DIE
HÖLLE IST DA -
und alle schauen zu
3. Der
Psychiatrie-Holocaust der "zivilisierten" Welt mit Vorreiter Schweiz
Sterilisierungen und Euthanasie in
Zürich
von
Michael Palomino (2002 / 2008 / 2010)
Die Psychiatrie Burghölzli um
1900,
ein eingemauertes Hotel für medizinische Zwangsexperimente.
Quelle:
Thomas Huonker:
"Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote,
Sterilisationen, Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, "Eugenik"
und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970." Sozialdepartement
der
Stadt Zürich, Departementssekretariat, Postfach, 8026 Zürich; Edition Sozialpolitik Nr. 7,
Sozialberichterstattung 2002
Die Erfindung der Krankheit
"Schizophrenie" in Zürich
Wer ein auffälliges
Verhalten innerhalb der Gesellschaft zeigt, das mir
nicht passt,
hat eine "Krankheit" im Geist. So ähnlich definierten die Ärzte der
neuen "psychologischen" Studienrichtungen in Zürich Ende des 19.Jh.
die "geistig Abnormen". Eugen Bleuler,
1898-1926 Direktor am Burghölzli, Universitätsprofessor
der Eugenik
in Zürich, definierte
dafür im Jahr 1911 das Wort "Schizophrenie" (Huonker, S.101).
[Die Frage, welche Faktoren von
aussen zu einem "schizophrenen" Verhalten führen, darf nicht gestellt
werden...]
Die Entstehung der
Praxis der Sterilisierung und Tötung von Psychiatriepatienten mit
Zentrum Zürich
ab 1870 (Euthanasie)
Der normale religiöse Rassismus
und die Verfolgungsmethoden gegen die Täufer als Vorbild zur Verfolgung
der "geistig Abnormen"
Schon seit es
"Glauben" gibt, werden Mehrheiten und Minderheiten
definiert. Die Kirche bezeichnet Abweichler heute noch als "Sekten".
Die Bibel spricht bei Andersgläubigen von "Ungläubigen". Wer erwischt
wurde und sich und seine andersartigen Bräuche nicht versteckte, konnte
dabei
weit bis ins 18.Jh. zum Tode verurteilt werden, zumindest aber
vertrieben
werden, so dass der Glaubensgruppe auf jeden Fall die Lebensbedingungen
erschwert werden sollten. Den Täufern im Kanton Zürich wurden 1639 die
Vermögen
konfisziert (Huonker,
S.12) und
den Täuferfamilien die Kinder weggenommen (Huonker,
S.34).
Züchtigungsmethoden gegen die Täufer waren "Fusseisen", Schläge,
Ketten, Halseisen, Schandgeräte tragen, "Töiferhüsli für gar
Halsstarrige", Zwangsarbeit in einer "Fabrik",
"Schandpfahl" (Huonker,
S.11) oder
sogar sexueller Missbrauch (Huonker,
S.12).
Der Kirchenrassismus
gegen Andersgläubige wurde von den Regierungen auf
ganze
Volksgruppen übertragen, die nicht ins wirtschaftliche Konzept der
Ökonomen passten.
Opfer waren v.a. die Wandervölker. In Österreich-Ungarn liess die
ansonsten
immer als "tolerant" hoch gelobte Kaiserin Maria-Theresia auch bei
den Roma die Kinder zwecks Umerziehung von ihren Eltern isolieren und
"umerziehen" (Huonker,
S.34).
Legale Vererbungslehre und
Sterilisierungen bis in die 1970-er Jahre
Beide Fälle haben
eines gemeinsam: Ein Verhalten wurde als "krank"
definiert, und Menschen wurde eine andere Wesensart aufgezwungen.
Dieses
Definitionsverfahren erfuhr ab 1800 eine Systematisierung und bekam das
Prädikat "wissenschaftlich". Dabei gingen die
"Wissenschaftler" von der "Normalität" des Verhaltens der
Menschen der kapitalistisch-christlichen katholischen oder
protestantischen
Gesellschaft aus. Gleichzeitig wurden viele Verhaltensformen damals
noch - wie
viele Krankheiten auch - als erblich angesehen. Die so genannte
"Psychologie" beging dabei bis 1945 nicht nur in Deutschland
schlimmste Verbrechen. Nach 1945 führten viele "Psychiater" ihre
Vererbungsexperimente und Sterilisierungspraxis bis in die 1970-er
Jahre
weiter,
mit dem Segen von Justiz und Regierungen. Die Mediziner konnten dabei
immer
angeben, ein Experiment oder eine Sterilisierung im Sinne des
"Fortschritts" durchzuführen. Das Buch von Huonker hat dabei den
Schwerpunkt auf die Schweiz, speziell die Psychiater-Rassisten in
Zürich
gerichtet. Arbeiten über die Psychiatrien der anderen europäischen
Länder stehen
bis heute aus, auch die Rolle der Kirche zum
darwinistisch-psychiatrischen Rassismus.
Beispiele falscher Diagnosen:
Kropf erblich, Sexualität krank, "irre" - Kastrationsgesetze in den
"USA"
im 19.Jh. wurde z.B.
der Kropf als erblich angesehen (Huonker,
S.63). Im
frühen 19.Jh. wurden in Luzern jenische Familien verfolgt (Huonker,
S.34). James
Cowles Prichard definierte im frühen 19.Jh. die Diagnose "moral
insanity",
was der Rebellion gegen die rigiden kirchlichen Sexualvorstellung
entsprach (Huonker,
S.104), und
Zürich eröffnete 1812 im ehemaligen Predigerkloster sein erstes
"Irrenhaus" Baumgarten (Huonker,
S.13). Ab
1840 entwickelte die Industrialisierung in Zürich eine neue verdächtige
Armut
durch Hungerlöhne und zusätzliche Strukturumbrüche in der Gesellschaft,
so dass
zur Abhilfe private Organisationen gegründet wurden, die sich um die
Zürcher
ohne Zürcher Bürgerrecht kümmerten, weil diese von der Stadt keine
Unterstützung erhielten (Huonker,
S.14-15).
Albrecht Erlenmeyer, Portrait,
Freimaurer und Leiter einer "Anstalt für Gemütskranke" in Bendorf.x
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Ab Mitte des 19.Jh.
existierten in der Psychiatrie verschiedene
Definitionen
von "irre" (Huonker,
S.76). 1855
führte der "amerikanische" Bundesstaat Kansas das erste
Kastrationsgesetz ein gegen "Neger oder Mulatten für
Notzuchtsverbrechen
an weissen Frauen" (Huonker,
S.61). Die weissen
Vergewaltiger hingegen waren offensichtlich nicht von Kastration
betroffen. Für
die "USA" werden für 1855-1980 ca. 60.000 Sterilisierungen geschätzt (Huonker,
S.61). Die
Dunkelziffer dürfte ein Vielfaches betragen.
1863 gab Albrecht
Erlenmeyer ein Werk über die "Irren" heraus (Erlenmeyer
Albrecht: Übersicht der öffentlichen und privaten Irren- und
Idiotenanstalten,
Neuwied 1863),
woraus zu entnehmen ist, dass im Kanton Schwyz einer von 850, im Kanton
Zürich
einer von 228, und im Kanton Bern einer von 218 "irre" sei. Je nach
Kanton dürften aber verschiedene Massstäbe für "irre" angewandt
worden sein, und wo mehr Irrenanstalten existierten, gab es auch mehr
"Irre" (Huonker,
S.78).
Psychiatrie
Burghölzli in Zürich ab 1870 - neue Definition von Krankheiten: Onanie,
Hysterie,
Lasterhaftigkeit und Nymphomanie
1867 wurde im Kanton
Zürich die Irrenanstalt des Prediger-Spitals
aufgelöst und
die Psychiatrie Rheinau eröffnet. 1870 eröffnete in Zürich die grosse
Psychiatrie Burghölzli (Huonker,
S.13), und
fortan konnten die dortigen Chefpsychiater den Terror an Menschen
vollziehen,
um diese in sozialdarwinistischer Manier von einem niederen in einen
höheren
"Zustand" zu bringen (Huonker,
S.14). Als
Ideal galten die kirchlichen Sittengesetze, so dass Onanie als
Krankheit galt,
die von Rückenmarkschäden und Geisteskrankheiten verursacht sei. Mit
Kastrationen und Sterilisationen glaubten die Psychiater, Onanie
"heilen" zu können (Huonker,
S.153). Bei
Frauen wurde Onanie ebenfalls mit Kastration, dann aber gleich mit
Klitorisentfernung
"geheilt". Frauen wurde auch die Krankheit "Hysterie"
angedichtet, die angeblich von der Gebärmutter (lateinisch: "hystera")
ausgehe. Neu definierte "Krankheiten" waren auch Lasterhaftigkeit,
Nymphomanie sowie die Onanie als "Masturbatory Insanity" (Huonker,
S.154).
Die Erpressung zur Kastration
gegen geduldete Freiheit - die Staatsanwaltschaft deckt die Verwahrung
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Kastrationsinstrumente
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Tobsucht, Epilepsie,
Neigung zu körperlicher Gewaltanwendung,
Exhibitionismus
und Homosexualität wurden schweizweit mit therapeutischen Experimenten
und
Kastrationen "behandelt", wie auch in vielen anderen Ländern (Huonker,
S.153),
ohne
jede gesetzliche Grundlage, vom
Staatsanwalt jeweils gebilligt. Auch Pädosexuelle wurden kastriert (Huonker,
S.156). Die
Psychiater stellten fest, dass Kastrationen z.T. gegen Exhibitionismus
ein
"wirksames" Mittel waren (Huonker,
S.160). Die
Praxis war Erpressung: Der/die Betroffene konnte nur zwischen
Kastration oder Dauerinternierung
wählen bzw. Kastration wurde mit "Freiheit" belohnt (Huonker,
S.157).
Gegen
einen Beschluss zur "Verwahrung" gab es keine Rekursmöglichkeit, weil
die Verwahrung ohne gesetzliche Grundlage, aber vom Staatsanwalt
gebilligt war (Huonker,
S.164). Dadurch konnte der Staat
unliebsame Menschen hinter Mauern und
Stacheldraht der
Psychiatrie "lebendig
begraben" (Huonker,
S.165; siehe auch: Segessemann, E.: "Seelenmord" 1912). Zum
Teil kam es zu Racheakten von Kastrierten gegen die "Psychiater" (Huonker,
S.156). Der
bayrische König Ludwig II. erwürgte den Direktor des Burghölzli,
Bernhard von Gudden,
und beging anschliessend Selbstmord. Friedrich Ris, Leiter der Klinik
Rheinau,
verlor durch die Attacke eines Rheinau-Patienten ein Auge (Huonker,
S.146). Darüberhinaus
waren Liebesbeziehungen in der Klinik verboten und wurden mit Isolation
bestraft (Huonker,
S.159).
Die Rassenhygiene von Nietzsche
mit Prostitution - der Darwinismus definiert "wilde Rassen"
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Friedrich Nietzsche, Vordenker der Rassenhygiene,
Dulder der
Prostitution.
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In den 1870-er Jahren
war Friedrich Nietzsche ein Vordenker der
"Rassenhygiene". Er wünschte das "Aussterben vieler
Arten von Menschen", duldete aber gleichsam die
Prostitution als ausgleichendes Element zur starren Ehe (Huonker,
S.87).
Der
Darwinismus formulierte das Ziel, die "Wilden Rassen" auszurotten (Huonker,
S.59). Die Rassenygiene-Gedanken
und der Darwinismus trieben in den "USA" die Sterilisationen an
Schwarzen, Latinos und Indianern voran, an denen bis 1985 festgehalten
wurde (Huonker,
S.60). Im
Zuge des Kolonialismus wurden in Europa afrikanische Tanzgruppen bis in
die
1930-er Jahre in Zoos "gehalten" und die Schwarzen als "Halbtiere"
bezeichnet,
während der Zoo mit den Schwarzen Profit machte. Gleichzeitig wurden
wildes
Tanzen in Europa immer verpönter und verachtet.
Im Kanton Zürich schuf
1877
immerhin ein Fabrikgesetz eine minimale Grundlage für die Notsituation
der
Arbeiter, das aber nur teilweise eine Umsetzung erfuhr (Huonker,
S.15). Die
Gegenbewegung der Rechtsparteien gegen die Verbesserung der
Lebensbedingungen
der Arbeiter und Arbeiterinnen kam ab 1880, so dass alle sozialen
Postulate
abgelehnt wurden und so die Armut weiter gefördert wurde: Ablehnung
einer
staatlichen Sozialversicherung, Ablehnung geregelter Familienplanung,
Ablehnung
von Mutterschaftsurlaub, Ablehnung von Kinderzulagen, Ablehnung von
Kinderkrippen (Huonker,
S.15). Die
Industrialisierung zerstörte ganze Familien mit den logischen
psychischen
Folgen für die Betroffenen, so dass diese "vom Amt" kategorisiert
wurden
in "ungesunde Verhältnisse", "Verwahrlosung", "Vernachlässigung", "sanierungsbedürftiges
Milieu" etc. (Huonker,
S.16). Die
Industrialisierung der Reichen brachte selbst das hervor, was ab 1880
als "defekte"
oder "erblich minderwertige" Psyche bezeichnet wurde (Huonker,
S.27).
Die Reichen wurden dabei nie als
psychisch krank angesehen. De-facto-Sklaverei galt nicht als krank...
Die Sterilisation im Namen von
Forels Behauptung, "Geisteskrankheiten" seien erblich
Um 1880 wurde der
Darwinismus durch Darwins Vetter Francis Galton
modifiziert
und "minderwertige" Menschen auf "wissenschaftlicher" Basis
zum "Ausmerzen" freigegeben (Huonker,
S.59). Schweizer
Darwinist in führender Position
war der Ameisenforscher und Alkoholgegner August Forel (Huonker,
S.59).
These Forels war, Geisteskrankheiten seien erblich und zur Verhinderung
der
Weiterverbreitung die Sterilisation der Betroffenen notwendig (Huonker,
S.60). In
der Folge wurden Sterilisationen im Namen der "Vererbung" unter
August Forel ab 1885 oder 1892 (ist umstritten) in der Schweiz gängige
Praxis (Huonker,
S.61).
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Darwinist und Rassist Francis
Galton in England, der die "minderwertigen Rassen" zur Ausrottung
freigibt, Portrait. |
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August Forel, Rassist und Sterilisationsbefürworter
in Zürich, Portrait. |
Die Definition der
Jenischen als Erbkrankheit - Beginn der negativen
"Stammbaumforschung" durch Johann Benedikt Jörger
Diese
neue Spielart des Darwinismus liess die Lebenseinstellung der Jenischen
bzw.
der abschätzig als "Vaganten" bezeichneten Menschen als Erbkrankheit
erscheinen. Der Leiter der Klinik Waldhaus in Chur, Johann Benedikt
Jörger,
führte gegen diese Volksgruppen die "Stammbaumforschung" ein (Huonker,
S.78) und
wurde so zum Vorbild für das 3.Reich (Huonker,
S.79) sowie
für die weiss-rassistischen "USA".

