Scheinargumente
Es soll in diesem Gutachten nicht unerwähnt bleiben, dass in
der Boulevardpresse, aber auch in der zahmedizinischen
Literatur, die pauschale Behauptung zu finden war, es gäbe
keine toxisch bedingten Auswirkungen des Amalgams.
a)
Vergleich mit
Quecksilberspuren in der Nahrung (Standespresse)
Begründet wurde diese undifferenzierte und unzutreffende
Behauptung u.a. mit folgendem Schaubild:
 |
Lügengrafik der Amalgamindustrie mit dem
Vergleich von Quecksilber in Amalgam und in der
Nahrung, ohne die Daueraufnahme des Amalgams im
Körper durch Quecksilberdampf zu erwähnen. |
aus: "Gesundheits-Report" (hrsg. von der Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein und von der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein) Ausgabe Oktober 1988 S.1,
abgedruckt auch im "Niedersächsischen Zahnärzteblatt" 23
(1988) 564 und in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" 78
(1988) 2645.
Dieses Schaubild gibt das mengenmässige Verhältnis zwischen
der Hg-Aufnahme aus einer Amalgamfüllung einerseits und aus
Nahrungsmitteln, Luft und Trinkwasser andererseits mit 1:130
an. (S.107)
Zutreffend ist demgegenüber:
Die Aufnahme von Hg aus Amalgamfüllungen kann die
Hg-Aufnahme mit der Nahrung um ein
Vielfaches übersteigen
(siehe oben III. 6.d)). Die zahnärztliche Standespresse hat
die Hg-Freisetzung aus Amalgamfüllungen also verharmlosend
dargestellt. Ausdrücklich gesteht Mayer (1995) ein: "Die
These, dass die aus Amalgam freiwerdende Hg-Menge im
Vergleich zu der aus der Nahrung aufgenommenen
vernachlässigbar klein sei, kann so nicht aufrecht gehalten
werden."
Dies war auf Grund der im Vorhergehenden aufgezeigten
wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bereits Jahrzehnte
zuvor allen bekannt, die sich mit der hier nachgewiesenen
Fachliteratur ausreichend befasst hatten.
b)
Vergleich mit
Quecksilberspuren in der Nahrung (Einzelautoren)
Offenbar verharmlosend und unrichtig war ebenfalls die von
Willershausen-Zönnchen et al. (1994; ähnlich bereits
Willershausen-Zönnchen et al. 1992) verbreitete Behauptung,
dentales Amalgam bedinge nur "ca. 5 - 20 % der
Gesamtquecksilberaufnahme" (ähnlich Stachniss 1990: "...
etwa 10 - 30 % jener Menge, die wir im Durchschnitt täglich
mit der Nahrung aufnehmen").
Derartige Prozentangaben wie auch die unglaubwürdig niedrige
µg-Angabe durch Halbach (1994) - ca. 5 µg Hg als
Tagesdosis aus Amalgamfüllungen vorbehaltlos offenbar auf
alle Amalgamträger bezogen - waren und sind erkennbar
fehlerhaft (zutreffend gegen weitere abwegige Behauptungen
Halbachs auch BfArM 1995 a und BfArM 1995 b).
[Die Quecksilberbelastungen
der Organe können nur vom Amalgam her stammen]
Zugrunde lagen solchen Angaben allzu praxisferne
Berechnungen (vgl. auch BfArM 1995 b). Sie waren unvereinbar
mit dem spätestens seit Beginn der 60er Jahre bekannten
Faktum, dass (S.108)
jedes der Organe Nieren, Leber, Hypophyse, Gehirn,
Schilddrüse, Nebenniere, Fettgewebe, Tonsillen
[Rachenmandeln], Herz und Gallenblase sich bei
Amalgamträgern als um ein Mehrfaches höher mit Quecksilber
belastet erwiesen hatte als die entsprechenden Organe von
Nichtamalgamträgern (hierzu Reis 1960 S.381). Wurde - wie
üblich - in diesem Zusammenhang dazu eine besonders lange
Verweildauer des Nahrungsquecksilbers (im Vergleich zum
amalgambedingten Quecksilber) behauptet, so war erst recht
bereits vor Jahren bewiesen: die Vervielfachung des
nahrungsbedingt "normalen" Quecksilbergehalts in
verschiedenen Organen bei Amalgamträgern musste bei den
Betroffenen ihre Ursache in einer ebenfalls vielfach höheren
Quecksilberaufnahme aus einer zusätzlichen Quecksilberquelle
haben. Eine andere Quelle als Amalgam war und ist als
Ursache für den drastischen Anstieg des Quecksilbergehalts
in den Organen von Amalgamträgern realistisch nicht denkbar.
Diese Überlegung war auch den Amalgamherstellern spätestens
möglich, als sie beispielsweise in der Dissertation von Reis
(1960 S.380 - 386) und in der weiteren dort angegebenen
Fachliteratur über diese Vervielfachung der
Quecksilberbelastung in zahlreichen Organen von
Amalgamträgern (im Vergleich zur lediglich nahrungsbedingten
Quecksilberbelastung) lasen. Dass Amalgamfüllungen in
stärkerem Ausmass als die Nahrung zur Quecksilberbelastung
des Organismus beitragen konnten und in einer unübersehbaren
Zahl von Fällen beitrugen, war den - sich pflichtgemäss
informierenden - Amalgamherstellern also bereits vor
Jahrzehnten in vollem Umfang bewusst.
Dieses Wissen der Amalgamhersteller wurde erneut bestätigt,
als sich auch die intraorale Luft, die Ausatemluft und der
(S.109)
Speichel von Amalgamträgern um ein Vielfaches höher
quecksilberkontaminiert erwiesen als bei
Nichtamalgamträgern.
