7.
[Die
Amalgam-Industrie spielt bewusst mit dem Risiko]
Gesundheitliche Schäden,
die infolge der
Fehlerhaftigkeit der Anwendung eines Arzneimittels entstehen, sind im
Regelfall möglicherweise nicht dem Arzneimittelhersteller anzulasten.
Anders ist es jedoch, wenn die Zahl der Fehlanwendungen - für den
Arzneimittelhersteller erkennbar - in die Millionen geht, dadurch das
Risiko einer zusätzlich gesteigerten Giftaufnahme mit gesundheitlichen
Schädigungen als Folge drastisch erhöht ist und der
Arzneimittelhersteller seine Pflicht aus vorangegangenem Tun
(Herstellung und Verkauf dieses Arzneimittels) verletzt, ausreichend
deutlich hinzuweisen
- auf die einzelnen Erfordernisse einer korrekten, d.h. auch: für den
Patienten möglichst risikoarmen Anwendung des betreffenden Arzneimittels
und
- auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen, welche die
Fehlanwendungen dieses Arzneimittels beim Patienten haben können.
Dies bedeutet in bezug auf das Arzneimittel Amalgam
a)
Anfälligkeit des Amalgams
gegenüber Verarbeitungsfehlern
[Ohne eine optimale Verarbeitung
von Amalgam wird die Vergiftung noch viel schlimmer]
Die Hersteller dieses Arzneimittels hatten allen Anlass, sich der
genannten Pflichtenstellung bewusst zu sein. Denn ihr Produkt Amalgam
setzt im Falle von verarbeitungsbedingter verstärkter Korrosion nicht
nur erhöhte Mengen toxisch wirksamer Legierungsbestandteile frei; es
war vielmehr auch äusserst
anfällig
gegenüber Verarbeitungsfehlern verschiedenster Art. So äusserten sich
im Hinblick auf Silberamalgam (S.93):
Haubeil (1957):
xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
|
"Amalgam ist ... das
empfindlichste Füllungsmaterial in bezug auf einwandfreie Qualität."
|
ders. (1953)
|
"Amalgam ... ist, was in der
Regel viel zu wenig beachtet wird, das empfindlichste Füllungsmaterial
in bezug auf Qualitätsbeeinflussung durch die Verarbeitungsweise; ..."
|
Bruhn (1953)
|
dahingehend, "dass ihr
Erfolg oder Misserfolg aber völlig von der Aufmerksamkeit und
Gewissenhaftigkeit in allen Einzelheiten abhängt."
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Günther (1982 S.356)
|
"Kaum eine andere Massnahme
zieht bei dem kleinsten Sorgfaltsmangel mit vergleichbar hoher
Wahrscheinlichkeit den totalen Misserfolg - hier Sekundärkaries,
Pulpitis [Entzündung des Zahnmarks], Papillitis [Entzündung des
Sehnervenkopfes], desmodontale Schäden [Schäden an der Wurzelhaut von
Zähnen], Myo-Arthropathie [Schmerzen und Beschwerden bei den
Kiefergelenken und der Kiefermuskulatur] u.v.a. - nach sich, wie es bei
der Amalgamfüllung der Fall ist. An der scheinbar simplen
Behandlungsmassnahme scheiden sich also die sorgfältigen von den
unsorgfältigen Zahnärzten oder die versierten von den nicht (oder noch
nicht) versierten."
|
Neumeyer (1987)
|
"Die mögliche Qualität bzw.
der klinische Erfolg der Amalgamfüllungstherapie ist dabei entscheidend
von den Materialeigenschaften des Amalgams und, wie bei keinem anderen
Material, von einer korrekten Verarbeitungstechnik abhängig."
|
(S.94)
Die aussergewöhnliche Anfälligkeit des Produkts Amalgam gegenüber
Verarbeitungsfehlern war jedem Amalgamhersteller demnach bekannt.
Gleichfalls bekannt war jedem ausreichend verantwortungsbewussten
Amalgamhersteller die aus diesem Nachteil ihres Produkts und aus dessen
Giftfreisetzungstendenz resultierende besondere Pflichtenstellung
i.S.e. Produktbeobachtungspflicht.
b)
Häufigkeit von Verarbeitungsfehlern
Bei dieser Produktbeobachtung stellte sich die Situation wie folgt dar:
Schon in den siebziger Jahren sprachen Professoren der Zahnheilkunde
von der "hoffnungslosen Situation der zahnärztlichen Werkstoffkunde in
der Bundesrepublik" (Marx 1979; Rehberg 1972). Diese Klassifizierung
ist nach Schuster (1979 S.32) auch in Zusammenhang mit der Häufigkeit
von Verarbeitungsfehlern beim Legen von Amalgamfüllungen zu sehen.