Wandervolk Jenische mit Pferdewagen. Ein "Wandervolk" zu sein soll eine
Erbkrankheit sein. |

Psychiatrische Klinik Waldhaus in Chur, steriler Innenhof. Ein solch
steriler Innenhof ist zur Heilung von psychisch Kranken ungeeignet.
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Weitere
"Familienforschungen" zwecks der Vererbungslehre bzw. "Eugenik"
wurden betrieben von
-- R.L.
Dugdal: "The
Jukes". New York
1877 (Huonker,
S.179).
-- H. Lundborg:
Medizinische Familiengeschichten. Jena 1913 (Huonker,
S.185)
-- Henry Herbert
Goddard: Die Familie Kallikak. Beiträge zur
Kinderforschung und
Heilerziehung. Langensalza o.J. (1914) (Huonker,
S.181).
Ebenso als "Erbkrankheiten"
erfasst wurden alle Hörbehinderten und
Kleinwüchsigen (Huonker,
S.80).
Sterilisierungswelle in
Zürich auch gegen Frauen - und weitere "Therapien"
Zwischen 1892 bis
1970 wurden im Kanton Zürich aufgrund dieser
"wissenschaftlichen" Angaben auch Tausende Frauen sterilisiert (Huonker,
S.130). In
diesem Zeitraum fanden im Burghölzli meist Zwangseinweisungen mit
entsprechenden Zwangsbehandlungen statt (Huonker,
S.136), u.a.
mit "Beruhigungsmittel" Morphium (Huonker,
S.137) zur Schlafbehandlung "Somnifen-Schlafkur"
mit Gedächtnisverlust/Amnesie als Folge (Huonker,
S.138). Weitere
Therapien des 19.Jh. waren Deckeldauerbad, Injektion von Kalbsblut, Untertauchen
bis zur Erstickungsangst, Drehstuhl, oder
das überraschende
Abfeuern von Schusswaffen neben oder hinter den Patienten (Huonker,
S.142).
In
einigen Fällen wurden PatientInnen zu De-fakto-Angestellten des
Burghölzli ohne
Lohn und ohne Rechte (Huonker,
S.138-139), z.B.
die gute "Gratisarbeiterin" Trudi W. als Bibliothekarin im Burghölzli,
die 1974 sogar einen Nachruf von Professor Jules Angst erhielt, jedoch
nie entlöhnt
worden war (Huonker,
S.141).
Erste Heiratsverbote in den "USA"
und Euthanasie-Gedanken in der Schweiz - Eugen Bleuler
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Zwangsbehandler
Eugen Bleuler (1857-1939), ca. 45 Jahre alt, Portrait. |
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1895 führte der
weiss-"amerikanische" Staat Connecticut ein
Eheverbotsgesetz
aufgrund der "wissenschaftlichen" Vererbungslehre ein (Huonker,
S.110). Schon
1896 plädieren Psychiater in der Schweiz für eine Euthanasie, die
Ermordung der
als erblich krank bezeichneten Menschen, z.B. Eugen Bleuler in: Der
geborene
Verbrecher, München 1896, S.74f.:
[Die Hinrichtung]
"befreit die Gesellschaft von der Sorge um den
Delinquenten und gibt allein ganz sichere Gewähr gegen die Wiederholung
des
Verbrechens." Sie verhindere ferner "die Zeugung einer ähnlich
gearteten Nachkommenschaft." (Huonker,
S.66)
[Die Umstände als Ursache zur
Aggression eines Menschen sind z.T. bis heute nicht anerkannt. So
werden bis heute aggressive Eltern oder aggressive staatliche
Strukturen kaum bestraft, sondern immer das Kind für krank erklärt.
Pflichtelternkurse gibt es bis heute nicht, Krieg und Kriegstreiber
gelten bis heute als "gesund"].
Friedrich Ris und Otto Diem gegen
Euthanasie - Opium-Morde in der schweizer Psychiatrie
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Friedrich Ris, Profil,
Gegner der Euthanasie an der Psychiatrie Rheinau. |
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1898-1931 stand die
Psychiatrie Rheinau unter Friedrich Ris. Er wandte
sich
gegen Euthanasie und zeigte Opium-Morde von Assistenzärzten an. Die
Zürcher
Justiz aber befürwortete die Morde. Die Zürcher Staatsanwaltschaft
verfolgte
die Morde nicht (Huonker,
S.67).
Um 1900 war die
Schweiz in der Eugenik mit Euthanasie führend in Europa (Huonker,
S.60). Die
Diskussion blieb kontrovers, bei den eugenischen Staatsanwaltschaften
aber
hatte dies auf ihre Killer-Mentalität keinen Einfluss. Otto Diem,
1900-1902
Assistenzarzt im Burghölzli, bezweifelte die Erblichkeitstheorien und
appellierte an die Verbesserung der Lebensbedingungen (Huonker,
S.77).
[Die Euthanasie wurde also
in der Schweiz schon ca. 30 Jahre vor dem Dritten Reich durchgeführt].
Die Ausweitung der Euthanasie-Gedanken an der Universität
Zürich
Die
Führung des "wissenschaftlichen" Apparats
aber machte aus den
Ausrottungstheorien keinen Hehl. Die Universität Zürich gilt ab 1900
als Eugenik-Zentrum
Europas. "Minderwertige" wurden als
"Gefahr" gesehen, so dass die Eugenik sogar in
anderen Disziplinen ihren Ausdruck fand:
-- bei der
Anthropologie unter den Professoren Rudolf Martin und dessen
Nachfolger Otto Schlaginhaufen
-- in der Ethnographie
unter Otto Stoll (1849-1922)
-- in der
Gerichtsmedizin unter Heinrich Zangger
-- Nachwuchs-Eugeniker
Alfred Ploetz, Sozialist wie Forel, zusätzlich
mit
nordischen Ideologien
-- Nachwuchs-Eugeniker
Ernst Rüdin, Antialkoholiker
-- "gelegentlich
dabei" auch Gerhart Hauptmann (Huonker,
S.62).
| Die Euthanasie-Clique an der Universität
Zürich: Morde an so genannten Psychiatriepatienten |

Rudolph Martin, Euthanasie-Anthropologe an der Universität Zürich,
Profil. |

Otto Schlaginhaufen, Euthanasie-Anthropologe an der Universität Zürich,
mit seinen MitarbeiterInnen. |

Otto Stoll, Euthanasie-Ethnograph an der Universität Zürich, Portraits. |

Heinrich Zangger, Euthanasie-Gerichtsmediziner an der Universität
Zürich, Portrait. |

Alfred Ploetz, Nachwuchs-Eugeniker an der Universität Zürich, Portrait.
|

Ernst Rüdin, Nachwuchs-Eugeniker an der Universität Zürich, später in
Berlin, Profil. |

