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DIE HÖLLE IST DA - und alle schauen zu
36. Rassismus, der den Menschenrechten widerspricht
Wie "grosse Persönlichkeiten" Rassismus und Psychoterror verbreiten und die Justiz bis heute (2007) nichts macht: Goethe, Rudolf Steiner
von Michael Palomino (2007)
Goethe: "Rohe Völker"
"Naturmenschen, rohe Völker, Kinder haben grosse Neigung zur Farbe in ihrer höchsten Energie, und also besonders zu dem Gelbroten. Sie haben auch eine Neigung zum Bunten."
Goethe, Portrait von 1828, ein Rassist
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Kommentar
Gottlob gibt es noch Völker, die eine Neigung zum Bunten haben, denn die "zivilisierten Völker" haben die Farben und damit einen grossen Teil der Emotionen verloren und leben nur noch im Geldgeist. Es ist ein Menschenrecht, Farben zu tragen. Die Industrie will dieses Menschenrecht nicht mehr gewähren, sondern verordnet Kleiderzwang und Krawattenzwang.
Goethe: "Die Wilden"
"Ich erinnere mich, dass ein hessischer Offizier, der aus Amerika kam, sein Gesicht nach Art der Wilden mit reinen Farben bemalte, wodurch eine Art von Totalität entstand, die keine unangenehme Wirkung tat."
Kommentar
Es ist eben umgekehrt: Die Indianer sind die zivilisierten Völker, die der Erde keinen Schaden zufügen, und die Menschen der Industrialisierung sind die "Wilden", die die Erde immer mehr zerstören.
Michael Palomino, 27.8.2007
Es gibt viele Menschen, die von Goethe nicht viel halten. Aber es gibt eine Religionsgruppe, die den Goethe als ihren "Vorläufer" verehrt: Das sind die Anhänger von Rudolf Steiner mit ihrem Kultzentrum "Goetheanum" in Dornach in der Schweiz.
Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Jeder Mensch hat sich die Eltern selber "ausgewählt" - und Krankheiten auch!
Der Steiner-Rassismus äussert sich mit seiner Lehre der Reinkarnation unter anderem dadurch, dass dort der Glaube (bzw. Psycho-Terror) verbreitet wird, jeder Mensch - bzw. jede Seele - habe sich seine Eltern selber "ausgewählt" und sei in ein "Familienschicksal" eingebunden. Wenn die Verhältnisse in der Familie schlecht seien, dann sei dies eine Bestrafung für Vorgänge im "vorigen Leben", um aus den schlechten Umständen zu "lernen". Und wenn das Kind den Eltern nicht vergeben würde und so kein Friede zustandekäme, dann würde im nächsten Leben der Terror zwischen genau den beiden Seele in eine neue Runde gehen.
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Rudolf Steiner, Portrait eines Rassisten mit Brille und Buch
Konkret heisst dies:
-- wenn ein Mädchen einen Vergewaltiger-Vater hat, dann hat das Mädchen sich den Vergewaltiger-Vater selbst "ausgewählt", bzw. die Seele des Mädchens soll sich den Vergewaltiger-Vater "ausgewählt" haben, weil die Seele daraus "lernen" soll
-- wenn ein Kind einen Trinkervater oder eine Trinkermutter hat, dann hat sich das Kind diese Trinkereltern selber "ausgewählt", bzw. die Seele des Kindes soll sich die Trinkereltern "ausgewählt" haben, weil die Seele daraus "lernen" soll
-- wenn Kinder in Regionen geboren werden, wo sie an Hunger sterben, dann haben sich die Kinder den Hungertod selber "ausgewählt", bzw. die Seelen der Kinder sollen sich den Hungertod "ausgewählt" haben, weil die Seelen daraus "lernen" sollen.
Konkret heisst dies weiter:
-- die Eltern können dem Kind immer sagen, was sie zu tun haben, mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt"
-- die Eltern können alle Signale des Kindes abwehren mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt"
-- die Eltern können jegliche Weiterbildung über Kinder verweigern mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt".
Konkret heisst dies auch:
-- Kinder "wählen" sich ihre Krankheiten "selber aus", und die Eltern können den Kindern immer vorwerfen, selber an einer Krankheit die Schuld zu tragen, z.B. eine Magersucht, oder eine Lähmung etc.
