I. Einleitung -
[verschiedene Amalgammischungen - Widersprüche]
Kupferamalgam - Silberamalgam - Widersprüche -
Absicht des Verbots 1994
Abschrift von Michael
Palomino (2007); Fotos ergänzt (2008)

Degussa, das Logo einer Giftfirma
Seit der Anwendung der Amalgame
in der
Zahnheilkunde wird die Diskussion über mögliche Gesundheitsschäden
durch dieses Füllungsmaterial geführt (vgl. Willershausen / Zönnchen et
al. 1994). Der Hauptgrund ist, dass immer wieder seit Mitte des 19.
Jahrhunderts über Quecksilbervergiftungen im Zusammenhang mit
Amalgamfüllungen berichtet wurde (Bauer 1989, S.5)*.
*Bei einer Bezugnahme auf Bücher
sind im Text auch die Seitenzahlen
angegeben (ausser bei Einzelbeiträgen in Büchern).
Es hat also nie an Stimmen
gefehlt, die vor der Verwendung dieses
quecksilberhaltigen Materials gewarnt haben (Rust 1961 S.2).
1.
[Zu
weiche Kupferamalgame]
Amalgame sind flüssige, knetbare
oder feste Legierungen des
Quecksilbers mit anderen Metallen. Bis in das erste Drittel dieses
Jahrhunderts hinein waren
Kupferamalgame
in Deutschland weit verbreitet.
|

Degussa, Logo einer
Giftfirma, die für die "medizinische Forschung" die Menschen mit
Amalgam krankmacht, ganz legal...
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Von seiten der Amalgamhersteller
(z.B. Degussa-Fachautor Kropp 1985)
wurde ihre medizinische Indikation (im Milchgebiss) noch bis in die
80er Jahre hinein bejaht (vgl. auch Nuoffer-Dieterle 1985 S.9:
Kupferamalgam "wird in einigen Praxen noch zum Füllen von Milchzähnen
verwandt"; Sauerwein 1985 S.8: Kupferamalgam "kommt als fertiges
Amalgam ... in den Handel"; Künzel (S.1) 1985: "Speziell zur Versorgung
von Milchzähnen empfiehlt man auch heute noch Kupferamalgam").
Kupferamalgam enthielt 64 %
Quecksilber (Hg), 35 % Kupfer (Cu) und
etwas Zinn oder Zinki. Dieses Amalgam wirkte antikariös und bakterizid.
Aus ihm konnten jedoch - dies ist unter Zahnmedizinern allgemein
anerkannt - beachtliche Mengen von Kupfer in Lösung gehen. Ausserdem
setzten Kupferamalgamfüllungen auch Quecksilber frei, das als Dampf dem
Organismus einverleibt wurde (Wannenmacher 1969). Bereits während die
Hersteller Kupferamlgam produzierten und Zahnärzte dieses Material
anwendeten, war es Standardwissen, dass bei Kupferamalgamfüllungen
infolge der Metallfreisetzung aus den Füllungsoberflächen "die Gefahr
einer Vergiftung" (Diehl 1974 S.2 m.w.N.) existierte bzw. "verschiedene
Möglichkeiten der Schädigung bestehen" (Wannenmacher 1969) und
"Vergiftungen" (Häupl 1953 S.451) sowie "Intoxikationserscheinungen"
(Harndt 1955) auftreten konnten. Gleichzeitig war bekannt, dass "das
Cu-Amalgam ohne weiteres durch andere Füllungswerkstoffe zu ersetzen
ist, also leicht entbehrlich ist." (Wannenmacher 1969)
Insbesondere der Chemiker Stock
(1926) wies ab dem Jahre 1926
eindringlich auf die Toxizität u.a. dieser Art von Amalgamfüllungen
hin. Zustimmung erhielt Stock bereits frühzeitig nicht nur von
Praktikern (Lichtwarck 1926; Werkenthin 1926; His 1927 / 1928), sondern
auch von seiten der Universitätszahnmedizin (z.B. Dieck 1927; Harndt
1920). Wannenmacher (1929) schrieb: Es "muss das Kupferamalgam unter
allen Umständen als Füllungsmaterial abgelehnt werden. ...
Kupferamalgame dürfen in keiner zahnärztlichen Praxis mehr verarbeitet
werden."