Behauptungen wie die von Willershausen-Zönnchen et al.
(1994) konnten daher gegenüber den Amalgamherstellern
allenfalls eine absatzfördernde, jedoch in keinem Zeitpunkt
eine überzeugungsbildende Wirkung entfalten.
c)
Bestreiten der
Hg-Freisetzung überhaupt [mit dem Argument
Non-gamma-2-Amalgam]
In der Arbeit von Engels (1982 S.16) wurde unter Berufung
auf den Degussa-Fachautor Kropp sogar der Eindruck erweckt,
bei Non-gamma-2-Amalgam seien, da die Eta-Phase kein Hg
enthalte, "alle bestehenden Befürchtungen über einen
möglichen Quecksilberaustritt im Falle einer Korrosion
gänzlich ausgeschaltet."
Es handelt sich hier um eine gravierende Verkennung der
objektiv gegebenen Hg-Freisetzungen aus Amalgamfüllungen
(auch aus Non-gamma-2-Amalgamfüllungen). Durch diese
Falschinformation wurden vorübergehend sicher einige
Fachunkundige über die tatsächlichen Risiken bei der
Verwendung von Amalgam in die Irre geleitet. Den
Amalgamherstellern jedoch war zu jeder Zeit bewusst, dass
auch Non-gamma-2-Amalgame Quecksilber freisetzen, und dass
Behauptungen wie die der Autorin Engels untauglich waren,
die Vermutung einer toxikologischen Unbedenklichkeit des
Amalgams auch nur ansatzweise zu begründen.
d)
Irreführung bezüglich des
Quecksilberanteils im Amalgam [die
"Harmlosigkeitsbeteuerung"]
Gleichfalls völlig unglaubwürdig und in diesem Fall sogar
bewusst irreführend ist die von der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung [KZV] Berlin (1988) in dem von ihr
herausgegebenen "Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 (mit
wortgetreuem Nachdruck in der "Deutschen Apotheker Zeitung",
1990) veröffentlichte Aussage über die Zusammensetzung des
zahnärztlich verwendeten Amalgams (S.110):
 |
Lügentext der Kassenzhahnärztlichen
Vereinigung (KZV) Berlin 1988 in der Zeitschrift
"Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 mit der Behauptung,
Amalgam enthalte nur geringste Mengen Quecksilber |
Der ca. 50 - 53 % des Amalgams betragende Quecksilberanteil
wird hier von einer öffentlich-rechtlichen, mit Sicherheit
ausreichend sachkundigen Stelle wahrheitswidrig in Abrede
gestellt. Eine Nachfrage ergab, dass diese von der KZV
Berlin veröffentlichte Aussage im Zusammenwirken mit der
Zahnklinik der Freien Universität Berlin verbreitet worden
war (Freie Universität Berlin (1991): "in unserem
Zahnmagazin 2 / 1988").
Die Amalgamhersteller werden nun nicht behaupten wollen, ihr
eigenes Wissen über die Zusammensetzung des von ihnen
hergestellten Arzneimittels Amalgam derart irreführenden
Verlautbarungen der zahnärztlichen Standespresse oder
entsprechenden Formulierungen aus dem Kreise der
Universitätszahnmediziner untergeordnet zu haben. Vielmehr
wussten sie um den hohen Prozentanteil des Hg im Amalgam,
und sie erkannten u.a. anhand des hier angeführten Beispiels
die objektiv nachweisbare Verharmlosungstendenz sog.
"offizieller" Kreise bei deren Äusserungen zur
Amalgamproblematik. Selbstverständlich scheitert jeder
Versuch der Amalgamhersteller, sich mit derart abwegigen
Harmlosigkeitsbeteuerungen aus diesen Kreisen etwa
entschuldigen zu wollen. (S.111)
e)
Widersprüchlichkeiten zur
Symptomatik [Experten machen eine Kehrtwende -
Wendehals-Experten]

Wendehals, so wie ein Vogel Strauss argumentieren
nun die "Experten", und die Menschen
waren ihnen immer egal, weil sie ihre Stelle nicht
verlieren wollten...
|
Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang auch die Äusserungen
von Ott, Ordinarius an der Universitätszahnklinik Münster.
Er führte in einer Veröffentlichung zur Amalgamproblematik
im Zusammenhang mit Quecksilberbelastungen aus, die Symptome
seien
"nicht unspezifisch" (Ott
1994),
während er an anderer Stelle ausführte, diese Symptome seien
"zum Teil sehr
unspezifisch" (Ott 1984).
Bei einer Gesamtschau der Äusserungen Otts wurde Gutachtern
also die Möglichkeit eröffnet,
immer unter
Berufung auf Ott das Vorliegen amalgam- bzw.
quecksilberbedingter Symptome zu verneinen - mochten die
Beschwerden im betreffenden Fall unspezifisch sein oder
nicht.
Eine rechtlich relevante Entlastung der Amalgamhersteller
lässt sich aus einer solchen Gesamtschau der Äusserungen
Otts gewiss nicht ableiten.
f)
MAK-Wert und BAT-Werte als
Beurteilungskriterien [Faktoren, die die MAK und BAT
unanwendbar machen]
[MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
BAT: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert]
Von einigen Autoren wurden toxisch bedingte Schädigungen als
Folge von Amalgam deshalb ausgeschlossen, weil die
amalgambedingte Hg-Exposition und Hg-Belastung in Blut und
Urin unterhalb des MAK-Werts und der BAT-Werte für
Quecksilber lagen.