Gerhart Hauptmann, gelegentlich an Euthanasie-Treffen an der
Universität Zürich dabei, Portrait aus jungen Jahren.
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Strafanstalten - weitere Verbreitung von
Eheverboten - erste Resultate der "Stammbaumforschung"
1901 bekam der Kanton
Zürich mit der Strafanstalt Regensdorf ein neues
Mittel
für den "modernen" Strafvollzug (Huonker,
S.13). 1903
plädierten schweizer Psychiater weiter für die Euthanasie, den
Massenmord an
psychisch "krank" definierten Menschen, z.B. Auguste Forel in:
Hygiene der Nerven und des Geistes, Stuttgart 1903, S.86f.:
"Früher, in der guten
alten Zeit, machte man mit unfähigen,
ungenügenden
Menschen kürzeren Prozess als heute. Eine ungeheure Zahl pathologischer
Hirne,
die [...] die Gesellschaft schädigten, wurde kurz und bündig
hingerichtet,
gehängt oder geköpft; der Prozess war insofern erfolgreich, als die
Leute sich
nicht weiter vermehren und die Gesellschaft mit ihren entarteten Keimen
nicht
weiter verpesten konnten." (Huonker,
S.66)
Der St.Galler
Rassenhygieniker Ernst Rüdin forderte 1903 die
Sterilisierung von
Alkoholikern (Huonker,
S.68). 1905
führte der weiss-"amerikanische" Staat Indiana das eugenisch
motivierte Eheverbotsgesetz ein (Huonker,
S.110). Im
selben Jahr veröffentlichte der Churer Klinikleiter von Waldhaus,
Johann Benedikt
Jörger, seine "Stammbaumforschung" "Die Familie Zero",
worin er die Erblichkeit von Verbrechertum und Armut bis ins 17.Jh.
behauptete (Huonker,
S.78). Die
schweizerische Praxis liess ab 1905 Kastrationen aus sozialen Gründen
zu.
Stimmte der Patient nicht zu, so reichte die Einwilligung von Eltern
oder des
Vormunds. Die Kastration galt nicht
als Körperverletzung (Huonker,
S.68)
Manche Betroffenen erlitten bei der Operation den Tod (Huonker,
S.69).
Sterilisierung unter
Erpressung zu Internierung oder Eheverbot - heimliche Sterilisierung ab
1905
Oft wurde der/die
Betroffene zur Sterilisierung erpresst, indem
lebenslange Internierung (Huonker,
S.69) oder
ein Eheverbot angedroht wurde (Huonker,
S.70). Die
Ärzte führten ab 1905 Sterilisierungen auch heimlich durch, unter
Vorwand einer
anderen Operation, in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften. Die
Opfer wussten
nicht, dass sie sterilisiert wurden (Huonker,
S.69). Gleichzeitig forderten die
schweizer Psychiater immer lauter ein
Sterilisierungsgesetz,
um eine gesetzliche Grundlage zur Befürwortung oder Ablehnung zu haben (Huonker,
S.70). Den
Frauen, die sterilisiert werden wollten, wurde die Sterilisation
dagegen meist
verweigert. Die "Ärzte" zwangen die Frauen auch, Kinder auszutragen,
die sie nicht wollten (Huonker,
S.72). Ein
Schwangerschaftsabbruch wurde meist nur dann erlaubt, wenn die Frau
auch in die
Sterilisierung einwilligte (Huonker,
S.73).
Im Gegensatz zur
Schweiz galten im Deutschen Kaiserreich ab 1905
Kastrationen
als Körperverletzung, was die Kastrationspraxis zum Teil sehr
einschränkte (Huonker,
S.68).
1906
forderte der Gynäkologe Hermann Häberlin
die Sterilisierung von Epileptischen (Huonker,
S.109; Häberlin, Hermann: Über Indikationen und Technik der operativen
Sterilisierung mittels Tubendurchschneidung. In: Medizinische Klinik,
Jahrgang
1906, S.1306.). Bulgarien
führte etwa zur selben Zeit ein eugenisches Eheverbotsgesetz ein (Huonker,
S.110).
Schweizer Zivilgesetzbuch mit Vererbungslehre ab 1912 - Art.
97 definiert die "Ehefähigkeit"
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ZGB 1907, Buchdeckel 1911.
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1907
verabschiedeten die schweizerischen Räte in Bern ein neues
Zivilgesetzbuch (ZGB),
das aber erst 1912 in Kraft trat. Darin wurde im Artikel 97 die
"wissenschaftliche" Vererbungslehre gesetzlich mit einem Eheverbot
umgesetzt, wobei den "Psychiatern" freie Hand zur jeweiligen
Beurteilung der "Ehefähigkeit" gelassen wurde (Huonker,
S.110). Der
Artikel im Absatz 2:
"Um eine Ehe eingehen
zu können, müssen die Verlobten urteilsfähig
sein.
Geisteskranke sind in keinem Falle ehefähig." (Huonker,
S.111)
Gemäss der dehnbaren
Definition von "geisteskrank" war nun den
"Psychiatern" und Staatsanwälten jede Willkür erlaubt. In Zürich
beteiligten sich an solchen Eheverboten das Zivilstandsamt,
der juristische Sekretär des
Fürsorgewesens, der Stadtpräsident [bis
1970!] und das
Sekretariat des
Stadtpräsidenten. Ehen von so genannt Geisteskranken wurden nur unter
Sterilisationszwang
zugelassen: Ohne Sterilisation keine Heiratserlaubnis (Huonker,
S.112). Alle
Namen und Daten der Betroffenen sind in den Stadtratsprotokollen von
Zürich
einsehbar (Huonker,
S.109). Die Nazi-Ideologie
hatte in der Schweiz schon lange vor Hitlers Machtergreifung seinen
fest strukturierten
Vorlauf.
1908: Hans Wolfgang Meier
definiert die "moralische Idiotie" und befürwortet die Euthanasie
1908 präsentierte der
schweizer Psychiater Hans Wolfgang Maier in
seiner
Dissertation den Begriff "moralische Idiotie" und wollte damit die
Diagnose "moral insanity" von Prichard ablösen, konnte sich aber
nicht durchsetzen (Huonker,
S.104). Maier
postulierte das Ziel, die "hereditären Faktoren" auszumerzen:
"Hereditäre [erbliche]
Faktoren,
nämlich die direkte Fortpflanzung der moralischen
Idioten und der Alkoholismus, sind mit allen Mitteln zu bekämpfen." (Huonker,
S.104; Maier, Hans W.: Moralische Idiotie 1908, S.81)
Hans Wolfgang Maier
behauptete, die Ermordung "Geisteskranker" sei
zum Vorteil für alle Seiten. Zumindest aber die Sterilisierung sei ein
absolutes Muss, weil Schwachsinn erblich sei:
"Die Tötung wäre auch
heute noch das vernünftigste und für alle Teile
schonendste, wenn nicht der hier durchaus unangebrachte Begriff der
Strafe
stets damit verbunden wäre und Gründe der allgemeinen Moral
gebieterisch
dagegen sprächen. [...] Die direkte Heridität [Erblichkeit] ist
entschieden eine
Hauptursache
des krankhaften Zustandes. [...] Es ist also sehr wichtig, diese
Kranken an der
Fortpflanzung zu verhindern. Da unter unseren heutigen Verhältnissen
sowohl
Gefängnis wie Anstalt hierfür keine absolute Garantie bilden, hätte die
Gesellschaft nicht nur das Recht, sondern meines Erachtens auch die
Pflicht,
hier möglichst bald die zwangsweise Sterilisierung zu dekretieren." (Huonker,
S.105; Maier, Hans W.: Moralische Idiotie 1908, S.79-80)
Ab 1908: Ziel in Zürich ist die
"emporgehobene Menschheit" - Eheverbote - "Erkundigungsdienst" -
Kindswegnahmen
Die behauptete
Erblichkeit von Verbrechertum und Armut bekam ab 1908 in
Zürich
mit Kursen für Sozialarbeit eine wesentliche Unterstützung (Huonker,
S.14). Die
städtische Amtsvormundschaft, Kinderfürsorgeamt und Armenpolizei (Huonker,
S.16) arbeiteten
mit den Zielen:
-- Bildung einer
"emporgehobenen Menschheit" gegen die Entstehung
"minderwertiger Menschen" (Huonker,
S.17)
-- Förderung der
"Rassenreinigung"
-- "die Rasse [...] zu
entlasten"
-- Behinderung der
Fortpflanzung von "Individuen, die in körperlicher
oder
geistiger Beziehung verkrüppelt sind"
-- Einführung eines
"Erkundigungsdienstes" (Huonker,
S.18), der Jenische
ohne Anlass überwacht. Jenische reagieren mit Verzicht auf Antrag um
Fürsorgeleistungen. Trotzdem überwacht der "Erkundigungsdienst" die
betroffenen Familien (Huonker,
S.36).
Folge der
Zwangsmassnahmen war aber das Ansteigen statt der Rückgang
der Armenfälle (Huonker,
S.17). Systematisch
kam es nun zu Kindswegnahmen bei Romas, Jenischen und "Verwahrlosten",
so wie auch den Indianer- und die Aborigenes-Familien Kinder
systematisch
geraubt und umerzogen wurden (Huonker,
S.34). Zum
Teil wurden mit der Kindswegnahme gleichzeitig die Eltern auch
noch
entmündigt (Huonker,
S.36). Innerhalb der Familien kam es
dadurch zu psychischen Zusammenbrüchen
und zu kompensativem
Suchtverhalten, so dass gemäss "Wissenschaft" eine erneute
"Minderwertigkeit" gegeben war (Huonker,
S.34). Die
"Psychiatrie" produzierte so laufend neue Patientinnen und Patienten,
was der rassistischen Doktrin der Staatsanwaltschaften der weissen
Rasse im
Sinne des Darwinismus sehr wohl gefiel.
Heimliche Sterilisierungen von
Roma und Jenischen - Sterilisationsgesetz in den ganzen "USA" - Bleuler
definiert die "Schizophrenie"
Roma und Jenische
wurden oft Opfer heimlicher Sterilisierungen, so dass
diese
oft kinderlos blieben, ohne es zu wollen. Zum Teil erzwangen die
Staatsstellen
die Sesshaftigkeit durch Drohung mit Einweisung in die Psychiatrie (Huonker,
S.35). 1911
plädierte Hans Wolfgang Maier für ein schweizerisches
Sterilisierungsgesetz für
ganz Europa, wie es in den "USA" bereits bestand. Ihm gelang es, die
ganze Zürcher Justiz von der "Wichtigkeit" der Sterilisierungen zu
überzeugen (Huonker,
S.70; Maier, Hans Wolfgang: Aufsatz: "Die Nordamerikanischen Gesetze
gegen
die Vererbung von Verbrechen und Geistesstörung und deren Anwendung").
Eugen Bleuler,
1898-1926 Direktor am Burghölzli, Universitätsprofessor
der Eugenik
in Zürich, definierte 1911 zum ersten
Mal die "Schizophrenie" als Ersatzbegriff für Kraepelins Ausdruck
"dementia
praecox" (Huonker,
S.101). Bleuler
forderte, Schizophrene dürften nicht heiraten und sollten sterilisiert
werden (Huonker,
S.102).
Kindswegnahmen unter Leitung der "Pro Juventute" im Dienste
der "emporgehobenen Menschheit"
1912
trat das neue Zivilgesetzbuch von 1907 in Kraft, das Heiratsverbote
nach
eugenischen Gesichtspunkten zuliess (Huonker,
S.16). Im
selben Atemzug erfolgte 1912 die Gründung der "Pro Juventute" durch
die "Gemeinnützige Gesellschaft", im Sinn einer
"Jugendfürsorge", bis 1958 geführt von Ulrich Wille junior,
Generalssohn
und Major, Stiftungskommissionspräsident bis 1958. Die Tätigkeiten
hatte den
Schwerpunkt der Kindswegnahme für "gefährdete Kinder" bei
Verbrechertum, Alkoholismus,
Roheit
oder Unfähigkeit der Erzieher (Huonker,
S.38). Die Kindswegnahme
wurde als "Gewalt [...] zum Wohle der Kinder" definiert (Huonker,
S.39). Die
Kinder erlebten aber nicht nur die Befreiung aus
Missbrauchssituationen. Sie
erlebten auch den Kampf zwischen Behörden und den sich wehrenden Eltern
und
Lehrern (Huonker,
S.39). Kinder
wurden z.T. als "Idioten" definiert, Eltern
wurden kriminell gestempelt und Kinder aus der Familie
entführt (Huonker,
S.40), Kindsrückgaben
verweigert, so dass Kinder
aus Heimen flüchten (Huonker,
S.41). Familien
wurden z.T. als "Apachengesellschaft"
eingestuft und ganze Familien aus Zürich ausgewiesen (Huonker,
S.42), oder
die Kindswegnahme wurde wegen schlechter Wohnungsverhältnisse verfügt
und die
Mutter deswegen der Unfähigkeit bezichtigt (Huonker,
S.43).
Gleichzeitig kommen die Pro-Juventute-Briefmarken ganz unschuldig daher:
Unschuldig wirkende Pro
Juventute-Briefmarken: Vorläufer 1912.
Bei
Tabuthemen wie Homosexualität oder Drogenabhängigkeit des Kindes
koalierten
Eltern und Vormundschaft oft gegen das Kind (Huonker,
S.44). Ab
1912 stand der staatlichen Vormundschaft mit dem in Kraft tretenden ZGB
und der
neu gegründeten "Pro Juventute" ein doppeltes Instrument zur Bildung
einer "emporgehobenen Menschheit" zur Verfügung. Innerhalb Europas
hatte der eugenische Rassismus in der Schweiz eine europäische
Spitzenstellung (Huonker,
S.17,70; Walter Kopp: Buch "Gesetzliche Unfruchtbarmachung",
1934, S.98).
Systematisch suchten
die schweizer Behörden die Schweiz nun nach
Kindern von
"Vaganten" ab, um die Umerziehung zur Sesshaftigkeit zu
verwirklichen (Huonker,
S.79). In
den "USA" wurde mit Indianerkindern ebenso brutal verfahren.
Kindswegnahme
galt als "Gebot der Menschenpflicht und Sozialpolitik" (Huonker,
S.80). "Pro Juventute" hatte enorme
finanzielle Mittel zur Verfügung, z.B.
durch den Cadonau-Fond, ein Vermögen, das durch Handel mit
Kolonialprodukten im
Sinne des Rassismus zustandegekommen war (Huonker,
S.87). 1914
wurde ein als "abnorm" taxiertes Kind aus der Schweiz nach Österreich
ausgeschafft, von der Mutter aber wieder in die Schweiz geschmuggelt.
1916
wurde der 14-Jährige nach einem neuen "Gutachten" von Eugen Bleuler
definitiv ausgeschafft (Huonker,
S.37). Der
Bub passte nicht in die Bildung einer "emporgehobenen Menschheit" in
der Schweiz...
1914-1918 während des
ersten Weltkriegs liess das deutsche Kaiserreich
tausende
von Psychiatriepatienten systematisch verhungern (Huonker,
S.67). Zur
selben Zeit war der Vater des Leiters der "Pro Juventute", Ulrich
Wille, General der schweizer Armee (Bonjour,
Edgar: Geschichte der schweizerischen Neutralität Bd. VII 1970-1975,
S.54-55).
Unschuldig wirkende Pro
Juventute-Briefmarken 1915, die keine
Kindswegnahmen vermuten lassen...
1915: Die Definition der "Rassenhierarchie" von August Forel
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Forel auf einer alten 1000-Franken-Note...
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1915
präsentierte der schweizer Eugeniker, Ameisenforscher und Alkoholgegner
August Forel
seine neue "Rassenhierarchie" in der Reihenfolge Kulturrassen, kulturfähige Rassen und niedere Rassen, die
in "humaner Vormundschaft" der oberen Rassen leben.
(Huonker,
S.59; Forel, August: Die Vereinigten Staaten der Erde. Ein
Kulturprogramm.
Lausanne 1915).
Forel,
ein Anhänger der Abneigung gegen Schwarze, benutzte schon seit Jahren
den
Begriff "Untermenschen".
(Huonker,
S.59; Forel, August: Malthusianismus oder Eugenik. Vortrag gehalten im
neomalthusianischen Kongress zu Haag (Holland) am 29.Juli 1910. München
1911,
S.8)
[Forel wurde auch auf einer 1000-Franken-Note der Schweiz abgebildet,
mit der Begründung, Forel sei auch ein Forscher auf dem Gebiet der
Ameisen gewesen].
Bleulers und Pflügers Vorhaben der "Rassengesundung" durch
Sterilisationen - erste Kinderpsychiatrie
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Paul Pflüger,
Portrait, Sterilisierungs-Propagandist, sozialistischer Stadtrat
in Zürich. |
1916
appellierte Eugen Bleuler, Leiter des Burghölzli, für die Sterilisation
von
"unheilbaren" Verbrechern und "anderen schweren
Psychopathen".
(Huonker,
S.125; Bleuler, Eugen: Lehrbuch der Psychiatrie 1916). Im
Dezember desselben Jahres führte die Schweiz die "Dezemberaktion"
durch, bei der in der ganzen Schweiz Kindswegnahmen mit
Anstaltseinweisungen
stattfanden (Huonker,
S.38).
1917
konnte Bleuler am Burghölzli eine "Kinderpsychiatrie" einrichten (Huonker,
S.37).
[Bis heute fehlt die Elternpsychiatrie].
Im
gleichen Jahr forderte der sozialistische Zürcher Stadtrat Paul Pflüger
die
"Rassengesundung" durch Sterilisierung von Frauen im Fall von
Eheschliessungen
von "Verseuchten, Minderwertigen und Verbrechern".
(Huonker,
S.109; Pflüger, Paul: Die Zusammenhänge des Armenwesens und der
Armenpflege mit
Sozialgesetzgebung und Sozialpolitik. In: Erster Instruktionskurs für
Armenpfleger, veranstaltet von der Armen- und Anstaltenkommission der
Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und der Schweizerischen
Armenpfleger-Konferenz in Zürich vom 8.-11.Oktober 1917. Zürich 1918,
S. 133)
Offensichtlicher kann Rassismus nicht mehr sein. Dem gegenüber steht
eine weitläufige soziale Tätigkeit z.B. für den 8-Stunden-Tag oder die
Volksbildung etc. (http://www.sozialarchiv.ch/Ueberuns/Pflueger.html).
Die Einführung des "Armenpflegers" in Zürich ab 1917 -
Spionage und Fürsorge
Ab 1917 konnte ein neuer
Berufsstand namens "Armenpfleger" für die
Ämter in der Schweiz Spionage bei "minderwertigen" Familien
betreiben, z.B. durch "Hausbesuche" oder durch Befragung von
Nachbarn (Huonker,
S.17,19). Die
Ämter spielten ihre Macht aus, gaben oft Angaben illegal an den
Arbeitgeber
weiter und führten ein "Fürsorgezentralregister" (Huonker,
S.20,22). Die
vielen Berichte führten zu einer enormen Geldverschwendung und
eventuell zu
Kündigungen und zur Verarmung, wobei die Berichte meist geheim bleiben
mussten,
aber Einfluss auf die Amtspersonen hatten (Huonker,
S.21-23). Im
positiven Fall konnte das Kind aus Missbrauch und Gewalt gerettet
werden mit
zum Teil sehr positive Lösungsvarianten (Huonker,
S.20,22,28). Die
offene Fürsorge übernahm Mietschulden und andere Schulden und führte
eine
"Volksküche" (Huonker,
S.29). Die
geschlossene Fürsorge verfügte Zwangseinweisungen (Huonker,
S.30). Dabei
kam es z.T. zu bizarren Szene, als z.B. ein Mann in Militäruniform seine eingewiesene Frau gegen den
Fürsorgebeamten Neururer und Anstaltsbesitzer Dr.Schwyn aus der Anstalt
Littenheid
befreite (Huonker,
S.33).
Das eugenisch-rassistische
Zürich
1918-1933
Um 1918 kurz vor seinem Tod
stiftete Julius Klaus sein Vermögen zur
"Rassenverbesserung der Menschheit", ein weiteres Vermögen, das durch
rassistischen Handel mit Kolonialprodukten zusammengekommen war (Huonker,
S.87). 1919
bezeichnete der Basler Psychiater Staehelin Zuwanderer als "kranke
Erbmasse, durch welche die alt eingesessene Bevölkerung geschädigt
wird."
(Huonker,
S.74; Staehelin, John E.: Die Psychopathen; In: Zurukzoglu, Stavros
(Hg.):
Verhütung erbkranken Nachwuchses. Basel 1938, S.156).
In
Zürich wurden im selben Jahr der Patientin Marta B. "abendliche
Ausgänge" vorgehalten und die Betroffene für "geisteskrank"
erklärt (Huonker,
S.131).
Die rigide Eheverbotspolitik in Zürich ab 1919 - massive
Sterilisierungspolitik

