8.
Scheinargumente
Es soll in diesem Gutachten nicht unerwähnt bleiben, dass in der
Boulevardpresse, aber auch in der zahmedizinischen Literatur, die
pauschale Behauptung zu finden war, es gäbe keine toxisch bedingten
Auswirkungen des Amalgams.
a)
Vergleich mit Quecksilberspuren in
der Nahrung (Standespresse)
Begründet wurde diese undifferenzierte und unzutreffende Behauptung
u.a. mit folgendem Schaubild:
 |
Lügengrafik der
Amalgamindustrie mit dem Vergleich von Quecksilber in
Amalgam und in der Nahrung, ohne die Daueraufnahme des Amalgams im
Körper durch Quecksilberdampf zu erwähnen. |
aus: "Gesundheits-Report" (hrsg. von der Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein und von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein) Ausgabe Oktober 1988 S.1,
abgedruckt auch im "Niedersächsischen Zahnärzteblatt" 23 (1988) 564 und
in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" 78 (1988) 2645.
Dieses Schaubild gibt das mengenmässige Verhältnis zwischen der
Hg-Aufnahme aus einer Amalgamfüllung einerseits und aus
Nahrungsmitteln, Luft und Trinkwasser andererseits mit 1:130 an. (S.107)
Zutreffend ist demgegenüber:
Die Aufnahme von Hg aus Amalgamfüllungen kann die Hg-Aufnahme mit der
Nahrung um ein
Vielfaches
übersteigen (siehe
oben III. 6.d)). Die zahnärztliche Standespresse hat die Hg-Freisetzung
aus Amalgamfüllungen also verharmlosend dargestellt. Ausdrücklich
gesteht Mayer (1995) ein: "Die These, dass die aus Amalgam freiwerdende
Hg-Menge im Vergleich zu der aus der Nahrung aufgenommenen
vernachlässigbar klein sei, kann so nicht aufrecht gehalten werden."
Dies war auf Grund der im Vorhergehenden aufgezeigten
wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bereits Jahrzehnte zuvor allen
bekannt, die sich mit der hier nachgewiesenen Fachliteratur ausreichend
befasst hatten.
b)
Vergleich mit Quecksilberspuren in
der Nahrung (Einzelautoren)
Offenbar verharmlosend und unrichtig war ebenfalls die von
Willershausen-Zönnchen et al. (1994; ähnlich bereits
Willershausen-Zönnchen et al. 1992) verbreitete Behauptung, dentales
Amalgam bedinge nur "ca. 5 - 20 % der Gesamtquecksilberaufnahme"
(ähnlich Stachniss 1990: "... etwa 10 - 30 % jener Menge, die wir im
Durchschnitt täglich mit der Nahrung aufnehmen").
Derartige Prozentangaben wie auch die unglaubwürdig niedrige µg-Angabe
durch Halbach (1994) - ca.
5 µg Hg als Tagesdosis
aus Amalgamfüllungen vorbehaltlos offenbar auf alle Amalgamträger
bezogen - waren und sind erkennbar fehlerhaft (zutreffend gegen weitere
abwegige Behauptungen Halbachs auch BfArM 1995 a und BfArM 1995 b).
[Die Quecksilberbelastungen der
Organe können nur vom Amalgam her stammen]
Zugrunde lagen solchen Angaben allzu praxisferne Berechnungen (vgl.
auch BfArM 1995 b). Sie waren unvereinbar mit dem spätestens seit
Beginn der 60er Jahre bekannten Faktum, dass (S.108)
jedes der Organe
Nieren, Leber, Hypophyse, Gehirn, Schilddrüse, Nebenniere, Fettgewebe,
Tonsillen [Rachenmandeln], Herz und Gallenblase sich bei Amalgamträgern
als um ein Mehrfaches höher mit Quecksilber belastet erwiesen hatte als
die entsprechenden Organe von Nichtamalgamträgern (hierzu Reis 1960
S.381). Wurde - wie üblich - in diesem Zusammenhang dazu eine besonders
lange Verweildauer des Nahrungsquecksilbers (im Vergleich zum
amalgambedingten Quecksilber) behauptet, so war erst recht bereits vor
Jahren bewiesen: die Vervielfachung des nahrungsbedingt "normalen"
Quecksilbergehalts in verschiedenen Organen bei Amalgamträgern musste
bei den Betroffenen ihre Ursache in einer ebenfalls vielfach höheren
Quecksilberaufnahme aus einer zusätzlichen Quecksilberquelle haben.
Eine andere Quelle als Amalgam war und ist als Ursache für den
drastischen Anstieg des Quecksilbergehalts in den Organen von
Amalgamträgern realistisch nicht denkbar.
Diese Überlegung war auch den Amalgamherstellern spätestens
möglich, als sie beispielsweise in der Dissertation von Reis (1960
S.380 - 386) und in der weiteren dort angegebenen Fachliteratur über
diese Vervielfachung der Quecksilberbelastung in zahlreichen Organen
von Amalgamträgern (im Vergleich zur lediglich nahrungsbedingten
Quecksilberbelastung) lasen. Dass Amalgamfüllungen in stärkerem Ausmass
als die Nahrung zur Quecksilberbelastung des Organismus beitragen
konnten und in einer unübersehbaren Zahl von Fällen beitrugen, war den
- sich pflichtgemäss informierenden - Amalgamherstellern also bereits
vor Jahrzehnten in vollem Umfang bewusst.
Dieses Wissen der Amalgamhersteller wurde erneut bestätigt, als sich
auch die intraorale Luft, die Ausatemluft und der (S.109)
Speichel von
Amalgamträgern um ein Vielfaches höher quecksilberkontaminiert erwiesen
als bei Nichtamalgamträgern.