Bereits im Jahre 1971 entlarvte Mayer (1971 S.75 - 78) in
seiner zahnmedizinischen Habilitationsschrift diese
Überlegung als Scheinargument. Damals wie auch in der
jüngeren Zeit reichten einfache arbeitsmedizinische
Grundkenntnisse zur Definition des MAK-Werts aus, um die
Aussichtslosigkeit (S.112)
des Versuches zu erkennen, mit Hilfe des MAK-Werts eine
angebliche toxikologische Unbedenklichkeit des Amalgams zu
"begründen":
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte stellen im Bereich der
Arbeitsmedizin einen Kompromiss dar zwischen den Interessen
der herstellenden Industrie und den gesundheitlichen
Belangen von schadstoffexponierten Arbeitnehmern. Schon von
der Definition her gelten diese Werte nur "im allgemeinen".
D. h., auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind
toxische Schädigungen durch Quecksilber im jeweiligen
Individualfall nicht ausgeschlossen (Henschler 1984;
Schlegel 1986).
- Der MAK-Wert gilt in erster Linie für
gesunde
Personen (Wardenbach / Lehmann 1987 S.14). In der
zahnärztlichen Praxis werden demgegenüber auch geschwächte
und erkrankte Personen mit Amalgam behandelt.
- Die Quecksilberexposition, die bei der Annahme des
MAK-Werts bzw. der BAT-Werte zugrundegelegt wird, ist
begrenzt auf acht Stunden pro Arbeitstag bei einer
40-Stunden-Woche. Es wird hierbei also eine expositionsfreie
Zeit von 16 Stunden pro Arbeitstag bzw., an den Wochenenden,
von 14 Stunden pro Tag als Regenerationsmöglichkeit für den
Organismus vorausgesetzt. Im Gegensatz dazu erfolgt die
Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen - wie bereits
dargelegt - permanent, sogar nachts,
ohne
Regenerationsmöglichkeiten für den Organismus.
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte sind jeweils auf eine
Exposition gegenüber einem
Einzelstoff bezogen (Senatskommission
1993 S.10). Aus Amalgam werden zusätzlich zu Quecksilber
jedoch weitere, insgesamt die Abwehrkraft des Körpers
(S.113)
belastende Metalle freigesetzt und in den Organismus
abgegeben.
- Die MAK lässt zudem keinen Rückschluss zu auf die
Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit einer kürzeren
Einwirkung des betreffenden Gifts in
höherer
Konzentration (Mayer / Grützner 1984). Diese kann,
verursacht durch Amalgam, z.B. während des Legens einer
Füllung mit Werten bis zu 400 µg Hg / m
3 Luft
(Mayer 1988, abgedr. auch 1992) bzw. bis über 500 µg Hg / m
3
Luft (Maier-Mohr 1991 S.27) oder auch während des Ausbohrens
mit Werten bis zu 800 µg Hg / m
3 Luft (Friberg et
al. 1986) auftreten. Wird hierbei durch die Behandlung
mit Amalgam eine "bedenkliche toxische Grenze" (Motsch 1971
S.74) überschritten, so kann bereits dies zu einer toxischen
Belastung mit den Folgen einer gesteigerten Sensibilität
gegenüber jeder erneuten Quecksilberdampfzufuhr (vgl. Vimy
et al. 1986; Hanson / Pleva 1991; Stock 1936; ders. 1935)
führen. Auch in diesen Fällen ist eine zwischenzeitliche
Einhaltung des MAK-Werts bei den Quecksilberfreisetzungen
aus Amalgam keine Garantie für eine toxikologische
Unbedenklichkeit dieses Füllungsmaterials.
Völlig zu Recht stellte Mayer (1971 S.89; ähnlich ders.
1980, ähnlich ders. 1985) daher bereits vor mehr als zwei
Jahrzehnten fest:
"Hinsichtlich der
Quecksilber-MAK-Werte sind wir der Ansicht, dass auf
zahnärztlichem Sektor diese Angaben der Deutschen
Forschungsgesellschaft nicht als Richtmass oder gar
Absicherung gelten können und dürfen! Nicht zuletzt auch
deshalb, da bis jetzt niemand den Summationseffekt kennt
und nicht bewiesen ist, dass dadurch keine Schäden
entstehen!" (S.114)
Ebenso wendet sich Visser (1993 S.46) gegen die Heranziehung
arbeitsmedizinischer Grenzwerte bei der Beurteilung der
Amalgam-Toxizität: "MAK- und BAT-Werte sind auf eine
zulässige Exposition gesunder Erwachsener am Arbeitsplatz
ausgerichtet und können nicht zur Beurteilung von
Langzteitexpositionen der Allgemeinbevölkerung herangezogen
werden" (ähnlich auch Enwonwu 1987; Hoffmann 1986 S.33 und
bereits Ohnesorge 1982, abgedr. auch 1992).
Seit den 70er Jahren durchgeführte Studien belegen sogar
eindeutig, dass bei Hg-Konzentrationen auch weit unterhalb
der in Deutschland gültigen (zu hohen) arbeitsmedizinischen
Grenzwerte gesundheitliche, z.B. immunologische Auswirkungen
einer Hg-Dampf-Exposition bei einem Teil der Exponierten zu
erwarten sind (vgl. Soleo et al. 1990; Piikivi / Tolonen
1989; Roels et al. 1987; Verberk et al. 1986; Roels et al.
1985; Piikivi et al. 1984; McNeil et al. 1984; Seeber et al.