In der Tat belegen zahnmedizinische Lehrbücher, Dissertationen und
Fachaufsätze - im Wege einer hier zulässigen Extrapolation - eine
millionenfache fehlerhafte Anwendung des Amalgams:
- Sauerwein
(1985 S.94, ebenso in der Vorauflage 1981): Unter der Kontrolle von
Klinikassistenten gelegte Amalgamfüllungen waren zu "15 % mangelhaft
und 6 % schlecht; alio loco [woanders] gelegte Amalgamfüllungen: 83 %
negativ."
- Motsch
(1971 S.96): "Zahlreiche Untersuchungen vieler Autoren zeigen jedoch,
dass in unserem Lande die Amalgamfüllungen in über 80 % der Fälle
äusserst mangelhaft sind und nur wenige Jahre ihre Aufgabe erfüllen."
(S.95)
- Schuster
(1979 S.22) stellt in seiner Dissertation "Über die Häufigkeit von
Fehlern an Amalgamfüllungen" fest, "dass ich nicht eine einzige
Amalgamfüllung gefunden habe, die jeder Kritik standhalten konnte."
- Rifi
(1980 S.1) belegt anhand ihrer eigenen Studie sowie anhand von
Untersuchungen anderer Autoren, "dass die Zahl der unsachgemäss
gelegten Amalgamfüllungen erschreckend gross ist."
[Den Amalgamherstellern sind die
schlecht gelegten Amalgamfüllungen egal - die
Kassen in Deutschland verrechnen 10 Minuten für eine Amalgamfüllung - der
reelle Aufwand für eine Amalgamfüllung sind 40 bis 90 Minuten]
Amalgamherstellern, die sich pflichtgemäss mit der auf Amalgam
bezogenen Fachliteratur befasst hatten, konnten diese Fakten nicht
unbekannt geblieben sein (Sorgfaltsmängel bei der Amalgamverarbeitung
beklagten bereits auch Kantorowicz (1958), Haubeil (1957), Fischer
(1955), Scholz (1953) und Bruhn (1953)).
Die engen Kontakte zu Zahnmedizinern anlässlich von Fachkongressen, bei
jeder Direktbelieferung (Degussa AG) des Zahnarztes vor Ort und bei
weiteren Anlässen sowie auch die einschlägigen veröffentlichten
zahnärztlichen Äusserungen boten den Amalgamherstellern zudem Einblick
in die üblichen Praxisgegebenheiten. Es kann ihnen hierbei nicht
verborgen geblieben sein, dass die für die freien Zahnarztpraxen pro
Amalgamfüllung in Deutschland angesetzte Zeit -
10
Minuten (Schulz-Bongert 1991; vgl. bereits auch Strunz 1956 S.133: 11
Minuten), dazu im Gegensatz die Situation in der Schweiz: 50 Minuten
für eine dreiflächige Amalgamfüllung (Lutz 1994) -
nur einen Bruchteil des Zeitraums ausmachte, der für das Legen einer
fachgerechten Amalgamfüllung erforderlich war. Die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (1994 b; dies. [dieselbe] 1987) (S.96)
nannte hierfür
einen Zeitaufwand von 45 Minuten (ebenso Jurklewicz 1988). Ketterl
(1994, 1991), Direktor der Universitätszahnklinik Mainz, stellte fest:
"Dabei ist für die kunstgerechte Verarbeitung des Amalgams viel Zeit
erforderlich", die nach Angaben Ketterls "über eine Stunde hinaus
betragen" konnte. Je nach Tiefe des kariösen Defekts konnte die
Amalgamtherapie pro Füllung beispielsweise in der
Universitätszahnklinik Frankfurt / M. (1992)
"durchaus
1 - 1,5 Stunden in Anspruch nehmen."