Behauptungen wie die von Willershausen-Zönnchen et al. (1994) konnten
daher gegenüber den Amalgamherstellern allenfalls eine absatzfördernde,
jedoch in keinem Zeitpunkt eine überzeugungsbildende Wirkung entfalten.
c)
Bestreiten der Hg-Freisetzung
überhaupt [mit dem Argument Non-gamma-2-Amalgam]
In der Arbeit von Engels (1982 S.16) wurde unter Berufung auf den
Degussa-Fachautor Kropp sogar der Eindruck erweckt, bei
Non-gamma-2-Amalgam seien, da die Eta-Phase kein Hg enthalte, "alle
bestehenden Befürchtungen über einen möglichen Quecksilberaustritt im
Falle einer Korrosion gänzlich ausgeschaltet."
Es handelt sich hier um eine gravierende Verkennung der objektiv
gegebenen Hg-Freisetzungen aus Amalgamfüllungen (auch aus
Non-gamma-2-Amalgamfüllungen). Durch diese Falschinformation wurden
vorübergehend sicher einige Fachunkundige über die tatsächlichen
Risiken bei der Verwendung von Amalgam in die Irre geleitet. Den
Amalgamherstellern jedoch war zu jeder Zeit bewusst, dass auch
Non-gamma-2-Amalgame Quecksilber freisetzen, und dass Behauptungen wie
die der Autorin Engels untauglich waren, die Vermutung einer
toxikologischen Unbedenklichkeit des Amalgams auch nur ansatzweise zu
begründen.
d)
Irreführung bezüglich des
Quecksilberanteils im Amalgam [die "Harmlosigkeitsbeteuerung"]
Gleichfalls völlig unglaubwürdig und in diesem Fall sogar bewusst
irreführend ist die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung [KZV]
Berlin (1988) in dem von ihr herausgegebenen "Zahn-Magazin" Heft 2 /
1988 (mit wortgetreuem Nachdruck in der "Deutschen Apotheker Zeitung",
1990) veröffentlichte Aussage über die Zusammensetzung des zahnärztlich
verwendeten Amalgams (S.110):
 |
Lügentext der
Kassenzhahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin 1988 in der
Zeitschrift "Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 mit der Behauptung, Amalgam
enthalte nur geringste Mengen Quecksilber |
Der ca. 50 - 53 % des Amalgams betragende Quecksilberanteil wird hier
von einer öffentlich-rechtlichen, mit Sicherheit ausreichend
sachkundigen Stelle wahrheitswidrig in Abrede gestellt. Eine Nachfrage
ergab, dass diese von der KZV Berlin veröffentlichte Aussage im
Zusammenwirken mit der Zahnklinik der Freien Universität Berlin
verbreitet worden war (Freie Universität Berlin (1991): "in unserem
Zahnmagazin 2 / 1988").
Die Amalgamhersteller werden nun nicht behaupten wollen, ihr eigenes
Wissen über die Zusammensetzung des von ihnen hergestellten
Arzneimittels Amalgam derart irreführenden Verlautbarungen der
zahnärztlichen Standespresse oder entsprechenden Formulierungen aus dem
Kreise der Universitätszahnmediziner untergeordnet zu haben. Vielmehr
wussten sie um den hohen Prozentanteil des Hg im Amalgam, und sie
erkannten u.a. anhand des hier angeführten Beispiels die objektiv
nachweisbare Verharmlosungstendenz sog. "offizieller" Kreise bei deren
Äusserungen zur Amalgamproblematik. Selbstverständlich scheitert jeder
Versuch der Amalgamhersteller, sich mit derart abwegigen
Harmlosigkeitsbeteuerungen aus diesen Kreisen etwa entschuldigen zu
wollen. (S.111)
e)
Widersprüchlichkeiten zur
Symptomatik [Experten machen eine Kehrtwende - Wendehals-Experten]

Wendehals, so wie ein Vogel Strauss argumentieren nun die "Experten",
und die Menschen
waren ihnen immer egal, weil sie ihre Stelle nicht
verlieren wollten...
|
Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang auch die Äusserungen von Ott,
Ordinarius an der Universitätszahnklinik Münster. Er führte in einer
Veröffentlichung zur Amalgamproblematik im Zusammenhang mit
Quecksilberbelastungen aus, die Symptome seien
"nicht unspezifisch" (Ott 1994),
während er an anderer Stelle ausführte, diese Symptome seien
"zum Teil sehr unspezifisch" (Ott
1984).
Bei einer Gesamtschau der Äusserungen Otts wurde Gutachtern also die
Möglichkeit eröffnet,
immer
unter Berufung auf Ott das Vorliegen amalgam- bzw. quecksilberbedingter
Symptome zu verneinen - mochten die Beschwerden im betreffenden Fall
unspezifisch sein oder nicht.
Eine rechtlich relevante Entlastung der Amalgamhersteller lässt sich
aus einer solchen Gesamtschau der Äusserungen Otts gewiss nicht
ableiten.
f)
MAK-Wert und BAT-Werte als
Beurteilungskriterien [Faktoren, die die MAK und BAT unanwendbar machen]
[MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
BAT: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert]
Von einigen Autoren wurden toxisch bedingte Schädigungen als Folge von
Amalgam deshalb ausgeschlossen, weil die amalgambedingte Hg-Exposition
und Hg-Belastung in Blut und Urin unterhalb des MAK-Werts und der
BAT-Werte für Quecksilber lagen.
