Die Autoren bitten darum, bei der
Lektüre des Textes die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:
1.
[Die Wissenschaftlichkeit und die
Fertigstellung des Kieler Amalgamgutachtens]
Diesem Text liegt ein
wissenschaftliches Faktenmaterial zugrunde, das
auch Eingang in das "Kieler Amalgam-Gutachten 1995" gefunden hat.
Dieses war von einer staatlichen Stelle mit dem Ziel der Klärung von
Tat- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Amalgamproblematik auf
Grund einer Vielzahl von dort bekannt gewordenen Schadensmeldungen beim
Institut für Toxikologie der Universität Kiel in Auftrag gegeben
worden. Die Fertigstellung des in Auftrag gegebenen Gutachtens erfolgte
im November 1995.
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Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bürohaus mit Logo, das bis
heute (2008) Amalgam als legitimes "Medizinprodukt" ansieht...
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Seitdem sind keine Erkenntnisse
im Fachschrifttum bekannt geworden,
welche die im Gutachten 1995 vorgetragenen Fakten und Argumente in
Zweifel ziehen, geschweige denn widerlegen könnten. Eine im Jahre 1996
veröffentlichte Amalgam-Studie des Arbeitskreises Umweltanalytik der
Universität Tübingen (Leitung: Professor Dr. P. Krauss) ist am
12.6.1996 Gegenstand von vertraulichen Beratungen im Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin gewesen. Diese
Studie kann als zusätzlicher Beweis für die hohe
Quecksilberfreisetzungsrate aus Amalgamfüllungen in der Mundhöhle
gewertet werden. Es ist das Verdienst dieser Forschergruppe, die Daten
zum Ausmass dieser Quecksilberfreisetzung auf
breiter Basis (20.000
Speichelproben wurden von Dezember 1995 bis Ende April 1996 analysiert)
erhoben zu haben. Ausserdem wurde die Korrelation zwischen der Zahl der
Amalgamfüllungen einerseits und der Quecksilberkonzentration im
Speichel andererseits so vielfältig abgesichert bewiesen wie bisher in
keiner anderen Studie. Die Studienergebnisse waren vorhersehbar und
bestätigen eindrucksvoll die im nationalen und im internationalen
Schrifttum vorhandenen Warnungen vor diesem Füllungsmaterial.
Im Januar 1997 veröffentlichte
die Tübinger Forschergruppe den 2. Teil
ihrer Studie. Hier ging es um die Frage, ob ein Zusammenhang besteht
zwischen der Höhe der Quecksilberbelastung im Kauspeichel und 30
bestimmten, für eine subakute oder chronische (S.I)
Quecksilberbelastung typischen Krankheitssymptomen. 17.500 Fragebögen
über die individuell bestehenden gesundheitlichen Beschwerden wurden
ausgewertet und in Beziehung gesetzt zum Quecksilbergehalt im
Kauspeichel. Es ergab sich ein statistisch signifikanter Zusammenhang
zwischen der gemessenen Quecksilberkonzentration im Speichel und dem
bezeichneten Beschwerdebild bei der besonders untersuchten Gruppe der
21- bis 40jährigen Studienteilnehmer.
Ein parallel verlaufender Anstieg
von Zahl der Amalgamfüllungsflächen
und Ausprägung (= Zahl der Intensität) bestimmter gesundheitlicher
Beschwerden bei Probanden vom 21. Lebensjahr bis zum Alter von 40
Jahren zeigte sich auch bei einer Studie des Hochschulprojekts
"Münchener Modell" (Projekt zur Integration von Naturheilverfahren in
Forschung und Lehre) der II. Medizinischen Klinik der Technischen
Universität München und des Instituts für Pharmazeutische Biologie der
Ludwig-Maximilians-Universität München in Zusammenarbeit mit der
Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin (GZM),
Mannheim. Die Veröffentlichung des detaillierten Berichts zu dieser
Studie, in die 6.744 Probanden einbezogen waren, steht noch aus.
[Kanadas
Gesundheitsdepartement anerkennt Amalgamfüllungen als wesentliche
Quecksilberquelle]

Gesundheitsministerium "Health Canada"
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Die staatliche kanadische
Gesundheitsbehörde "Health Canada"
bestätigte im Jahre 1996 nach zweijähriger Expertenberatung u.a.:
- Amalgamfüllungen sind die
bedeutendste Quelle für die
Quecksilberexposition der Normalbevölkerung.