Eine lege artis gelegte [vorschriftsgemäss gelegte] Amalgamfüllung
musste "mit einem nicht zu unterschätzenden technischen und zeitlichen
Aufwand erkauft werden, der sich in erheblichen Mehrkosten
manifestiert" (Krejci 1993). Bereits Rheinwald (1955) nannte in der
"Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift" als Voraussetzung für die
Minderung des Risikos gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam: "Die
Bearbeitung erfordert aber einen Zeit- und Arbeitsaufwand, der nicht
geringer ist als für eine gegossene Metallfüllung." Ebenso schrieb
Maschke (1930) unter Berufung auf einen Bericht des Komitees für
wissenschaftliche Erforschung der Dental Society des Staates New York:
"Eine
gute Amalgamfüllung ist keine billige Füllung; sie erfordert genau
soviel Arbeit wie eine Goldfüllung, wenn sie so gemacht wird, wie sie
sein soll."
[Das ist teures Gift, das ist eine Volksvergiftung...]
Es wurde im zahnmedizinischen Schrifttum (Pieper 1989; Schlüter 1988;
Jurklewitz 1988, Zappenfeld 1988) zudem ganz offen eingeräumt, dass die
Reduzierung des ausserhalb von Universitätszahnkliniken pro
Amalgamfüllung angesetzten Zeitraums auf einen Bruchteil des eigentlich
erforderlichen Zeitaufwandes Qualitätseinbussen zur Folge haben musste
- Qualitätseinbussen, die für den Patienten eine Risikoerhöhung im
(S.97)
Hinblick auf toxische Amalgamschädigungen bedeuteten. Der
Hauptschriftleiter der Zeitschrift "Zahnärzteblatt Baden-Württemberg",
Holfeld (1991), verdeutlichte ausdrücklich den Bezug zum Ausmass der
Quecksilberbelastung des Patienten mit den Worten:
"Hochschulfüllungen
haben eben mit Praktikerfüllungen nichts zu tun, denn kein Zahnarzt
kann bei der gegenwärtigen und zukünftig noch geringer werdenden
kassenzahnärztlichen Entlohnung solche Füllungen überhaupt ökonomisch
fertigen. Wenn man also als fortgebildeter Zahnarzt weiss, dass der
Bestand und die möglichst geringe Quecksilberbelastung des Organismus
von der qualitativen Durchführung einer Amalgamrestauration abhängt,
dann spätestens muss jetzt der Frust aufkommen."
Sogar im Ausland war das in Deutschland praktizierte überwiegend
negative Qualitätsniveau der Amalgamfüllungstherapie bekannt: Lutz
(1994; ders. 1995), Universitätszahnklinik Zürich, stellte auf die
Verhältnisse in Deutschland bezogen fest: "Unter den Vorgaben der GKV
(kostenbezogene Zeitbudgets für einzelne therapeutische Leistungen) ist
auch bei Verwendung von Amalgam eine qualitative annehmbare
Füllungstherapie nicht möglich." "Seit Jahrzehnten ist das Amalgam", so
schlussfolgert Krejci (1993), "auf breiter Basis mit niedrigster
Füllungsqualität ... untrennbar verknüpft. Das Ende dieses
Amalgamzeitalters hätte längst eingeläutet werden müssen."
Auch den - sich pflichtgemäss informierenden - Amalgamherstellern in
Deutschland war durchaus bewusst, dass die meisten der hier in freien
Zahnarztpraxen gelegten Amalgamfüllungen keine lege artis
[vorschriftsgemässe] Füllungen waren (S.98).
c)
Gesundheitliche Auswirkungen von
Verarbeitungsfehlern
Die gesundheitlichen Folgen einer derartigen Therapie mit Amalgam
wurden im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte im Fachschrifttum wie
folgt beschrieben:
- "Zur Intoxikation kann es beim Patienten via Amalgamfüllung kommen"
durch eine "fehlerhafte Vernachlässigung der Regeln zur Handhabung und
Verarbeitung der Amalgamkomponenten",
so Günther (1982 S.574), ehem. Professor an der Universitätszahnklinik
Hamburg, in seinem Kompendium zur zahnärztlichen Begutachtungskunde.
- "Verarbeitungsfehler aber und ungenügende Bearbeitung nach dem
Abhärten lassen die Möglichkeit zur Bildung von Korrosionserscheinungen
entstehen, bei denen einzelne Bestandteile des Amalgams in Lösung gehen
und Veränderungen im Organismus bewirken können, sei es im Sinne einer
Sensibilisierung oder eines Direktschadens." (Rheinwald 1973)
- Ein "schlechtes und gefährliches Amalgam" kann nach den Warnungen
Hartlmaiers (1975), Schriftleiter der Zeitschrift "Zahnärztliche
Mitteilungen" und Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesverbandes der Deutschen Zahnärzte, entstehen, "wenn die
Verarbeitungsvorschriften nicht lückenlos erfüllt werden."