Bereits im Jahre 1971 entlarvte Mayer (1971 S.75 - 78) in seiner
zahnmedizinischen Habilitationsschrift diese Überlegung als
Scheinargument. Damals wie auch in der jüngeren Zeit reichten einfache
arbeitsmedizinische Grundkenntnisse zur Definition des MAK-Werts aus,
um die Aussichtslosigkeit (S.112)
des Versuches zu erkennen, mit Hilfe
des MAK-Werts eine angebliche toxikologische Unbedenklichkeit des
Amalgams zu "begründen":
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte stellen im Bereich der Arbeitsmedizin
einen Kompromiss dar zwischen den Interessen der herstellenden
Industrie und den gesundheitlichen Belangen von schadstoffexponierten
Arbeitnehmern. Schon von der Definition her gelten diese Werte nur "im
allgemeinen". D. h., auch wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind
toxische Schädigungen durch Quecksilber im jeweiligen Individualfall
nicht ausgeschlossen (Henschler 1984; Schlegel 1986).
- Der MAK-Wert gilt in erster Linie für
gesunde Personen
(Wardenbach / Lehmann 1987 S.14). In der zahnärztlichen Praxis werden
demgegenüber auch geschwächte und erkrankte Personen mit Amalgam
behandelt.
- Die Quecksilberexposition, die bei der Annahme des MAK-Werts bzw. der
BAT-Werte zugrundegelegt wird, ist begrenzt auf acht Stunden pro
Arbeitstag bei einer 40-Stunden-Woche. Es wird hierbei also eine
expositionsfreie Zeit von 16 Stunden pro Arbeitstag bzw., an den
Wochenenden, von 14 Stunden pro Tag als Regenerationsmöglichkeit für
den Organismus vorausgesetzt. Im Gegensatz dazu erfolgt die
Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen - wie bereits dargelegt -
permanent, sogar nachts,
ohne
Regenerationsmöglichkeiten für den Organismus.
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte sind jeweils auf eine Exposition
gegenüber einem
Einzelstoff
bezogen (Senatskommission 1993 S.10). Aus Amalgam werden zusätzlich zu
Quecksilber jedoch weitere, insgesamt die Abwehrkraft des Körpers
(S.113)
belastende Metalle freigesetzt und in den Organismus abgegeben.
- Die MAK lässt zudem keinen Rückschluss zu auf die Bedenklichkeit oder
Unbedenklichkeit einer kürzeren Einwirkung des betreffenden Gifts in
höherer Konzentration
(Mayer / Grützner 1984). Diese kann, verursacht durch Amalgam, z.B.
während des Legens einer Füllung mit Werten bis zu 400 µg Hg / m
3
Luft (Mayer 1988,
abgedr. auch 1992) bzw. bis über 500 µg Hg / m
3 Luft
(Maier-Mohr 1991 S.27) oder auch
während des Ausbohrens mit Werten bis zu 800 µg Hg / m
3 Luft
(Friberg et al. 1986) auftreten.
Wird hierbei durch die Behandlung mit Amalgam eine "bedenkliche
toxische Grenze" (Motsch 1971 S.74) überschritten, so kann bereits dies
zu einer toxischen Belastung mit den Folgen einer gesteigerten
Sensibilität gegenüber jeder erneuten Quecksilberdampfzufuhr (vgl. Vimy
et al. 1986; Hanson / Pleva 1991; Stock 1936; ders. 1935) führen. Auch
in diesen Fällen ist eine zwischenzeitliche Einhaltung des MAK-Werts
bei den Quecksilberfreisetzungen aus Amalgam keine Garantie für eine
toxikologische Unbedenklichkeit dieses Füllungsmaterials.
Völlig zu Recht stellte Mayer (1971 S.89; ähnlich ders.
1980, ähnlich ders. 1985) daher bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten
fest:
"Hinsichtlich der
Quecksilber-MAK-Werte sind wir der Ansicht, dass auf zahnärztlichem
Sektor diese Angaben der Deutschen Forschungsgesellschaft nicht als
Richtmass oder gar Absicherung gelten können und dürfen! Nicht zuletzt
auch deshalb, da bis jetzt niemand den Summationseffekt kennt und nicht
bewiesen ist, dass dadurch keine Schäden entstehen!" (S.114)
Ebenso wendet sich Visser (1993 S.46) gegen die Heranziehung
arbeitsmedizinischer Grenzwerte bei der Beurteilung der
Amalgam-Toxizität: "MAK- und BAT-Werte sind auf eine zulässige
Exposition gesunder Erwachsener am Arbeitsplatz ausgerichtet und können
nicht zur Beurteilung von Langzteitexpositionen der
Allgemeinbevölkerung herangezogen werden" (ähnlich auch Enwonwu 1987;
Hoffmann 1986 S.33 und bereits Ohnesorge 1982, abgedr. auch 1992).
Seit den 70er Jahren durchgeführte Studien belegen sogar eindeutig,
dass bei Hg-Konzentrationen auch weit unterhalb der in Deutschland
gültigen (zu hohen) arbeitsmedizinischen Grenzwerte gesundheitliche,
z.B. immunologische Auswirkungen einer Hg-Dampf-Exposition bei einem
Teil der Exponierten zu erwarten sind (vgl. Soleo et al. 1990; Piikivi
/ Tolonen 1989; Roels et al. 1987; Verberk et al. 1986; Roels et al.
1985; Piikivi et al. 1984; McNeil et al. 1984; Seeber et al. 1984;
Fawer et al. 1983; Buchet et al. 1980; Trakhtenberg 1977; Verschaeve et
al. 1976;
vgl. auch bereits Gundlach (1979 S.6: "Die bei 0,1 mg / m
3
angesetzte MAK ist jedoch keine natürliche Grenze der Giftwirkung, auch
kleinere Konzentrationen können unter Umständen eine Vergiftung
bewirken.")