Trotz der bekannten
Schadwirkungen des Kupferamalgams wurde dieses
Füllungsmaterial allerdings weiterhin jahrzehntelang hergestellt, von
Zahnärzten verwendet und - entgegen dem Kenntnisstand (S.2) an
Universitätszahnkliniken - z.B. in der Kinderzahnheilkunde als
angeblich "unentbehrlich" (Schach 1964) bezeichnet.
2.
[Relativ
harte Silberamalgame]
Erst nach und nach vollzog sich
der in den ersten Jahrzehnten dieses
Jahrhunderts einsetzende Übergang auf die etwas kostspieligeren
Silberamalgame. sie wurden
ebenfalls bereits im 19. Jahrhundert für die zahnärztliche
Füllungstherapie produziert und wiesen im Vergleich zu Kupferamalgam
i.d.R. eine verminderte Metallfreisetzungsrate auf. Diese
Silberamalgame (auch "Siulber-Zinn-Amalgame" oder "Edelamalgame"
genannt) entstehen durch Vermischung von 50 % GEwichtsanteilen
flüssigen Quecksilbers einerseits mit 50 % Gewichtsanteilen in Form
eines Metallpulvers aus Silber, Kupfer, Zinn, Quecksilber und ggf. Zink
andererseits. Es bildet aich hierbei eine plastische, formbare Masse,
die nach einem überschaubaren Zeitraum des Erhärtens dem Kaudruck
weitgehend standhält.
In diesen Silberamalgamen war
eine besonders korrosionsanfällige Phase
die Gamma-2-Phase. Aus diesem Grund wurde ab Mitte der 70er Jahre ein
zusätzlicher Legierungstyp auf den Dentalmarkt gebracht: die
sogenannten Non-gamma-2-Amalgame. Auch bei dieser Art von
Silberamalgamen wird flüssiges Quecksilber im Verhältnis 1:1 mit einem
Metallpulver aus Silber, Kupfer, Zinn, Quecksilber und ggf. Zink
vermischt; jedoch ist im Vergleich zu den herkömmlichen
Gamma-2-bildenden Silberamalgamen der Kupferanteil im Legierungspulver
erhöht, der Silberanteil oder - je nach Legierungstyp - der Zinnanteil
niedriger. Hierdurch lässt sich die Bildung der Gamma-2-Phase
weitgehend vermeiden. Diesem Legierungstyp werden daher günstigere
werkstofftechnische Eigenschaften zugeschrieben als den
gamma-2-bildenden Amalgamen. (S.3)
Amalgame waren bis zum 31.12.1994
Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. I
Nr. 5 AMG [Arzneimittelgesetz] (seit dem 1.1.1995 sind sie
Medizinprodukte) und unterlagen daher den Vorschriften des
Arzneimittelgesetzes. Im Jahre 1988 legte die Aufbereitungskommission
B9 des Bundesgesundheitsamts die Zusammensetzung des - zu gleichen
Gewichtsanteilen mit flüssigem Quecksilber zu vermischenden -
Metallpulvers für die Herstelluing von Silberamalgamen wie folgt fest
(Bundesanzeiger Nr. 46 vom 8.3.1988 S.1019; Bundesanzeiger Nr. 209 vom
8.11.1988 S.4779):
|
gamma-2-haltig
|
gamma-2-frei
|
| Silberxxxxxxxxxxxxx |
min. 65 %xxxxxxxxxxxxx
|
min. 40xxxxxxxxxxxxx |
Zinn
|
max. 29 %xxxxxxxxxxxxx |
max. 32xxxxxxxxxxxxx |
Kupfer
|
max. 6 %xxxxxxxxxxxxx |
max. 30xxxxxxxxxxxxx |
Zink
|
max. 2 %xxxxxxxxxxxxx |
max. 3xxxxxxxxxxxxx |
Quecksilber
|
max. 3 %xxxxxxxxxxxxx |
max. 2xxxxxxxxxxxxx |
Auf
Initiative des Bundesgesundheitsamts hin nahmen die
Amalgamhersteller im Jahre 1992 die gamma-2-haltigen Silberamalgame vom
Markt. In Österreich war die Rücknahme der gamma-2-haltigen
Silberamalgame bereits vorher erfolgt (Visser 1993 S.11).