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Heirat verboten, das
heisst damals auch: Sexverbot.
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Ab
1919 begann in Zürich eine rigide Eheverbotspolitik (Huonker,
S.115), mit
Diagnosen wie "Eheunfähigkeit": "Schizophrenie",
"Jugendverblödung", "moralischer Schwachsinn",
"Haltlosigkeit", "Idiotie", "Imbezillität" (Huonker,
S.114), Gefahr "idiotischer" Kinder,
Gefahr "verkrüppelter" Kinder,
Gefahr "sonst hochgradig minderwertiger Kinder" (Huonker,
S.125), "psychisch abnorm", "schlechte
Erbmasse", oder
"hereditäre [erbliche] Idiotin" (Huonker,
S.128). Gleichzeitig
entspann sich ein Gutachtenkrieg um die "Ehefähigkeit". Entscheidend
war die Diagnose. Ziel war die Sicherung "gesunden" Nachwuchses und
die Ausschaltung "kranken" Nachwuchses. Wünsche der Frauen blieben
meist unberücksichtigt (Huonker,
S.112,128). Bei
Befund eines Kriteriums kam es immer zur Sterilisierung oder zum
Eheverbot (Huonker,
S.114). Im
Kanton Zürich, v.a. im Burghölzli, definierten die "Ärzte", wer
"geisteskrank" sei und verfügten so die "Eheunfähigkeit"
ganz nach ihrem Geschmack. Schon der Verdacht auf "Geisteskrankheit"
reichte für Eheverbotsverfahren aus. In seltenen Fällen wurde ein
"Mittelweg" beschritten, ein Kind zugelassen, die Sterilisierung
vorgenommen und die Ehe bewilligt (Huonker,
S.113-115). In
Zürich mussten die Betroffenen, die nicht heiraten durften, auch noch
die
Kosten für das Eheverbotsverfahren bezahlen (Huonker,
S.113).
[Die
eugenisch-rassistischen "Psychiater" empfanden sich währenddessen nie
als "krank"...]
Sterilisationen
wurden z.T. auch durch "privat praktizierende
Mediziner"
ohne jede gesetzliche Grundlage vollzogen, z.T. auch in der Zürcher
Pflegerinnenschule (Huonker,
S.127,128). Oft
waren es die Beamten, die den Heiratswilligen bereits die Ehe
ausredeten. Somit
entstand bezüglich Eheverbot eine erhebliche Dunkelziffer.
Fürsorgesekretär
Ludwig Wille zitierte die Heiratswilligen zur Verhinderung des
Nachwuchses von
Psychiatriepatienten, Entmündigten, Epileptischen und anderen
Zielgruppen der "Eugenik"
schon vor der Eheeinsprache des Stadtrats zu sich ins Büro und
"bearbeitete" diese meist erfolgreich, so dass das Eheverbot nicht
aktenkundig wurde (Huonker,
S.116-117). Vormünder
missbrauchten z.T. ihre Macht und
gaben bei den Ämtern z.B. nicht an, dass jemand Briefe schreiben
konnte, so dass
der betroffenen Person die Heirat verwehrt blieb (Huonker,
S.121). Das
System systematisierte sich durch Nachahmung in anderen Gemeinden sowie
mit
einer "Sperrkarte", mit der ein Eheeinspruch im Bürgerregister
registriert wurde, so dass Heiraten sofort von Amtes wegen verhindert
werden
konnten (Huonker,
S.117). Von
den heimlichen Sterilisierungen merkten die Krankenkassen nichts (Huonker,
S.131).
1920 erlaubten in den
weiss-rassistisch regierten "USA" 15
"amerikanische" Staaten Sterilisierungen und Kastrationen an Frauen
und Männern, u.a. "zur Beseitigung der erblichen Anlage zu
Geistesstörungen" (Huonker,
S.61). In
Zürich fanden 1920 unehelich Schwangere keinen Anwalt, um gegen die Sterilisierung anzugehen. Stattdessen wurden
sie in der Psychiatrie interniert und das Kind zwangsadoptiert (Huonker,
S.132). In
den 1920-er Jahren appellierte der Psychiater, Literat und Sanitätsrat
von
Zürich, Charlot Strasser, an die Erpressung zur Sterilisation und
wetterte
gegen Psychoanalyse, aber auch gegen Euthanasie. Seine Frau war
ebenfalls "Psychiaterin" (Huonker,
S.106). Ab
1920 wurde zur Prophylaxe gegen den Kropf Jod ins Salz gemischt und
damit
anerkannt, dass Kropf nicht erblich war (Huonker,
S.63). Dagegen wurden nun in der
Kinderpsychiatrie des Burghölzli mehr und
mehr
Erbkrankheiten "festgestellt":
-- "moralischer
Defekt" bei 75% der eingewiesenen Kinder
-- "Psychopathie"
-- "Oligophrenie"
(erblicher Schwachsinn im Kindsalter)
-- "antisoziales
Benehmen hauptsächlich als Milieuwirkung", das bei
33% der Kinder als "erblich" bedingt definiert wurde (Huonker,
S.37).
Auch die
Epilepsieklinik in Zürich bekam eine Kinderpsychiatrie.
Diagnose war
u.a.: Hebephrenie, eine Form der "Jugendverblödung" (Huonker,
S.38,114).
"Therapeutische Kastrationen": Die
Schweiz wird weltweit "führend" - Sterilisationspflicht bei Taubheit
1920 gründeten die
eugenisch-rassistischen Freundeskreise von Zürich
die Klaus-Stiftung.
Der Anthropologieprofessor der Universität Zürich, Otto Schlaginhaufen,
definierte deren Ziel mit "praktischer Rassenhygiene". Finanziert
wurden Reisen, "Forschung" und Publikationen sowie eugenische
"Eheberatungsstellen" (Huonker,
S.87-88). Das
Repertoire der Beschreibung der auszurottenden "Untermenschen" im
Zuge des Psychiatrie-Holocaust noch vor der Hitler-Machtübernahme in
Deutschland war inzwischen sehr reichhaltig und wurde nicht nur von den
namhaften deutschen "Psychiatern" Binding und Hoche verwendet:
"Ballastexistenzen"; "Vernichtung lebensunwerten Lebens" (Huonker,
S.67), "eugenische
Indikation" (Huonker,
S.75), "Bevölkerungsentartung" (Huonker,
S.76), "Idiovarianten",
"Isolaten", "Entartungsherde", "unerwünschte
Nachkommenschaft" (Huonker,
S.110), "erblich
belastete Kinder" (Huonker,
S.112), "ererbte
üble Eigenschaften" (Huonker,
S.158), "sozial brauchbarer Mensch",
"querulatorischer Charakter" (Huonker,
S.160), "konstitutioneller
Psychopath" (Huonker,
S.161). Die Sterilisierungs-
und Eugenikerszene war in Zürich z.T. Stadtrat und "Arzt" in einem
wie z.B. der Gynäkologe Hermann Häberlin, der 1920-1932 gleichzeitig
Stadtrat
war (Huonker,
S.109). Die
Schweiz wurde so auch 1920-1933 weltweit führend für "therapeutische
Kastrationen" (Huonker,
S.153) mit
"experimentellen Kastrationen" und Hoden- bzw.
Eierstocktransplantationen
in Frauen- bzw. Männerkörper, um weibliche bzw. männliche Energien in
die
jeweils anderen Körper auszutauschen (Huonker,
S.155).
1920-1934 waren an
der Frauenklinik Zürich von 1957 Abtreibungen deren
1395 mit
einer Sterilisierung verbunden (Huonker,
S.127). Sterilisationspflicht galt ab
den 1920-er Jahren auch für Gehörlose,
weil die
rassistische Eugenik-"Wissenschaft" die Züchtung einer
"taubstummen Menschenart" befürchtete. In Finnland galt für Taube ein
Eheverbot (Huonker,
S.83).
Deutschland sterilisierte nun ebenso, sogar ohne Justiz. Dort reichte
ab 1921
der Antrag der Vormundschaft und des Bürgermeisteramts für eine
Sterilisierung
aus (Huonker,
S.68). 1922
bestätigte das Lausanner Bundesgericht das Eheverbot bei
"Schwachsinn" und "Hysterie", da dies erbliche Krankheiten
seien. Der Kanton Waadt kannte dagegen kein Konkubinatsverbot. Das
Bundesgericht stigmatisierte aber die daraus hervorgehenden Kinder als
"unehelich" (Huonker,
S.111).
Appelle für gesamt-eidgenössische Euthanasie - Sterilisationen
ab 1923 auch in Bern - 1925 Verwahrungsgesetz in Zürich
1923
stellte der Berner Stadtarzt und Kantonsrat der Bauern-, Gewerbe- und
Bürgerpartei, Alfred Hauswirth,
im Kantonsrat Bern den Antrag, die
Ermordung
"Geisteskranker" (Euthanasie) in der ganzen Schweiz zuzulassen und
"unheilbare Geisteskranke und Idioten" zu töten (Huonker,
S.66), mit
dem Argument, dies sei im griechischen Sparta auch vollzogen worden.
Der
Tötungsantrag wurde abgelehnt, ein Sterilisierungsantrag des
SP-Vertreters Hurni
aber angenommen und ab 1923 in Bern die Sterilisationspraxis eingeführt
(Huonker,
S.67). 1923,
kurz vor Hitlers Putschversuch, wurde Hitler in der Schweiz von Ulrich
Wille, dem
Stiftungskommissionspräsidenten
der "Pro Juventute", in Willes Wohnsitz Villa Schönberg empfangen.
Wille liess für Hitlers Putschplan von namhaften Industriellen Spenden
sammeln (Huonker,
S.38).
1925 trat im Kanton
Zürich das erste Verwahrungsgesetz über die
Versorgung von
Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern in Kraft (Huonker,
S.164). Im
gleichen Jahr schätzte der Zürcher Psychiater Hans Wolfgang Maier, dass
3,5-4,5% der Menschen "geistig nicht vollwertig" seien.
(Huonker,
S.77; Maier, Hans Wolfgang: Über die Verbreitung und Behandlung der
Geisteskranken in der Schweiz. Beitrag zum 50.Jahresbericht des Zürcher
Hilfsvereins für Geisteskranke. Zürich 1925, S.15).
Sterilisation mit Röntgenstrahlen produziert kranke
Erbsubstanz - Ziel der Ausrottung der Jenischen und Roma
Inzwischen hatten Vormund, Angehörige und "Fachärzte" zur
Durchsetzung von Sterilisationen alle Macht (Huonker,
S.124). Die Sterilisation
durch Röntgenstrahlen hatte dabei katastrophale Folgen wegen des
Risikos von
Krebs und der Schädigung der Erbsubstanz, wurde aber weiter praktiziert
(Huonker,
S.126). Somit
produzierte die Psychiatrie und Medizin tatsächlich Menschen mit
krankem
Erbgut. Im selben Jahr verlangte der inzwischen weltweit gelesene Hans
W.Maier
das Kinder- und Eheverbot für "psychisch Defekte" aus "ethischen
Gründen", um "das Institut der Ehe von psychisch Defekten [...] frei
zu halten".
(Huonker,
S.112; Maier, Hans Wolfgang: Zum gegenwärtigen Stand der Frage der
Kastration
und Sterilisation aus psychiatrischer Indikation. Sonderdruck aus:
Zeitschrift
für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, Berlin, 1925, Band XCVIII,
Heft
1/2, S.212).
1926-1933 führte der
Arzt Hans Binder im Basler
Frauenspital offiziell
293
Sterilisationen bei Frauen durch (Huonker,
S.108). Der
Terror gegen Jenische durch die militärisch geführte "Pro Juventute"
und das "Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse" dauerte von 1926
bis 1973. Das Ziel der Ausrottung der Jenischen wurde mit dem Begriff
"Landplage" propagiert. Ziel sei die "Auflösung". Den jenischen
Familien wurden von staatlicher Seite Hunderte von Kindern geraubt (Huonker,
S.38). Dasselbe Schicksal erlitten die
Roma (Huonker,
S.34). All
die Massnahmen fruchteten nichts. In Zürich war 1927 die Zahl der
Fürsorgefälle
mit 14% der Bevölkerung so hoch wie noch nie (Huonker,
S.22). Bleuler,
immer noch Leiter des Burghölzli, befürwortete Sterilisierung bei
"zügellosen Mädchen" und "gelegentlich bei Männern".
(Huonker,
S.69; Bleuler, Eugen: Die ärztlichen Anzeigen für frühe Entlassungen.
In:
Roemer, H./Kolb G./ Faltlhauser V.: Die offene Fürsorge in der
Psychiatrie und
ihren Grenzgebieten. Berlin 1927, S.148).
1928: Erstes Sterilisationsgesetz im Kanton Waadt - Ernst
Rüdin wechselt nach Berlin - Heiratsverbot für Glauser
1928-1945
erfolgten in Winterthur gemäss Arzt Leslaw Cybulsky 511
Schwangerschaftsabbrüche, davon 379 mit Sterilisierung (Huonker,
S.129). Der
Kanton Waadt führte 1928 in Kopie zur weiss-rassistischen "USA" das
erste und einzige schweizerische Sterilisationsgesetz ein (Huonker,
S.71). Der
Effekt war aber, dass in Kantonen ohne Sterilisationsgesetz mehr
Sterilisationen durchgeführt wurden als in der Waadt (Huonker,
S.74). In
den Kantonen ohne Sterilisationsgesetz wurde vor allem die Erpressung
zur
Sterilisation angewandt, z.B. im Kanton Bern die Drohung von Entzug der
Fürsorge oder der Versetzung (Huonker,
S.75). Der St.Galler
"Psychiater", Leiter der Psychiatrie "Friedmatt" in Basel
und dortiger Universitätsprofessor Ernst
Rüdin wurde 1928 Direktor der
Psychiatrischen Forschungsanstalt am "Kaiser-Wilhelm-Institut" in
Berlin. Rüdin
und sein Schüler Hans Luxenburger
hielten den Kontakt zur Familie
Bleuler
aufrecht (Huonker,
S.63-64). In
den 1930-er Jahren wurde in Zürich Konkubinatsverbot und Eheverbot z.T.
trotz
Sterilisierungen aufrechterhalten (Huonker,
S.110).
Der
Fall des Schriftstellers Friedrich
Glauser, der seine Geliebte Trix
Gutekunst
nicht heiraten durfte, seine "Eheunfähigkeit" selber unterschreiben
musste,
dessen Heirat mit Berthe Bendel in Basel aufgrund eines fehlenden
Arierausweises
verzögert wurde und schliesslich am Vorabend der Heirat mit Berthe
Bendel 1938
starb, erregte aber erst in den 1980-er Jahren allgemeines Aufsehen (Huonker,
S.46-57).
Eugenischer Rassismus:
Täter und Opfer
|
Rassistischer Haupttäter:
Ernst Rüdin ab 1928 in Berlin im Dienste einer "emporgehobenen
Menschheit".
Foto von 1936.
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Opfer des Rassismus in der
Schweiz: Friedrich Glauser fehlte in der rassistisch strukturierten
Schweiz der Arierausweis zur Heirat...
|
[Täter an der Macht
haben die Eigenschaft, sich selbst immer als "gesund" zu definieren...]
Die rassistisch-eugenische
Nazistruktur der
Schweiz 1933-1945
CH-Nazitum ab 1930-er Jahre: Generelles Heiratsverbot bei
militärischer
"Untauglichkeit"
In den 1930-er Jahren wurde die
Schweiz vollends zu einem Nazistaat. Die
Kantone
Freiburg, Neuenburg und Aargau erstellten neue "Gesundheitsgesetze" mit
Richtlinien zur Sterilisierung und Kastration (Huonker,
S.71). Hans
Wolfgang Maier definierte, militärisch
Untaugliche seien alle "eheunfähig". In der Folge hatten
psychiatrische Ausmusterungen beim Militär, an denen Hans W. Maier
aktiv
beteiligt war, durch die Übermittlung militärischer Datenreihen auch
Eheverbotsverfahren
zur Folge (Huonker,
S.77). Die Eheeinsprache
des Stadtrats Zürich gegen Ausgemusterte hatte lebenslängliche Folgen (Huonker,
S.114).
Kritik am CH-Nazisystem wird hart bestraft - neue "harte
Kuren" - schwere Folgen durch Sterilisationen
In
der "Zeitschrift für Gemeinnützigkeit" kamen auch Kritiker der Eugenik
zu Wort (Huonker,
S.90). In
Zürich aber wurde Kritik an der Praxis der Psychiatrie-Behandlung von
der
Justiz hart bestraft. Arzt Hägi
bekam für seinen richtigen Hinweis,
dass in
Dauerbädern durch Sepsis (allgemeine
Blutvergiftung bei Überschwemmung des Organismus mit
Krankheitserregern) Todesfälle
vorkamen, 5 Monate Gefängnis, 1000 Franken Busse und
Landesverweis.
Eine spätere Dissertation bestätigte aber die Todesfälle (Huonker,
S.165).
Der
Machtmissbrauch
durch Psychiatrie, Polizei und Justiz hätte grösser kaum sein können.
Angewandt
wurden auch die "Harten Kuren"
wie Insulinschock, Cardiazolschock,
Elektroschock etc., letztere erfunden unter dem Mussolini-Regime (Huonker,
S.143). Die
"harten Kuren" waren gefürchtet und wurden zum grossen Teil als
Erpressungsmethode angedroht. Bei Anwendung waren sie meist unwirksam
oder
verschlimmerten den Zustand. Weitere, oft wirkungslose, neuere
Schocktherapien
waren Malariakur gegen Syphilis (Huonker,
S.142), Sedobrol
und Klapperschlangengift gegen Epilepsie (Huonker,
S.151), die
Psychochirurgie mit "Zerstörung von Hirngewebe [...] via Borlöcher"
mit 6% Todesrate (Huonker,
S.144) sowie
die Verarbeitung von "Schockträumen" (Huonker,
S.145).
Patienten wurden zu
"Patientenmaterial" bzw. zu Versuchskaninchen (Huonker,
S.145). In
der Folge rebellierten Patienten gegen Ärzte zum Teil in tätlicher
Weise (Huonker,
S.146). Der
Widerstand gegen die Burghölzli-Psychiatrie
|