1984; Fawer et al. 1983; Buchet et al. 1980; Trakhtenberg
1977; Verschaeve et al. 1976;
vgl. auch bereits Gundlach (1979 S.6: "Die bei 0,1 mg / m
3
angesetzte MAK ist jedoch keine natürliche Grenze der
Giftwirkung, auch kleinere Konzentrationen können unter
Umständen eine Vergiftung bewirken.")
Diese Forschungsergebnisse sowie die bereits frühzeitig
erfolgten Hinweise u.a. von Mayer (1971 S.89) haben mit
verhindert, dass die Amalgamhersteller jemals dem Irrtum
erliegen konnten, erst ab dauerhaftem Überschreiten der
arbeitsmedizinischen Grenzwerte seien toxische Auswirkungen
des Amalgams möglich.
Ohnehin war z.B. bei der Degussa AG schon vor mehr als 20
Jahren in Bezug auf den MAK-Wert bekannt: "Dieser Wert ist
(S.115)
aber möglicherweise zu hoch angesetzt und bedarf der
Überprüfung" (Degussa-Fachautor Kropp 1967).
g)
Blut- und Urin-Hg-Werte bei
einer manifesten Hg-Vergiftung als Beurteilungskriterien
Erst recht fehlerhaft wäre es, die noch höheren
Hg-Konzentrationen in Blut und Urin zugrundezulegen, die als
Voraussetzung für das Vorliegen einer manifesten Vergiftung
i.e.S. angesehen werden - Hg im Blut: ab 200 µg / l; Hg im
Urin: ab 300 µg / l (vgl. z.B. Kuschinsky / Lüllmann 1989
S.532).
Autoren, die dies vorschlugen, übersahen: Gesundheitliche
Schädigungen als Folge einer langfristigen
Hg-Dampf-Exposition sind möglich, auch ohne dass sich das
Vollbild einer Quecksilberintoxikation bereits ausgeprägt
hat. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die
diagnostischen Parameter der Blut- und Urinanalyse auf Hg
selbst bei Werten unterhalb derjenigen Konzentrationen, die
für eine manifeste Hg-Vergiftung charakteristisch sind, das
Vorliegen einer quecksilberbedingten Erkrankung nicht
ausschliessen können.
Dies ist durch die vom BGA festgesetzten Orientierungswerte
(siehe oben II. 6. b) bb)) auch behördlich anerkannt:
Hiernach sind Gesundheitsgefährdungen bereits ab Werten von
> 10 µg Hg / l Blut bzw. von 20 µg Hg / l Urin
langfristig nicht ausgeschlossen.
[Die Vergiftung und die Deformation der Fische und weiterer
Wassertiere durch das Hg im Abwasser und in den Gewässern
bleibt unerwähnt].
Das Unterschreiten der bei einer manifesten
Quecksilbervergiftung anzutreffenden Hg-Werte in Blut oder
Urin ist daher kein Gegenbeweis für das Vorliegen einer
toxischen Amalgamschädigung.
h)
Einfache Blut- und
Urinuntersuchung als Beurteilungskriterium [Nierenschäden
sind nicht berücksichtigt]
Übersehen wurde von einigen Autoren gelegentlich des
weiteren die seit Jahrzehnten bekannte Tatsache: Eine
einfache Blut- und Urinuntersuchung auf Quecksilber hat nur
eine sehr begrenzte Aussagekraft. (S.116)
Zwar spricht ein
erhöhter
Quecksilberwert dafür, dass eine verstärkte Hg-Exposition
stattgefunden hat. Jedoch sind umgekehrt bei einem
Quecksilberwert im
Normalbereich eine solche Exposition
und eine krankmachende Quecksilberbelastung keineswegs
ausgeschlossen. Dies bedeutet: Selbst wenn der im Blut und
im Urin festgestellte Quecksilbergehalt im Normalbereich
liegt, sind toxikologisch relevante
Quecksilberanreicherungen in den
Organen
möglich. quecksilberbedingte Nierenfunktionsstörungen können
sogar zu einer Verminderung der Fähigkeit des Körpers
führen, Quecksilber auszuscheiden (Baader 1961; Uschatz 1952
S.14 - 15). Das Risiko von falsch negativen Befunden - d.h.,
trotz unauffälliger Befunde liegt die Erkrankung vor -
verbietet es also, bereits auf Grund einer einfachen Blut-
und Urinanalyse auf Quecksilber Amalgam als
Krankheitsursache im betreffenden Fall auszuschliessen.
Was Zangger (1930) bereits im Jahre 1930 schrieb:
"Ein negativer Urinbefund
beweist also nicht, dass keine Quecksilberaufnahme
stattgefunden hat und dass kein Quecksilber im Körper
kreist, noch dass sicher keine Hg-Erkrankung vorliegt."
und von Ohlig (1981 S.22 - 23) bestätigt wurde:
"Es wurde beobachtet, dass
Patienten mit hohem Hg-Urin-Wert ohne klinische Anzeichen
einer Vergiftung waren, während andererseits Patienten mit
niedrigem Ausscheidungswert deutliche Symptome einer
Intoxikation aufwiesen",
ist seitdem unwiderlegt geblieben und gilt bei einer
langfristigen Hg-Exposition (wie sie als Folge von
Amalgamfüllungen (S.117)
erfolgt) in gleicher Weise auch für einen negativen
Hg-Befund im Blut (so bereits WHO 1976 S.14; Trakhtenberg
1974 S.144; Friberg / Vostal 1972 S.119 - 126, 185; Vroom /
Greer 1972; Joselow 1972; Baader 1961; Uschatz 1952 S.14;
aus der neueren Literatur: Goering et al. 1992; WHO 1991
S.61; Nylander et al. 1989; Berlin 1986; Friberg 1985;
Greenwood / Von Burg 1984; ebenso BfArM 1995 b; vgl. auch
National Institute of Dental Research 1984).
