aus:
-- Patricia
Garfield: Frauen träumen
anders. Über die Wechselwirkung zwischen Körper und Traum. Ein Führer
durch die
weibliche Traumwelt; orig.: Women's Bodies, Women's Dreams 1988;
Deutsche
Ausgabe: Scherz-Verlag 1989
-- Ingrid
Olbricht: Die Brust. Organ
und Symbol weiblicher Identität; Kreuz-Verlag 1985, Rohwolt-Verlag
(rororo)
1989
Die Macht der Mutter und der Missbrauch der
Macht am Kind
Die Macht der Frau erstreckt sich in alten Kulturen nicht nur über das
Aufziehen der Kinder, sondern die Frauen bestellen dort heute noch die
Felder
und herrschen über die ganze Familie, bis hin zur Macht, die Nahrung zu
vergiften (Olbricht, S.134). Ursprünglich war im Matriarchat die Macht
der
Mutter so weit ausgebaut, dass in der Familienpolitik die Mutterlinie
galt,
weil die Mutter des Kindes jeweils unbestritten war, der Vater aber
verschieden
sein konnte (Olbricht, S.183).
Psychischer Kindsmissbrauch durch die Mutter liegt dann vor,
-- wenn die Mutter ih Selbstwertgefühl und ihre Lebensberechtigung aus
der
Existenz eines eigenen Kindes bezieht (Olbricht, S.121)
-- wenn die Mutter das Kind als einen Besitz betrachtet (Olbricht,
S.121)
-- wenn die Mutter im Kind die Verwirklichung ihrer eigenen Träume
sieht und
das Kind auch so manipuliert, dass das Kind dann die Träume der Mutter
verwirklicht (Garfield, S.215).
[Dasselbe gilt für den Vater, wenn er seine Verwirklichung in den
Kindern
sieht].
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung solcher
Kindheitsmanipulationen].
Es ist insofern eine Kunst, die Kinder angemessen und richtig zu nähren
(S.158),
[mit realer Muttermilch, seelischer Muttermilch und geistiger
Muttermilch].
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter:
Die Schuldzuweisung für Nachteile durch das Stillen
Das
Stillen kann für die Mutter
selbst Abhängigkeiten und Einengungen bedeuten, die die Mutter dann dem
Kind
anlastet (Olbricht, S.122).
[Damit geschieht ein erster Bruch im Mutter-Kind-Verhältnis].
Seelischer Kindsmissbrauch der
Terror-Mutter: Die Schuldzuweisung für Nachteile durch eine Scheidung
[Eine weitere Art der Schuldzuweisung an die Kinder ist der Umstand,
wenn eine
geschiedene Mutter denkt, dass das Leben ohne Kinder "besser" gehen
würde.
Die Kinder ahnen nichts von diesen Gedankengängen, müssen aber
feststellen,
dass die Mutter keine Mutterliebe hat, sondern Hartherzigkeit bis zur
seelischen und physischen Aggression. Wenn solche mütterliche
Schuldzuweisungen
nicht therapeutisch verarbeitet werden, zerstört die Mutter mit ihren
unausgesprochenen Schuldzuweisungen auf die Dauer die
Mutter-Kind-Beziehung,
statt dass die Mutter die Lernprozesse vollzieht, die das Leben einem
stellt.
Ganz schlimm wird die Situation für Kinder, wenn dann noch
Schwierigkeiten von
aussen an die Familie herantreten, wie Wechsel in eine andere
Sprachregion,
Auftreten von Behinderungen beim Kind, Einfluss von doktrinhaften
Gruppen auf
die Familie. Die Kinder, die "im Weg" sind, schaden dann noch der
Reputation der Terror-Mutter, meint die Terror-Mutter].
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Seelischer Kindsmissbrauch der
Terror-Mutter: Die Überbeschützung des Kindes bringt Neurosen
Olbricht:
"Der Schutz einer Mutter ist natürlich und lebenswichtig, solange ein
Kind
hilflos darauf angewiesen ist. Er wird schädlich und verhindert die
Entwicklung
zum eigenständigen erwachsenen Menschen, wenn die Mutter daran
festhält, obwohl
das Kind jetzt selbst in der Lage wäre, zunehmend einen Teil der
Verantwortung
für sich selbst zu übernehmen. So wird eine neurotische, bindende,
besitzergreifende Mutter ein neurotisches, gebundenes, abhängiges Kind
haben,
auch wenn dies den Jahren nach längst erwachsen geworden ist.