Peter Surava alias Peter
Hirsch. Es müsste mehr solch mutige Suravas geben!
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fand u.a. Ausdruck in
der
Zeitung
"Die Nation" von Peter Surava
und im "Schweizerischen
Beobachter" (Huonker,
S.168). 1931
bedauerte der Gynäkologe und Zürcher Stadtrat Häberlin, dass das Volk
noch
nicht "reif" für Heiratsverbote sei (Huonker,
S.109; Häberlin, Hermann: Praktische Gesundheitspflege. Zürich 1931,
S.35). Heimliche Sterilisationen mit
anschliessender Kinderlosigkeit lösten
bei den
Betroffenen z.T. schwere Depressionen (Huonker,
S.150) oder
Scheidungen aus (Huonker,
S.152). Die
Psychiatrie produzierte ihre eigenen Patienten... Das Gegenteil
passierte 1932,
als eine Aargauer Heimatgemeinde gegen den eugenisch-rassistischen
Zürcher
Stadtrat eine Heirat durchsetzte (Huonker,
S.117; Protokoll des Stadtrats Zürich vom 11.9.1942, Nr. 1585).
Ab 1933: Die Ausbreitung der rassistischen Sterilisierungen in
ganz Europa - die Schweiz ist Vorreiterin
Polen
führte 1932 ein Sterilisationsgesetz ein (Huonker,
S.71). 1932-1942 leitete Hans Binder,
Leiter der Psychiatrischen Poliklinik
Basel, in
Basel eine eugenisch-rassistische "Eheberatungsstelle" (Huonker,
S.108). 1933
übernahm Hitlers Regime die Eugenik für ganz Deutschland, in Anlehnung
an alle
anderen weltweit bestehenden rassistischen Staatsgesetze und Praktiken.
Mitverfasser der nazistischen Rassegesetze
war der St.Galler Psychiater
und
ehemalige Basler Psychiatriedirektor der Friedmatt, Ernst Rüdin (Huonker,
S.63). Wesentlich waren dabei Zürcher
Leitlinien der Eugenik (Huonker,
S.64), d.h., im
3.Reich spielte sich im Grossen das ab, was in Zürich im
Kleinen
bereits Praxis war. Somit ist es sehr real, sich imaginär für diese
Zeit
1933-1945 ein Hakenkreuz über dem Burghölzli, der Universität Zürich
und dem
Zürcher Stadthaus vorzustellen. Die Dienerschaft am rassistischen,
verbrecherischen, deutschen Nazitum war offensichtlich.
Ab 1933 hatten die
Zivilämter in Zürich auch die Aufgabe, Scheinehen
mit
Flüchtlingen aufzudecken (Huonker,
S.115). Die
Nazi-Psychiater des 3.Reichs lobten derweil die Schweiz als Vorreiter
der
Sterilisierungspraxis in Europa, so z.B. Walter
Kopp in seinem Buch "Gesetzliche
Unfruchtbarmachung",
1934, S.98 (Huonker,
S.70). Im
selben Jahr 1934 traf Ulrich Wille,
Stiftungskommissionspräsident der
"Pro
Juventute", Adolf Hitler in
München (Huonker,
S.38),
wahrscheinlich zu eugenischen Besprechungen oder zur Planung neuer
Nazi-Jugendheime in der Schweiz, die die schweizer Bevölkerung bis 1945
erdulden musste. Nun führten 1934 auch Schweden und Norwegen
Sterilisationsgesetze ein (Huonker,
S.71). An
der Jahresversammlung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft
desselben
Jahres kritisierte der Zürcher Pfarrer Grossman
die eugenische
Einteilung in
"Normale" und "Abnormale" (Huonker,
S.90), u.a.
mit dem Argument, Beethoven hätte auch einen Trinkervater gehabt und
das
Vorgehen der Nazis im 3.Reich sei "in Gesetzesform verkleidete
Barbarei". Dagegen befürwortete Grossmann die Sterilisation von
Vergewaltigern.
(Huonker,
S.91; Grossmann,H.: Erstes Votum. In: Schweizerische Zeitschrift für
Gemeinnützigkeit, Jahrgang 73, Zürich 1934, S.426-435)
Dr.Alfred Reist, der die
Sterilisierung der Frau unmittelbar nach der
Geburt
praktizierte, appellierte, die "erbgesunde Bevölkerung" vor
"Verseuchung" zu schützen.
(Huonker,
S.91; Reist, Alfred: Referat. In: Schweizerische Zeitschrift für
Gemeinnützigkeit, Jahrgang 73, Zürich 1934, S.413).
1934 verlangte das
3.Reich die Heimführung von schweizer "Krüppeln"
in die Schweiz. Eine Studie des
Rothmund-Beamten der Polizeiabteilung Ernst
Scheim kam
zum Schluss, dass die Sterilisierung den schweizer Staat billiger käme
als die
Heimnahme.
(Huonker,
S.93; Scheim,
Ernst: Notiz zur Frage der Heimnahme von Schweizern, die in Deutschland
sterilisiert werden sollten).
Eingemeindungen in Zürich - "eugenische Bewegung" in Zürich -
Widerstand "Schweizer Volks-Schutz"
Die
Stadt Zürich wurde im selben Jahr durch Eingemeindungen der Dörfer
Schwammendingen, Oerlikon, Seebach, Affoltern, Höngg, Altstetten,
Albisrieden,
Witikon die grösste Stadt der Schweiz. Die städtische Fürsorge gab sich
den
neuen Fürsorgefällen gegenüber grosszügig, um besser als die einstige
dörfliche
Fürsorge dazustehen (Huonker,
S.28-29). Währenddessen definierte das
Burghölzli neu "lasterhaften
Lebenswandel" als Krankheit (Huonker,
S.45).
Vom
18. bis zum 21.7.1934 hielt die "Eugenische
Bewegung" in Zürich im
Hotel Waldhaus Dolder ihre 11.Versammlung ab. Die Forel-Schüler Ernst
Rüdin und August Ploetz
konnten ihr
neues Rassegesetz im 3.Reich vorzeigen.
Kritische
Fragen kamen von amerikanischen, englischen und französischen
Delegationen (Huonker,
S.88). Der
US-Wissenschaftler Morris Steggerda
setzte sich gegen eine
Klassifizierung der
Rassen ein, indem er forderte, auf Schwarze und Indios andere Kriterien
als bei
Weissen anzusetzen. Die deutsche Delegation liess sich nicht
beeindrucken und
bekräftigte das Ziel des "erbgesunden deutschen Volkes" (Huonker,
S.89).
1935 folgten auch
Dänemark und Finnland mit Sterilisationsgesetzen (Huonker,
S.71). Der
Zürcher Psychiatriepatient Ferdinand H. flüchtete vor der schweizer
Psychiatrie
in die Fremdenlegion (Huonker,
S.45). In
der Schweizerischen Zeitschrift für Gemeinnützigkeit stützte
Amtsvormund Robert
Schneider die These der "Verseuchung der erbgesunden
Bevölkerung" (Huonker,
S.92) und
forderte auch für den Kanton Zürich eine Möglichkeit der eugenischen
Abtreibung
per Gesetz wie im Kanton Waadt.
(Huonker,
S.93; Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, Jahrgang 74,
Zürich
1935, S.3-10)
Rudolf Lämmel veröffentlichte 1936
das Buch "Grundprobleme der
Rassentheorie", worin dieser sich gegen einen "kranken
Nachwuchs" wandte (Huonker,
S.90). Im
selben Jahr bestätigte der Zürcher Universitätsprofessor A.Egger in
seinem
Kommentar des Zivilrechts die eugenische Praxis des
"Ehefähigkeitsartikels", indem er feststellte: "Das Gesetz hat
sich damit ein Postulat der Eugenik zu eigen gemacht."
(Huonker,
S.111; Egger,A.: Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Bd.II:
Das
Familienrecht, 2.Auflage, Zürich 1936, S.45).
Die Bevölkerung von
Zürich war ob der Psychiatrie-Praktiken gespalten.
1936
wuchs der Widerstand weiter an, der in der Gründung der Vereinigung
"Schweizer Volks-Schutz" gegen
die Praxis der Zürcher
Fürsorgebehörden seinen Ausdruck fand. Kritiker der Psychiatrie lebten
zu dieser
Zeit immer noch gefährlich, weil damit auch die Praxis der
Stadtverwaltung, der
Stadtpolitik und der Justiz angegriffen wurde. Emil Estrich (Name
geändert),
der Irrenärzte als "Volksschädlinge" bezeichnete, wurde
wegen dieser Kritik in die Psychiatrie
zwangseingewiesen. Die Psychiatrie-Diktatur fand damit ihre Vollendung
und
schuf sich selbst weiter neue Patienten.
(Huonker,
S.165; Kielholz, Arthur: Von den Quellen der Querulanz. In: Schweizer
Archiv
für Neurologie und Psychiatrie, Band XLII, Zürich 1938, S.60).
Eugen
Bleuler, der abgetretene Chef des Burghölzli, ermöglichte 1937
in der
Schweiz
die Veröffentlichung des vom deutschen Nazitum inspirierten Artikels
"Eugenische Prophylaxe" in der 6.Auflage seines "Lehrbuchs der
Psychiatrie" (Huonker,
S.64). Im
selben Jahr forderte der Arzt Adolf
Zolliker mehr Sterilisierungen
unabhängig
vom Schwangerschaftsabbruch. Es gäbe zu viele Abortbegutachtungen, aber
zu
wenig Sterilisationsbegutachtungen. Mit mehr Sterilisationen könne man
die
vielen Aborte verhindern, so Zolliker.
(Huonker,
S.129; Zolliker, Adolf: Die nervenärztliche Beurteilung der
Schwangerschaftsfähigkeit an der psychiatrischen
Universitäts-Poliklinik Zürich
in den Jahren 1933 und 1934 (1500 Fälle). In: Schweizer Archiv für
Neurologie
und Psychiatrie, Band XL, Zürich 1937, S. 456).
1937
plädierte in Basel der Arzt Hans
Binder für die Sterilisierung
"Minderwertiger", was ein "Nutzen [...] für die
Allgemeinheit" wäre.
(Huonker,
S.108; Binder, Hans: Psychiatrische Untersuchungen über die Folgen der
operativen Sterilisierung der Frau durch partielle Tubenresektion. In:
Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie. Zürich 1937, S.10f.).
Im
selben Jahr befürworteten 8 Ärzte vom Verband des Personals
öffentlicher
Dienste (VPOD) die Abtreibung bei "höheren Interessen (zum Beispiel
eugenische)". Dabei sollte aber der Arzt, nicht die Frau entscheiden.
Frauen, die eine Abtreibung selbst wünschten, wären leichtsinnig und
gleichgültig und sollten das Kind austragen, dann aber sterilisiert
werden (Huonker,
S.125-126).
1938: Schweizer "Geisteskranke"
aus Vorarlberg - der "J"-Stempel ist nur ein Puzzle-Teil der
Eugenik-Politik der
Schweiz
1938 nach dem
Österreich-Anschluss an das 3.Reich wurden schweizer
"Geisteskranke" aus Vorarlberg in die Schweiz heimgeführt und
entkamen so knapp der Nazi-Euthanasie (Huonker,
S.94). Die
Einführung des "J"-Stempels, um die Einreise neuer jüdischer
Flüchtlinge in die
Schweiz zu verhindern, war in diesem Zusammenhang nur eine Verschärfung
der
schweizerischen, psychiatrisch-eugenisch-rassistischen Rechtsnormen in
der
Schweiz. Um dieselbe Zeit forderte Carl
Brugger, Schularzt und
Universitätsdozent in Basel, die Einführung der Vererbungsforschung in
der
ganzen Schweiz (Huonker,
S.86-87).
1939
lobte der deutsche "Wissenschaftler" Benno
Dukor die Vorreiterrolle der schweizer Regierung für ganz
Europa in
Sachen Verfügung von Eheverboten und Sterilisierungen:
"Mit der Schaffung
der Gesetzesbestimmung des Art. 97 ZGB dürfte die
Schweiz vor 27 Jahren fast das erste europäische Land gewesen sein (nur
Bulgarien ist uns anscheinend in Europa darin vorausgegangen), das ein
nicht
nur rein privatrechtlich, sondern auch sozialhygienisch tendierendes
Eheverbot
für Geisteskranke einführte, ein Eheverbot, das [...] nach den
Absichten des
schweizerischen Gesetzgebers, insbesondere auch rassehygienischen
Zielen dienen
soll."
(Huonker,
S.110; Dukor, Benno: Das schweizerische Eheverbot für Urteilsunfähige
und
Geisteskranke. Seine Theorie und Praxis für Ärzte, Juristen und
Fürsorgebeamte.
Zürich 1939, S.5).
1939: NS-Lob für Ernst Rüdin -
Burghölzli-Direktor Maier wegen "falschem" Kind entlassen
x
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Ernst Rüdin mit Mitarbeiterstab 1938.
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Der NS-Staat lobte
1939 den St.Galler Rassehygieniker Ernst
Rüdin,
ehemals
Friedmatt-Leiter in Basel, u.a. "aufgestiegen" zum Beirat für
Bevölkerungs- und Rassenpolitik beim Reichsministerium des Innern des
3.Reichs
in München. Zu seinem 65. Geburtstag äusserte die deutsche Seite:
"Herr Professor Rüdin
hat [...] der Staatsführung des Dritten Reiches
eine
geschlossene Front wissenschaftlicher und praktischer Facharbeiter zur
Verwirklichung des bevölkerungspolitischen Programms des
Nationalsozialismus
zur Verfügung gestellt. [...] So hat die deutsche Psychiatrie es seinem
Weitblick und seiner Tatkraft zu verdanken, wenn sie im neuen Reich
heute den
Platz einnimmt, der ihrer hohen Bedeutung für die Verwirklichung der
Ziele
unseres Führers Adolf Hitler entspricht."
(Huonker,
S.64; Roemer, H.: Vorwort zur Festschrift zum 65.Geburtstag von Ernst
Rüdin.
In: Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und ihre Grenzgebiete,
Berlin 1939
(unpaginiert).
Im selben Jahr 1939
musste am Burghölzli der Direktor Hans
Wolfgang
Maier wegen
eines unehelichen Kindes mit einer Tochter eines Bundesrichters seinen
Posten
abgeben. Die Eugenik-Theorien von Maier blieben aber weiter Praxis der
Psychiatrie (Huonker,
S.165-166). 1939-1954 führte der Kanton Bern
jährlich durchschnittlich 17
Sterilisierungen
durch.
(Huonker,
S.75; Böckli, Hans Rudolf (Jurist): Gesetzliche Grundlagen,
rechtspolitische
und gesetzgeberische Probleme der Sterilisation von Geisteskranken
insbesondere
nach schweizerischem Recht, 1954, S.38).
Das Gespann General Guisan
- Ulrich Wille - Forschung gegen Homosexuelle - Manfred Bleuler