Spätestens seit dem ersten Amalgamsymposium am 25.5.1981 im
Zahnärztehaus in Köln haben auch die Amalgamhersteller davon
erfahren, denn als einer der geladenen Referenten betonte
Ohnesorge (1982, abgedr. auch 1992) ausdrücklich die geringe
Aussagekraft eines unauffälligen Urin- bzw. eines
unauffälligen Blut-Hg-Befundes (ebenso Mayer (1988) auf dem
zweiten Amalgam-Symposium am 12.3.1984 ebenfalls in Köln).
Zu Recht relativierte Ohnesorge hiermit gleichzeitig die
abweichenden Äusserungen von Kröncke et al. (1980), von
denen sich dann sogar auch Kröncke selbst (Schiele / Kröncke
1989) ausdrücklich distanzierte.
i)
Erwartung einer
Symptomfreiheit ab dem Zeitpunkt der Füllungsentfernung
Gelegentlich wurde auf Personen verwiesen, bei denen allein
durch das Ausbohren der Amalgamfüllungen noch keine
Beseitigung von Krankheitssymptomen erreicht werden konnte.
Eine solche Beobachtung wurde von einigen Autoren als
Gegenbeweis für eine Ursächlichkeit des Amalgams in diesen
Fällen gewertet.
aa)
Demgegenüber: Möglichkeit
der Fortdauer amalgambedingter Symptome [Amalgamentfernung
und die Ausleitungstherapie danach]
Bei der Würdigung derartiger Äusserungen halfen z.B. der
Degussa AG ihr fachlicher Kontakt zu Thomsen (siehe oben
III. 4.) und die Kenntnis von den Inhalten seiner
Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der
Amalgam-Intoxikation". Wissenschaftlich korrekt wurde in
(S.118)
diesen Seminaren an den Fortbildungszentren verschiedener
deutscher Zahnärztekammern gelehrt:
Bei Patienten mit einer toxischen Belastung durch
Amalgam(-bestandteile) reicht als Therapie die Beseitigung
der Quelle für diese Belastung u.U. nicht aus; vielmehr kann
es erforderlich sein, anschliessend auch den Abbau der
toxischen Belastung in die therapeutischen Bemühungen
einzubeziehen und im Wege einer Ausleitungstherapie den
Körper anzuregen, diese toxische Belastung abzubauen.
Die ausgesprochen lange Halbwertszeit des aus den
Amalgamfüllungen in das Gehirn gelangten Quecksilbers - bis
zu 18 Jahren -,
die amalgambedingte Belastung mit Hg-Ionen, die sich u.a. in
Nieren, Leber und Milz verteilen und nur sehr langsam (vgl.
Fichte 1984) ausgeschieden werden, sowie
das Wissen um die Depotbildung von Amalgam-Metallen auch in
anderen Bereichen des Organismus,
verdeutlichte die Notwendigkeit, unter "Therapie der
Amalgam-Intoxikation" mehr zu verstehen als nur das
Ausbohren der Füllungen aus den Zähnen.
Die Einzelheiten zum therapeutischen Konzept dieser
Amalgam-Ausleitungstherapie sind im wissenschaftlichen
Schrifttum (Koch / Weitz 1991 a) ausführlich beschrieben.
Durch die Verlaufsbeobachtung in zahlreichen Fällen ist
dokumentiert, das soft erst während dieses zweiten Teils der
"Therapie der Amalgam-Intoxikation" bzw. der "Therapie der
Belastung durch Amalgam" eine Besserung oder ein
Verschwinden von zuvor z.T. jahrelang therapieresistenten
Symptomen zu erreichen ist.
Wer bei Verdacht auf Amalgamschädigung demgegenüber seine
Verlaufsbeobachtung bereits nach dem Entfernen der Füllungen
aus den Zähnen abbricht und trotz eines Fortbestehens der
Symptome therapeutische Schritte mit dem Ziel einer
Amalgamausleitung für entbehrlich hält, wird in den
betroffenen Fällen (S.119)
der gesundheitlichen Situation der Patienten nicht gerecht.
Ebenso unhaltbar wäre es, allein schon wegen eines
Fortbestandes von Symptomen nach dem Ausbohren der Füllungen
eine Ursächlichkeit des Amalgams als widerlegt zu bezeichnen
(ebenso zur Verlaufsbeobachtung und zur
Therapiebedürftigkeit auch nach dem Ende einer - beruflichen
- Hg-Dampf-Exposition: Campbell et al. 1986).
bb)
Demgegenüber:
Vorübergehende Verschlimmerung der Symptomatik nach
Füllungsentfernung sogar als Indiz für Ursächlichkeit des
Amalgams
[Hohe
Quecksilberdampf-Konzentrationen beim Ausbohren der
Amalgamfüllungen]
Geradezu als Indiz
für das Vorliegen einer
Amalgamschädigung ist es zu werten, wenn - wie in der Studie
von Müller-Fahlbusch / Wöhning (1983) bei 28 von 29
Patienten - das Ausbohren des Amalgams zunächst zu einer
(vorübergehenden) Verstärkung der Symptomatik führt (Rost
1976); denn beim Ausbohren entstehen in der Mundhöhle
erhebliche zusätzliche Quecksilberdampf-Konzentrationen
(siehe oben III. 8. f)). Diese verursachen
- nach einem Anstieg des Hg-Gehalts im Blut (Molin et al.