- Die "Zahnärztlichen Mitteilungen" (1966) mahnten zur Sorgfalt mit den
Worten: " ... durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis der speziellen
Schwierigkeiten der Verarbeitung könnten gesundheitliche Schäden
hervorgerufen werden." Hiermit referierten die "Zahnärztlichen
Mitteilungen" den Inhalt eines Gutachtens der Universitätszahnkliniken
Mainz und Münster aus dem Jahre 1966 (S.99).
- Knolle (1966), später Vorsitzender der Aufbereitungskommission B9 des
Bundesgesundheitsamts und Mitglied der Arzneimittelkommission
Zahnärzte, beschrieb die
"toxischen
Schädigungen",
"die dann zu erwarten sind, wenn in der Handhabung oder Verarbeitung
von Behandlungsstoffen Fehler unterlaufen"; hierbei stellt Knolle fest,
"dass das Verhalten des Cu-Amalgams und des Silber-Amalgams sich in
biologischer Hinsicht nur quantitativ, jedoch nicht grundsätzlich
unterscheidet."
[Die Warnung der
Universitätszahnklinik Mainz über die Krankheiten durch Amalgam:
Chronische Vergiftungen möglich - Testmethoden von Leber und Nieren
sind unbefriedigend - Krankheitsbilder]
- Aus der Universitätszahnklinik Mainz (Grasser 1958) wurde
insbesondere im Falle nicht sachgemässer Verarbeitung des Amalgams die
Warnung bekannt:
"So k ö n n e n bei Anwesenheit inhomogener oder
heterogener Metalle oder Legierungen fortlaufend Metallionen vom
Organismus aufgenommen werden und unter Umständen zu
chronischen
Vergiftungserscheinungen
führen. Zum anderen sind durch den Lösungsvorgang mehr oder weniger
grosse Potentialdifferenzen im Munde vorhanden.
Durch die Abnutzung derartiger Metalle beim Kauen, durch das
In-Lösunggehen der Metallionen und durch die elektrischen
Erscheinungen k a n n es, wie bereits gesagt, zu
chronischen
Intoxikationen [Vergiftungen]
und zu herdartigen Störfeldern [innerhalb der Energieströme im Körper]
kommen. Als Folge davon sind Allgemeinstörungen, wie starke Müdigkeit
und Abgeschlagenheit (S.100),
Appetitlosigkeit, Gereiztheit und Unlust
zur Arbeit, Anfälligkeit gegenüber Infekten und erhöhte
Wetterempfindlichkeit oder Beschwerden von seiten der einzelnen Organe
beschrieben worden, die sich entweder in chronischen Gastritiden
[Magenschleimhautentzündung], Cholecystopathien
[Gallenblasenentzündung] und anderen intestinalen [den Darm
betreffenden] Krankheiten wie chronische Colitis [Dickdarmentzündung],
dauernde Obstipation [Verstopfung] bemerkbar machen. Bei einer anderen
Gruppe sollen Herz- und Kreislaufinsuffizienz oder Störungen im Sinne
einer vegetativen Dystonie [Störung der Muskelspannungen] mit
Nervosität, Herzstechen, Druck in der Herzgegend, mangelnde
Konzentrationsfähigkeit im Vordergrund stehen. Auch polyneuritische
[mehrfache Nervenentzündung] Symptome und Depressionszustände wurden in
diesem Zusammenhang genannt. ...
Es scheint, dass die üblichen Leber- und Nierenfunktionsprüfungen - wie
uns die Befunde der konsultierten Med. Poliklinik der Universität
zeigten - für die Erfassung einer Metall-Intoxikation, besonders einer
beginnenden Metall-Intoxikation an diesen Organen, nicht ausreichen.