1940-1945 hatten die schweizer Nazis ("Frontisten") in Zürich
Hochkonjunktur. Es war der Höhepunkt der Eheverbotspolitik (Huonker,
S.115). Ulrich
Wille, der Chef der "Pro Juventute", wurde
Oberstkorpskommandant unter General
Guisan (Huonker,
S.38). Der schweizer
Nazi-Arzt Theobald Lang
forschte in jüdischen Flüchtlingslagern mit der
Erlaubnis der schweizerischen Behörden im Hinblick auf die Erblichkeit
der
Homosexualität (Huonker,
S.96).
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General Guisan und
Bundesrat
Pilet Golaz 1940.
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Manfred Bleuler, Portrait.
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1941 lobte Manfred
Bleuler, Eugen Bleulers Sohn, in der deutschen
Zeitung
"Der Erbarzt" die "Erbprognose" zur Sterilisation (Huonker,
S.65). Othmar
Freiherr von Verschuer
schrieb im selben Jahr seinen "Leitfaden
der
Rassenhygiene" (Huonker,
S.65).
1941: Gründung der "Schweizerischen Gesellschaft für
Vererbungsforschung" - Flüchtlingsproblematik
In
der Schweiz gründete sich 1941 in einer allgemeinen Nazi-Euphorie eine Schweizerische Gesellschaft für
Vererbungsforschung (Société Suisse de
Génétique), von der Klaus-Stiftung unterstützt. Als Kollektivmitglieder
waren
die Firmen Hoffmann-La Roche, Geigy, Sandoz, Wander und Nestlé mit von
der
Partie. Die Jahresberichte der Gesellschaft hatten entsprechenden
Einfluss (Huonker,
S.89). Der
deutsche Flüchtling Franz S. war 1941 auch in der Schweiz von
Sterilisation
bedroht. Der Polizeiabteilungsbeamte der Fremdenpolizei Simmen
befürchtete
sogar eine Flüchtlingswelle in die Schweiz, wenn Leute, die in
Deutschland von
Sterilisierung bedroht waren, in der Schweiz Aufnahme fänden. Der Chef
der
Fremdenpolizei Rothmund liess
Flüchtling Franz S. in WItzwil
internieren. Zu
einer Ausschaffung kam es nicht (Huonker,
S.94-96). Simmen betonte im Zuge des
Verfahrens die Pionierfunktion der Schweiz
für
Sterilisationen:
"Die Schweiz hat
gerade in dieser Bewegung eine bahnbrechende Rolle
gespielt. Sie war das erste Land in Europa, in dem dieses Problem [die
Sterilisierung "Minderwertiger"] praktische und gesetzliche Form
angenommen hat." (Huonker,
S.94)
1942: "Kur" für Einstein-Sohn Eduard - Kommission für die
Erbbiologie des Menschen
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Eduard Einstein, Psychiatriepatient am Burghölzli,
isst ein Eis. |
x
|
1942 erfuhr der
Einstein-Sohn Eduard Einstein
am
Burghölzli eine
Insulinkur,
die nichts nützte (Huonker,
S.148). 1943
vollzog das 3.Reich im Namen der Vererbungslehre die Euthanasie
und Massenmord
an Kranken und Behinderten (Huonker,
S.64). In
der Schweiz gründete sich im selben Jahr die "Kommission für die
Erbbiologie des Menschen", eine
Splittergruppe der Schweizerischen Gesellschaft für
Vererbungsforschung,
präsidiert vom neuen Burghölzli-Leiter Manfred Bleuler. Mitglieder
waren v.a.
Mediziner (Huonker,
S.62,89).
1943: Taubheit soll nicht mehr erblich sein - Ulrich Wille
wieder in Berlin
1943
präsentierte Marianne Ulrich
ihre Untersuchung, wonach Gehörlosigkeit
nicht
vererbbar sei.
(Huonker,
S.83; Die Taubstummenehe und ihre praktische Auswirkung. Eine Erhebung
bei 50
taubstummen Ehepaaren im Kanton Zürich. Diplomarbeit an der sozialen
Frauenschule. Zürich 1943, Seite 3).
Im
selben Jahr war Ulrich Wille wieder auf "Besuch" in Berlin bei hohen
Nazi-Funktionären und Nazi-Verwandten (Huonker,
S.38).
1944: Manfred Bleulers Erblichkeiten - Carl Brugger fordert
eine "erbhygienische Bevölkerungspolitik"
1944 definierte Manfred Bleuler ca.
4-5% der schweizer Bevölkerung als eheunfähig (Huonker,
S.118). Der
Sinto (Plural Sinti) Anton Reinhardt
flüchtete vor der Sterilisierung
im
3.Reich in die Schweiz, indem er durch den Rhein schwamm. In der
Schweiz wurde
er "nur" inhaftiert (Huonker,
S.96). Die Schweizerische
Gesellschaft für
Vererbungsforschung" (Société Suisse de Génétique) veranstaltete
einen "Fortbildungskurs" mit dem Thema
"Genetik für Ärzte und Biologen", in Zusammenarbeit
mit der medizinischen Fakultät der Universität
Zürich, der Ärztegesellschaft Zürich und der Hygiene-Kommission der
Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft. Dabei
kamen die Röntgenschäden, Zwillingsforschung (Huonker,
S.89), Ohrkrankheiten und die
Vererbbarkeit von Augenleiden zur Sprache. Der
Basler
Universitätsdozent der Rassenhygiene, Carl
Brugger, forderte am
"Fortbildungskurs" eine "erbhygienische
Bevölkerungspolitik". Manfred Bleuler
präsentierte in derselben Veranstaltung "psychiatrische Erbprognosen"
betreffend "Schizophrenie", Epilepsie und Depressivität (Huonker,
S.90).
These 1944: Epilepsie soll nicht
mehr
erblich sein
1944 beobachtete der
Direktor der Epilepsieklinik Zürich, Friedrich
Braun, dass
sich während Schwangerschaften
epileptische Anfälle häuften. Er stellte fest, dass Epilepsie nicht
erblich
sei, sondern dass eine Hirnverletzung angenommen werden musste. Braun
qualifizierte 20% der Kinder von Epileptischen als "geistig
minderwertig" bzw. diese hätten "ungünstiges Erbgut".
(Huonker,
S.85-86; Medizinischer Bericht. In: 58.Bericht der Schweizerischen
Anstalt für
Epileptische in Zürich, Zürich 1944, S. 18-26).
Sein
Bericht änderte aber nichts an der eugenischen Orientierung bei
Epileptikern
bis in die 1960er Jahre (Huonker,
S.86). Sanitätsrat und
Kastrationsgutachter für Männer Charlot
Strasser wurde
1944
wegen Duldung des Hamsterns von rationierungspflichtigen Lebensmitteln
in
diversen Anstalten degradiert. Strasser verlor seine Funktion als
Anstaltseinweiser und Begutachter, blieb aber im kantonalen Sanitätsrat
(Huonker,
S.167). Am
19.4.1944 erhielt der St.Galler Rassistenphilosoph Ernst Rüdin für die
"Verdienste" in der "Erbpflege" zum
70.Geburtstag einen Nazi-Orden, überreicht von
Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti:
"Adlerschild des deutschen
Reiches" mit der Inschrift "Dem Bahnbrecher der menschlichen
Erbpflege" (Huonker,
S.64).
Im
selben Jahr wurde in Zürich die Kinderpsychiatrie vom Burghölzli nach
Männedorf
verlegt (Huonker,
S.37). 1944-1950 erfuhr der
Einstein-Sohn Eduard Einstein
Elektroschocks gegen
Schizophrenie, die aber nichts nützten. Seiner Mutter Mileva Einstein
wurde
eine "schizophrene Heredität" [Erblichkeit] zugeschrieben (Huonker,
S.147-148). Im
September 1944 wurde der Sinto Anton
Reinhardt ans 3.Reich
ausgeliefert, wo ihm
weiter die Sterilisierung drohte. Noch am Ostersamstag des Jahres 1945,
kurz
vor Kriegsende, wurde er von der SS erschossen (Huonker,
S.95-96).
Ernst Rüdin, schweizer
NS-Rassist mit NS-Orden, Profil 1944.
|
Mileva
und Albert Einstein, Portraits. Mileva soll erbliche Schizophrenie
besitzen?
|
Albert Einstein, zu
diesem Zeitpunkt in "Amerika"
am Atombombenbau, fährt Velo.
|
[Die Rassisten erkannten nicht,
dass sie selber schizophren sind...]
Das nazistische Zürich
1945-1970:
Die Sterilisierungen und Eheverbote gehen weiter!
Nach dem Kriegsende in Europa im
Mai 1945 setzte in Deutschland die
Entnazifizierung ein. In der Schweiz begnügte man sich, die deutschen
NSDAP-Mitglieder auszuweisen, die Nazi-Heime zu schliessen und den
Kriegsprofit
auf die hohe Kante zu legen. Die Elite Europas und in der Schweiz
änderte ihre
Einstellung zur Vererbungslehre und zu den Sterilisationen aber kaum. Die gesellschaftlichen Deformationen blieben
dabei katastrophal. Im Sommer 1945 wurde der St.Galler Rassehygieniker
Ernst
Rüdin, der ein wesentlicher Vertreter der Euthanasie im 3.Reich gewesen
war,
ausgebürgert (Huonker,
S.96). In
Deutschland rechtfertigten die führenden Ex-Nazis die
Krankenexperimente mit
der Praxis in den "USA". In Zürich gründete sich gleichzeitig der
"psychiatrische Dienst der Stadt Zürich" unter Leitung des neuen
Stadtarztes Hans Oskar Pfister
(Huonker,
S.167). Die
schweizer Krankenkassen setzten ein erstes anti-eugenisches Signal,
indem sie
ab 1945 die Kostenübernahme der Sterilisation bei Drohung des
Eheverbots
verweigerten (Huonker,
S.130). Dies
hatte aber zur Folge, dass die Betroffenen die Sterilisation nun auch
noch
selbst bezahlen mussten, wenn diese heiraten wollten. Ludwig Wille
schlug die
Sterilisation als "Pflichtleistung" vor (Huonker,
S.130-131), und
in der Schweiz galt Homosexualität weiter als "psychisch
relevante Geistesstörung", ohne jede
gesetzliche
Grundlage. Die Kastration wurde jeweils mit Drohung der
"Dauerinternierung" erzwungen (Huonker,
S.155-156). Der
Widerständler gegen die Burghölzli-Psychiatrie, Surava, wurde vom
nazi-orientierten
Bundesrat von Steiger
inhaftiert, schikaniert und so mundtot gemacht (Huonker,
S.168). [bzw. Surava
konnte unter seinem Namen nicht mehr publizieren und musste Pseudonyme
verwenden].
Die rassistischen
Eugeniker-Ärzte machten in der Schweiz 1945-1970
weiter mit
Sterilisierungen Karriere, wie wenn es keine Menschenrechtserklärung
gegeben
hätte (Huonker,
S.96,99). [Die
Schweiz unterschrieb die Menschenrechte auch erst 1968]. An
der Nazi-Psychiatrie wurde nichts geändert (Huonker,
S.168).
Die
Nazi-Forschung über Eugenik galt in der Schweiz als Grundlage für
weitere
Sterilisierungspraxis (Huonker,
S.100) zur
Verhütung "erbkranken Nachwuchses", mit Unterstützung der
"Julius-Klaus-Stiftung" und
ihres Präsidenten auf Lebenszeit, Schlaginhaufen.
Die
Eugeniker Zurukzoglu und Hanhart wurden
Universitätsprofessoren (Huonker,
S.96). Die
"eugenischen Zwecke" waren weiter zu
verfolgen, so der Prof. der Universität Bern, Jakob
Wyrsch, in
seinem Buch "Gerichtliche Psychiatrie" von 1946. Ebenso wirkten
Schriften von Luxenburger, Zurukzoglu und Brugger (Huonker,
S.97).
Besonders aktiv blieb Ernst Hanhart, der an der Universität Zürich
Professor
wurde, die "Erbbiologie" von Gehörlosen und von
"Mongoloiden" erforschte und noch bis 1972 "eugenische
Beratungen" betrieb. Seine Studenten unterstützten die
Sterilisierungs-Praxis
bis 1972 und untersuchten z.T. Dörfer nach verdächtigen "Sippen" (Huonker,
S.99). Die
führenden "Psychiater" bekamen auch eine führende Rolle bei der
"medizinischen Begutachtung", z.B.
Eugen und Manfred Bleuler und Hans W. Maier in Zürich sowie der frei
praktizierende "Psychiater" Charlot Strasser, der sich gegen den
Schwangerschaftsabbruch wandte, dafür oft Sterilisationsdiagnosen bei
Frauen
durchführte (Huonker,
S.105,107).
Sterilisation wurde international als "rein ärztliche Angelegenheit"
betrachtet (Huonker,
S.97) und
die "Pro Juventute" betrieb weiter die Unterbindung der Vermehrung
von "Vaganten" durch Kindswegnahmen (Huonker,
S.82). Auch
in den "USA", in Skandinavien und in der BRD wurden weiter
Sterilisierungen vorgenommen. In der BRD führend waren die
"Erbbiologen" Othmar Freiherr von
Verschuer und Friedrich Stumpfl.
Die "Erbgesundheitsgerichte" waren abgeschafft, die Praxis der
Sterilisierung lief aber weiter (Huonker,
S.97), in
den "USA" bis 1985 (Huonker,
S.65).
1946 starb der
militärisch-rassistische Zürcher Fürsorgesekretärs Ludwig Wille (Huonker,
S.130). Die
Eheeinsprachefälle übernahm der Sekretär der Präsidialabteilung Dionys
Gurny.
Gurny setzte auf Kunstförderung, betrieb die Eheverhinderung nur in
geringerem
Masse weiter. Zürich hielt als einzige schweizer Stadt bis 1970 an einer
"eugenischen" Eheverbotspraxis fest (Huonker,
S.117). Dabei
unterstützte sogar das Bundesgericht den Zürcher Eheverbotsterror, und
die
Kosten hatten die Betroffenen zu tragen (!) (Huonker,
S.122).
Ziel: "Ausrottung" der Schizophrenie - Gutachten-Praxis zur
Sterilisation und Kastration
1947
behauptete der Direktor der Psychiatrie-Klinik Rheinau, Hans Binder,
dass
Schizophrenie erblich sei. Nachwuchs gelte es zu unterbinden, weil die
Schizophrenie sonst nicht ausgerottet werden könne. Auch die von
Schizophrenie
Geheilten sollten noch sterilisiert werden.
(Huonker,
S. 108; Binder, Hans: Die Schizophrenie in fürsorgerischer Hinsicht.
In:
Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit, 86.Jahrgang, Heft 8,
August
1947, S.197-198).
An
der psychiatrischen Poliklinik Zürich behauptete Arzt Alfred Glaus