1990 b; Snapp et al. 1989; hierzu auch Hörsted-Bindslev
1993),
- eine mit einem anschliessenden Absinken des Hg-Gehalts im
Blut einhergehende Giftaufnahme (Brune 1986; Reinhardt et
al. 1979) und
- u.U. eine dauerhafte weitere Giftbelastung, vgl. bereits
Cutright et. al. (1973), vgl. auch den Fallbericht von
Taskinen et al. (1989) über quecksilberbedingte
Krankheitssymptome als Folge des Ausbohrens von
Amalgamfüllungen:
"The present report concerns a patient, who experienced an
uncommonly high mercury exposure and, possibly (S.120),
mercury-related toxicity from vapor released during
extensive grinding of old amalgam fillings."
[deutsch:
"Der vorliegende Bericht betrifft einen Patienten, der eine
ungewöhnlich hohe Quecksilberexposition erlitten hat, und
der möglicherweise eine Quecksilberdampf-Vergiftung erlitten
hat, der durch umfassenden Abrieb alter Amalgamfüllungen
entstand."]
Auf sie reagiert bei einer bereits vorhandenen
pathologischen Amalgam- bzw. Quecksilberbelastung der
Organismus ggf. mit einer Verstärkung der Symptomatik
(Berglund 1990).
Diese Zusammenhänge sind seit vielen Jahren bekannt. Sie
sind jedoch - für die Amalgamhersteller erkennbar - in
einzelnen Veröffentlichungen (z.B. Herrström / Högstadt
1993; Müller-Fahlbusch / Wöhning 1983) nicht immer
ausreichend berücksichtigt worden.
cc)
Seit Jahren als
Scheinargument bekannt [Die Entfernung der
Amalgamfüllungen würde keine Gesundheit, sondern nur eine
Mehrbelastung bringen, also soll man die Amalgamfüllungen
drinlassen]
Aus ihrer Sachkenntnis darüber, dass eine im Verlaufe von
Jahren entstandene pathologische Belastung mit dem
Speichergift Quecksilber nicht bereits durch die Beseitigung
der Giftquelle behoben ist, und durch die
Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der
Amalgam-Intoxikation", wussten die sich pflichtgemäss
informierenden Amalgamhersteller schon vor Jahren um diese
Zusammenhänge. Sie verfügten daher über den
wissenschaftlichen Kenntnisstand, der es ihnen gebot,
oberflächlichen Falschbewertungen - etwa: Die Beschwerden
müssen mit dem Ausbohren der Füllungen beseitigt sein,
andernfalls ist Amalgam nicht Krankheitsursache - bereits
frühzeitig eine Absage zu erteilen. Folglich ist ihnen keine
Entschuldigung durch Hinweis auf derartige Falschbewertungen
zuzubilligen.
j)
Zahl der am Bereich der
Schulmedizin diagnostizierten Fälle
[Die DGZMK (1988) streitet
Amalgam als Ursache für Beschwerden pauschal ab]
|
DGZMK,
Logo einer deutschen Lügengesellschaft, denen die
schwere Körperverletzung durch Amalgam egal ist...
|
Auch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) ist in diesem Zusammenhang zu
zitieren. Sie behauptete in der Fachzeitschrift
"Zahnärztliche Mitteilungen" öffentlich, dass "bis heute in
keinem Falle der naturwissenschaftliche (S.121)
Nachweis geführt wurde, dass Amalgam oder das in ihm
gebundene Quecksilber die Ursache der Erkrankung sei."
(DGZMK 1988)
[Die DGZMK fordert
"wissenschaftlich anerkannte Verfahren"]
Andererseits liess sie durch ihren Präsidenten (Nolden 1989)
auf zweimaliges Nachfragen hin erklären, dass es an
wissenschaftlich anerkannten Verfahren mangelt, eine solche
Ursächlichkeit - dort, wo sie gegeben ist - festzustellen
(vgl. ausführlich hierzu Koch / Weitz 1991 b S.69 - 71, 78 -
80 m.w.N.u. 150 - 157). Nolden, Universitätszahnklinik Bonn,
beschrieb wie folgt die Situation innerhalb der
Schul(zahn)medizin, die besteht,
"... wenn man nach einer
Methode sucht, den Nachweis zu erbringen, dass Amalgam
oder das in ihm gebundene Quecksilber als Ursache für eine
Erkrankung angesehen werden soll.
Wissenschaftlich
anerkannte Verfahren gibt es dazu bis heute nicht.
Daraus ergibt sich, dass wir Ihnen auch keine Befunde, bei
denen der Nachweis der Ursächlichkeit des Silberamalgams
gegeben ist, mitteilen können, mit Ausnahme vielleicht
sehr selten auftretender allergischer Reaktionen, die bei
manchen Patienten allerdings auch im Kontakt mit
Edelmetallen auftreten können."
[Weitere Forderungen nach
schulmedizinischen Untersuchungsverfahren - die
Schulmedizin versagt komplett]
|
Die Ärzte der Schulmedizin versagen bei
der schweren Körperverletzung durch Amalgam total,
weil sie die Giftigkeit von Amalgam gar nicht
prognostizieren dürfen. Die Schulmediziner werden
im Studium darauf gedrillt, dass Amalgam nichts
ausmacht. Und selber sind die Medizinstudenten ja
gesund und Amalgam macht ihnen nichts aus, sonst
dürften sie gar nicht Medizin studieren.... |
Ebenso negativ endet die Suche von Staehle (1994) nach einem
geeigneten schulmedizinischen Untersuchungsverfahren im
Zusammenhang mit toxischen Belastungen durch Amalgam.