Mutterliebe ist
nichts Rührendes, Liebliches, wie uns Romane, Geschichtlein und Bilder
glauben
machen wollen. Sie ist etwas Mächtiges, Urtümliches, Elementares, von
ungeheurer Macht. Die Verwässerung durch Christentum und kulturelle
Strömungen
ist nur ein Versuch, uns dies vergessen zu lassen." (S.171)
Seelischer Kindsmissbrauch der
Terror-Mutter: Kinder sollen keine Entscheidungen treffen müssen, deren
Folgen
sie nicht übersehen können
Dem Kind eine Freiheit zu erlauben ist eine geistig gewährte
"Nahrung". Wenn Eltern die Kinder aber Entscheidungen treffen lassen,
deren Folgen der kindliche Verstand noch gar nicht abschätzen kann,
dann liegt
eine indirekte Gewalt vor. Die Kinder bekommen Scheinfreiheiten, die
für das
Kind gefährlich werden können. Die Scheinfreiheit ist ein Betrug, und
das
Eltern-Kind-Verhältnis kann erheblichen Schaden nehmen, wenn die
Eltern
sich nicht korrigieren. Es ist insofern eine Kunst, die Kinder
angemessen und
richtig zu nähren (S.158).
Seelischer Kindsmissbrauch der
Terror-Mutter: Die Besitzneurose der Mutter am Kind
In der ersten Phase kann schon das Stillen Ausdruck einer
narzisstischen
Beziehung werden, ohne Glück für das Kind, sondern in Abhängigkeit und
Einengung (Olbricht, S.122).
Die Situation einer Besitzneurose entspricht dem Märchen Hänsel und
Gretel, wo
die Hexe den Hänsel als Mannersatz im Käfig nährt, um ihn zu braten,
weil sie
ihn "zum Fressen" gern hat (S.157). Die Besitzneurose am Kind äussert
sich dadurch, dass das Kind so werden soll, wie die Mutter ist
(Olbricht,
S.147), oder dass das Kind eine Tätigkeit ausüben muss, die der Mutter
früher
unerfüllt geblieben ist (Kompensation). Das Kind soll das Manko der
Mutter
kompensieren (Garfield, S.215).
Wenn solche Terror-Mütter mit Besitzneurose [und mit genauen Plänen für
das
Kind im Kopf] stillen, meinen sie, die Brust sei "eine Fortsetzung der
Nabelschnur." Die Terror-Mütter missbrauchen die Brüste und ihre Macht,
um
eine Kopie von sich heranzuziehen (Olbricht, S.147).
[Eventuell planen die Mütter schon die Heirat für das Kind, bevor es
geboren
ist].
Die Kinder "haben die Funktion einer Ich-Ergänzung ihrer Mutter, sie
werden zum Lebenszweck und zum Beweis der Existenzberechtigung ihrer
Mutter.
Solche Kinder können dann durch den Terror der Mutter selber "keine
seelischen Grenzen entwickeln" und "bleiben gleichsam ein Teil ihrer
Mutter, wie sie es vor der Geburt waren." Die Durchtrennung der
Nabelschnur
hat, seelisch gesehen, nie stattgefunden." (Olbricht, S.147)
Die Besitzneurose stört oder verhindert beim Kind das seelische
Wachstum, denn
das Kind wird dabei dermassen kontrolliert, dass es keine eigene
Persönlichkeit
entwickeln kann und nicht eigenständig werden darf (Olbricht, S.121).
Ein
solcher Besitzanspruch erstickt die Identität des Kindes und ist ein
Akt
weiblicher Aggression (Olbricht, S.134). Das Kind entwickelt Hemmungen
und eine
körperlich schwächere Entwicklung als normal (Olbricht, S.122).