Am Ende hat man also arrogante Steiner-Eltern gegenüber leidenden Steiner-Kindern, wobei die Kinder die Frage beantworten müssen, wieso sie bei so dummen Steiner-Eltern sind, und wieso der Rassist Steiner diese soziale Struktur auch noch predigt, und dieses Ganze auch noch eine "christliche" Religion sein soll, wo zwei Jesusse vorkommen.
Das Goetheanum und die angeschlossenen Steiner-Schulen bzw. "Waldorfschulen" verbreiten in ihren Philosophieseminaren diesen kriminellen Psychoterror, der jeglichen Menschenrechten widerspricht. Bis heute tut die europäische Justiz nichts dagegen und erklärt diesen Steiner-Psychoterror als legal bzw. als "Freiheit".
2002: Das Justizdepartement meint über den Steiner-Psychoterror, die Eltern "ausgewählt" zu haben: "Ein strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt"
Schreiben des Bundesamt für Justiz in Bern vom 4.2.2002 mit der These, die Behauptung, die Eltern "ausgewählt" zu haben, sei keine Ehrverletzung
Das Bundesamt für Justiz meint, ein "strafrechtliches Verbot" der "von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma" sei "nicht angezeigt." Die Behauptung, die Eltern "ausgewählt" zu haben, sei keine Ehrverletzung, weil es einem freistehe, dies zu glauben oder nicht.
<Bundesamt für Justiz, Strafrecht II, 3003 Bern, 4. Februar 2002
Herrn Michael Palomino, Florastrasse 11, 4057 Basel (meine Adresse 2001-2004).
Ihre Nachricht vom 28. Januar 2002; In der Antwort anzugeben: sd
Sehr geehrter Herr Palomino
Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2002.
Ihre Gefühle [dass die Behauptung, sich die Eltern "ausgewählt" zu haben, eine schwere Ehrverletzung sei] sind verständlich, aber die Behauptung, man habe sich seine Eltern "selbst ausgewählt", erfüllt keinen Straftatbestand:
Die von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma, wonach jeder Mensch sein Lebensschicksal selbst zu verantworten hat, sind objektiv ungeeignet, Sie in Ihrer Geltung als ehrbarer Mensch zu treffen, auch wenn Sie sich dadurch subjektiv in Ihrer Ehre verletzt fühlen.
Die Äusserungen sind nicht als Unwerturteil über Ihre Person zu interpretieren, sondern als Ausdruck einer Weltanschauung, die nicht geteilt zu werden braucht. Es ist Ihr gutes Recht, die Lehre vom Karma mit Entschiedenheit abzulehnen und deren pädagogischen Wert zu bezweifeln, aber ein strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüssen, BUNDESAMT FÜR JUSTIZ, Strafrecht, Besonderer Teil, i.A., Dorrit Schleiminger.>
Die dauernde Ehrverletzung und der dauernde Psychoterror unter dem Vorwurf, die Eltern oder Krankheiten "ausgewählt" zu haben - Depressionen und Selbstmorde
Mit der Ablehnung des Glaubens ist aber der Vorwurf nicht aus der Welt geschafft. Dem Staat und der Justiz ist es somit völlig egal, wie die Menschen unter dem Vorwurf leiden müssen, sie hätten ihre Eltern "ausgewählt". Jegliches Menschenrecht ist verletzt. Der Druck auf die Opfer von kriminellen Eltern bleibt weiter erhöht.
Und dasselbe gilt bei Krankheiten des Kindes, wo sich das Kind fragen muss, wieso es krank wurde, und die Eltern sind immer "fein raus", auch wenn es mit einer neutralen Sichtweise offensichtlich ist, dass die Eltern die Schuld tragen.
So bekommt der Staat am Ende immer mehr depressiven Menschen, die dann die Büros bei den Psychologen füllen, und die "Gesundheitskosten" steigen immer höher, dank der ewigen Ehrverletzung, dass man seine Eltern "ausgewählt" habe. Unter dem Steiner-Psychoterror finden auch viele Selbstmorde statt, die nirgendwo erwähnt werden. Wie kriminell und wie feige darf eine Justiz zu den Menschen sein? Wie lange bleiben die Menschen vor dem Steiner-Psychoterror noch ungeschützt? Wie lange werden die Menschenrechte noch verletzt werden durch den Steiner-Psychoterror?