Desgleichen stellt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
(Urteil vom 22.10.1992, Az. L 5 K 30192, S.9; ähnlich
Amtsgericht (S.122)
Flensburg, Urteil vom 30.8.1993, Az. 62 C 205/93, S.3) fest:
"Eine wissenschaftlich sichere Methode zum Nachweis von
Quecksilberüberbelastungen durch Amalgamfüllungen gibt es
bisher aber nicht."
Auch auf internationaler Ebene ist die diesbezgl.
Lückenhaftigkeit der schulmedizinischen Diagnostik
anerkannt. So schreibt ein von der schwedischen
Sozialbehörde einberufenes Expertenteam (Socialstyrelsens
Expertgrupp 1987) in bezug auf die Quecksilberfreisetzung
aus Amalgamfüllungen:
"It is therefore not
possible, with current diagnostic methods, to decide in
individual cases whether the symptoms are mercury-related
or not."
("Es ist daher nicht möglich, mit den derzeit üblichen
diagnostischen Verfahren im jeweiligen Fall zu
entscheiden, ob die Symptome quecksilberbedingt sind oder
nicht.")
Dieser Mangel eines geeigneten wissenschaftlich anerkannten
Untersuchungsverfahrens führt zu einem völlig anderen
Aussagegehalt des zuvor zitierten Satzes der DGZMK:
Sind geeignete Untersuchungsverfahren zur Feststellung
toxisch bedingter Amalgamschädigungen in einem bestimmten
Bereich der Medizin nicht bekannt, können solche
Schädigungen mit den dort praktizierten Methoden auch nicht
festgestellt werden - selbst wenn diese Schädigungen bei der
untersuchten Person vorhanden sind. Es ist daher eine
unzulässige Argumentation, von der Nichterweislichkeit (mit
wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsverfahren) auf
eine angebliche Nichtexistenz toxisch bedingter
Amalgamschädigungen schlussfolgern zu wollen. (S.123)
[Schulmedizinische Studien
behaupten einen Placeboeffekt durch Amalgamentfernung -
oder Heilung durch Amalgamentfernung]
Dementsprechend untauglich als "Begründung" für das
Abstreiten gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam sind
daher ebenfalls Einzelstudien, bei denen eine begrenzte Zahl
von Probanden ausschliesslich schulmedizinisch untersucht
wurde. Mangels geeigneter Diagnostik war bei diesen Studien
von vornherein ausgeschlossen, dass eine Kausalität des
Amalgams - mochte Amalgam noch so gravierende Schädigungen
in den betreffenden Fällen verursacht haben - erkannt und
anerkannt werden würde.
Aus medizinischer Sicht fragwürdig und in einer
offenkundigen diagnostischen Verlegenheit begründet
erscheint es vor diesem Hintergrund, wenn beispielsweise die
Autoren einer schwedischen 248 Patienten einbeziehenden
Studie (Klock et al. 1989) den dauerhaften gesundheitlichen
durch Amalgamentfernung bewirkten Erfolg mangels geeigneter
Diagnostik nicht anders zu erklären wissen als mit einem
"Placeboeffekt". Insbesondere die Tatsache, dass die
gesundheitliche Besserung bzw. Heilung über den langen
Beobachtunszeitraum von 36 Monaten anhielt - die Autoren
bezeichnen dies als
"unzweifelhaft positive
Resultate als Folge der Versorgung durch
Füllungsentfernung" - ,
spricht eindeutig
gegen
das Vorliegen eines Placeboeffekts und
für das
Vorliegen einer Kausalität zwischen Amalgam und den durch
seine Beseitigung beendeten bzw. gebesserten
gesundheitlichen Beschwerden.
Ebenso "unzweifelhaft positive Resultate als Folge der
Versorgung durch Füllungsentfernung" sind seit Jahrzehnten
im medizinischen Fachschrifttum beschrieben. Autoren dieser
Berichte sind nicht die Betroffenen selbst, sondern
schulmedizinisch ausgebildete und entsprechend - z.B. in
Fortbildungszentren deutscher Zahnärztekammern -
fortgebildete Ärzte (S.124),
Zahnärzte und Universitätsprofessoren. Die Aussagekraft der
Gesamtheit dieser Dokumentationen ist auch aus
wissenschaftlicher Sicht beachtlich - und zwar nicht im
Sinne einer Placebotherapie, sondern als fachlich
abgesicherte Bestätigung dessen, was der Degussa AG (Loebich
1955) und auch anderen - sich korrekt informierenden -
Amalgamherstellern seit Jahrzehnten bekannt geworden ist:
Dass Amalgam "Beschwerden oder Krankheiten hervorgerufen
hat" (Loebich 1955).
[Schulmedizinisch falsche
Diagnosen wie "Nervosität" - die Unterschlagung des
Amalgam-Quecksilbers bei der Diagnose]
|
Akten:
Was man bei der Diagnose nicht in die Akten
schreibt, das kann man auch nicht diagnostizieren,
und so läuft das Amalgam-Verbrechen immer weiter
und weiter...