Diese Forschungsergebnisse sowie die bereits frühzeitig erfolgten
Hinweise u.a. von Mayer (1971 S.89) haben mit verhindert, dass die
Amalgamhersteller jemals dem Irrtum erliegen konnten, erst ab
dauerhaftem Überschreiten der arbeitsmedizinischen Grenzwerte seien
toxische Auswirkungen des Amalgams möglich.
Ohnehin war z.B. bei der Degussa AG schon vor mehr als 20 Jahren in
Bezug auf den MAK-Wert bekannt: "Dieser Wert ist (S.115)
aber
möglicherweise zu hoch angesetzt und bedarf der Überprüfung"
(Degussa-Fachautor Kropp 1967).
g)
Blut- und Urin-Hg-Werte bei einer
manifesten Hg-Vergiftung als Beurteilungskriterien
Erst recht fehlerhaft wäre es, die noch höheren Hg-Konzentrationen in
Blut und Urin zugrundezulegen, die als Voraussetzung für das Vorliegen
einer manifesten Vergiftung i.e.S. angesehen werden - Hg im Blut: ab
200 µg / l; Hg im Urin: ab 300 µg / l (vgl. z.B. Kuschinsky / Lüllmann
1989 S.532).
Autoren, die dies vorschlugen, übersahen: Gesundheitliche Schädigungen
als Folge einer langfristigen Hg-Dampf-Exposition sind möglich, auch
ohne dass sich das Vollbild einer Quecksilberintoxikation bereits
ausgeprägt hat. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die
diagnostischen Parameter der Blut- und Urinanalyse auf Hg selbst bei
Werten unterhalb derjenigen Konzentrationen, die für eine manifeste
Hg-Vergiftung charakteristisch sind, das Vorliegen einer
quecksilberbedingten Erkrankung nicht ausschliessen können.
Dies ist durch die vom BGA festgesetzten Orientierungswerte (siehe oben
II. 6. b) bb)) auch behördlich anerkannt: Hiernach sind
Gesundheitsgefährdungen bereits ab Werten von > 10 µg Hg / l Blut
bzw. von 20 µg Hg / l Urin langfristig nicht
ausgeschlossen.
[Die Vergiftung und die Deformation der Fische und weiterer Wassertiere
durch das Hg im Abwasser und in den Gewässern bleibt unerwähnt].
Das Unterschreiten der bei einer manifesten
Quecksilbervergiftung anzutreffenden Hg-Werte in Blut oder Urin ist
daher kein Gegenbeweis für das Vorliegen einer toxischen
Amalgamschädigung.
h)
Einfache Blut- und
Urinuntersuchung als Beurteilungskriterium [Nierenschäden sind nicht
berücksichtigt]
Übersehen wurde von einigen Autoren gelegentlich des weiteren die seit
Jahrzehnten bekannte Tatsache: Eine einfache Blut- und Urinuntersuchung
auf Quecksilber hat nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (S.116)
Zwar spricht ein
erhöhter
Quecksilberwert dafür, dass eine verstärkte Hg-Exposition stattgefunden
hat. Jedoch sind umgekehrt bei einem Quecksilberwert im
Normalbereich eine solche
Exposition und eine krankmachende Quecksilberbelastung keineswegs
ausgeschlossen. Dies bedeutet: Selbst wenn der im Blut und im Urin
festgestellte Quecksilbergehalt im Normalbereich liegt, sind
toxikologisch relevante Quecksilberanreicherungen in den
Organen möglich.
quecksilberbedingte Nierenfunktionsstörungen können sogar zu einer
Verminderung der Fähigkeit des Körpers führen, Quecksilber
auszuscheiden (Baader 1961; Uschatz 1952 S.14 - 15). Das Risiko von
falsch negativen Befunden - d.h., trotz unauffälliger Befunde liegt die
Erkrankung vor - verbietet es also, bereits auf Grund einer einfachen
Blut- und Urinanalyse auf Quecksilber Amalgam als Krankheitsursache im
betreffenden Fall auszuschliessen.
Was Zangger (1930) bereits im Jahre 1930 schrieb:
"Ein negativer Urinbefund beweist
also nicht, dass keine Quecksilberaufnahme stattgefunden hat und dass
kein Quecksilber im Körper kreist, noch dass sicher keine Hg-Erkrankung
vorliegt."
und von Ohlig (1981 S.22 - 23) bestätigt wurde:
"Es wurde beobachtet, dass
Patienten mit hohem Hg-Urin-Wert ohne klinische Anzeichen einer
Vergiftung waren, während andererseits Patienten mit niedrigem
Ausscheidungswert deutliche Symptome einer Intoxikation aufwiesen",
ist seitdem unwiderlegt geblieben und gilt bei einer langfristigen
Hg-Exposition (wie sie als Folge von Amalgamfüllungen (S.117)
erfolgt)
in gleicher Weise auch für einen negativen Hg-Befund im Blut (so
bereits WHO 1976 S.14; Trakhtenberg 1974 S.144; Friberg / Vostal 1972
S.119 - 126, 185; Vroom / Greer 1972; Joselow 1972; Baader 1961;
Uschatz 1952 S.14; aus der neueren Literatur: Goering et al. 1992; WHO
1991 S.61; Nylander et al. 1989; Berlin 1986; Friberg 1985; Greenwood /
Von Burg 1984; ebenso BfArM 1995 b; vgl. auch National Institute of
Dental Research 1984).