An Krankheitsbildern, die mit diesem Fragenkomplex in Verbindung stehen
können, werden Erkrankungen des Parodontiums [Zahnbett], wie z.B.
verschiedene Formen der Gingivitis [Mundschleimhautentzündung an der
Gingiva], genannt, weiterhin Leukoplakie [weissfleckige Entzündung von
Mundschleimhaut und Genitalschleimhaut] und Lichen ruber
planus-ähnliche Zustandsbilder [juckende Knötchen mit oder ohne
Schuppen], an der Zunge die verschiedensten Formen der Glossitis
[Zungenentzündung] und Glossodynie [Neuralgie der Zunge: Plötzlich
auftretende Nervenschmerzen an der Zunge], im Gesichts-Kieferbereich
mehr oder weniger hartnäckige Neuralgien [Schmerzen im Bereich von
Nerven, ohne dass eine Entzündung vorliegt] und neuralgieforme
Zustände, auf die Rheinwald, Thielemann, Schmitt, Schriever und
Diamond, Spreng u.a. hingewiesen haben.
Auch wir haben einige Erkrankungen dieser Art bei Anwesenheit von edlen
und unedlen zahnärztlichen Materialien in ein und derselben Mundhöhle,
beim Vorhandensein von hohen Spannungen also, beobachtet, die bei
Gleichschaltung bzw. nach Entfernung der unedlen Elemente zum Abklingen
kamen. ... (S.101)
Galvanische Ströme in der Mundhöhle und dadurch m ö g l i c h
e gesundheitliche Störungen bzw. Erkrankungen sind seit langem
bekannt. Sie werden verursacht durch die Vielzahl der in der Mundhöhle
verarbeiteten zahnärztlichen Materialien und k ö n n e n
neben dem Entstehen von Spannungen auch durch
Schwermetallintoxikation
schädlich werden.
Von den untersuchten zahnärztlichen Materialien waren die
Messergebnisse des
Amalgams
auffällig: Frisch angerührtes Amalgam ergab im Modellversuch und in
vivo Anfangspotentialdifferenzen von über 950 mV."
[Tagungsbericht der
Bezirkszahnärztekammer Nordbaden 1956]
- Die "Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung" hob
Haubeil (1957) gleich zu Beginn seines Tagungsberichts -
Bezirkszahnärztekammer Nordbaden, wissenschaftliche Fortbildungstagung
am 27.10.1956 - in der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Welt / Reform"
hervor.
[Schlussfolgerung: Amalgam wird
noch giftiger bei unrichtiger Verlegung, als es sonst schon ist - und
der Industrie ist das egal]
Die Amalgamhersteller haben eine Ware, ein Arzneimittel, produziert und
in Verkehr gebracht. Ihnen war von vornherein bekannt, dass ihre Ware
einen hochtoxischen Schadstoff enthielt und freisetzte. Es war ihnen
des weiteren bekannt, dass eine erhöhte Korrosion ihres Produkts im
Munde der Patienten zu einer verstärkten Giftfreisetzung und
Giftaufnahme mit den in der Literatur beschriebenen gesundheitlichen
Schädigungen führte. Schliesslich beobachteten sie, wie in erheblichem
Umfang
solche
Füllungen gelegt wurden, die (S.102)
-
zusätzlich zu der ohnehin bei Amalgam unvermeidbaren Giftaufnahme mit
den Folgen gesundheitlicher Gefährdungen -
verstärkte
korrosionsbedingte Selbstauflösungsprozesse infolge von
Verarbeitungsfehlern aufwiesen und Giftabgaben in den Organismus
verursachten, welche die Schadenshäufigkeit und Schadensintensität noch
einmal gravierend vergrösserte.
[Die Justiz sagt auch nichts - der
Kreislauf: Amalgam-Kranke - mehr Medikamente verkaufen
Die Justiz der "zivilisierten" "Ersten" Welt ist bis heute nicht
bereit, die Amalgamindustrie wegen millionenfacher Körperverletzung
durch Amalgam anzuklagen und Amalgam endlich zu verbieten. Stattdessen
kann die Chemieindustrie durch die Amalgamkrankheiten mehr Medikamente
verkaufen. Das funktioniert ja prächtig, und die Justiz greift nicht
durch].
d)
Folglich gebotene Massnahmen
[Die Amalgamindustrie verweigert jegliche Aufklärung]
Dies beobachteten die Amalgamhersteller. Die gebotenen
Schlussfolgerungen haben sie daraus jedoch nicht gezogen.
Es war, wie dargelegt, z.B. eine intensive Prüfung geboten
a)
ob die weitere Produktion des Amalgams angesichts der beim Patienten
mit diesem Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken vertretbar war
und - im Falle einer Fortführung der Produktion -
b)
welche Gegenmassnahmen geboten waren mit dem Ziel, die Risiken für die
mit Amalgam behandelten Patienten einzugrenzen.