|
Ähnlich bedenklich wie die Einordnung als "Placeboeffekt"
ist es, wenn Vertreter der nicht-somatischen Medizin schon
deshalb, weil mit routinemässiger rein schulmedizinischer
Diagnostik "nichts" festzustellen ist, den jeweils
Betroffenen einer ihrem Fachbereich entsprechenden Diagnose
zuführen. Die ärztliche Ethik, auf die Häfner (1994) sich in
diesem Zusammenhang ausdrücklich beruft, gebietet es, die
vorhandenen soma-bezogenen [den Körper betreffenden]
diagnostischen Möglichkeiten zunächst auszuschöpfen, bevor
Krankheitssymptome als angeblich "psychisch bedingt"
klassifiziert werden (vgl. Eggenweiler 1985). Insbesondere
die chronische Belastung mit Quecksilber als Folge einer
langfristigen Hg-Dampf-Exposition ist im wissenschaftlichen
Schrifttum immer wieder als Beispiel genannt worden für eine
organisch bedingte Erkrankung, die von Unkundigen häufig als
"just nerves" verkannt wird (so ausdrücklich bereits Ross et
al. 1977; vgl. auch Langworth et al. 1992; Duhn 1990 passim
[zerstreut]; Zampollo et al. 1987; Uzzell / Oler 1986;
Hänninen 1982; Chang 1977; ebenso Bernhard / Lauwerys (1985)
mit Hinweis auf die durch eine chronische
Hg-Dampf-Exposition verursachten "Verhaltens- und
Persönlichkeitsveränderungen").
Unter Erweiterung des diagnostischen Spektrums auch auf
solche bewährten medizinischen Diagnoseverfahren, deren
wissenschaftliche (S.125)
Anerkennung noch aussteht, lassen sich sehr wohl - und zwar
in grosser Zahl - die Fälle erkennen, in denen Amalgam
nachweislich Ursache der Erkrankung war und ist. Dies kann
auch die DGZMK mit ihrem eingangs hierzu zitierten Satz
nicht in Abrede stellen.
[Die Diagnose durch
Elektroakupunktur nach Voll (EAV)]
|
Elektroakupunktur: Teure Geräte werden
verkauft, und hohe Tarife werden verrechnet und
hohe Löhne von den Ärzten kassiert, aber der
Beweis, dass Amalgam die Ursache für schwerste
Störungen ist, wird von den Regierungen und
korrupten Richtern nicht anerkannt, denn die
Gift-Industrie wie die Degussa müssten dann für
alle Schäden bezahlen... |
Dies alles war auch auf seiten der Amalgamhersteller
bekannt; denn dort pflegte z.B. der Amalgamhersteller
Degussa AG enge fachliche Kontakte zu dem u.a. als
Fortbildungsreferent zur "Diagnose der Amalgamintoxikation"
anerkannten Experten Thomsen.
In seinen Fortbildungsseminaren wies auch Thomsen
regelmässig auf die Unzulänglichkeit einer ausschliesslich
schulmedizinischen Diagnostik bei der Erkrankung
"Amalgamintoxikation" hin und lehrte die Kollegen, in diesen
Fällen die Elektroakupunktur nach Voll (EAV) als
Diagnoseverfahren einzubeziehen - ein medizinisches
Verfahren, dessen wissenschaftliche Anerkennung noch
aussteht, und das, so bewertet die Degussa AG in ihrer
Werbeanzeige die EAV-Praktizierung durch Thomsen, "er seit
vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet." (siehe
oben III. 4.)
Gerade weil Thomsen Fälle toxischer Schädigungen durch
Amalgam erfolgreich mit Hilfe der EAV diagnostizieren
konnte, und weil er mit der Untersuchung auf gesundheitliche
Auswirkungen zahnärztlich verwendeter Legierungen eine
hervorragende internationale Anerkennung erworben hatte,
wurde er bei der Werbekampagne für ein neues Firmenprodukt
(Edelmetallegierung) als Gewährsmann von der Degussa AG
eingebracht.
[Die Amalgamproduzenten
produzieren und verkaufen nachweislich ein Gift - und
können sich nicht herausreden]

Demonstration 1995 gegen die blinde und korrupte
Bundesregierung, eines der Transparente gegen Amalgam.
Veranstalter:
PAIN = PAtienten-INitiative
Amalgamgeschädigter Essen e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
BBFU = Bundesverband der Beratungsstellen für
Umweltgifte,
insbesondere Amalgam und Palladium
Ort:Presseclub, Bonn, Heinrich-Brüning-Str. 20
Datum: 14.06.1995, 12.00 bis 18.00 Uhr
Gewährleistet war damit auch ihr Wissen, dass Fälle
gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam existieren und
mit der EAV erfolgreich zu diagnostizieren waren. Bei den
Amalgamherstellern (S.126)
bekannt war daher erst recht, dass der eingangs hierzu
zitierte Satz der DGZMK allenfalls eine Aussage über die
Ungeeignetheit wissenschaftlich anerkannter
Untersuchungsverfahren bei der Diagnose toxischer
Schädigungen durch Amalgam enthielt, nicht jedoch eine
Angabe über die Zahl der tatsächlich durch toxische
Amalgamwirkungen Erkrankten.
Demnach sind zahlreiche Sätze als "Begründung" einer
angeblichen uneingeschränkten Harmlosigkeit des Amalgams
formuliert worden, die einer Überprüfung nicht standhielten.
Dies war für die Amalgamhersteller, soweit sie sich
pflichtgemäss mit der Fachliteratur zur Amalgamproblematik
befassten, klar erkennbar
- siehe z.B. das Schreiben
des Amalgamherstellers Degussa AG vom 26.1.1984 mit dem
korrekten Hinweis darauf, dass Amalgam bei elektrisch
leitendem Kontakt mit anderen Legierungen zu
"gesundheitlichen Störungen führen" kann.
Die Möglichkeit einer rechtlich relevanten
Haftungsfreizeichnung durch Berufung auf erkennbar
fehlerhafte Äusserungen egal welcher Provenienz [Herkunft]
existiert nicht. (S.127)
[Die Justiz handelt aber weiterhin nicht: Die schwere
Körperverletzung mit Amalgam ist weiterhin erlaubt und nicht
verboten...]