4.
[Köhler 1958 hält "Fernschäden"
fest - Falck / Weikart 1959 stellen den Hg-Dampf 24 Stunden pro Tag
fest - Gmelins Handbuch stellt "chronische Vergiftungen" fest - Warnung
Rheinwald 1962 - Gassers Schema der Amalgam-Krankheiten 1968 -
Werbeanzeige von Ögussa und Degussa für Goldfüllungen bei
amalgamsensiblen Personen 1993]
Die gesamten Feststellungen von Mitarbeitern der Amalgamhersteller über
die Schädlichkeit dieses Arzneimittels [Amalgam] bei einem Teil der mit
Amalgam Behandelten fanden in der wissenschaftlichen Zahnmedizin und in
der weiteren Fachliteratur auch nach dem Jahre 1955 ihre
Bestätigung.
[Köhler 1958 hält Krankheiten
durch Amalgam fest: "Fernschäden"]
- Köhler (1958) stellte in bezug auf Amalgamfüllungen (und weitere
zahnärztliche Restaurationen) klar:
"Es
kann nun durchaus nicht bestritten werden, dass durch diese im Munde
auftretenden Potentialdifferenzen Schädigungen auftreten. Soweit diese
Schädigungen lediglich unsere Werkstoffe betreffen, sind sie, so (S.42)
unangenehm sie auch im Einzelfall sein mögen, korrigierbar und
reparierbar. Unangenehmer sind die ausgelösten Krankheitserscheinungen
an der Mundschleimhaut, an tieferen Gewebspartien und sogar auftretende
Fernschäden, die als
Intoxikationserscheinungen
[Vergiftungserscheinungen]
(Nierenparenchym
[Nierengewebe], Verdauungstraktus), allergische Phaenomene (Haut) und
sehr lästige neurologische [die Nerven betreffenden] Erscheinungen
bekannt geworden sind. Ich muss aber hier betonen, dass diese
Erkenntnisse nicht jüngsten Datums sind."
Für die hier zitierte Arbeit wurde Köhler mit dem Arnold-Biber-Preis
ausgezeichnet.
[K. Falck / P. Weikart 1959
stellen den
Hg-Dampf 24 Stunden täglich fest - bei Vergiftungserscheinungen müssen
die Amalgamfüllungen raus]
- In ihrer "Werkstoffkunde für Zahnärzte" führten Falck / Weikart (1959
S.164-165) aus:
"Auch
hier wird die chronische Hg-Vergiftung durch den in die oberen Luftwege
gelangenden Hg-Dampf hervorgerufen, der in diesem Fall von den
Amalgamfüllungen abgegeben wird und sich der Atmungsluft beimischt. Es
kann zu einer
Vergiftung
kommen, wenn Beschaffenheit,
Grösse und Lage der Füllungen so sind, dass hinreichende Hg-Dampfmengen
in den Atemstrom gelangen, d.h. etwa 2 Gamma im Kubikmeter Luft dauernd einwirken, bei beruflicher
Hg-Vergiftung dagegen nur zu bestimmten Zeiten. ... (S.43)
Diese Angaben bestätigen die Annahme, dass
auch Silberamalgamfüllungen nicht unbedingt harmlos sind, und dass sie
auffällige Amalgamvergiftungen vielleicht selten, aber sicherlich
häufiger leichte Vergiftungsfälle hervorrufen können, die aber dem
Betroffenen das Dasein schon gründlich vergällen können. ...
Bei den geringsten eine
Hg-Vergiftung anzeigenden Symptomen sind alle bei dem davon Betroffenen
vorhandenen Amalgamfüllungen zu entfernen und durch andere zu ersetzen."
[Das Handbuch von Leopold Gmelin
von 1961 stellt
chronische Vergiftungen fest]
- In Gmelins "Handbuch der anorganischen Chemie" wurde im Jahre 1961 in
dem Band "Quecksilber" einschränkungslos klargestellt (Gmelin 1961
S.170):
"Chronische
Vergiftungen können ferner vorkommen bei ... Zahnbehandelten durch
Amalgamplomben".
[Rheinwald 1962 bezeichnet Amalgam
als "an erster Stelle" für die "Schädigung des Organismus"]
- Rheinwald (1962) warnte in der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Praxis":
"Unter den vom Zahnarzt verwendeten Materialien, die zu einer direkten
oder indirekten Schädigung des Organismus führen können, steht das
Amalgam an erster Stelle."
[Profl. Fritz Gasser 1967 (Basel)
schliesst die
Giftigkeit des "Quecksilber der Zahnamalgame" nicht aus - das Schema
der Amalgamkrankheiten von Gasser 1968]
- Gasser (1967), Zahnärztliches Institut der Universität Basel,
äusserte sich ähnlich:
"Medizinisch betrachtet, stellt sich die Frage, ob das Quecksilber der
Zahnamalgame gesundheitsschädlich (Zahnarzt und Hilfspersonal als
Verarbeiter oder Patient) sein könnte. Beides ist möglich ..." (S.44)
Im Jahre 1968 stellte Gasser (1968) die bereits bekannten
"Amalgam-Nebenwirkungen" in dem folgenden Schaubild dar:
Gasser 1968: Amalgam-Krankheitsschema
Später definierte er Amalgam als "krankmachendes Agens" (Gasser 1972;
ähnlich ders. 1976), begründete dies unter der Überschrift
"Aktuelles über Amalgamschädigungen"
in einer zweiteiligen Aufsatzfolge im "Zahnärzteblatt
