und forderte, solche
Ausschaffungen in Zukunft zu vermeiden. Luxemburg erlaubte daraufhin
200 Flüchtlingen die Einreise, in Abstimmung mit dem JDC, dass das die
Hilfe für die Flüchtlinge übernehmen würde, und dass die Flüchtlinge
schlussendlich an andere Plätze gebracht würden.
Die jüdische Gemeinde in diesem Land (S.242)
umfasste 200 steuerzahlende Mitglieder, und das Hilfskomitee, Esra, war
bis August [1938] am Ende seiner Reserven angelangt. Als das JDC nicht
genug Geld schicken konnte, teilte das Esra der Regierung mit, dass es
den österreichischen Zustrom nicht länger bewältigen könnte, und
forderte die Regierung auf, die Einwanderung zu beschränken,
gleichzeitig ohne extreme Gewalt. Politische Flüchtlinge, so sagte
Esra, sollten "menschlicher" behandelt werden.
(Endnote 61: 9-38, alles Material des Texts ist hier enthalten.
[17. Aug 1938: Luxemburg schliesst
die Grenzen - die Polizei drängt Flüchtlinge zurück nach NS-Deutschland
- illegale Flüchtlinge werden an Belgien und Frankreich übergeben]
Wahrscheinlich als ein Resultat dieser Anfrage schloss Luxemburg am 17.
August die Grenzen.
Aber die illegale Einreise ging weiter [mit bezahlten Schleppern]. Die
Polizei drängte die Flüchtlinge normalerweise nach Deutschland zurück.
Diejenigen, denen die Einreiche ins Land gelang, wurden an die Grenzen
von Belgien und Frankreich gebracht.
[Ab Ende August 1938: Das JDC
finanziert das Esra - Luxemburg nimmt 1000 jüdische Flüchtlinge auf]
Im späten August verpflichtete sich das JDC, Esra zu helfen, Häuser und
Verpflegungsstätten für Flüchtlinge zu unterhalten. So konnte für die
verarmten Flüchtlinge gesorgt werden; die Luxemburger Regierung
erlaubte nun im Spätjahr 1938 1000 Leuten, die genug Mittel hatten, die
Einreise.
[7. Sep 1938: Italien: Gesetz zum
Entzug der Staatsbürgerschaft für Juden, die seit 1919 Italiener sind -
seit 1919 anwesende Juden müssen Italien innert 6 Monate verlassen]
Ähnliche Probleme kamen in anderen europäischen Ländern auf. An einem
italienischen Dekret vom 7. September 1938 konnte man ablesen, dass die
wachsende rassistische Propaganda Wirkung zeigte - von den Deutschen
und deren Helfern unter den italienischen Faschisten angestachelt - und
die Praxis wurde nun sehr rau. Allen Juden, die seit 1919 italienische
Staatsbürgerschaft waren, wurde nun durch einen Federstrich die
Staatsbürgerschaft aberkannt. Allen ausländischen Juden, die das Land
seit 1919 betreten hatten, wurde befohlen, das Land innerhalb von 6
Monaten zu verlassen.
[1938: Holland: Zahlen - strikte
Grenzkontrollen]
In Holland wurden die Grenzen offiziell geschlossen; 11.000 jüdische
Flüchtlinge waren in die Volkswirtschaft aufgenommen worden, davon aber
lebten 2000 von Hilfeleistungen oder bereiteten ihre Auswanderung vor,
oder beides. Im Verlauf des Jahres 1938 gab die Regierung die
Erlaubnis, weitere 2000 Juden legal aufzunehmen, vor allem Eltern von
jungen Juden, die schon in Holland arbeiteten. Aber alle anderen
Versuche, nach Holland zu gelangen, wurden durch strikte
Grenzkontrollen zunichtegemacht.
[Illegale Einwanderung nach Holland wird nicht erwähnt, ist aber sehr
wahrscheinlich].