Die Fähigkeit zur Ich-Ausbildung wird vergiftet (Olbricht, S.122). Das
Kind
erlebt keine erste Partnerschaft zu den Eltern, und folglich kann das
Kind auch
in seinen eigenen Beziehungen keine partnerschaftlichen Beziehungen
realisieren, sondern es führt [ab der Pubertät oder eventuell erst ab
dem
Auszug aus der Familie] die besitzhafte Beziehung an Dritten aus, so
wie die
Mutter die besitzhafte Beziehung am Kind verbrochen hat (Olbricht,
S.122).
Solche terrorisierten Kinder "können sich [seelisch] nicht lösen. Sie
bleiben in der Beziehung zur Mutter seelisch gefangen" (S.147). Die
Ablösung und Befreiung sind sehr schwer zu realisieren, denn solche
terrorisierten Kinder haben keine Persönlichkeitsentwicklung (S.157)
[bzw. sie müssen als Erwachsene die Persönlichkeit nachentwickeln].
Solche terrorisierten Kinder sind nicht frei für erwachsene Formen von
Beziehung und Partnerschaft. Wenn solche Kinder Partnerschaften
eingehen,
können sie keine seelischen Grenzen setzen. Sie empfinden eine
grenzenlose
seelische Dauervereinigung ohne Grenzen, die mit ihrer Distanzlosigkeit
nach
einiger Zeit zur Hölle werden kann (S.147).
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
[Ein Kind einer solchen besitzergreifenden Mutter, das die psychische
Situation
nicht bemerkt, setzt dann eventuell auch falsche Prioritäten und
verehrt die
Mutter mehr als den Freund oder die Freundin etc. Wenn das erwachsene
Kind die
Manipulation bemerkt, bedauert es ein Leben lang den Verlust der
Jugend, die
von der Mutter manipuliert war. Die Ablösung kommt dann meist nur durch
einen
Ortswechsel zustande, in manchen Fällen nur durch die Ermordung der
besitzergreifenden, psychisch-kriminellen Mutter. Das Gesetz ahndet das
Vorkommnis einer besitzergreifenden Mutter bis heute nicht, sondern
schickt die
Opfer in Therapie, die Täterin nicht...]
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter:
Die kompensative Berufsmanipulation: Die Tochter soll das erreichen,
was die
Mutter nicht erreichen konnte
"Die Mutter, die als Tänzerin keine Karriere machte, drängt ihre
Tochter
vielleicht in frühem Alter zu übermässig strengem Balletttraining,
weniger
wegen Interesse und Eignung des Kindes als zur stellvertretenden
Befriedigung
der Eltern. Die Mutter hofft, ihre Tochter werde an ihrer Stelle etwas
leisten
und etwas vom Glanz des Ruhmes werde dann auch auf sie fallen. Bei
solchen
Müttern können Träume, beispielsweise über herausragende tänzerische
Fähigkeiten ihrer Tochter, den Wunsch ausdrücken, selbst gelobt oder
geschätzt
zu werden." (Garfield, S.215)
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter:
Der Sohn soll einmal "besser" als der Ehemann oder besser als der
Vater werden
"Die Mutter, die mit ihrem Mann oder ihrem Vater unzufrieden ist, kann
enorme Energie darauf verwenden, ihren Sohn in eine Karriere zu
drängen, die
ihm nicht liegt, die sie aber als prestigeträchtig [für sich selber!]
ansieht.
Träume vom Sohn als grossem Führer oder als spirituelle Gestalt können
den
Bedürfnissen der Mutter entspringen. Das Kind wird möglicherweise zum
Stellvertreter der Eltern, zur Kompensation vergangener Misserfolge,
und es
trägt die Hoffnungen auf zukünftige Berühmtheit." (Garfield, S.215)
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Die Unmöglichkeit einer Ablösung
Bei Besitzneurose oder unterschwelligen Schuldzuweisung kann sich keine
Bindungsfähigkeit und kein Selbstbewusstsein beim Kind entwickeln, die
aber beide
Voraussetzung für eine erfolgreiche Ablösung von den Eltern darstellen
(Olbricht, S.122).