weiter die Erblichkeit
des "leichten schizophrenen Defektzustands" (Huonker,
S.123). Manfred Bleuler empfahl zur
Heilung von Schizophrenie weiterhin stark
die
Leukotomie (Gehirnoperation) (Huonker,
S.152).
Ab 1947 wurden die
eugenisch-rassistischen Gutachten von Hans Binder
wegweisend
und fanden in der ganzen
Schweiz Nachahmung (Huonker,
S.109). 1947
verfügte die Zürcher Gesundheitsdirektion, dass
Patienten keine Arbeit für Beamtete verrichten dürften (Huonker,
S.139). 1948
empfahl der Zürcher Sanitätsrat Charlot Strasser weiterhin die
Röntgenkastration bei Frauen. Von Abtreibungen mittels Röntgenstrahlen
riet er
jedoch ab.
(Huonker,
S.126; Charlot: Der Arzt und das keimende Leben. Schwarzenburg 1948,
S.97).
Die
manchmal tödlichen Röntgenkastrationen wurden im Kanton Zürich noch bis
1968
praktiziert (Huonker,
S.126) und
somit Todschlag willentlich in Kauf genommen. Der Widerstand gegen die
menschenverachtend rassistisch-eugenische Psychiatrie- und Justizpraxis
im
Kanton Zürich nahm nun literarische Formen an (Huonker, S.168).
Aufdeckung der kriminellen Zustände in der Psychiatrie Rheinau
- Jenische bis 1973 verfolgt
1948 schilderte Agnes
Roth die
Folter in der Psychiatrie Rheinau wie Anbinden, Isolation, Briefzensur,
Androhung einer schwarzen Spritze, die fünfstündiges Erbrechen bewirkt
und
Schläge.
(Huonker,
S.168; Roth, Agnes: Ich klage an. Wahre Berichte und Selbsterlebnisse
aus
Irrenhäusern. Selbstverlag, Zürich o.J. (1948), S.47, 60-61).
Ebensolches berichtet auf der Psychiatrie Rheinau der Bericht von Paul
S. (Huonker,
S.169; Lebensgeschichte von Paul S., S.7). Die
1948 ausgearbeitete und verabschiedete Genozidkonvention der UNO
schützte die
Jenischen in der Schweiz nicht. Die Jenischen wurden bis 1973 verfolgt.
Es
handelte sich
um offiziell geduldeten Völkermord (Huonker,
S.39).
Zürich 1950-er bis 1960-er Jahre:
Jagd auf
Scheinehen - über Abtreibung sollen weiterhin die Männer entscheiden -
neue "Medikamente" für die Psychiatrie - Wachstumsphase bis 1973 und
Rückgang der Armut
In den 1950-er und
1960-er Jahren hatte Zürichs Verwaltung,
Fremdenpolizei und
Justiz eine neue Beschäftigung gefunden. Sie untersuchten die Ehen
zwischen
Gastarbeitern und Gastarbeiterinnen aus Italien und schweizer
BürgerInnen auf
Scheinehe (Huonker,
S.117).
Ab
den 1950-er Jahren wurde die Diskussion immer lauter, ob die Frau um
ihre
Abtreibung allein entscheiden könnte. Die männlich-patriarchale Eugenik
dagegen
wollte die Frauen weiter unter Zwang stellen, die Kinder auszutragen,
um dann
die Macht zu haben, die Frau zu sterilisieren (Huonker,
S.98).
Zur
selben Zeit [im Zuge der Kriegsentwicklungen in Korea und Vietnam]
erfanden die Chemiegiganten die Neuroleptika, Lithium und
Antidepressiva im Dienste der Psychiatrie (Huonker,
S.144). Im
Zuge des Kriegsprofits und des Kalten Krieges blieb die Schweiz der
Tresorstaat
aller Grossmächte. Infolgedessen verschwand die "Bittere Armut",
unterstützt durch neue Sozialversicherungen, den Ausbau des
Stipendienwesens
und die Hochkonjunktur bis 1973.
Dagegen breitete sich neues Elend in den Fremdarbeiterbaracken aus (Huonker,
S.169).
[Die Staaten Afrikas und Asiens
werden unabhängig, die Industrie bleibt aber in den Händen der Weissen.
So finanziert sich das Wirtschaftswachstum. Die Kulturzerstörung in
Afrika und Asien durch die "Entwicklungshilfe" wird nicht beachtet].
1950: Menschenrechte ausser
Frankreich und Schweiz - Abtreibung bei "minderwertigem Baby" - Eduard
Einstein verwarlost? - Böckli fordert ein Sterilisationsgesetz zum Art.
97 ZGB
1950 unterschrieben
alle Mitglieder des Europarats ausser Frankreich
die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Schweiz unterschrieb
nicht,
u.a. wegen dem darin festgelegten Frauenstimmrecht (Huonker,
S.164; dtv-Lexikon 1990, Bd.12, S.47). Die
Diskriminierung der schweizer Frauen sollte eidgenössisch erst 1970 ein
Ende
finden. 1953 befürwortete die rassistisch-eugenische Ärztin Paulette
Brupbacher
die Abtreibung bei "Minderwertigen", weil dies "geistig
unbrauchbare, lebensuntaugliche Elemente" seien, die "der
Gemeinschaft" nicht "zugemutet" werden könnten (Huonker,
S.98; Paulette Brupbacher: Meine Patientinnen.
Zürich 1953, S.232).
Im
selben Jahr wurde Eduard Einstein
Verwahrlosung vorgeworfen. Er
"streiche
ums Haus" und könne "durch sein Landstreicheraussehen Besucher
verscheuchen." (Huonker,
S.148; Eintrag ins Patientendossier Nr.27445 im März 1957).
Der
eugenisch-rassistische Zürcher Jurist Hans-Rudolf
Böckli forderte 1954
in
seiner Dissertation ein gesamtschweizerisches Sterilisationsgesetz,
weil der
Art. 97 ZGB (über die "Ehefähigkeit") nicht genug Spielraum bot. Die
Mehrheit der schweizer Ärzte
wollten
aber kein Gesetz, um die Diskussion in der Öffentlichkeit "nicht
anzufachen" (Huonker,
S.97). Böckli
forderte in seiner Dissertation auch eine Meldepflicht für
"Geisteskranke".
(Huonker,
S.117; Böckli, Hans Rudolf: Gesetzliche Grundlagen, rechtspolitische
und
gesetzgeberische Probleme der Sterilisation von Geisteskranken
insbesondere
nach schweizerischem Recht. Winterthur 1954, S.30).
Elektroschocks gegen Schwule in
England
Auch in England wurde
z.B. die Definition, dass Schwule "Kranke" seien,
in den
1950-er Jahren weiter zum Vorwand benutzt, diese in Gefängnissen mit
Elektroschocks zu "behandeln" und ihnen das weibliche Hormon Östrogen
zu
verabreichen. Das britische Innenministerium finanzierte die
Experimente mit
dem Ziel, "den Ursachen von "sexueller Abnormität" auf die Spur zu
kommen". Wer
länger als 8 Sekunden ein Männerbild betrachtete, wurde mit
Elektroschock
gefoltert. Die Abschlussberichte der Versuche behaupteten, dass über
50% der "Versuchspersonen von der Behandlung profitiert hätten und in
Zukunft
wahrscheinlich weniger homosexuelle Aktivitäten entfalten würden".
(Elektroschocks
an Schwulen in britischen Gefängnissen; In:
Neue Zürcher
Zeitung NZZ 29./30.11.1997, S.20)
1960-er Jahre: Letzte Ehrung für
eugenische Rassisten in Zürich - Hippies - Mord durch
Röntgensterilisation bis 1968
Erst 1958 gab
der
Militär Ulrich Wille die Führung der "Pro
Juventute" ab (Huonker,
S.38). 1960
fanden im Kanton Zürich immer noch sexuelle Observierungen statt (Huonker,
S.26). Das
Konkubinatsverbot war in den 1960-er Jahren im Kanton Zürich jedoch
bereits
nicht mehr durchsetzbar (Huonker,
S.110). Die
Polizei in Zürich fand dennoch immer noch Beschäftigung mit Razzien
gegen die
Homo-Szene am 1./2.Juli 1960, 15.9.1960 und 6./7.12. 1963 (Huonker,
S.155).
Schweizweit begann nun aber eine kritische Auseinandersetzung um die
Psychiatrie, die von den Juristen nicht mehr verfolgt werden konnte (Huonker,
S.170). Die
Ewiggestrigen wie der schweizer Prof. Alfred
Glaus propagierten 1962
weiter die
Sterilisation der Mutter direkt nach der Geburt (Huonker,
S.98), und
noch 1964 wurde der Eugeniker, Rassist und Leiter der Psychiatrie
Rheinau, Hans
Binder, Ehrendoktor der Universität Zürich (Huonker,
S.109). Erst
1966 verwarf Burghölzli-Leiter Manfred
Bleuler die Gehirnoperation bei
Schizophrenie (Huonker,
S.152).
1968 galt in den
weiss-rassistisch regierten "USA" die Homosexualität
immer noch als Krankheit (Huonker,
S.155). Erst
in diesem Jahr unterzeichnete die schweizer Regierung (Bundesrat) die
Europäische Menschenrechtskonvention (Huonker,
S.164). Im
Zuge der Rebellion gegen den Vietnamkrieg entstanden gleichzeitig neue
rebellische Bevölkerungsgruppen, die überhaupt nicht in das Bild der
Eugeniker
passten: Hippies, Halbstarke, Rocker und Drogensüchtige (Huonker,
S.169). Eine
letzte Röntgenbehandlung zur Sterilisation im Kantonsspital Winterthur
1968
kostete eine 14-jährige jenische Jugendliche das Leben. Es war
staatlich
sanktionierter, rassistisch motivierter Todschlag (Huonker,
S.126).
Zürich: Erst in den 1970-er Jahren
Abwendung vom eugenischen Rassismus - Aufhebung der Konkubinatsverbote
- neue Therapieformen - Entkriminalisierung der Homosexualität 1974
Erst 1970 kam es bei
der schweizer Psychiatrie zu einer grundlegenden
Abwendung
der Nazi-Rassismusforschung. Die Mauern um die Klinik Burghölzli in
Zürich wurden
abgerissen, die Gitter aus den Fenstern entfernt und die Briefzensur
abgeschafft (Huonker,
S.136). Der
weiss-rassistisch amerikafreundliche Stadtpräsident von Zürich, Sigmund
Widmer,
konnte am 26.2.1970 eine Heiratseinsprache gegen den Stadtrat nicht
mehr
durchsetzen (Huonker,
S.124). Die
Schweizerische Gesellschaft für
Vererbungsforschung (Société Suisse de Génétique) löste sich 1970 auf (Huonker,
S.89).
Das
Konkubinatsverbot wurde im selben Jahr im Kanton Zürich aufgehoben (Huonker,
S.111),
blieb aber in vielen konservativen Kantonen der Schweiz weiter
[bis in die 1990-er Jahre] bestehen [zuletzt noch im stockkatholischen
Kanton Obwalden]. Der
Umschwung weg von Sterilisierungen und Zwangsmethoden dauerte insgesamt
bis in
die 1980-er Jahre (Huonker,
S.170). Als
neue Therapien kamen Ergotherapie, Maltherapie, Einzel- und
Gruppengesprächstherapie
zum Zug (Huonker,
S.144).
Erst
1974 wurde die Homosexualität von der schweizer Regierung von der Liste
der
"psychisch relevanten Geistesstörungen" gestrichen (Huonker,
S.155).
[In der Praxis sah es aber anders aus: Homosexuelle hatten bis in die
1990-er Jahre unter massiven Diskriminierungen zu leiden, bei der
Wohnungsuche, bei der Stellensuche etc.].
Versuch der Vertuschung des Rassismus in der Ärzte-Medizin -
fürsorgerischer Freiheitsentzug bis 1980-er Jahre - Sterilisationen in
den "USA" gegen Indianer-Frauen bis 1985
Der
Rassismus der Ärzte-Medizin sollte ausserdem weiter vertuscht werden.
1979
erschien
eine bewusst zensierte Gesamtausgabe der Werke des Eugenik-Rassisten
Hans
Binder (1899-1989), Leiter der psychiatrischen Poliklinik Basel
1932-1942, Dir.
der Psychi Rheinau 1942-1964 und Gründer der psychiatrischen Poliklinik
Winterthur 1945 (Huonker,
S.107-108).
Bis
1981 war im Kanton Zürich der fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE) eine
willkürlich durchsetzbare Terrormassnahme. Erst zu diesem Zeitpunkt
trat eine
Neuregelung in Kraft (Huonker,
S.164) mit
der Möglichkeit, Rekurs einzulegen (Huonker,
S.175). Zur
Sterilisation verfügte der Bundesrat erst 1981 eidgenössische
Richtlinien (Huonker,
S.71). Die
rassistisch regierte "USA" unter Reagan hörte mit ihren Sterilisationen
und ihrem Völkermord an Indianer-Völkern erst 1985 auf (Huonker,
S.60).
Wegsterben der Rassisten ohne jede
Bestrafung - Versuch der Rehabilitation der Psychiatrie-Opfer -
Klaus-Stiftung "forscht" im Gen-Bereich - Österreich sterilisiert immer
noch (Stand 2002)
Die Neuorientierung
der Psychiatrie konnte sich durchsetzen, und die
alten
Rassisten-Eugeniker, die eine "bessere Gesellschaft" im Sinne der
Nazis schaffen wollten, starben langsam weg. Deren Tätigkeit kam in den
1990-er
Jahren mehr und mehr ans Licht und forderte politische Bewältigung.
z.B.:
-- Huonker, S.142;
-- Hell, Daniel: "Klinische Psychiatrie - Woher? - Wohin?
In:
Psychiatrie im Aufbruch. Festschrift 100 Jahre Universitäts-Klinik für
Psychiatrie Innsbruck. Innsbruck 1993, S.53-62 --
Huonker,
S.130;
-- Keller, Christoph: Der Schädelvermesser.
Otto Schlaginhaufen - Anthropologe und Rassenhygieniker. Eine
biographische
Reportage. Zürich 1995, S.157
[1990-er Jahre: Anerkennung von Schwulen und Lesben
Erst in den 1990-er Jahren setzte sich in der Schweiz die Anerkennung
von Schwulen und Lesben endgültig durch. Erst jetzt wurde das Thema
auch von den Medien enttabuisiert und die Allgemeinheit schien erst
jetzt zu erkennen, dass Lesben und Schwule die Sexualität der
Bisexuellen nicht angreifen
wollten. Der zuerst in "Amerika" etablierte Christopher Street Day der
Lesben und Schwulen spielte dabei eine nicht unwesentliche Rolle. Die
Statistik stellte bei Schwulen und Lesben z.T. sogar eine positivere
Lebensführung als bei den Bisexuellen fest. Die rassistisch
Zurückgebliebenen argumentierten, die Bevölkerung würde aussterben,
wenn es zu viele Lesben und Schwule gäbe...].