Spätestens seit dem ersten Amalgamsymposium am 25.5.1981 im
Zahnärztehaus in Köln haben auch die Amalgamhersteller davon erfahren,
denn als einer der geladenen Referenten betonte Ohnesorge (1982,
abgedr. auch 1992) ausdrücklich die geringe Aussagekraft eines
unauffälligen Urin- bzw. eines unauffälligen Blut-Hg-Befundes (ebenso
Mayer (1988) auf dem zweiten Amalgam-Symposium am 12.3.1984 ebenfalls
in Köln). Zu Recht relativierte Ohnesorge hiermit gleichzeitig die
abweichenden Äusserungen von Kröncke et al. (1980), von denen sich dann
sogar auch Kröncke selbst (Schiele / Kröncke 1989) ausdrücklich
distanzierte.
i)
Erwartung einer Symptomfreiheit ab
dem Zeitpunkt der Füllungsentfernung
Gelegentlich wurde auf Personen verwiesen, bei denen allein durch das
Ausbohren der Amalgamfüllungen noch keine Beseitigung von
Krankheitssymptomen erreicht werden konnte. Eine solche Beobachtung
wurde von einigen Autoren als Gegenbeweis für eine Ursächlichkeit des
Amalgams in diesen Fällen gewertet.
aa)
Demgegenüber: Möglichkeit der
Fortdauer amalgambedingter Symptome [Amalgamentfernung und die
Ausleitungstherapie danach]
Bei der Würdigung derartiger Äusserungen halfen z.B. der Degussa AG ihr
fachlicher Kontakt zu Thomsen (siehe oben III. 4.) und die Kenntnis von
den Inhalten seiner Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich
"Therapie der Amalgam-Intoxikation". Wissenschaftlich korrekt wurde in
(S.118)
diesen Seminaren an den Fortbildungszentren verschiedener
deutscher Zahnärztekammern gelehrt:
Bei Patienten mit einer toxischen Belastung durch
Amalgam(-bestandteile) reicht als Therapie die Beseitigung der Quelle
für diese Belastung u.U. nicht aus; vielmehr kann es erforderlich sein,
anschliessend auch den Abbau der toxischen Belastung in die
therapeutischen Bemühungen einzubeziehen und im Wege einer
Ausleitungstherapie den Körper anzuregen, diese toxische Belastung
abzubauen.
Die ausgesprochen lange Halbwertszeit des aus den Amalgamfüllungen in
das Gehirn gelangten Quecksilbers - bis zu 18 Jahren -,
die amalgambedingte Belastung mit Hg-Ionen, die sich u.a. in Nieren,
Leber und Milz verteilen und nur sehr langsam (vgl. Fichte 1984)
ausgeschieden werden, sowie
das Wissen um die Depotbildung von Amalgam-Metallen auch in anderen
Bereichen des Organismus,
verdeutlichte die Notwendigkeit, unter "Therapie der
Amalgam-Intoxikation" mehr zu verstehen als nur das Ausbohren der
Füllungen aus den Zähnen.
Die Einzelheiten zum therapeutischen Konzept dieser
Amalgam-Ausleitungstherapie sind im wissenschaftlichen Schrifttum (Koch
/ Weitz 1991 a) ausführlich beschrieben. Durch die Verlaufsbeobachtung
in zahlreichen Fällen ist dokumentiert, das soft erst während dieses
zweiten Teils der "Therapie der Amalgam-Intoxikation" bzw. der
"Therapie der Belastung durch Amalgam" eine Besserung oder ein
Verschwinden von zuvor z.T. jahrelang therapieresistenten Symptomen zu
erreichen ist.
Wer bei Verdacht auf Amalgamschädigung demgegenüber seine
Verlaufsbeobachtung bereits nach dem Entfernen der Füllungen aus den
Zähnen abbricht und trotz eines Fortbestehens der Symptome
therapeutische Schritte mit dem Ziel einer Amalgamausleitung für
entbehrlich hält, wird in den betroffenen Fällen (S.119)
der
gesundheitlichen Situation der Patienten nicht gerecht. Ebenso
unhaltbar wäre es, allein schon wegen eines Fortbestandes von Symptomen
nach dem Ausbohren der Füllungen eine Ursächlichkeit des Amalgams als
widerlegt zu bezeichnen (ebenso zur Verlaufsbeobachtung und zur
Therapiebedürftigkeit auch nach dem Ende einer - beruflichen -
Hg-Dampf-Exposition: Campbell et al. 1986).
bb)
Demgegenüber: Vorübergehende
Verschlimmerung der Symptomatik nach Füllungsentfernung sogar als Indiz
für Ursächlichkeit des Amalgams
[Hohe
Quecksilberdampf-Konzentrationen beim Ausbohren der Amalgamfüllungen]
Geradezu als Indiz
für
das Vorliegen einer Amalgamschädigung ist es zu werten, wenn - wie in
der Studie von Müller-Fahlbusch / Wöhning (1983) bei 28 von 29
Patienten - das Ausbohren des Amalgams zunächst zu einer
(vorübergehenden) Verstärkung der Symptomatik führt (Rost 1976); denn
beim Ausbohren entstehen in der Mundhöhle erhebliche zusätzliche
Quecksilberdampf-Konzentrationen (siehe oben III. 8. f)). Diese
verursachen
- nach einem Anstieg des Hg-Gehalts im Blut (Molin et al. 1990 b; Snapp
et al. 1989; hierzu auch Hörsted-Bindslev 1993),
- eine mit einem anschliessenden Absinken des Hg-Gehalts im Blut
einhergehende Giftaufnahme (Brune 1986; Reinhardt et al. 1979) und
- u.U. eine dauerhafte weitere Giftbelastung, vgl. bereits Cutright et.
al. (1973), vgl. auch den Fallbericht von Taskinen et al. (1989) über
quecksilberbedingte Krankheitssymptome als Folge des Ausbohrens von
Amalgamfüllungen:
"The present report concerns a patient, who experienced an uncommonly
high mercury exposure and, possibly (S.120),
mercury-related toxicity
from vapor released during extensive grinding of old amalgam
fillings."