Diese Gegenmassnahmen wären u.a. gewesen:
- Aufklärung darüber, dass
jede
Amalgamfüllung Quecksilber freisetzt, solange sie sich im Munde befindet
- Aufklärung darüber, dass in bezug auf beruflich oder anderweitig
besonders Hg-Exponierte ein erhöhtes Risiko besteht, durch die
zusätzliche Hg-Belastung als Folge von Amalgam gesundheitliche
Beschwerden zu verursachen. (S.103)
- Aufklärung darüber, wie unterschiedlich innerhalb einer Gruppe von
Exponierten die individuelle Reaktion auf Quecksilber (aus
Amalgamfüllungen) ausgestaltet sein kann.
- Aufklärung darüber, welche Personengruppen besonders empfindlich auf
Quecksilber aus Amalgam reagieren.
- Aufklärung darüber, bei Verletzung welcher Verarbeitunsvorschriften
eben nicht nur die Haltbarkeit der Füllung verschlechtert wird, sondern
zusätzlich auch die Gesundheit des Patienten in verstärktem Masse
gefährdet ist.
- Aufklärung darüber, welche Obergrenze beim Legen von Amalgamfüllungen
allgemein (hierzu Forth 1990) und beim Legen grösserer Füllungen
innerhalb eines begrenzten Zeitraums (hierzu Motsch 1971 S.74)
einzuhalten ist.
- Aufklärung darüber, welche Kombination mit anderen Metallen im Mund -
insbesondere bei metallischem Kontakt - zu vermehrten
Auflkösungserscheinungen am Amalgam, entzündlichen Erscheinungen am
Parodontium [Zahnhalteapparat] und Allgemeinstörungen (Walkhoff / Hess
1960 S.119) führen sowie verursachen kann, dass Silberamalgam "dem
Organismus einverleibt" (Spreng 1955) wird, welche Kombination also "zu
vermeiden ist" (Philips 1991 S.301 und 324; Knappwost 1988, abgedr.
auch 1992; Knappwost et al. 1985; Marxkors et al. 1985) bzw. als
"unzulässig" (Spreng 1955) und als "kontraindiziert" (Riethe 1985)
bewertet werden muss (vgl. auch Blumenröhr 1990 S.66).
- Aufklärung darüber, dass - zumindest bis 1989 - sämtliche Angaben
über das Ausmass der Metallfreisetzung aus Amalgamfüllungen nach
verbreiteter Ansicht immer nur
Teilmengen betrafen; nicht
einmal auf Quecksilber bezogen war die Gesamtfreisetzungsrate (S.104)
bekannt (Marek 1992; Heintze et al. 1983).
- Aufklärung darüber, welche zusätzlichen - über die sog.
wissenschaftlich anerkannten Methoden hinausgehenden - diagnostischen
Massnahmen bei Verdacht auf toxisch bedingte Amalgamschädigung ratsam
waren und sind, um möglichst bald weitere gesundheitliche
Verschlimmerungen bei den Betroffenen zu verhindern.
- Aufklärung darüber, welche Schutzmassnahmen beim Ausbohren alter
Amalgamfüllungen zur Verminderung einer durch Bohrstaub und Hg-Dämpfe
drohenden massiven zusätzlichen Quecksilberexposition geboten waren und
sind (Wannenmacher (1969) forderte bereits vor mehr als 20 Jahren:
"Racheneingang abdecken"; ähnlich Marxkors / Wannenmacher 1967 S.17 und
schon El Cheikh 1927; vgl., auch National Board of Health and Welfare
1994).
- Aufklärung darüber, dass Gesundheitsschäden durch Amalgam
kassenzahnarztrechtlich vorprogrammiert sind, wenn das zahnärztliche
Honorar pro Amalgamfüllung nur einen Bruchteil des für eine
fachgerechte Füllung erforderlichen Zeitaufwands zulässt und private
Zuzahlungen des Patienten rechtlich ausgeschlossen sind.