Lesben: Öffentlicher Kuss wird gesellschaftsfähig. |

Schwule: Öffentlicher Kuss wird gesellschaftsfähig. |
1999
wurde in der schweizer Regierung der Vorschlag der Parlamentarierin Margrith
von Felten diskutiert, den
|

Margrith von Felten,
Portrait, setzte sich für die Rehabilitation der Psychiatrieopfer ein.
|
Psychiatrieopfern bei
erzwungenen
Operationen eine
Entschädigung zuzugestehen (Huonker,
S.172), wobei aber die meisten Opfer
bereits verstorben waren. Innerhalb der
Forschung
über die schweizer Psychiatrie bleibt komischerweise das Dossier über
den
Einstein-Sohn Eduard unauffindbar (Huonker,
S.149).
Währenddessen forscht die
Klaus-Stiftung weiter im Gen-Sektor und im
Bereich
der Gen-Vererbung (Huonker,
S.88). Noch
schrecklicher nimmt sich scheinbar der bleibende Ärzterassismus in
anderen
europäischen Ländern aus. In Österreich finden heimliche
Sterilisationen bis in
die Gegenwart statt, speziell auch bei sehr jungen, geistig behinderten
Mädchen... [Stand 2002] (Huonker,
S.131)
[Ab Ende 1990-er Jahre:
Heirat von Schwulen und Lesben
Schwule und Lesben können inzwischen in manchen Staaten heiraten und
Kinder adoptieren. Vorreiter ist Dänemark. Die Mehrheit der immer
amerikafreundlichen Regierung der Schweiz verweigert jedoch diesen
Schritt für die Schweiz (Stand 2006). Die Welt wird aber sicher nicht
wegen schwulen und lesbischen Heiraten zerstört, sondern durch die
Kapitalisten (vor allem die "USA") und die Helfer (u.a. die schweizer
Regierung), die die Welt immer noch wie ein Ausbeutungsobjekt
behandeln].

Hochzeit von Lesben |

Hochzeit von Schwulen
|
Schlusswort: Wo ist die
Eltern-Psychiatrie? Kriegstreiber in die Psychiatrie! - wo stand die
Kirche?
Hier ist eine Hölle:
Die Kinder werden Opfer unmenschlicher, kapitalistischer
Lebensbedingungen, entwickeln ein eigenartiges Verhalten und werden
dann "krank" geschrieben und Versuchskaninchen von "Therapien".
Wir müssen die Erwachsenen therapieren, die unmenschliche Bedingungen
für Kinder und deren Eltern schaffen, und nicht die Kinder therapieren,
die Opfer der rassistischen und geldsüchtigen Erwachsenen sind.
Wir müssen die Kriegstreiber krank schreiben und in die Psychiatrie
schicken, nicht die Opfer von Kriegen.
Es wäre zu
hoffen,
dass die Menschheit die Hölle der
eugenisch-rassistischen
Psychiatrie bald endgültig überwunden haben wird.
Bemerkenswert ist,
dass die
Kirche keine Gegenkraft zur rassistischen Eugenik entwickelte, so dass
nicht
nur Hitler sich jeweils auf die Kirche berufen konnte, um gegen
Andersgläubige,
"Ungläubige" und gegen andere Hautfarben zu hetzen. Die Verbindung
zwischen rassistischer Eugenik und Kirche harrt der detaillierten
Aufarbeitung bis
heute.
Michael Palomino, 2006