So lange die Juristen und Anwälte mit Spitzfindigkeiten ihre Gehälter sichern können, und so lange die Justiz darum herumkommt, klare Menschenrechtsverletzungen endlich zu ahnden, passiert leider gar nichts zugunsten der Menschenrechte. Und je mehr Steiner-Menschen in Europa in der Justiz sitzen, desto weniger ist die Chance gegeben, dass etwas zugunsten der Menschenrechte ändert, denn diejenigen, die "oben" sitzen, die haben ja "Glück" gehabt im Leben.
Und diejenigen, die an Reinkarnation und an solche persönlichen Zusammenhänge im Leben glauben, die schränken sich dabei selber ein in ihrem Leben. Es gehen dabei viele Entwicklungsmöglichkeiten verloren. Auch dies sieht die Justiz bis heute nicht. Warum denn auch, wenn immer mehr Steiners in der Justiz sitzen, die "Glück" gehabt haben...
2002: Sektenexperte Hugo Stamm vom Tages-Anzeiger meint, die Behauptung, die Eltern "ausgesucht" zu haben, sei "Glaubens- und Kultusfreiheit"
Die Menschenrechte sollen sich also den menschenrechtsfeindlichen Religionen unterwerfen. Wieso gibt es dann die Menschenrechte? Die Medien und die Justiz machen einfach nichts, um die Menschenrechte durchzusetzen und die Menschen vor Ehrverletzung, Steiner-Terror, Psychoterror und psychischer Unterdrückung zu schützen!
Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Nur Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"
2007: Basler Staatsanwaltschaft unternimmt nichts gegen den Steiner-Rassismus mit dem Begriff "Vollmensch"
Die Justiz in der Schweiz hat keine Bedenken, dass der Begriff "Vollmensch" rassistisch sei, auch wenn damit impliziert wird, dass alle Menschen, die nicht aus Steiner-Schulen kommen, "Halbmenschen" oder "Viertelmenschen" sind. Die Basler Staatsanwaltschaft billigt den Steiner-Rassismus und meint, damit seien keine Menschen diskriminiert.
Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer Energie? Die Basler Staatsanwaltschaft benötigt mehr Licht in ihren Räumen.
Der gesunde Menschenverstand sagt anders: Der Begriff "Vollmensch" ist absolut rassistisch und diskriminierend gegen jedes Menschenrecht
Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo Menschenrechte verletzt werden. Der Begriff "Vollmensch" verletzt in jeder Beziehung die Menschenrechte, indem er mit dem Begriff "voll" gewisse Menschen über andere setzt.
Die Verwendung des Begriffes "Vollmensch" ist für die Steiner-Menschen automatisch ein Urteil gegen alle anderen Menschen, die somit keine "Vollmenschen" sein sollen, weil sie keine Steiner-Schule / Waldorf-Schule besucht haben. Der Begriff "Vollmensch" ist automatisch ein Aufruf zur Diskriminierung.
Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer Energie? Wann werden die Menschenrechte gegen die rassistischen Steiner-Bücher verteidigt? Die Basler Staatsanwaltschaft scheint vom Goetheanum schon sehr unterwandert zu sein und benötigt scheinbar mehr Licht in ihren Räumen, damit sie endlich die Diskriminierung "anderer" Menschen durch Rudolf Steiners Schriften erkennt. Wie lange soll der Steiner-Rassismus und der Psycho-Terror durch Steiner-Schulen und Steiner-Lehrer noch geduldet werden? Wann werden die Steiner-Bücher endlich gesäubert und den Menschenrechten angepasst?
Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Der Steiner-Lehrer soll denken, der Wissenschaftler ist eine "Missgeburt", und nur Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"
So ein schönes Buch soll rassistisch sein? Ja, da ist rassistisches Zeug drin, und die Justiz tut nichts!
Kommentar: Der Rassismus von Rudolf Steiner und des Goetheanums mit der Klassifizierung "Missgeburt" und "Vollmensch" - schlafende Justiz
Es geht nicht darum, wie das Rudolf Steiner wohl "gemeint" hat. Sondern es geht darum, dass dieser Text heute noch in den Buchläden so verkauft wird, ohne Kommentar, ohne Korrektur etc.
