[H.
Reaktionen im Ausland auf die Reichskristallnacht und die Spaltung der
CSSR]
[6.23. Die Politik der Schweiz 1938-1939 - "J"-Stempel
gegen jüdische Flüchtlinge ab 1. November 1938]
[29. Sep 1938:
"J"-Stempel-Abkommen mit dem Dritten Reich]
Die Schweiz nimmt innerhalb der Ereignisse, die hier dargestellt
werden, einen speziellen Platz ein. Dem November-Pogrom ging am 29.
September 1938 ein deutsch-schweizerisches Abkommen voraus. Demnach
wurde der Pass der deutschen Juden mit einem grossen, roten "J"
gestempelt.
Die Beschuldigungen wurden später gegen den Chef der Schweizerischen
Fremdenpolizei erhoben, Dr. Heinrich Rothmund, dass es seine Initiative
gewesen sei, die Idee der Markierung der Juden durch dieses (S.267)
spezielle Pass-Symbol den Nazis vorzuschlagen. Sei es, wie es sei. Es
ist ziemlich klar, dass der schweizer Polizeichef - und was noch
wichtiger ist, die schweizer Regierung - die Regelung zur
Diskriminierung der Juden von den Nichtjuden bereitwillig akzeptierten,
da ja deutsche Juden für den Eintritt in die Schweiz kein Visum
benötigten; "reine" Deutsche konnten natürlich weiterhin ohne
Formalitäten in die Schweiz einreisen. Die einzige deutsche Forderung,
die die Schweizer ablehnten - nicht zu scharf, muss gesagt werden, aber
mit mit genügend Durchschlagskraft, so dass die Deutschen von der Idee
abliessen - war, dass schweizer Juden, die Deutschland besuchen
wollten, ein Visum benötigen sollten, und dass ihr Pass in irgendeiner
Weise markiert werden sollte.
(Endnote 118: Ludwig, op. cit. [Ludwig, Carl: Die Flüchtlingspolitik
der Schweiz seit 1933
bis zur Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957],
S.
94-151)
[1. Nov 1938: Die
"J"-Stempel-Praxis - 10.000 jüdische Flüchtlinge in der Schweiz - 3062
mit VSIA-Hilfe]
Die neue Gesetzgebung, die im November in Kraft trat, hatte den Effekt,
dass der Flüchtlingsstrom in die Schweiz abnahm. Im Frühjahr waren
ungefähr 10.000 jüdische Flüchtlinge im Land, von denen 3062 durch den
VSIA [Verein Schweizerischer Israelitischer Armenpflegen] unterstützt
wurden.
(Endnote 119: SIG [Schweizerischer Israelitischer
Gemeindebund (SIG)], op. cit., S.35)
Die schweizer Polizei, die von der Regierung gedeckt wurde, war mit der
Verhinderung eines Flüchtlingsstroms mit deutschen Juden aber nicht
zufrieden; sie meinten, sie müssten die Einwanderung verfolgter Juden
aus allen europäischen Ländern Europas verhindern.
[20. Jan 1939: Schweiz:
Visaregelungen für alle Einwanderer]
Nach dem 20. Januar 1939 wurde deshalb von allen zukünftigen
Einwanderern in die Schweiz ein Visum verlangt;
[15. März 1939: Schweiz:
Visaregelungen für tschechische Pässe]
eine ähnliche Gesetzgebung wurde am 15 März für die Inhaber
tschechischer Pässe eingeführt.
[Sep 1939: 5000 jüdische
Flüchtlinge in der Schweiz]
Als Resultat dieser restrektiven Massnahmen ging die Anzahl jüdischer
Flüchtlinge zurück, und bis zum Ausbruch des Krieges befanden sich
ungefähr 5000 jüdische Flüchtlinge in der Schweiz.
(Endnote 120: Ludwig, op. cit. [Ludwig, Carl: Die Flüchtlingspolitik
der Schweiz seit 1933
bis zur Gegenwart. Bericht an den Bundesrat; Zürich, ohne Datum [1957],
S.164)
Als eine spezielle Geste wurden aber 300 Kinder aufgenommen.
[Die illegale Einreise ging aber weiter, z.T. mit glücklichem Ausgang,
z.T. aber auch mit katastrophalem Ausgang, wenn die Schlepper von den
Juden viel Geld verlangten und sie auch noch an die schweizer
Grenzpolizei verrieten. So kassierten die Schlepper doppelt ab, und die
Grenzpolizei lieferte die Juden an die Gestapo aus (und kassierte wohl
von der Gestapo ab).
In:
Film "Nazigold und
Judengold"; Schweizer Fernsehen SF
DRS,
3.Juli 1997].
[Hilfe vom VSIA]
Trotz der anscheinend leichter aussehenden Lage war das Problem, für
diese Flüchtlinge zu sorgen, für die schweizerische jüdische Gemeinde
sehr schwierig, denn sie umfasste nicht mehr als 18.000 Leute. Total
waren 810 Personen in 16 kleinen Lagern untergebracht, wo sie komplett
von der Hilfe des VSIA abhängig waren.
(Endnote 121: VSIA Akten [Verein Schweizerischer Israelitischer
Armenpflegen, SM Akten [Saly Mayer Akten])
Die Schweizer waren sehr strikt und verweigerten jegliche
Arbeitsbewilligung an die Flüchtlinge. Fall die Flüchtlinge kein Geld
hatten, so mussten sie sich an den VSIA wenden, der vom JDC unterstützt
wurde.
[Organisation der Auswanderung
durch den VSIA und das HICEM]
Der VSIA musste auch so vielen Juden wie möglich helfen auszuwandern,
in Zusammenarbeit mit dem HICEM. Auch diese Arbeit kostete Geld. Die
totalen Ausgaben des VSIA (S.268)
beliefen sich im Jahr 1939 auf 3.688.185 Franken, von denen das JDC
über 50 % übernahm (über 470.000 $). Bis September 1939 hatte das JDC
dem VSIA 315.000 $ überwiesen, in monatlichen Raten zu 35.000 $.
(Endnote 122: 51-Switzerland, 1944; in einem Gespräch mit dem Autor am
5. Februar 1970 gab das Büro des JDC die ausgegebene Summe in der
Schweiz für das Jahr 1939 mit 477.000 $ an. Der Unterschied von 7000 $
dürfte wahrscheinlich nicht an den VSIA, sondern an andere
Organisationen in der Schweiz gelaufen sein).