[deutsch:
"Der vorliegende Bericht betrifft einen Patienten, der eine
ungewöhnlich hohe Quecksilberexposition erlitten hat, und der
möglicherweise eine Quecksilberdampf-Vergiftung erlitten hat, der durch
umfassenden Abrieb alter Amalgamfüllungen entstand."]
Auf sie reagiert bei einer bereits vorhandenen pathologischen Amalgam-
bzw. Quecksilberbelastung der Organismus ggf. mit einer Verstärkung der
Symptomatik (Berglund 1990).
Diese Zusammenhänge sind seit vielen Jahren bekannt. Sie sind jedoch -
für die Amalgamhersteller erkennbar - in einzelnen Veröffentlichungen
(z.B. Herrström / Högstadt 1993; Müller-Fahlbusch / Wöhning 1983) nicht
immer ausreichend berücksichtigt worden.
cc)
Seit Jahren als Scheinargument
bekannt [Die Entfernung der Amalgamfüllungen würde keine Gesundheit,
sondern nur eine Mehrbelastung bringen, also soll man die
Amalgamfüllungen drinlassen]
Aus ihrer Sachkenntnis darüber, dass eine im Verlaufe von Jahren
entstandene pathologische Belastung mit dem Speichergift Quecksilber
nicht bereits durch die Beseitigung der Giftquelle behoben ist, und
durch die Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der
Amalgam-Intoxikation", wussten die sich pflichtgemäss informierenden
Amalgamhersteller schon vor Jahren um diese Zusammenhänge. Sie
verfügten daher über den wissenschaftlichen Kenntnisstand, der es ihnen
gebot, oberflächlichen Falschbewertungen - etwa: Die Beschwerden müssen
mit dem Ausbohren der Füllungen beseitigt sein, andernfalls ist Amalgam
nicht Krankheitsursache - bereits frühzeitig eine Absage zu erteilen.
Folglich ist ihnen keine Entschuldigung durch Hinweis auf derartige
Falschbewertungen zuzubilligen.
j)
Zahl der am Bereich der
Schulmedizin diagnostizierten Fälle
[Die DGZMK (1988) streitet Amalgam
als Ursache für Beschwerden pauschal ab]
|
DGZMK,
Logo einer deutschen Lügengesellschaft, denen die schwere
Körperverletzung durch Amalgam egal ist... |
Auch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(DGZMK) ist in diesem Zusammenhang zu zitieren. Sie behauptete in der
Fachzeitschrift "Zahnärztliche Mitteilungen" öffentlich, dass "bis
heute in keinem Falle der naturwissenschaftliche (S.121)
Nachweis
geführt wurde, dass Amalgam oder das in ihm gebundene Quecksilber die
Ursache der Erkrankung sei." (DGZMK 1988)
[Die DGZMK fordert
"wissenschaftlich anerkannte Verfahren"]
Andererseits liess sie durch ihren Präsidenten (Nolden 1989) auf
zweimaliges Nachfragen hin erklären, dass es an wissenschaftlich
anerkannten Verfahren mangelt, eine solche Ursächlichkeit - dort, wo
sie gegeben ist - festzustellen (vgl. ausführlich hierzu Koch / Weitz
1991 b S.69 - 71, 78 - 80 m.w.N.u. 150 - 157). Nolden,
Universitätszahnklinik Bonn, beschrieb wie folgt die Situation
innerhalb der Schul(zahn)medizin, die besteht,
"... wenn man nach einer Methode
sucht, den Nachweis zu erbringen, dass Amalgam oder das in ihm
gebundene Quecksilber als Ursache für eine Erkrankung angesehen werden
soll.
Wissenschaftlich anerkannte
Verfahren gibt es dazu bis heute nicht.
Daraus ergibt sich, dass wir Ihnen auch keine Befunde, bei denen der
Nachweis der Ursächlichkeit des Silberamalgams gegeben ist, mitteilen
können, mit Ausnahme vielleicht sehr selten auftretender allergischer
Reaktionen, die bei manchen Patienten allerdings auch im Kontakt mit
Edelmetallen auftreten können."
[Weitere Forderungen nach
schulmedizinischen Untersuchungsverfahren - die Schulmedizin versagt
komplett]
|
Die
Ärzte der Schulmedizin versagen bei der schweren Körperverletzung durch
Amalgam total, weil sie
die Giftigkeit von Amalgam gar nicht prognostizieren dürfen. Die
Schulmediziner werden im Studium darauf gedrillt, dass Amalgam nichts
ausmacht. Und selber sind die Medizinstudenten ja gesund und Amalgam
macht ihnen nichts aus, sonst dürften sie gar nicht Medizin
studieren.... |
Ebenso negativ endet die Suche von Staehle (1994) nach einem geeigneten
schulmedizinischen Untersuchungsverfahren im Zusammenhang mit toxischen
Belastungen durch Amalgam. Desgleichen stellt das Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22.10.1992, Az. L 5 K 30192, S.9; ähnlich
Amtsgericht (S.122)
Flensburg, Urteil vom 30.8.1993, Az. 62 C 205/93,
S.3) fest: "Eine wissenschaftlich sichere Methode zum Nachweis von
Quecksilberüberbelastungen durch Amalgamfüllungen gibt es bisher aber
nicht."