Rudolf Steiner war ein Rassist, der nie einen anderen Kontinent bereist hat. Die Aussage, dass Steiner-Lehrer denken sollen, dass alle Wissenschaftler "Missgeburten" seien, und dass nur die Steiner-Schüler "Vollmenschen" seien, ist die Grundlage für die Arroganz des Goetheanums und der Steiner-Lehrpersonen an Steiner-Schulen und Waldorf-Schulen gegenüber der Welt.
Den Anspruch von Steiner, gemäss dem Buchtitel "Pädagogik und Kunst, Pädagogik und Moral" zu erfüllen, wird von Steiner damit sicher nicht erfüllt.
Dadurch wird die Gesellschaft einmal mehr zwischen Staatsschulen und Steiner-Schulen / Waldorfschulen / Anthroposophie gespalten und der Staatsapparat wird seit der Gründung des Goetheanums mit Leuten unterwandert, die mit Argumenten arbeiten, die jeder Logik entbehren, weil einseitig im Sinne einer Steiner-Mafia geurteilt wird.
Der Rassismus gegenüber anderen Menschen mit dem Vorwurf als "Missgeburt" wird durch die Steiner-Bücher planmässig verbreitet. Und die Justiz schläft. Als Mensch mit Menschenverstand fragt man sich, warum diese Justiz schläft. Es gibt Steiner-Lehrer und Steiner-Lehrerinnen, die ihre Kinder klar nach dem Grundsatz "Missgeburt" - "Vollmensch" einteilen, und manchmal wird die Diskriminierung absolut ersichtlich, aber dies wird nicht öffentlich gemacht, um dem Kind durch Journalistenartikel nicht noch mehr zu schaden. Und die Schulpflege oder das Erziehungsdepartement fühlt sich nicht zuständig, weil es sich ja um "Privatschulen" handelt. Die Kinder werden im Rassismus von Rudolf Steiner im Stich gelassen.
Menschenrechte auch in der Staatsschule: Schulstoff säubern
Desgleichen wäre in der anderen Richtung zu verfahren: Man sollte den Schulstoff in den Staatsschulen ebenso den Menschenrechten anpassen. Um eine Steuererklärung auszufüllen muss man z.B. keine Logarhythmen können. Aber über Naturmedizin, Menschenrechte und Eheleben wird in den heutigen Staatsschulen so gut wie nichts gelehrt.
Hier ist eine Hölle:
Die schlafende Justiz setzt die Menschenrechte an den Schulen nicht durch - die "heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht gesäubert
Insgesamt gesehen läuft da in den Steiner-Schulen / Waldorf-Schulen wie auch in den Staatsschulen etwas total falsch, sehr geehrte ErziehungsministerInnen und SchuldirektorInnen! Und die Justiz hilft euch nicht, die Schulen gemäss den Menschenrechten zu gestalten. Das ist der eigentliche Skandal: Die Menschenrechte müssen sich der dem Psychoterror der "Religionsfreiheit" unterordnen, und die "heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht gesäubert. Dies ergibt eine Masse an Depressionen im Erwachsenenleben, und die Psychiatrie wird immer mehr zunehmen, weil die Eltern und die Schulen die Kindheit und Jugend weiterhin verderben dürfen, begründet auf "Religionsfreiheit".
Das heisst: Erziehungsdirektion, Gesundheitsdirektion und Justizdirektion sind direkt miteinander im Zusammenhang, und es interessiert einfach niemanden.
Gemäss der Justiz von heute findet nicht einmal eine Anpassung der Steiner-Bücher an die Menschenrechte statt! Die europäische und schweizerische Justiz scheint einfach zu meinen, es existiere kein Problem, und die Eltern seien "selber schuld", und die Kinder der Eltern seien auch "selber schuld" etc. Wie lange will die Justiz da noch weiterschlafen? Wie lange noch?
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Bildernachweis
-- Goethe, Portrait 1828: http://www.sternenfall.de/Goethe.html
-- Steiner, Portrait: http://www.anthroposophie.net/steiner/Lebensgang/bib_steiner_lebensgang8.htm
-- Baumann-Bay: Achtung Anthroposophie, Buchdeckel:
http://www.amazon.de/Achtung-Anthroposophie-Lydie-Baumann-Bay/dp/3268002552
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