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Amalgam ist Sondermüll und
gehört in die Sondermüll- Entsorgung. Aber
die Industrie will diese Entsorgung doch nicht bezahlen, und so
bezahlen die Betroffenen die Entsorgung selber, und den korrupten
Regierungen ist das recht...
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Amalgam ist Sondermüll und muss sofort alles raus!
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Insgesamt
ergibt die toxikologische
Würdigung:
Amalgam war und ist ein toxikologisch ungeeignetes
[Zahn-]Füllungsmaterial ("amalgam is a toxicologically unsuitable
dental filling (S.127)
material", so wörtlich die Expertenkommission
der schwedischen Sozialbehörde (Socialstyrelsens Expertgrupp 1987)).
Amalgam als Zahnfüllungsmaterial hat in erheblichem Ausmass
gravierende, z.T. auch nach dem Ausbohren der Füllungen persistierende
[durchschlagende] und sogar irreversible Gesundheitsschädigungen
verursacht. Gemäss dem in der Zahnärzteschaft verbreiteten Satz "Der
Fabrikant macht die Legierung, der Zahnarzt das Amalgam" (Lacroix
1954), meinten die Amalgamhersteller ab den 60er Jahren, bei ihren
öffentlichen Äusserungen - so scheint es - quasi einen Freibrief zu
haben gegenüber den berechtigten Belangen der Patienten im Hinblick auf
den Schutz vor amalgambedingten toxischen Schädigungen. Die
Aufrechterhaltung des Irrtums, Amalgam sei ein "schnell" zu
verarbeitendes Füllungsmaterial, war den Herstellern offensichtlich
wichtiger als die gebotenen Warnungen vor gesundheitlichen Schädigungen
der Patienten insbesondere im Falle eines "schnellen" Verlegens dieser
zu 50 % aus einem hochtoxischen Schwermetall bestehenden Legierung.