Auch auf internationaler Ebene ist die diesbezgl. Lückenhaftigkeit der
schulmedizinischen Diagnostik anerkannt. So schreibt ein von der
schwedischen Sozialbehörde einberufenes Expertenteam (Socialstyrelsens
Expertgrupp 1987) in bezug auf die Quecksilberfreisetzung aus
Amalgamfüllungen:
"It is therefore not possible, with
current diagnostic methods, to decide in individual cases whether the
symptoms are mercury-related or not."
("Es ist daher nicht möglich, mit den derzeit üblichen diagnostischen
Verfahren im jeweiligen Fall zu entscheiden, ob die Symptome
quecksilberbedingt sind oder nicht.")
Dieser Mangel eines geeigneten wissenschaftlich anerkannten
Untersuchungsverfahrens führt zu einem völlig anderen Aussagegehalt des
zuvor zitierten Satzes der DGZMK:
Sind geeignete Untersuchungsverfahren zur Feststellung toxisch
bedingter Amalgamschädigungen in einem bestimmten Bereich der Medizin
nicht bekannt, können solche Schädigungen mit den dort praktizierten
Methoden auch nicht festgestellt werden - selbst wenn diese
Schädigungen bei der untersuchten Person vorhanden sind. Es ist daher
eine unzulässige Argumentation, von der Nichterweislichkeit (mit
wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsverfahren) auf eine
angebliche Nichtexistenz toxisch bedingter Amalgamschädigungen
schlussfolgern zu wollen. (S.123)
[Schulmedizinische Studien
behaupten einen Placeboeffekt durch Amalgamentfernung - oder Heilung
durch Amalgamentfernung]
Dementsprechend untauglich als "Begründung" für das Abstreiten
gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam sind daher ebenfalls
Einzelstudien, bei denen eine begrenzte Zahl von Probanden
ausschliesslich schulmedizinisch untersucht wurde. Mangels geeigneter
Diagnostik war bei diesen Studien von vornherein ausgeschlossen, dass
eine Kausalität des Amalgams - mochte Amalgam noch so gravierende
Schädigungen in den betreffenden Fällen verursacht haben - erkannt und
anerkannt werden würde.
Aus medizinischer Sicht fragwürdig und in einer offenkundigen
diagnostischen Verlegenheit begründet erscheint es vor diesem
Hintergrund, wenn beispielsweise die Autoren einer schwedischen 248
Patienten einbeziehenden Studie (Klock et al. 1989) den dauerhaften
gesundheitlichen durch Amalgamentfernung bewirkten Erfolg mangels
geeigneter Diagnostik nicht anders zu erklären wissen als mit einem
"Placeboeffekt". Insbesondere die Tatsache, dass die gesundheitliche
Besserung bzw. Heilung über den langen Beobachtunszeitraum von 36
Monaten anhielt - die Autoren bezeichnen dies als
"unzweifelhaft positive Resultate
als Folge der Versorgung durch Füllungsentfernung" - ,
spricht eindeutig
gegen
das Vorliegen eines Placeboeffekts und
für das Vorliegen einer
Kausalität zwischen Amalgam und den durch seine Beseitigung beendeten
bzw. gebesserten gesundheitlichen Beschwerden.
Ebenso "unzweifelhaft positive Resultate als Folge der Versorgung durch
Füllungsentfernung" sind seit Jahrzehnten im medizinischen
Fachschrifttum beschrieben. Autoren dieser Berichte sind nicht die
Betroffenen selbst, sondern schulmedizinisch ausgebildete und
entsprechend - z.B. in Fortbildungszentren deutscher Zahnärztekammern -
fortgebildete Ärzte (S.124),
Zahnärzte und Universitätsprofessoren. Die
Aussagekraft der Gesamtheit dieser Dokumentationen ist auch aus
wissenschaftlicher Sicht beachtlich - und zwar nicht im Sinne einer
Placebotherapie, sondern als fachlich abgesicherte Bestätigung dessen,
was der Degussa AG (Loebich 1955) und auch anderen - sich korrekt
informierenden - Amalgamherstellern seit Jahrzehnten bekannt geworden
ist: Dass Amalgam "Beschwerden oder Krankheiten hervorgerufen hat"
(Loebich 1955).
[Schulmedizinisch falsche
Diagnosen wie "Nervosität" - die Unterschlagung des
Amalgam-Quecksilbers bei der Diagnose]
|
Akten: Was
man bei der Diagnose nicht in die Akten schreibt, das kann man auch
nicht diagnostizieren, und so läuft das Amalgam-Verbrechen immer weiter
und weiter...
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Ähnlich bedenklich wie die Einordnung als "Placeboeffekt" ist es, wenn
Vertreter der nicht-somatischen Medizin schon deshalb, weil mit
routinemässiger rein schulmedizinischer Diagnostik "nichts"
festzustellen ist, den jeweils Betroffenen einer ihrem Fachbereich
entsprechenden Diagnose zuführen. Die ärztliche Ethik, auf die Häfner
(1994) sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich beruft, gebietet es,
die vorhandenen soma-bezogenen [den Körper betreffenden] diagnostischen
Möglichkeiten zunächst auszuschöpfen, bevor Krankheitssymptome als
angeblich "psychisch bedingt" klassifiziert werden (vgl. Eggenweiler
1985). Insbesondere die chronische Belastung mit Quecksilber als Folge
einer langfristigen Hg-Dampf-Exposition ist im wissenschaftlichen
Schrifttum immer wieder als Beispiel genannt worden für eine organisch
bedingte Erkrankung, die von Unkundigen häufig als "just nerves"
verkannt wird (so ausdrücklich bereits Ross et al. 1977; vgl. auch
Langworth et al. 1992; Duhn 1990 passim [zerstreut]; Zampollo et al.