[Die
Widersprüche zwischen
positiven Aussagen zu Amalgam und der Abnahme der gelegten
Amalgamfüllungen - Regierungsstellen wollen 1994 Amalgam verbieten]
Als Vorteile der Anwendung von
Amalgam in der zahnärztlichen
Füllungstherapie wurden von der Arzneimittelkommission Zahnärzte (1987)
u.a. genannt: Amalgam
-
sei gut zu verarbeiten
- lasse sich gut verdichten, so
dass eine homogene Füllung entstehe,
- werde hart und halte somit dem
Kaudruck stand, (S.4)
- habe nach der Politur eine
glatte Oberfläche, welche der Anlagerung von Belägen entgegenstehe,
- sei weitgehend abrieb- und
auswaschfest.
|

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Helmut Kohl,
Bundeskanzler der Bundesregierung der 1990-er Jahre: Es erfolgte kein
Verbot von Amalgam, kein Schutz der Bevölkerung vor dem sarkastischen
Kalkül der Industrie!
|
Desungeachtet ist der
Amalgamverbrauch in Deutschland (alte
Bundesländer) im Verlauf der 80er Jahre um mehr als 30 %
zurückgegangen: von ca. 60 Millionen Amalgamfüllungen (schon allein in
der gesetzlichen Krankenkasse) im Jahre 1980 (Riethe 1982) auf 37,5
Millionen im Jahre 1989 (Bundesregierung 1990 unter Berufung auf
statistische Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung).
Bereits vorher waren sowohl auf zahnärztlich-standespolitischer wie
auch auf politischer Ebene die gesundheitlichen Risiken bei der
Verwendung von Silberamalgamfüllungen offen angesprochen worden. So gab
die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (1977) mit Datum vom
8.6.1977 die folgende Meldung heraus:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (kvno)
warnt 1977 eindeutig vor Amalgam
"
Amalgamfüllungen nicht
unbedenklich!
Zu dieser Schlussfolgeruing kommt
Dipl. Ing. Detlev Stöfen. Stöfen, der
als einer der besten Sachkenner auf dem Gebiet der Schwermetalle gilt,
verweist auf jüngste Veröffentlichungen der Universität Basel über neue
Beweise für die Quecksilberabgabe aus Silberamalgamfüllungen.
Professor Dr. Dr. Gasser, Basel,
der aufgrund seiner Arbeiten von
Silberamalgamfüllungen abrät, habe - so Stöfen - damit die von
Professor Stock stammende ältere Warnung vor Amalgamfüllungen
bestätigt.
Stöfen schreibt im einzelnen:
(S.5)
...
Es muss also auf diesem Wege mit einer Schädigung von Nerven gerechnet
werden, ein Umstand, der um so gravierender ist, als sich das
Nervensystem im Gegensatz zu anderen Organen nicht regenerieren kann.
Neurologische Schäden können sich negativ auf alle Organe auswirken."
Auf Grund der weiteren bereits
damals vorhandenen wissenschaftlichen
Erkenntnisse erklärte der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für
Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Brans (1979) am
8.3.1979:
"In
der Zwischenzeit habe ich mich an den Hessischen Sozialminister gewandt
und ihn um Einverständnis dafür gebeten, dass wir gemeinsam beim
Bundesgesundheitsminister bzw. beim Bundesgesundheitsamt mit dem Ziel
des Verbots von Amalgam tätig werden."
Sauter (1989), von 1981 bis 1989
Vizepräsident des Bundesverbandes der
Deutschen Zahnärzte, gab als Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer
Tübingen intern gegenüber Kammermitgliedern auf einer BZK-Tagung am
9.9.1989 zu erkennen:
"Ich
bin gar nicht glücklich über die Unbedingtheit, mit der sich unsere
wissenschaftlichen Gesellschaften vor diese Restaurationssubstanz
stellen."
Auf Grund einer zuvor vom
Bundesgesundheitsamt vollzogenen Neubewertung
der gesundheitlichen Risiken durch Amalgam erteilte der Direktor der
Universitätszahnklinik Frankfurt / M. Heidemann (1994) am 11.7.1994 die
- in Angleichung an das Verhalten anderer Zahnkliniken inzwischen
wieder aufgehobene - Dienstanweisung, "sofort" und "gänzlich" auf
Amalgam zu verziechten.

Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 1
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Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten 2-3
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Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten 4-5
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Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 6
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