Baden-Württemberg" (Gasser 1976) und forderte "infolge möglicher
Schädigungen von Patienten durch Amalgam" (Gasser 1972) eine Abkehr von
diesem Füllungsmaterial (Gasser 1972; ders. 1976). (S.45)
[Thomsen 1980-er Jahre gibt
Seminare für die Diagnostik von Amalgamvergiftungen - Degussa-Werbung
für Goldfüllungen]
- Thomsen hielt gemeinsam mit einem Kollegen seit Anfang der 80er Jahre
jährlich Fortbildungsseminare an den Fortbildungszentren verschiedener
deutscher Zahnärztekammern (Zahnärztekammer Hamburg, Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein, Zahnärztekammer Niedersachsen,
Landeszahnärztekammer Hessen, Akademie für Zahnärztliche Fortbildung
Karlsruhe). Regelmässiger Bestandteil dieser zahnärztlichen Fortbildungsseminare waren
die
"Diagnostik
der Amalgam-Intoxikation"
und
die
"Therapie
der Amalgam-Intoxikation"
bei mit Amalgam behandelten Patienten (später lauteten die
Fortbildungsthemen: "Diagnostik der Belastung des Organismus durch
Amalgam" bzw. "Therapie der Belastung durch Amalgam").
Es wäre nun völlig unrealistisch, annehmen zu wollen, dass der Inhalt
der jahrelang praktizierten beruflichen Fortbildung zur Schädlichkeit
des Amalgams ausgerechnet den Amalgamherstellern unbekannt geblieben
sein sollte. Insbesondere der Degussa AG waren die Fortbildungsinhalte
und die fachliche Kompetenz bekannt, mit der Thomsen diesen
folgenschweren Aspekt der zahnärztlichen Werkstoffkunde bearbeitet
hatte und jedem fachlich Interessierten zum Bewusstsein brachte. Denn
es war ausgerechnet wiederum Thomsen, den die Degussa AG und ihre
österreichische Tochtergesellschaft Ögussa Dental auswählten, als die
Schädlichkeit oder Unschädlichkeit eines anderen Firmenprodukts
(Edelmetallegierung) als Amalgam geprüft werden sollte. Die Degussa AG
scheute sich auch nicht, Werbung damit zu betreiben, dass Thomsen bei
Verträglichkeitstests im Hinblick auf dieses Firmenprodukt mitgewirkt
habe. Wörtlich ist in ihrer Werbeanzeige zu lesen (Zahnärztliche
Mitteilungen Heft 11 / 1993 S.56): (S.46)
[Werbeanzeige von Degussa und
Ögussa 1993 für Goldfüllungen mit Untersuchungen mit Elektroakupunktur
nach Voll (EAV) gemäss "ganzheitlicher Zahnmedizin"]
"Damit's
bleibt wie's ist:
Biocrown III, Biocrown IV, Biocrown IV plus, Biobond III.
Bioenergetisch verträgliche Speziallegierungen für den empfindlichen
Patienten.
Harmonisch
in sensiblem Umfeld
Hochgoldhaltige Legierungen sind
ein sehr gut verträglicher Zahnersatz.
Aber nicht alle Menschen reagieren in gleicher Weise auf Metalle. Was
der eine gut verträgt, kann dem anderen Probleme bereiten. Bei
empfindlichen Patienten können Begleiterscheinungen auftreten. Für
diesen Personenkreis, dessen Wohlbefinden durch einzelne
Legierungselement beeinträchtigt werden kann, hat die
Ögussa-Dentalforschung verschiedene Speziallegierungen entwickelt.
Entwickelt
und getestet nach EAV
Die Entwicklung von Biocrown III,
Biocrown IV und IV plus sowie Biobond
III wurde von Dr. med. dent. J. Thomsen (Hamburg) begleitet. Dr.
Thomsen überprüfte die Verträglichkeit von unbearbeiteten Legierungen und fertigen Arbeiten mit Hilfe der
Elektroakupunktur nach Voll (EAV); eine Methode, die er seit vielen
Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet. Die umfangreichen Tests
und langjährige Erfahrungen bestätigen die hohe Akzeptanz dieser
Legierungen, die das breite Degussa-Programm an
Edelmetall-Dentallegierungen sinnvoll ergänzen.
Orientiert
am speziellen Bedarf
Die Wahl der in Frage kommenden
Legierung kann auch durch die
Konstitution des einzelnen Patienten beeinflusst werden. Deshalb sollte
auch beim Einsatz bioenergetisch verträglicher Legierungen auf eine
vorausgehende individuelle Verträglchkeitsermittlung, wie sie von der
ganzheitlichen Zahnmedizin gefordert wird, nicht verzichtet werden.
Ideal
für zahlreiche
Indikationsgebiete
Die bioenergetisch verträglichen
Speziallegierungen eignen sich für
zahlreiche Indikationen: Biocrown III, Biocrown IV und das Pd-freie
Biocrown IV plus für Inlays, Onlays, Kronen, Fräsarbeiten und Brücken,
auch zur Verblendung mit Kunststoff. Biobond III (Cu-frei) für Inlays,
Onlays, Kronen und Brücken zur Verblendung mit Kunststoff und
Dentalkeramik.
Herstellung: Ögussa Dental,
Gumpendorfer Strasse 83-85, A-1036 Wien
Vertrieb: Degussa AG,
Geschäftsbereich Dental, D-60287 Frankfurt am
Main."
|