1987; Uzzell / Oler 1986; Hänninen 1982; Chang 1977; ebenso Bernhard /
Lauwerys (1985) mit Hinweis auf die durch eine chronische
Hg-Dampf-Exposition verursachten "Verhaltens- und
Persönlichkeitsveränderungen").
Unter Erweiterung des diagnostischen Spektrums auch auf solche
bewährten medizinischen Diagnoseverfahren, deren wissenschaftliche
(S.125)
Anerkennung noch aussteht, lassen sich sehr wohl - und zwar in
grosser Zahl - die Fälle erkennen, in denen Amalgam nachweislich
Ursache der Erkrankung war und ist. Dies kann auch die DGZMK mit ihrem
eingangs hierzu zitierten Satz nicht in Abrede stellen.
[Die Diagnose durch
Elektroakupunktur nach Voll (EAV)]
|
Elektroakupunktur:
Teure Geräte werden verkauft, und hohe Tarife werden verrechnet und
hohe Löhne von den Ärzten kassiert, aber der Beweis, dass
Amalgam die Ursache für schwerste Störungen ist, wird von den
Regierungen und korrupten Richtern nicht anerkannt, denn die
Gift-Industrie wie die Degussa müssten dann für alle Schäden
bezahlen... |
Dies alles war auch auf seiten der Amalgamhersteller bekannt; denn dort
pflegte z.B. der Amalgamhersteller Degussa AG enge fachliche Kontakte
zu dem u.a. als Fortbildungsreferent zur "Diagnose der
Amalgamintoxikation" anerkannten Experten Thomsen.
In seinen Fortbildungsseminaren wies auch Thomsen regelmässig auf die
Unzulänglichkeit einer ausschliesslich schulmedizinischen Diagnostik
bei der Erkrankung "Amalgamintoxikation" hin und lehrte die Kollegen,
in diesen Fällen die Elektroakupunktur nach Voll (EAV) als
Diagnoseverfahren einzubeziehen - ein medizinisches Verfahren, dessen
wissenschaftliche Anerkennung noch aussteht, und das, so bewertet die
Degussa AG in ihrer Werbeanzeige die EAV-Praktizierung durch Thomsen,
"er seit vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet." (siehe
oben III. 4.)
Gerade weil Thomsen Fälle toxischer Schädigungen durch Amalgam
erfolgreich mit Hilfe der EAV diagnostizieren konnte, und weil er mit
der Untersuchung auf gesundheitliche Auswirkungen zahnärztlich
verwendeter Legierungen eine hervorragende internationale Anerkennung
erworben hatte, wurde er bei der Werbekampagne für ein neues
Firmenprodukt (Edelmetallegierung) als Gewährsmann von der Degussa AG
eingebracht.
[Die Amalgamproduzenten
produzieren und verkaufen nachweislich ein Gift - und können sich nicht
herausreden]

Demonstration 1995 gegen die blinde und korrupte Bundesregierung, eines
der Transparente gegen Amalgam.
Veranstalter:
PAIN = PAtienten-INitiative Amalgamgeschädigter
Essen e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
BBFU = Bundesverband der Beratungsstellen für Umweltgifte,
insbesondere Amalgam und Palladium
Ort:Presseclub, Bonn, Heinrich-Brüning-Str. 20
Datum: 14.06.1995, 12.00 bis 18.00 Uhr
Gewährleistet war damit auch ihr Wissen, dass Fälle gesundheitlicher
Schädigungen durch Amalgam existieren und mit der EAV erfolgreich zu
diagnostizieren waren. Bei den Amalgamherstellern (S.126)
bekannt war
daher erst recht, dass der eingangs hierzu zitierte Satz der DGZMK
allenfalls eine Aussage über die Ungeeignetheit wissenschaftlich
anerkannter Untersuchungsverfahren bei der Diagnose toxischer
Schädigungen durch Amalgam enthielt, nicht jedoch eine Angabe über die
Zahl der tatsächlich durch toxische Amalgamwirkungen Erkrankten.
Demnach sind zahlreiche Sätze als "Begründung" einer angeblichen
uneingeschränkten Harmlosigkeit des Amalgams formuliert worden, die
einer Überprüfung nicht standhielten. Dies war für die
Amalgamhersteller, soweit sie sich pflichtgemäss mit der Fachliteratur
zur Amalgamproblematik befassten, klar erkennbar
- siehe z.B. das Schreiben des
Amalgamherstellers Degussa AG vom 26.1.1984 mit dem korrekten Hinweis
darauf, dass Amalgam bei elektrisch leitendem Kontakt mit anderen
Legierungen zu "gesundheitlichen Störungen führen" kann.
Die Möglichkeit einer rechtlich relevanten Haftungsfreizeichnung durch
Berufung auf erkennbar fehlerhafte Äusserungen egal welcher Provenienz
[Herkunft] existiert nicht. (S.127)
[Die Justiz handelt aber weiterhin nicht: Die schwere Körperverletzung
mit Amalgam ist weiterhin erlaubt und nicht verboten...]
Quellen
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 106-107
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 108-109
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 110-111
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 112-113
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 114-115
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 116-117
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 118-119
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 120-121
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 122-123
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 124-125
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Kieler Amalgam-Gutachten: Lügen, Falschaussagen - Elektroakupunktur,
Seiten 126-127
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