[Der Kreislauf zwischen
Amalgam-Verbrechern und Chemie-Verbrechern
Bei der Liste der unterlassenen Aufklärung ist der Verdacht nicht von
der Hand zu weisen, dass die Amalgam-Fabrikanten planmässig die
Bevölkerung vergiften, damit die Chemieindustrie mehr Medikamente
verkaufen kann. Die Volksvergiftung bzw. die massenweise schwere
Körperverletzung mit Amalgam und die Erhöhung der Medikamentenverkäufe
und der Verkäufe von "Therapien" der Chemieindustrie gehen Hand in
Hand. Dabei werden die Menschen durch die chemischen Medikamente dann
nur noch mehr vergiftet, also wiederum Volksvergiftung bzw. massenweise
schwere Körperverletzung. Aber die Regierungen und die Justiz der
"zivilisierten" "Ersten" Welt wollen diesen Kreislauf nicht bemerken
und schützen die Verbrecher der Industrie sogar als deren reiche
"Freunde". Aber es kommen eben nur Leute an die Regierung, die gesund
sind und keine Amalgamsensibilität haben. Deswegen erkennen die
Regierungen den Kreislauf nicht...]
e)
Das Verhalten der Amalgamhersteller
[Lügen statt Aufklärung - die Schuld der Amalgamindustrie wird
unendlich]
Diese Aufklärung ist von den Amalgamherstellern unterlassen worden.
Insbesondere versäumten die Herstellerfirmen die erforderliche
Richtigstellung, als die oberste Arzneimittelbehörde (BGA 1992 a) in
einer Informationsschrift für Fachleute und Laien wahrheitswidrig - und
die Patienten zusätzlich gefährdend - behauptet, Amalgam sei ein
"schnell" zu verarbeitendes Material. (S.105)
Darüber hinaus bestritt die Degussa AG (1987) entgegen dem in der
Fachliteratur dokumentierten Kenntnisstand zur Giftigkeit der Amalgame
bei unrichtiger Verarbeitung (Haubeil 1957; weitere Nachweise seitdem:
siehe oben III. 7. c)) die Giftwirkung ihres Firmenprodukts mit dem
Satz: "Eine Amalgamfüllung wird durch schlechte Verarbeitung nicht zum
'Gift', Haltbarkeit und Farbbeständigkeit werden jedoch
beeinträchtigt." Mit dieser Formulierung wurde die gesundheitliche
Relevanz der Anfälligkeit des Firmenprodukts Amalgam gegenüber
Verarbeitungsfehlern verbal verdeckt mit der Folge, dass die im
Fachschrifttum beschriebene Gesundheitsschädlichkeit nicht fachgerecht
gelegten Amalgams für Aussenstehende nicht erkennbar wurde. Es besteht
Anlass zu der Annahme, dass die Fortdauer bereits eingetretener und das
Neuentstehen zusätzlicher Amalgamschädigungen hierbei von den für
Amalgam verantwortlichen Firmen-Mitarbeitern billigend in Kauf genommen
wurden.
Nicht nur durch Unterlassen, sondern zusätzlich auch durch positives
tun dieser Art haben daher die Autoren solcher Äusserungen im Falle
billigender Inkaufnahme in gravierender Weise Schuld auf sich geladen,
die rechtlich zu würdigen ist.
[Non-gamma-2-Amalgam ist genau so
giftig wie Gamma-2-Amalgam]
Keinesfalls entlastend kann die vor zwei Jahrzehnten begonnene
Auslieferung eines zweiten Silberamalgam-Typs - der sog.
Non-gamma-2-Amalgame - wirken.
Denn eine Minderung der Hg-Belastung pro Füllung im Vergleich zu den
jahrzehntelang bis in die 90er Jahre hinein gebräuchlichen
Gamma-2-Amalgamen war und ist such mit dieser Amalgamsorte nicht
zu erreichen: "Hinsichtlich der Quecksilberbelastung verhalten sich
gamma-2-haltige sowie gamma-2-freie Amalgame gleich" (BGA 1993; ebenso
BfArM 1994; vgl. (S.106)
auch BGA 1992 c; Holland 1993; Strietzel /
Viohl 1992; Städtler / Udermann 1992; Okabe et al. 1987; Bingmann /
Tetsch 1987; Geis-Gerstorfer / Sauer 1986; Brune 1986; Dérand 1986;
Dérand / Johannson 1983; Herö et al. 1983). (S.107)
Quellen
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 92-93
|
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 94-95
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 96-97
|
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 98-99
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 100-101
|
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 102-103
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 104-105
|
|

Kieler Amalgam-Gutachten: Verarbeitungsfehler, keine Auflärung,
Körperverletzung durch Amalgam, Seinten 106-107
|