- Quecksilber aus
Amalgamfüllungen reichert sich "in allen
Körperorganen und Geweben an" (wörtlich: "accumulates in all body
organs and tissues"), vor allem in der Niere und auch in Gehirn, Lunge,
Leber, Magen-Darm-Trakt sowie in einigen Drüsen.
- Alternativmaterialien zu
Amalgam bergen in bezug auf die langfristige
Bioverträglichkeit geringere gesundheitliche Risiken als Amalgam
- Zu den Verantwortlichkeiten der
Patienten gehört es in diesem
Zusammenhang, den Zahnarzt über Veränderungen ihres
Gesundheitszustandes in Kenntnis zu setzen. (S.II)
Die kanadische
Zahnärzteorganisation "Canadian Dental Association" hat
sich diesem Statement in vollem Umfang angeschlossen. Bemerkenswert ist
der zuletzt genannte Teil des Statements: Auf diesem Weg kann die
Ursächlichkeit des Amalgams für beim jeweiligen Patienten entstandene
gesundheitliche Beschwerden in vielen Fällen gezielter bewiesen oder
widerlegt werden als bisher (zum ganzen: Health Canada: The Safety of
Dental Amalgam, published by authority of the Minister of Health, 1996;
Zahnärztliche Mitteilungen, Redaktionsbeitrag, 21/1996 S.2470).
[Amalgamhersteller
wollen aussergerichtlich mit Zahlungen ein Gerichtsverfahren abwenden]
Ausserdem berichtete die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Frankfurt am Main auf einer Pressekonferenz am 17.4.1996, dass im
vorhergehenden Zeitraum nach der Fertigstellung des "Kieler
Amalgam-Gutachtens 1995" ein von ihr namentlich bezeichneter
Amalgamhersteller sowie drei seiner verantwortlichen Mitarbeiter bereit
waren, insgesamt 1,5 Mio. DM zu zahlen, um ein Gerichtsverfahren wegen
der Herstellung und des Vertriebs von Amalgam abzuwenden (F. A. Z.
[Frankfurter Allgemeine Zeitung] vom 19.4.1996) - ein bisher einmaliger
Vorgang in der Geschichte der Amalgamprozesse vor deutschen Gerichten.
2.
[Amalgamhersteller äussern sich zu
Amalgam - oder wollen ungenannt bleiben]
Soweit in dem folgenden Text
einige Amalgamhersteller genannt sind, hat
dies seinen Grund u.a. darin, dass sich die betreffenden
Amalgamhersteller bzw. ihre für diesen Bereich zuständigen Mitarbeiter
ausdrücklich zur Amalgamproblematik z.B. im Fachschrifttum geäussert
haben. Diese Äusserungen sind in den folgenden Text einbezogen worden.
Soweit andere Amalgamhersteller
namentlich ungenannt bleiben, hat dies
seinen Grund darin, dass von ihnen keine einschlägigen Stellungnahmen
zur Verfügung standen.
Unabhängig von diesen Äusserungen
einzelner Amalgamhersteller sind in
Deutschland das Herstellen und der Vertrieb von Amalgam in der in der
Vergangenheit erfolgten Weise insgesamt bei allen Amalgamherstellern im
wesentlichen gleich zu beurteilen.
Dieser Hinweis ist deshalb
erforderlich, weil eine Firma über ihren
Rechtsanwalt einem der Autoren des "Kieler Amalgam-Gutachtens 1995"
(mit Datum vom 27.8.1996) schrieb, (S.III)
"dass
diese einer Veröffentlichung" des Gutachtens "widerspricht.
Gegen eine etwa gleichwohl
erfolgende Publikation des Gutachtens wird sich die" - es folgt der
Name der Firma - "mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen."
"im
Interesse der Patienten liegende rasche Publizierung des Gutachtens
erfolgen kann."
(Schreiben dieser Behörde vom
15.7.1996 an einen der Autoren)
Die
Behörde schrieb den Autoren, dass die "geschützten Interessen" der von
diesem Anwalt vertretenen Firma (und deren verantwortlicher
Mitarbeiter) bei einer Abwägung mit anderen - nach Ansicht der Autoren
vorrangigen - Belangen ausschlaggebend seien. Die Behörde verweigerte
die Freigabe zur Veröffentlichung nunmehr also auch im Hinblick auf die
weitgehend entsprechend den eigenen Auflagen dieser Behörde geänderte
Textversion.
Eine anderslautende Zusage
(Schreiben dieser Behörde vom 15.7.1996, s.o. zu Beginn von Punkt 3),
die im Interesse der Patienten liegende rasche Publizierung des
Gutachtens freizugeben, sei "nicht zu erkennen."