Werbeanzeige
von Ögussa und Degussa für Goldfüllungen für Patienten, die auf Amalgam
sensibel reagieren
|
(S.47)
"Die
Entwicklung von ... wurde von Dr. med. dent. J. Thomsen (Hamburg)
begleitet. Dr. Thomsen überprüfte die Verträglichkeit von
unbearbeiteten Legierungen und
fertigen Arbeiten mit Hilfe der Elektroakupunktur nach Voll (EAV), eine
Methode, die er seit vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis
anwendet."
Dazu im Gegensatz
verschweigt die Degussa AG seit mehr als zehn Jahren, was der von ihr
fachlich anerkannte Experte Thomsen zur "Diagnostik der
Amalgam-Intoxikation" und zur Therapie dieser durch Amalgam als
ebenfalls firmeneigenem Produkt verursachten Erkrankung zu sagen hat.
Ein erheblicher Teil der von Thomsen und Kollegen seit vielen Jahren
diagnostizierten und therapierten Fälle von "Amalgam-Intoxikation" bzw.
von pathologischer Belastung mit Amalgam ist mit grosser Sicherheit mit
darauf zurückzuführen, dass die Degussa AG als seinerzeit grösster
Amalgamhersteller Deutschlands sich "taub" gestellt hat, sobald der von
ihr auf diesem Gebiet fachlich anerkannte Experte Fakten zur
Amalgamtoxizität vortrug und das gesundheitliche Leid beschrieb, das
dieses Arzneimittel bei immer neuen Betroffenen ausgelöst hat.
Der tatsächlich in der Fachliteratur und an den Fortbildungszentren
verschiedener Zahnärztekammern in Deutschland auch nach dem Jahre 1955
dokumentierte Wissensstand bestätigt also durchaus die Angaben von
Amalgamhersteller-Mitarbeitern aus den Jahren 1954, 1955, 1982 und 1984
über die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam. (S.48)
Quellen
|

Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
ab 1955, Seiten 42-43
|

Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
ab 1955, Seiten 44-45
|

Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
ab 1955, Seiten 46-47
|

Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
ab 1955, Seiten 48-49
|