Krank durch Amalgam, Schema
Im Wege einer institutionalisierten Gesundheitsgefährdung breiter
Bevölkerungskreise haben Jahre und Jahrzehnte hindurch u.a.
Amalgamhersteller, Zahnärzte, einschliesslich zahnärztlicher
Standesorganisationen (mit Ausnahme der KZV Nordrhein),
Krankenkassen(verbände), Medizinischer Dienst der Krankenkassen und
Bundesgesundheitsamt in Reih' und Glied gestanden, wenn es darum ging,
den Ruf des Amalgams als "schnell" zu verarbeitendes und daher
"billiges" Füllungsmaterial zu verteidigen. Die intern durchaus
bekannte und im Schrifttum eindeutig dokumentierte Giftanreicherung im
Organismus als Folge von Amalgam und insbesondere die "Giftigkeit der
Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung" (Haubeil 1957) sind gegenüber
der fachunkundigen Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den
Betroffenen seit den 60er Jahren weitgehend totgeschwiegen, z.T. sogar
ausdrücklich abgestritten worden.
Eine - aus der ex ante Sicht - unbestimmte (S.128)
Zahl von Gefährdeten
und eine grosse Zahl von Betroffenen wurde gezielt in den Zustand der
Ahnungslosigkeit versetzt - nicht nur während der Behandlung mit
Amalgam, sondern auch dann, als sich die gesundheitlichen Beschwerden
zeigten. Durch dieses Verhalten der übereinstimmend und z.T.
gemeinschaftlich Agierenden sind bereits eingetretene
Amalgamschädigungen mangels Beseitigung der Giftquelle und mangels
Ausleitungstherapie vermeidbar intensiviert und verlängert und neue
Amalgamschädigungen verursacht worden.
Dies alles musste fachkundigen Insidern wie z.B. den Amalgamherstellern
- Degussa-Fachautor Loebich - u.a. auf Grund ihres pflichtgemässen
Literaturstudiums bekannt sein. Die Amalgamhersteller haben dennoch bis
in die 90er Jahre hinein die gebotenen Massnahmen unterlassen, die mit
Sicherheit zu einer Verhinderung bzw. zu einer Verminderung von
Amalgamschädigungen geführt hätten. Die Fehlerhaftigkeit der
Amalgamanwendung und damit ihre Risikoträchtigkeit ist indirekt sogar
durch positives Tun gesteigert worden - etwa durch die Behauptung,
dieses Arzneimittel werde selbst "durch schlechte Verarbeitung nicht
zum 'Gift' " (Degussa AG 1987). Aufgrund einer derartigen Äusserung auf
seiten der Amalgamhersteller ist der Eindruck unbestreitbar, dass man
dort das für die Hersteller erkennbare Risiko sowie die in der
Fachliteratur wiederholt beschriebenen Gesundheitsschädigungen
billigend in Kauf genommen hat.
Dass bei den Amalgamherstellern diese "Rechnung" jahrelang aufging, war
u.a. auf den "Korpsgeist" (Strunz 1956 S.179) zurückzuführen, mit dem
die genannten Stellen das Amalgam gemeinschaftlich verteidigten - aus
betriebswirtschaftlichen Gründen die einen,
aus dem vom Hauptschriftleiter der "Zahnärztlichen Mitteilungen"
ausgesprochenen eher standespolitisch oder volkswirtschaftlich
motivierten Bekenntnis (S.129)
"Ich bin der Ansicht, dass wir uns
die Beseitigung der Amalgamfüllungen besonders im Rahmen der
Kassenpraxis vorläufig nicht leisten können" (Maretzky 1955)
die anderen.
Die "Festschreibung der Verwendung von Amalgam zur Füllungstherapie im
Rahmen der Regelversorgung der Sozialversicherung" hatte "den Charakter
einer gesellschaftlichen Konvention" (Stachniss 1992), die Pankoke
(1988) "mit geeigneter Beratung durch Werbefachleute" verteidigt sehen
wollte, und der der jeweils von einer Amalgamschädigung Betroffene in
aller Regel ausgeliefert war.
"Pharmakologische und
toxikologische Abwägungen fehlen bei dieser Prioritätensetzung."
Dieses vom Leiter der für Amalgam zuständigen Abteilung für
Zahnerhaltungskunde der Universitätszahnklinik Marburg Stachniss (1995)
ausgesprochene Eingeständnis bestätigt den Eindruck, dass die - sich
pflichtgemäss informierenden - Verantwortlichen die in diesem Gutachten
beschriebenen toxischen Risiken und toxisch bedingten Schädigungen
durch Amalgam um "dieser Prioritätensetzung" willen fahrlässig hin-
oder sogar billigend in Kauf genommen haben.
Der Schutz des Patienten vor toxisch bedingten Amalgamschädigungen
wurde dem Ziel, Amalgam als angeblich "schnell" zu verarbeitendes, als
"billiges" Standardmaterial für Zahnfüllungen beizubehalten, praktisch
geopfert.
Dies alles beobachteten und förderten die Amalgamhersteller. Sie zogen
wirtschaftlichen Profit aus "dieser Prioritätensetzung". Dabei waren
sie sich im klaren darüber, dass wirtschaftliche (S.130)
Gesichtspunkte
keine Rechtfertigung für ihr Verhalten darstellen. Den
Amalgamherstellern musste ihre rechtliche Pflicht bekannt sein,
unabhängig von der Informationspolitik anderer Stellen und
erforderlichenfalls auch gegen diese die Amalgamproduktion einzustellen
oder zumindest durch die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen mit zu
gewährleisten, dass Schadensbegrenzungen erreicht worden wären. Man hat
sich auf seiten der Amalgamhersteller
gegen die Erfüllung dieser
rechtlichen Pflicht entschieden. Ein Irrtum der Amalgamhersteller auf
tatsächlicher oder rechtlicher Ebene erscheint ausgeschlossen.
Das Ausmass der durch das Verhalten der Amalgamhersteller eingetretenen
gesundheitlichen Schädigungen war und ist erkennbar. Rechtliche
Würdigung ist geboten.
[Aber die Justiz handelt nicht...]
Prof. Dr. rer. nat. O. Wassermann
M. Weitz
Priv. Doz. Dr. med. C. Alsen-Hinrichs

Unterschriften der Autoren des Kieler Amalgam-Gutachtens O. Wassermann,
M. Weitz, C. Alsen-Hinrichs
[Der Kreislauf der krankmachenden
Amalgam- und Chemiemedizin
Der Kreislauf geht noch weiter: Das Amalgam schädigt planmässig die
Menschen, die dann bei der Chemieindustrie Medikamente kaufen müssen
und sich noch mehr vergiften. So spielt der Amalgamproduzent der
Chemieindustrie die Patienten zu. Und die Regierungen und die Justiz
wollen diese schweren Körperverletzungen einfach nicht bemerken.
Fehlende Blutgruppenforschung -
Keramikfüllungen garantieren Gesundheit
Es fehlt die Forschung bezüglich Blutgruppen, ob bestimmte Blutgruppen
auf Amalgam sensibler reagieren. Und wenn alle Menschen nur noch
Keramikfüllungen erhalten, dann würde die Keramik billiger und
alle Amalgamkrankheiten würden eliminiert, und auch das Risiko von
Kunststofffüllungen im Mund wäre nicht existent. Aber so logisch wollen
die
korrupten Regierungen, die korrupte Industrie und die korrupte
Oberschichten-Justiz bis heute ja nicht denken...].

Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist ungeeignet, Seite 127
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Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist ungeeignet, Seite
128-129
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Kieler Amalgamgutachten, Kapitel 4: Amalgam ist
ungeeignet, Seite 130-131
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