3.
Ab den Feststellungen des
Degussa-Sprechers Loebich 1955 hat sich die Aktenlage über Amalgam
nicht geändert
Dieses vorauszusetzende Fachwissen ist bei den Amalgamherstellern auch
im Verlaufe der Zeit nach
Loebichs Veröffentlichungen erhalten geblieben. So wies z.B. die
Degussa AG in ihrem Schreiben vom 26.1.1984 ausdrücklich auf Umstände
(elektrisch leitender Kontakt mit anderen Legierungen) hin, bei deren
Vorliegen Amalgam zu
"gesundheitlichen
Störungen führen" (S.40)
kann. Das Schreiben trägt
die Unterschriften der - ebenso wie der Degussa-Fachautor Loebich -
jeweils mit einem Doktortitel wissenschaftlich ausgewiesenen
Degussa-Fachautoren Stümke und Kropp. Letzterer ist zudem im
anerkannten Schrifttum mehrmals als Autor von Fachbeiträgen zur
Amalgamproblematik an die wissenschaftliche Öffentlichkeit getreten.
Ihm, dem weiteren Degussa-Fachautor Stümke und daher den gesamten
Verantwortlichen im Geschäftsbereich Dental der Degussa AG war folglich
positiv bekannt, dass Amalgam zu gesundheitlichen Störungen führen
kann.
Die diesbezügliche Überzeugung auf seiten der Amalgamhersteller war
zudem durch die Ausarbeitung eines - durch einen Professorentitel -
ebenfalls wissenschaftlich ausgewiesenen Mitarbeiters eines weiteren
Amalgamherstellers bekräftigt worden: Rehberg, Mitarbeiter der Bayer
AG, Leverkusen, legte in seinem "2. Entwurf (genehmigt von der
B9-Kommission des BGA)" der "Monographie über zahnärztliche
konventionelle Amalgame" im September 1982 auf Seite 20 dar:
"Eine
der Ursachen für die erwähnten nachteiligen Erscheinungen von länger im
Munde befindlichen Amalgamfüllungen, wie z.B. die Verfärbungen und der
Randbruch, ist die chemische bzw. elektrochemische Korrosion. Ausserdem
können durch sie Metall-Ionen freigesetzt werden, die je nach Menge
lokale und systemische Auswirkungen auf den Organismus aufweisen."
(Rehberg 1982)
Es bestand unter den Amalgamherstellern offensichtlich Einigkeit
darüber, dass Silberamalgam als Zahnfüllungsmaterial
"Beschwerden
oder Krankheiten", (S.41)
"eine Gesundheitsstörung oder
eine Allgemeinerkrankung",
"irgendeine Funktionsstörung im
Organismus",
"für den Patienten ein Risiko,
das vielleicht im Augenblick tragbar erscheint, aber schon in wenigen
Jahren zu gross geworden sein kann",
"lokale und systemische
Auswirkungen auf den Organismus" verursachen, "zu gesundheitlichen
Störungen führen" sowie "giftig" und "gefährlich" sein kann.
Die Aussage, dass Metallionen aus Amalgamfüllungen freigesetzt werden
und lokale bzw. systemische Auswirkungen auf den Organismus entfalten
können, ist zudem von der u.a. mit Universitätsprofessoren besetzten
B9-Kommission des Bundesgesundheitsamts genehmigt, also auch dort
zustimmend als korrekt bewertet worden. Gleichzeitig erfuhr spätestens
durch diese genehmigte Ausarbeitung des Bayer-AG-Mitarbeiters Rehberg
auch das Bundesgesundheitsamt (BGA) von den die Gesundheit schädigenden
Auswirkungen, die Amalgam zu entfalten vermag. (S.42)
Quellen
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Kieler Amalgamgutachten: Kenntnisstand der Amalgamhersteller über
Amalgam ab 1955, Seiten 40-41
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Kieler Amalgamgutachten: Kenntnisstand der Amalgamhersteller über
Amalgam ab 1955, Seiten 42-43
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